RalfPW
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Onlinekauf - Tipps zur Absicherung, dass VK auch Waffe tatsächlich besitzt?
RalfPW antwortete auf Turbo's Thema in Waffenrecht
Ich hatte neulich eine ähnliche Situation. Waffe bei Egun mitgesteigert. War zweiter. Kurz danach Email Käufer könnte nicht zahlen, ob ich die Waffe möchte. Ja wollte ich. Sollte dann überweisen. Darauf wollte ich Ausweis und WBK in Kopie. Vorder- und Rückseite. Kam dann auch. Seine Waffenbehörde angerufen, WBK gefälscht. Daraufhin Polizei angerufen, Ausweis auch gefälscht. Beide Beamte waren sehr kooperativ und sehr interessiert alle Unterlagen zu bekommen. Also vom Verkäufer alles geben lassen, dann bei Behörde nachfragen. Die bestätigen einem schon, ob alles korrekt ist. übrigens dein eigener Sachbearbeiter kann über das NWR auch nachsehen. Meistens hat man zu denen doch auch ein gutes Verhältnis. Wenn ein Verkäufer einer Waffe dir nichts schicken will, einfach besser auch nichts überweisen. Ich bin zumindest froh nicht überwiesen zu haben. -
Du suchst das Schiesssportzentrum Heusenstamm. Schiesskeller mit drei Ranges. Eins mit Kino. https://www.schiess-sportcentrum-heusenstamm.de Kriege da keine Provision!!! War nur mehrfach da.
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Mich ärgert am meisten die telefonische Erreichbarkeit, oder besser gesagt Nichterreichbarkeit. Die gehen fast nie ans Telefon. Ich fahre aber nicht 60 km, ohne zu wissen, dass der Artikel auch wirklich da ist. In der Filiale wird einem dann erzählt, es sei so viel Andrang gewesen, dass man nicht ans Telefon gekonnt hätte. Als ich mal komplett als einziger Kunde in der Filiale war hab ich mal vom Handy angerufen. Ging keiner dran, obwohl kein Verkäufer beschäftigt war, sondern alle Privatgespräche führten. Soviel dazu. Bestellte Munition in Darmstadt nie bekommen hatte ich auch schon mehrfach. Und dabei handelte es sich nie um einzelne Päckchen, sondern immer mehrere tausend Schuß. Kaufe ich halt bei einem anderen Händler der mich mehr zu schätzen weiß.
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@VTRSP Das werde ich auf jeden Fall versuchen.
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Ich hätte ja nie gedacht, dass aus meiner Frage eine solche angeregte Diskussion entsteht. Vielen Dank für die rege Teilnahme und den Tipp, dass ich die Magazine evtl. weiter nutzen kann. Dass wäre natürlich das beste. Erworben habe ich die Magazine zum Großteil schon vor über 10 teilweise sogar 15 Jahren. Aber auf jeden Fall alle vor 2017. Und im schlimmsten Fall in die Schweiz verkaufen.
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Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuß sind ja nun verboten. Ich gehe davon aus, dass ich die jetzt nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Habe aber noch mehrere für AR10 original Armalite Kaliber .308, AR15 In .223 von PMag, und für HK SL8 in .223. Darf man die Magazine ins Ausland verkaufen? Und wenn, in welche Länder? Ich weiß, hätte ich früher machen sollen, habe ich aber irgendwie verpeilt, da ich dieses Jahr andere Probleme hatte.
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Wie versprochen hier der Ausgang: Nachdem ich den Händler nicht erreicht habe, hat er mich heute Abend zurückgerufen. Er hat mir seine Sichtweise sehr freundlich dargelegt und warum er so reagiert hat. Nach seiner Erklärung konnte ich seine Sicht nachvollziehen. Er bot an den Teilwiderruf zu anzuerkennen und den Betrag zurück zu überweisen. Wir haben dann noch länger sehr nett miteinander gesprochen. Für die Zeit die er sich heute genommen hat, immer freundlich und zuvorkommend, kann er an der Bestellung nicht wirklich verdient haben. Dies hätte er nicht tun müssen, sondern hätte mir einfach nur kurz mitteilen können, dass er ihn annimmt. Vielen Dank dafür. Eins kann man für die Zukunft mitnehmen. Vieles lässt sich telefonisch besser regeln, als per Email oder Brief, da weniger hinein interpretiert werden kann. Vielen Dank an alle die sich so rege am Austausch beteiligt haben. Ralf
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Ich werde morgen noch einmal versuchen ein versöhnliches Telefonat zu führen. Heute ging er nicht ans Telefon.
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@Proud NRA Member Bei diesem Verkauf entstehen dem Händler eigentlich gar keine Kosten, da ich Porto zu mir bezahlt habe und Porto zurück auch. Wollte ich auch nicht erstattet. Er könnte es einfach wieder ins Regal legen und fertig. Bei der Bestellung hat er immer noch 200.-Euro Umsatz gemacht (Ich kenne den Unterschied von Gewinn und Umsatz) Die Teile wurden mir außerhalb Egun zu dem gleichen Preis verkauft wie er sie bei Egun inseriert hatte. Alle Teile waren vorrätig und nichts mußte extra beschafft werden. Sonst könnte ich es ja vieleicht noch verstehen.
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@Mittelalter wenn ein Kunde bei dir mehrere Artikel bestellt, könnte er nur das Füllhorn zurück schicken oder alle anderen Artikel auch? Makalu hat ja sogar ein Urteil zur Hand gehabt. Du als Händler müsstest die Rechtslage doch gut beurteilen können. Ob Du das aus Kulanz anbietest ist hier nicht meine Frage. @Makalu Vielen Dank für das Urteil. Hat jemand noch ein weiteres Urteil? Doppelt hält besser. Evtl neueren Datums?
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Folgender Sachverhalt. Ich habe für Vereinsmitglieder und Freunde eine Sammelbestellung von Magazinen und Magazinböden gemacht. Dies war bei einem Internethändler der das Abends nach Feierabend macht und auf seiner Seite nur eine Handynummer angibt. Gesamtbetrag ca. 250.-Euro. Ich habe die Magazine verteilt und eine Person wollte 5 Glock Magazinböden dann nicht haben und ich habe einen Widerruf und die Böden zusammen innerhalb der zwei Wochenfrist zurückgeschickt. Wert 40.- Euro. Zurückgeschickt auf meine Kosten. Ich wollte nur die 40.- Euro Warenwert zurück. Der Händler teilt mir jetzt mit, er akzeptiere den Widerruf nicht, Er würde mir die Magazinböden wieder zuschicken, oder ich soll die gesamte Bestellung zurückschicken. Es gäbe keinerlei Anspruch nur einen Teil der Ware zurück zu schicken. Ich habe ihm erklärt, dass dies nicht so einfach geht, da ich die Magazine natürlich schon verteilt habe. Ich möchte erst Mal keinen Namen nennen, weil ich immer noch hoffe, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt. Außerdem will ich nicht, dass es hier als Händlerbashing ausgelegt wird. Ihr bestellt doch bestimmt auch öfter im Verein zusammen. Aber auch sonst ist es doch bei Bestellungen im Internet so, dass man evtl. bei einer Bestellung von mehreren Kleidungsstücken eins zurück schickt. Wie seht Ihr das? Wie ist das rechtlich?
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Bring die bloß nicht auf Ideen.
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Warum brauchte der die Fotos mehrmals? Was hat er bemängelt? Oder waren sie zu unscharf?
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wohl dem der ein Zahlenschloss hat.