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Andor

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  1. Nach dem Wegfall der Klassifizierungsmöglichkeit für die Klassen A und B wurde, statt alternativ die Klassen S1 und S2 (hier reicht es aus, Baurichtlinien einzuhalten, eine unabhängige Klassifizierung ist nicht vorgesehen) als ausreichend zu erklären, die niedrigsten klassifizierbaren Klassen 0 und 1 gewählt. Das ist auch völlig ausreichend, denn es wurde hier immer weniger mit Einbruchsschutz argumentiert, sondern mit Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Personen. In vielen anderen Europäischen Ländern sind die Vorgaben viel geringer, aber führen auch nicht zu mehr Unsicherheit. Und Einbrecher haben nur in den wenigsten Fällen ein Interessen an Waffen.
  2. OK, wenn das eine offizielle Mail des VDB ist kannst du ja die Daten des Fördermitglieds schwärzen und die Mail hier posten. Dann kann der VDB offiziell Stellung dazu beziehen. Ansonsten ist das für mich erst mal Hörensagen. Wenn man die Arbeit einer Interessenvertretung gut und unterstützenswert findet hat das nichts mit Anhängerschaft o.ä. zu tun. Du scheinst (aus welchen Gründen auch immer) nicht viel vom VDB zu halten. Das ist dein Recht und genausowenig ein Grund, über dich herzuziehen.
  3. Von wen stammt diese Mail? Direkt vom VDB? Im neuesten Interview mit Frank Satzinger bei Kuma Tactical sieht Frank Satzinger das Thema Schlüsselaufbewahrung als wichtigen Punkt an, welchen der VDB auch in jedem Gespräch mit Politikern einbringen würde.
  4. So leicht, wie manche sich das vorstellen, ist die Sache leider oft nicht. Wenn der Käufer in einer Großstadt wohnt ist die Ermittlung der zuständigen Behörde meist sehr leicht. Auf dem Land sind die Zuständigkeiten jedoch oft scheinbar zufällig auf verschiedene umliegende Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Landratsämter verteilt. Und wenn der Käufer sich scheinbar weigert, bei der Verifizierung zu unterstützen, sollte das schon stutzig machen. Und bezüglich Erreichbarkeit: Auch da gibt es extreme Unterschiede zwischen den Behörden. Der längste Verifizierungsprozess, den ich mal erlebt habe, hat sich über mehr als eine Woche hingezogen. Incl. schriftlicher Bestätigung des Käufers an seine Behörde (wegen Datenschutz), dass diese gegenüber dem Verkäufer die Gültigkeit des zugemailten Dokuments bestätigen darf. Zusätzlich würde ich ihm noch anbieten, dass er die genannten Dokumente auch als (zeitnah) beglaubigte Kopie per Post zuschicken kann. Für manche ist das Internet immer noch Neuland ;-) Das Geld würde ich auf keinen Fall behalten sondern nach Ablauf der Frist zurücküberweisen. Abgesehen davon bekommt der Käufer die Adresse des Verkäufers automatisch von egun übermittelt.
  5. Wenn der Kollege ein Gewehr im Kal. .308 hätte könnte er sie im Rahmen eines Abzugstrainings verschießen. Solche Platzpatronen wurden und werden immer wieder mal (geCIPt) auf dem offiziellen Markt angeboten.
  6. Andor

    Moderne Windbüchsen

    Sorry Tommie, ich weiß echt nicht, welcher Film bei dir abläuft. Das hier ist ein Forum, in der Diskussionen über erlaubnispflichtige Waffen völlig normal sind. Auch ich habe WBKs und, völlig legal, erlaubnispflichtige Waffen. Was ist denn an den Windbüchsen so schlimmes, dass man deiner Meinung nach alleine schon durch Lesen dieses Beitrages eine Hausdurchsuchung riskiert? Ist das der Grund, warum du mir nicht direkt antwortest?
  7. Andor

    Moderne Windbüchsen

    Genau. Mir ist immer noch nicht ganz klar, in welches Wespennest ich hier gestochen habe oder weswegen es z.B. eine Hausdurchsuchung nach sich ziehen kann, wenn man so etwas hier verlinken würde. Wie bereits gesagt finde ich die Technik dahinter interessant. Kaufen würde ich mir, falls überhaupt, nur eine WBK - Version (gibt es hierfür Disziplinen?). Und dann auch nur in einem Kaliber, welches problemlos min. 15 bis 20 Schüsse pro Tankfüllung ermöglicht.
  8. Andor

