Zum Inhalt springen

cb01

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    316
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von cb01

  1. Na ja, Hellseher sind die Mitarbeitenden in den Waffenbehörden nunmal nicht… Bei LWB gilt dann wohl eher „wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die …“
  2. Jaaa, ich weiß, Satire darf alles. Im Angesicht von 6 Toten fand ich die „Satire“ von Frechdachz reichlich deplatziert und dann habe ich MEINE Meinung geäußert, nach der ich sein eigenes Angebot (= Fresse halten) für eine gute Idee halte.
  3. Vielleicht sollte ich auch einfach die Fresse halten, nicht dass ich noch jemanden auf Ideen bringe... —> gute Idee
  4. PanzerInnen ? 😎
  5. Das mag sein, aber dieses Auto IN VERBINDUNG mit so einer Tat = Wahrscheinlichkeit auf schwarze WBK = hoch
  6. Bei DIESEM Auto stand eigentlich schon vor der PK mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass es sich nur um eine schwarze WBK handeln kann…
  7. … es wäre nicht der erste Behördenflyer, welcher vor Gericht wackelt… Bei abweichender Richtermeinung kann ein Behördenflyer aber womöglich den „gröblichen“ Verstoß abwenden.
  8. Da bist Du im Zweifelsfall aber nur in Bayern auf einer „einigermaßen“ sicheren Seite…
  9. Eine ominöse Logik. Auf dem Hinweg darf ich bei einem Überfall meine Ware mit schussbereiter Waffe verteidigen und … wenn ich auf dem Rückweg in einen Lauf schaue kann ich dann nur die Hände heben und meine eigene Waffe dem Täter aushändigen ?!
  10. Das Zauberwort von mir war „wirksam“…
  11. Illegale Waffen können nicht wirksam vererbt werden - der Erbe bekommt hierfür keine WBK
  12. Aufwand und Missbrauchsmöglichkeiten stehen hier m.M.n. nicht in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen - ein gewisses Restrisiko verbleibt in allen Lebensbereichen
  13. Wer nach Terminvereinbarung Bargeld gegen Ware „Zug-um-Zug“ ablehnt, ist nach meiner Auffassung per se mit Vorsicht zu genießen. Hierfür gibt es keinen Grund - zumindest nicht bei Käufen aus dem normalen Sortiment. Bei Einzelaufträgen die der Händler selbst bestellen muss, kann es anders aussehen.
  14. Bei Vorkasse ist ein 100prozentiger Schutz einfach nicht möglich
  15. Was soll denn diese unfundierte Verallgemeinerung „Sparkassenkunde“ ? Es gibt in Deutschland 338 Sparkassen, die alle juristisch eigenständig sind und ca. 11.000 Filialen haben. …. und hier sollen alle Tresoranlagen den gleichen Sicherheitsstandard haben ??? So ein Beitrag ist einfach daneben !
  16. Wie sinnvoll es im einzelnen ist, Themen mehrfach zu posten - darüber kann man geteilter Meinung sein. Warum fühlst du dich aber von einem Doppelpost „belästigt“ ? Wenn du die Mehrfach-Veröffentlichung bemerkst, lies es doch einfach nicht - und gut iss… Belästigt hiervon wird nur der, der belästigt werden will und letztlich nur auf Krawall aus ist.
  17. cb01

    Waffenverkauf Privat

    Das wurde doch schon des Öfteren diskutiert - siehe auch Paragraf 34 WaffG: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten Danach gilt EIN Datum für BEIDE.
  18. Echt jetzt ? …und da wartest Du lieber auf einen Mahnbescheid ?
  19. wie blöd muss man sein, um auf die Zwangsvollstreckung zu warten (incl. zusätzliche Kosten und Gebühren) - nur um bar zahlen zu können ??? JEDER hat ein Recht auf ein Basiskonto und ist so in der Lage, unbare Zahlungen zu tätigen. Was ist das Problem ?
  20. ohne jede offizielle Prozedur ??? die offizielle Prozedur heißt Kündigung und die ist zumindest bei Sparkassen nicht ohne sachgerechten Grund möglich. Für natürliche Personen gibt es zudem das RECHT auf ein Basiskonto. Also, was sollen uns Deine Ausführungen sagen ?
  21. Oh sorry, das war rider650
  22. Na wenn selbst Frau Wagenknecht das bestätigt … Du sprachst ja von einer Waffe des Staates - und in all diesen Fällen, welche auch Frau Wagenknecht bestätigt, wurden die jeweiligen Banken durch den Staat zu den Kündigungen gezwungen ?! Liegt es womöglich im Rahmen des Möglichen, dass es hier ganz andere Gründe gibt ? z.B. dass die Betroffenen ihren Banken derart auf den Zeiger gingen, dass diese schlicht kein Interesse mehr hatten, sich diese Kontoführungen weiter ans Bein zu binden ? … und Dein Beispiel mit der Sparkasse hinkt schon deshalb, weil Sparkassen gemäß ihrer AGB einen „sachgerechten Grund“ für eine Kündigung angeben müssen, der natürlich auch juristisch überprüft werden kann. Ohne Angabe von Gründen geht bei Sparkassen nicht - es wäre daher mal Interessant, was im erwähnten Beispiel die sparkasse Karlsruhe dazu zu sagen hat… ERGÄNZUNG - alles wird gut (auch gestützt auf „formale Fehler“): Der Widerstand formiert sich Immerhin: Von Witzleben lässt sich nicht einschüchtern. Er hat Klage gegen die Sparkasse eingereicht und macht seinen Fall öffentlich. Die Resonanz ist gewaltig – über 1,4 Millionen Menschen haben seinen Beitrag auf X bereits gesehen. Es zeigt sich: Die Bürger haben genug von dieser schleichenden Entrechtung. Sein Anwalt Markus Haintz sieht gute Chancen für die Klage. Die Kündigung weise formale Fehler auf und verstoße gegen die besonderen Pflichten einer Sparkasse. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte hier ein deutliches Zeichen setzen und klarstellen: In einem Rechtsstaat darf niemand wegen seiner Meinung oder journalistischen Arbeit diskriminiert werden.
  23. Oder meinst Du Herrn Reitschusters Sperrung bei PayPal ? … und diese Sperrung soll dann „der Staat“ veranlasst haben ??? Beweise ?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.