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  1. Hehe... Die praktisch vielleicht nahezu wertlose WK1-Büchse wäre damit Wertsache (und nicht voll versichert, wenn nicht im verankerten Tresor), der 10.000€ custom-Repetierer für die Benchrestwettbewerbe wäre aber auch lose rumliegend (beim Putzen) oder im nicht verankerten 50kg-A-Schrank voll versichert.
  2. @gunvlog - Hast du eine Hausratversicherung? - Hast du dir mal Hausratversicherungsbedingungen angesehen?
  3. Tja, das mag ja sein, dass die meisten deutschen Waffenschränke von ECB-S und VdS zertifiziert wurden, doch lässt sich daraus/aus deren Schriften keine allgemein gültige Mindestanforderung im Sinne des WaffG herleiten. In der Baubranche waren viele Deutschen sauer auf die EU-Harmonisierung, weil die (einst?) gute deutsche Bauqualität unter der EU-Harmonisierung litt. Hier haben wir es mit dem gleichen Phänomen zu tun, nur dass der Waffenbesitzer nun mit der EU-ausländischen Firma zu vergleichen wäre, die nun in der Praxis niedrigere Anforderungen hat, wenn sie in Deutschland bauen will, als vor der Harmonisierung. Wenn es durch die EU schon mal Vorteile gibt (Firmen aus anderen EU-Staaten dürfen nicht schlechter gestellt werden!), sollte man sie doch nutzen!
  4. Schau doch mal in AWaffV 13 (10) - es gibt wohl weitaus mehr als nur 2 akkreditierte Stellen, die Zertifizierungen im Sinne des WaffG/der AWaffV durchführen können. https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Übrigens werden von manchen Tresorherstellern die Zertifikate (mit genauer Produktbezeichnung, Unterschrift, Gültigkeitsdauer, etc.) als PDF angeboten - die Plakette im Schrank ist kein solches Zertifikat und nur eine Prüfplakette (du bezeichnest die Plakette scheinbar gerne als Zertifikat).
  5. Alle Zitate aus der EN-1143-1, die hier veröffentlicht wurden, las ich bisher so, dass alle Kisten unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit laut Norm brauchen. Nicht, dass die auch nach EN-1143-1 verwendet werden muss.
  6. Naja, das WaffG fordert es nicht ausdrücklich, aber 36 Satz 1 je nach Einzelfall wohl indirekt (Extremfall kleiner 25kg 0er-Würfel). Da das WaffG die EN-1143-1 als Gesamtpaket bezogen auf "mindestens 0/1" zitiert, kannst du auch nicht manche durch Norm vorgeschriebene Eigenschaften weglassen, die ein Wertschutzschrank Klasse 0/1 nach irgendeiner VdS-Richtlinie erfüllen muss. Nur weil du einen 998kg-Waffenschrank in deinem Einzelfall nicht verankern bräuchtest, muss er trotzdem eine anständige Verankerungsmöglichkeit aufweisen, sonst erfüllt er nicht EN-1143-1 (es sei denn er sollte 1000kg planmäßig wiegen und im Rahmen der Fertigungstoleranzen kam er kleiner raus - dann könnte dies eine Ausnahme darstellen).
  7. Och, ich würde da auch keine milderen Mittel ergreifen. Deswegen ja die obige Aussage, dass ich persönlich das als notwehrfähigen Grund für mich als nicht notwendig erachte/nicht so ganz nachvollziehen kann. Das ist ja dann aber nicht mehr Notwehr, nur deine Reaktion.
  8. @sealord37 Als Sportschütze musst du dir im Zweifel immer anhören lassen, dass du ja Notwehrrecht in der Waffensachkunde dran hattest - da sollte man aus meiner Sicht schon sehr picky sein mit den Formulierungen, auch wenn das erbsenzählerisch wirken kann. Aber vielleicht wären aktuell fortlaufende, nicht aufhörende Beleidungen (keine abgeschlossene, erfolgte Beleidigung!) ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre? (wobei ich persönlich diesen Aspekt des Notwehrrechts nie so ganz nachvollzogen hab, für mich persönlich wär das kein Notwehrgrund).
  9. @Tommie Warum soll denn die VdS 5012 für die Waffenaufbewahrung gemäß WaffG gelten?
  10. Die Plakette ist halt nicht das Zertifikat. Auch für deinen Burgwächter wird es wohl letztlich ein ähnliches Zertifikat wie das wie folgt verlinkte geben, auch wenn Burgwächter scheinbar keine direkt bei den Produktseiten zur Verfügung stellt. https://iss.net.pl/plik,pobierz,3808,c516c24bdbd5b081e2dde2fa70e05e80/ZertOsnabrueckMelleIMPEN.pdf So ein Dokument stellt den Nachweis der Erfüllung der EN 1143-1 dar - und darin müssten nach meinem Verständnis auch zusätzliche Bestimmungen aufgeführt werden.