    Moderne Windbüchsen

    Falls du damit auf mich anspielst: Es war und ist nicht meine Absicht, hier für diese Waffen Werbung zu machen. Was hätte ich davon? Grundsätzlich finde ich diese Waffen interessant und und vielen anderen Ländern kann man diese problemlos kaufen und damit Spaß haben. In Deutschland ist die Gefahr groß, dass sich jemand aufgrund entsprechender Werbevideos so ein Teil zulegt und sich dank leichter Umbaubarkeit strafbar macht. Mich wundert auch, dass die PTB problemlos eine Zulassung für die Waffen erteilt hat, wenn Exportventile beiliegen oder man die Waffen leicht mit gebräuchlichen Werkzeugen rückbauen kann.
  9. Andor

    Moderne Windbüchsen

    Nennt sich nicht mehr Windbüchse, ist aber im Prinzip das gleiche. Gib z.B. mal bei Youtube "GoGun Airguns 2024" ein. Da bekommst du auch einen Eindruck von der Vermarktung. Das ist korrekt, auch wurden und werden in Deutschland immer wieder gedrosselte und damit freie Varianten von Luftgewehren angeboten, die in anderen Ländern mehr als 7,5J haben. Worum es mir aber geht sind die großkalibrigen Luftgewehre --> Windbüchsen, die erst seit kurzem angeboten werden. Wenn man sich abseits der Händlervideos und gesponsorten Channels umsieht bekommt man den Eindruck, dass sich diese mit den leichten Gummigeschosse nicht sinnvoll nutzen lassen (nur kurze Reichweite, unpräzise). Hierzu hatte ich auch um Erfahrungsberichte gebeten.
  10. Aktuell sind auf dem deutschen Markt frei verkäufliche (als 7,5J Version) Neuauflagen von Windbüchsen zu bekommen. Zur Historie: Windbüchsen sind großkalibrige und mit Pressluft angetriebene Luftgewehre, welche z.B. im 17. Jahrhundert zur Jagd verwendet wurde. Die Waffen und deren Technik finde ich interessant, aufgrund ihres Alters sind historische Originale sogar frei verkäuflich (allerdings meist teuer und nicht mehr funktionsfähig). Die Neuauflagen, welche intensiv in einigen Youtubekanälen beworben werden, sind in der in Deutschland legal vertriebenen Variante auf 7,5J gedrosselt und somit insbesondere in den größeren Kalibern (z.B. Kal. 50) hauptsächlich zum verschießen leichter Gummigeschosse geeignet. Ansich finde ich auch die Neuauflagen der Windbüchen interessant, was mich jedoch etwas stört ist die Art der Vermarktung. In Werbevideos wird z.B. erklärt, welche drosselnden Bauteile entfernt werden müssten, um die 7,5J Drosselung aufzuheben und es werden auch im Ausland aufgenommenen Szenen mit Schussversuchen mit der ungedrosselten Version hineingeschnitten. Deshalb und auch aufgrund des hohen Preises solcher Waffen bei gleichzeitig geringer Reichweite in der 7,5J Version bin ich etwas skeptisch, welche Zielgruppe damit angesprochen werden soll. Wie ist eure Meinung zu dem Thema? Hat jemand schon mal so ein Teil ausprobiert?
  11. Das betrifft nur Wiederlader und da auch nur selbst geladene Munition. Mir ist keine Nachwirkung der Munitionserwerbberechtigung nach Verkauf der betreffenden Waffe bekannt. Würde ich auf jeden Fall versuchen, hatte bei mir bei einem Waffendefekt geklappt (wurde aber nur für gleiche Waffenart/Berechtigung erlaubt)
  12. Andor

