So ist es auch in der Schweiz. Die Polizei darf nur "bei Gefahr in Verzug" in den Kofferraum schauen. Die Grenzwache darf dies anlässlicher einer rückgesetzten Grenzkontrolle jedoch vollziehen. Die Polizei darf aber kontrollieren, ob das Pannendreieck und die Autoapotheke vorhanden sind. Wer die im Kofferraum hat, ist selber schuld. Erstens muss man dann öffnen und zweitens wird es schwierig, nach einer Auffahrtkollision von hinten an diese Gegenstände ranzukommen.
Ich persönlich weise darauf hin, dass sie rechtlich keine Handhabe haben, den Kofferraum oder weiteres zu kontrollieren, sofern es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Ich frage dann aber, ob sie mit meiner Zustimmung trotzdem reinschauen wollen und ermögliche das auch gerne. Ich habe nichts zu verbergen.
Wenn ich Waffen dabei habe, dann weise ich freundlich darauf hin. Zum Beispiel war ich am Ostersonntag 2025 um 22:00 ein paar Waffen abholen und hatte sie im Fussraum der Beifahrerseite. Bei Laufenburg (Schweiz *g*) war dann eine rückversetzte Grenzkontrolle. Freundlich grüssen, darauf hinweisen, Bewilligung reichen. Der Grenzwächter hat gelacht und mich weiter gewunken.
Die Waffen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht polizeilich auf mich eingetragen, was mit der Bewilligung kein Problem ist.
Aus dienstlicher Berufserfahrung kann ich folgendes feststellen: So wie man in den Wald ruft tönt es heraus.