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cb01

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  1. Na ja, Hellseher sind die Mitarbeitenden in den Waffenbehörden nunmal nicht… Bei LWB gilt dann wohl eher „wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die …“
  2. Jaaa, ich weiß, Satire darf alles. Im Angesicht von 6 Toten fand ich die „Satire“ von Frechdachz reichlich deplatziert und dann habe ich MEINE Meinung geäußert, nach der ich sein eigenes Angebot (= Fresse halten) für eine gute Idee halte.
  3. Vielleicht sollte ich auch einfach die Fresse halten, nicht dass ich noch jemanden auf Ideen bringe... —> gute Idee
  4. PanzerInnen ? 😎
  5. Das mag sein, aber dieses Auto IN VERBINDUNG mit so einer Tat = Wahrscheinlichkeit auf schwarze WBK = hoch
  6. Bei DIESEM Auto stand eigentlich schon vor der PK mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass es sich nur um eine schwarze WBK handeln kann…
  7. … es wäre nicht der erste Behördenflyer, welcher vor Gericht wackelt… Bei abweichender Richtermeinung kann ein Behördenflyer aber womöglich den „gröblichen“ Verstoß abwenden.
  8. Da bist Du im Zweifelsfall aber nur in Bayern auf einer „einigermaßen“ sicheren Seite…
  9. Eine ominöse Logik. Auf dem Hinweg darf ich bei einem Überfall meine Ware mit schussbereiter Waffe verteidigen und … wenn ich auf dem Rückweg in einen Lauf schaue kann ich dann nur die Hände heben und meine eigene Waffe dem Täter aushändigen ?!
  10. Das Zauberwort von mir war „wirksam“…
  11. Illegale Waffen können nicht wirksam vererbt werden - der Erbe bekommt hierfür keine WBK
  12. Aufwand und Missbrauchsmöglichkeiten stehen hier m.M.n. nicht in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen - ein gewisses Restrisiko verbleibt in allen Lebensbereichen
  13. Wer nach Terminvereinbarung Bargeld gegen Ware „Zug-um-Zug“ ablehnt, ist nach meiner Auffassung per se mit Vorsicht zu genießen. Hierfür gibt es keinen Grund - zumindest nicht bei Käufen aus dem normalen Sortiment. Bei Einzelaufträgen die der Händler selbst bestellen muss, kann es anders aussehen.
  14. Bei Vorkasse ist ein 100prozentiger Schutz einfach nicht möglich
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