    Waffenverkauf

    Beim Verkauf über egun, mit der von HeavyGauss beschriebenen Vorgehensweise machst du sicher nichts verkehrt. Falls du dich aber ein bißchen für Schießsport interessierst würde ich das zum Anlass nehmen, zumindestens testweise damit im Verein des Schwiegervaters zu schießen und bei Gefallen auch einem Verein beizutreten.
  13. Wo habe ich behauptet, dass du das behauptet hättest? Frankreich hatte ich als Beispiel angeführt. Das war das Statement von dir und darauf hatte ich geantwortet.
  14. Informiere dich erst mal, bevor du so was akzeptieren willst. Die Regelungen in anderen europäischen Ländern hierzu sind hier sehr unterschiedlich und teilweise auf bestimmte Waffentypen beschränkt. Auch teilweise im Zusammenhang mit Erlaubnis zum führen. In Frankreich z.B. reicht alle 5 Jahre eine Bestätigung des Hausarztes. Das hat nichts mit den jetzt in Deutschland geforderten MPUs zu tun. Davon abgesehen ist für mich der Nutzen immer noch mehr als fraglich.
  15. Stammt diese Liste so aus dem Antrag? Wäre interessant, in wieweit z.B. die oben zitierten Punkte gegen die Eignung sprächen.
  16. Daraus: D.h. der Kampf gegen illegale Waffen wir dafür fallen gelassen? Da hätte ich aber einen anderen Schwerpunkt gesetzt!
  17. In diesem Merkblatt vom LKA NRW steht immerhin nicht der Schmarrn vom unsicheren Bankschließfach!
  18. Die Schlösser am Schließfach selbst müssen auch gar keinen hohen Anforderungen genügen. Dann die stehen ja üblicherweise hinter einer Tresortür. Nein, aber das Risiko, dass ein Bankmitarbeiter zunächst mein Schließfach öffnet, meinen Revisionschlüssel klaut, dann bei mir Zuhause einbricht um dort Waffen aus meinem Waffenschrank zu entwenden halte ich für verschwindend gering. Ich bin mir sicher, dass das auch ein Richter so sehen würde. Genausogut können Ja Mitarbeiter von Tresorfirmen mit Nachschlüsseln den Adressen aus Ihrer Kundendatenbank einen Besuch abstatten. Dann wären nach deiner Argumentation ab sofort alle Waffenschränke mit Schlüssel nicht mehr verwendbar. Genau bei Revisions- und Ersatzschlüsseln sehe ich das Problem. Eine Aufbewahrung des Gebrauchsschlüssels im Bankschließfach macht keinen Sinn.
  19. Ein Schlüssel ist keine Waffe. Auch keine Anscheinswaffe oder "Repräsentativwaffe". Von daher spricht vom Gesetz her nichts dagegen, einen Waffenschrankschlüssel (z.B. Ersatzschlüssel oder Revisionsschlüssel), in einem gesicherten Bankschließfach zu lagern. Die Bankmitarbeiter haben auch nicht einfach Zugriff auf den Schließfachinhalt. Meine Vermutung, weswegen das Schließfach in dem Schreiben genannt wird ist, dass evtl. befürchtet wird, bei einer Kontrolle könnte jemand behaupten, er bewahre seinen Waffenschrankschlüssel immer im Bankschließfach auf.
  20. Das ließt du da raus, das lese ich nicht da raus. Ich lese da auch nirgends, dass man Schlüssel- und Waffenaufbewahrung ggf. räumlich (also wirklich in separaten Räumen) trennen muss. Aber wenn du willst kannst du bei der Kontrolle auch eine komplette Hausführung anbieten und Häppchen dazu reichen. Wird ja minutengenau abgerechnet.
  21. FWR bezog sich auf den Schlüsseltresor, der nicht in unmittelbarer Nähe zum Waffenschrank stehen soll. Wo im Waffengesetz steht, dass bei einer Kontrolle auch Zugang hierzu gewährt werden muss? Wer den Waffenschrank mit Waffen darin im Schlafzimmer stehen hat muss natürlich lt. Gesetz Zugang hierzu gewähren.
  22. Genau. Und diese Begründung würde ich erst mal schriftlich anfordern.
  23. Das kenne ich weder vom Erstantrag noch von der Verlängerung. Letztes Jahr war bei mir Verlängerung und dieses Jahr bei einem Kollegen. Die Behörde hat das Recht, bei Antragstellung persönliches Erscheinen zu verlagen (wegen Prüfung persönliche Eignung). Aber auch das ist eher die Ausnahme als üblich. Ich würde auch dagegen klagen bzw. mal beim VDB anfragen, ob die dich unterstützen. Solche Aktionen sollte man gar nicht erst einreißen lassen.
  24. Das OVG schreibt : Welches Kraut rauchen die? Wo siehst du hier ein Problem? Z.B. angenommen ich habe eine 1er Schrank mit Schlüssel. Wenn ich darin nur Waffen entsprechend der Anforderungen für einen 0er Schrank aufbewahre und den Schlüssel dazu in einem verankerten Tresorwürfel Klasse 0, entspräche dies den Anforderungen des OVG. Was in dem Schreiben gefordert wird geht aber darüber hinaus --> 1er Schrank
  25. Täusch dich da mal nicht. Gerade unter jüngeren Jägern sind HAs weit verbreitet und die dürfen auch Waffen kaufen, die vom sportlichen Schießen ausgenommen sind. Die Jäger sind also sehr wohl betroffen, wenn sie ihre Halbautomaten für viel Geld prüfen und ggf. verkleiden* müssen. *Gab es ja alles schon mal, ausführlich nachzulesen hier: Weissert, Frank und Peter Keller: Selbstladegewehre für Sport und Jagd
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