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cb01

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Alle Inhalte von cb01

  1. „Keine Fluchtgefahr“ bei der Fahrerin eines Fluchtwagens… Kannst Du Dir nicht ausdenken !
  2. Der Gesetzestext hierzu im Paragraf 34 lautet: „Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.“ Ob das Überlassen HIER auch gleichzusetzen ist mit erwerben und somit nur ein Datum für beide gilt, ist ein Stück weit Auslegungssache. Die „echte“ tatsächliche Gewalt erlangt der Empfänger auf jeden Fall erst bei Ankunft des Paketes.
  3. Das hätte nix gebracht, Hannelore hatte doch eine eigene PPK. (googeln "Hannelore Kohl Walter PPK")
  4. Na ja, Hellseher sind die Mitarbeitenden in den Waffenbehörden nunmal nicht… Bei LWB gilt dann wohl eher „wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die …“
  5. Jaaa, ich weiß, Satire darf alles. Im Angesicht von 6 Toten fand ich die „Satire“ von Frechdachz reichlich deplatziert und dann habe ich MEINE Meinung geäußert, nach der ich sein eigenes Angebot (= Fresse halten) für eine gute Idee halte.
  6. Vielleicht sollte ich auch einfach die Fresse halten, nicht dass ich noch jemanden auf Ideen bringe... —> gute Idee
  7. PanzerInnen ? 😎
  8. Das mag sein, aber dieses Auto IN VERBINDUNG mit so einer Tat = Wahrscheinlichkeit auf schwarze WBK = hoch
  9. Bei DIESEM Auto stand eigentlich schon vor der PK mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass es sich nur um eine schwarze WBK handeln kann…
  10. … es wäre nicht der erste Behördenflyer, welcher vor Gericht wackelt… Bei abweichender Richtermeinung kann ein Behördenflyer aber womöglich den „gröblichen“ Verstoß abwenden.
  11. Da bist Du im Zweifelsfall aber nur in Bayern auf einer „einigermaßen“ sicheren Seite…
  12. Eine ominöse Logik. Auf dem Hinweg darf ich bei einem Überfall meine Ware mit schussbereiter Waffe verteidigen und … wenn ich auf dem Rückweg in einen Lauf schaue kann ich dann nur die Hände heben und meine eigene Waffe dem Täter aushändigen ?!
  13. Das Zauberwort von mir war „wirksam“…
  14. Illegale Waffen können nicht wirksam vererbt werden - der Erbe bekommt hierfür keine WBK
  15. Aufwand und Missbrauchsmöglichkeiten stehen hier m.M.n. nicht in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen - ein gewisses Restrisiko verbleibt in allen Lebensbereichen
  16. Wer nach Terminvereinbarung Bargeld gegen Ware „Zug-um-Zug“ ablehnt, ist nach meiner Auffassung per se mit Vorsicht zu genießen. Hierfür gibt es keinen Grund - zumindest nicht bei Käufen aus dem normalen Sortiment. Bei Einzelaufträgen die der Händler selbst bestellen muss, kann es anders aussehen.
  17. Bei Vorkasse ist ein 100prozentiger Schutz einfach nicht möglich
  18. Was soll denn diese unfundierte Verallgemeinerung „Sparkassenkunde“ ? Es gibt in Deutschland 338 Sparkassen, die alle juristisch eigenständig sind und ca. 11.000 Filialen haben. …. und hier sollen alle Tresoranlagen den gleichen Sicherheitsstandard haben ??? So ein Beitrag ist einfach daneben !
  19. Wie sinnvoll es im einzelnen ist, Themen mehrfach zu posten - darüber kann man geteilter Meinung sein. Warum fühlst du dich aber von einem Doppelpost „belästigt“ ? Wenn du die Mehrfach-Veröffentlichung bemerkst, lies es doch einfach nicht - und gut iss… Belästigt hiervon wird nur der, der belästigt werden will und letztlich nur auf Krawall aus ist.
  20. cb01

    Waffenverkauf Privat

    Das wurde doch schon des Öfteren diskutiert - siehe auch Paragraf 34 WaffG: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten Danach gilt EIN Datum für BEIDE.
  21. Echt jetzt ? …und da wartest Du lieber auf einen Mahnbescheid ?
  22. wie blöd muss man sein, um auf die Zwangsvollstreckung zu warten (incl. zusätzliche Kosten und Gebühren) - nur um bar zahlen zu können ??? JEDER hat ein Recht auf ein Basiskonto und ist so in der Lage, unbare Zahlungen zu tätigen. Was ist das Problem ?
  23. ohne jede offizielle Prozedur ??? die offizielle Prozedur heißt Kündigung und die ist zumindest bei Sparkassen nicht ohne sachgerechten Grund möglich. Für natürliche Personen gibt es zudem das RECHT auf ein Basiskonto. Also, was sollen uns Deine Ausführungen sagen ?
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