Ruhig Blut...
Die Banken müssen da (automatisiert) etwas tun. Die gesetzliche Grundlage findet sich u.a. im § 24h Kreditwesengesetz (KWG):
„Kreditinstitute haben … Datenverarbeitungssysteme zu betreiben und zu aktualisieren, mittels derer sie in der Lage sind, Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die auf Grund des öffentlich und im Kreditinstitut verfügbaren Erfahrungswissens über die Methoden der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und über die sonstigen strafbaren Handlungen … im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen.“
Wechsel der Bank weil man mal auf einen (aus Sicht der Bank) "auffälligen" Verwendungszweck angesprochen wurde, ist eine schlechte Alternative …
Ehrlich sagen um was (Harmloses) es geht - und gut iss...