  11. Und aufgrund welchen Vermerks? Wird in deiner Zertifizierung irgendwo angegeben, dass weitere VdS-Blätter gelten/anzuwenden sind?
  12. @Tommie Ich habe meine Aussage nicht selbst als Blödsinn deklariert, ich halte sie nicht für solchen. Ich habe gesagt, dass ich sogar Blödsinn labern darf. Jeder Leser darf doch selbstverantwortlich prüfen, ob er nun deine oder meine Aussage für Blödsinn hält. Den Spieß mal ungedregt: - Du schreibst hier, man braucht ein 50kN-Abreißgewicht für einen Schrank unter 1000kg. - Jetzt glaubt dir jemand und fragt seinen Vermieter mit Zusicherung des Rückbaus nach Auszug, ob er durch den Bodenaufbau hindurch in der Betondecke mit Zugang von unten verankern darf. - Mit extra Zugang von unten, hohem Aufwand, damit die Fußbodenheizschlangen nicht beschädigt werden und vorab gekaufter optisch passender Ersatzplatte für den sündhaft teuren Natursteinbelag kostet es insgesamt 2.500€ extra ggü. billiger Verankerung. - Kurz nach dieser Montage lernt derjenige jemanden vom ortsansässigen LKA kennen, der der Ansicht ist, dass du Blödsinn laberst. Nach deiner Logik kann der fiktive Schrankbesitzer dich doch dann über die 2.500€ verklagen, weil er ohne deine Behauptung das nie getan hätte. Bist du dir wirklich sooo sicher über die Korrektheit deiner Aussagen? Vielleicht könnte ein Anwalt auch noch die Mehrkosten für die andere Raumaufteilung und teurere Schrankwand mit geltend machen? Im Grunde könnte ab deiner Posterstellung jeder, der freiwillig die 50kN Verankerungsgewicht wählt, hinterher behaupten, dass er das nur aufgrund deines Posts gemacht hätte und dann von dir die Mehrkosten wieder haben will? Zum anderen: Faszinierend, wie wenig du vom Konzept der Meinungsfreiheit hältst. Und ein wenig faszinierend finde ich auch, wie auch du andere Meinungen am liebsten über das Privatrecht canceln willst - woher kommt mir das nur bekannt vor? @gunvlog Es ist eine EN - bist du sicher, dass es nur die beiden Prüfinstitute gibt? Sinn dieser Harmonisierung sollte ja sein, dass kroatische, italienische, polnische, etc. Hersteller die gleichen Chancen haben wie die deutschen Hersteller.
  13. Wieso/aus welchem Grund/aufgrund von welcher Kette sollte ich denn irgendeine Verantwortung eines mir fremden Dritten, mit dem ich kein Vertragsverhältnis habe, übernehmen sollen? Wie soll ein anderer LWB irgendeine Verantwortung auf mich erfolgreich abwälzen können oder auf welche Weise Ansprüche mir ggü. rechtfertigen können? Wir haben hier in Deutschland ja die Meinungsfreiheit. D.h. ich darf sogar Blödsinn labern und schreiben. Grenzen dafür setzen dazu vor allem Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn ich hier Mist geschrieben haben sollte - wie soll man mir daraus einen Strick drehen? Und letztlich ist es beim Gerichtsverfahren dann sowieso wie auf hoher See...
  14. Gott sei dank haben wir ja die EU, durch die deine Argumentationskette zusammenfällt - ich kann mir direkt bei ISS in Polen einen Schrank kaufen und die geben nix vor. Weiter bestätigt/bestimmt auch nicht der Hersteller, wann/ob der Schrank die Norm erfüllt, sondern das Prüfinstitut. Deine Annahme dazu fußt noch auf der Praxis von A- und B-Schränken, die vom Hersteller nach einem Baumuster gefertigt wurden. Du ignorierst halt schon seit langem, dass die DIN EN 1143-1 eine Prüfnorm für die Kisten ist und sich der Tabellenwert auf die Verankerung bei der Prüfung bezieht, bei der die Stabilität der Kiste im Bereich des Verankerungslochs geprüft wird. Sonst (wenn deine Auffassung korrekt wäre) würde Burgwächter auch z.B. in seinen Montageanleitungen seinen Nutzern völlig falsche und unzureichende Vorgaben machen.
  15. Mussten Wechselläufe, die @ALBA benannte, in Deutschland halt lange nicht sein - gibt auch eingetragene Wechselläufe mit Seriennummer "ohne".
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