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Kugelfang78

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  1. Wie immer: Es kommt drauf an. Sofern die Lagerung im Verein zulässig ist, empfiehlt es sich - allein schon aus praktischen Gründen - die Waffen dort gesetzeskonform und ggf. unter Beachtung spezieller Auflagen zu lagern. Ich kenne allerdings einige Vereine, speziell diejenigen, die weit außerhalb von Ortschaften liegen, wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist. Dort sind die Vereinswaffen bei Vorstandsmitgliedern, die auf der WBK eingetragen sind, zu Hause mit verwahrt.
  2. Vielleicht soll das G11 kurzfristig eingeführt werden und man muss das vorhandene Exemplar nochmal schnell testen.
  3. Ich war vor 20 Jahren das letzte Mal dort. Schade, dass es mittlerweile einige Einschränkungen gibt, aufgrund der aktuellen Lage allerdings verständlich.
  4. Das freie Stände im Training auch dann eingenommen werden, wenn gerade geschossen wird, ist bei uns nichts ungewöhnliches. Solange nicht gerade "Sicherheit" herrscht, kann man auch seine - sichtbar ungeladene - Waffe auspacken.
  5. Ich hatte das auch noch nicht, möchte aber nicht ausschließen, dass das wirklich irgendwo so gehandhabt wird.
  6. Ohne die Videos gesehen zu haben: Mit etwas gesundem Menschenverstand und dem Wissen aus der Sachkunde, sollte eine Polizeikontrolle keine Probleme bereiten. Aus Erfahrungen von Bekannten weiß ich, dass ordnungsgemäß verpackte Waffen, wenn sie anhand des Behältnisses als solche erkennbar waren, bei normalen Kontrollen nicht beachtet wurden.
  7. Das Problem ist doch, dass es bei der Vielzahl an unterschiedlichen Disziplinen im Prinzip garnicht möglich ist, alles in einem Lehrgang unterzubringen. Man kann den Teilnehmern nur allgemeine Informationen und Hinweise geben. Allerdings, wenn ich Disziplinen beaufsichtige, die ich auch selbst schieße, sollte ich auch die dazugehörigen Regeln kennen. Wenn ich von der Disziplin keine Ahnung habe, kann ich nicht guten Gewissens die Aufsicht führen.
  8. Zumindest bzgl. der Grundkontingents stempelt der Verband auch nur die Bestätigungen ab, die über den Verein eingereicht werden. Wo da jetzt eine größere Kontrolle stattfindet, erschließt sich mir nicht wirklich. Nur, dass es wieder extra Gebühren kostet.
  9. So interessant das ausschaut ... Meinem Handgelenk würde ich das nicht antun.
  10. Will man mit solchen Videos den Neid der Anderen wecken oder einfach mal dem Amt zeigen, worauf bei der nächsten Kontrolle zu achten ist?
  11. Ich denke, bzgl. mehrere Termine an einem Tag muss man zwischen dem Bedürfnisantrag und dem Bedürfniserhalt unterscheiden. Für die Beantragung gilt die 12/18 Regel. Manche Verbände erkennen hier zwei Termine an einem Tag an. Für den Bedürfniserhalt im Überkontingent muss man Wettkämpfe / Meisterschaften mit genau dieser Waffe nachweisen. Wenn da jetzt mehrere an einem Tag stattfinden, kannst du das persönlich nicht beeinflussen. Von daher wäre es aus meiner Sicht nur richtig, wenn hier mehrere Meisterschaften an einem Tag anerkannt werden.
  12. Diese - in meinen Augen unsinnige - Regelungen trifft man leider hier und da immer noch an. Aber ich habe das Gefühl, auch diese Vereine werden immer weniger.
  13. Ich kenne auch Vereine, bei denen die Gastschützengebühr pro Disziplin und Durchgang erhoben wird. Scheint also nicht so selten zu sein. Allerdings bin ich selten als Gastschütze unterwegs und deswegen nicht so sehr davon betroffen.
  14. Dann scheint der DSB ja doch nicht so schlimm zu sein, wie er oft dargestellt wird.
  15. Die meisten Verbote haben Grund und Hintergrund. Das fängt oft dann an, wenn mit bestimmten Waffen zu viel Schaden verursacht wird. Hier in der Gegend gibt es bei vielen Vereinen auch Einschränkungen, besonders GK bei Gastschützen.
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