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cb01

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  1. Würde mich auch mal interessieren - insbesondere ob "besonders anzuerkennende ... wirtschaftliche Interessen" (= Vermeidung Totalverlust bei Abgabe) gemäß § 8 WaffG irgendwo anerkannt wurden. Womöglich warten alle noch ab... ???
  2. nochmal: Lies Paragraf 25 c Abs. 1 S. 1 AWaffV neu ! wenn es komplette Alt-Dekowaffen sind, ist in der Verordnung NICHTS von einer Anmeldung zu finden ! Ausnahme nur die Magazine - nach der Logik (falls man davon im Waffenrecht überhaupt sprechen kann) kann hier Deko nicht besser gestellt sein als scharfe Waffen = ALSO "große" Magazine zu Altdeko anmelden ! (je nach Erwerb Behörde oder BKA)
  3. die neue Filiale Weiterstadt sollte ab 04.06.2021 öffnen - war schon jemand dort ? (offensichtlich gibt es auch einen neuen Filialleiter)
  4. Lies Paragraf 25 c Abs. 1 S. 1 AWaffV neu: Tenor: bei altdeko besteht die Berechtigung zum Besitz fort, solange kein Überlassung erfolgt…
  5. Ein übles Niveau und insgesamt einigermaßen sinnlos - ich bin für Schließung des Threads. Jep, das sehe ich auch so.
  6. Frankonia Darmstadt soll im April nach Weiterstadt umziehen !? Weiß jemand Näheres ?
  7. und @ cartridgemaster: ganz ganz toll - einen Schreibfehler hast Du ja auch gefunden ! Fein gemacht ...
  8. warum wird man hier immer gleich so gemobbt ??? Lest doch mal genau - dann wird es auch dem letzten Mobber klar: Im $ 34 Abs. (1) steht: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten. In der Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2 steht: Im Sinne dieses Gesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. UND Im Sinne dieses Gesetzes überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt. UND JETZT KÖNNEN ALLE MOBBER MAL SCHÖN ÜBERLEGEN, WIE WOHL DER SATZ IM § 34 (1) ZU VERSTEHEN IST UND WANN DIE 2 WOCHEN ZU LAUFEN BEGINNEN !!! (mindestens Her...Hist... hat es geschnallt !)
  9. aber was macht den nach Deiner Logik der Gesetzestext für einen Sinn ???
  10. @ PetMan: Ich habe ja auch nur beschrieben, wie die Gesetzeslage hierzu ist. Man kann ja hier ruhig das Datum der Auslieferung eintragen und hoffen.... Rechtlich ist man eben NICHT auf der sicheren Seite - insbesondere, wenn seit Versand die 14 Tage schon vorbei sind !
  11. Es ist ja bekannt, dass das WaffG teilweise etwas "gewöhnungsbedürftig" formuliert ist. also nochmal die ganz vereinfachte Variante: --> wer an DHL eine Waffe zum gewerbsmäßigen Transport an den Käufer übergibt, überlässt sie dem Käufer (noch dazudenken: in diesem Moment !) Das bekannte und seriöse Auktionshaus "Her....Histo…" sendet bei jedem Erwerb einen Zettel mit dem Versanddatum mit und weist daraufhin, dass dies auch für die Käuferbehörde das Überlassungsdatum ist. Da die tausende Waffen versenden, sollten sie es wissen.
  12. ...lesen heißt offensichtlich bei HangMan69 NICHT verstehen... für HangMan69 nochmal gaaaanz laaaangsaaaamm: wer einem anderen (=Versandunternehmen) die Waffe zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten (= Käufer) übergibt, überlässt sie dem Dritten (= Käufer) ich bleibe dabei - es IST eindeutig !
  13. Hallo zusammen, meines Erachtens ist es sehr eindeutig geregelt: Im § 34 Abs. (1) WaffG steht u.a. "...Wer Waffen einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten." d.h. der Versandtag IST das Überlassungsdatum - damit es bei der Waffenbehörde nicht "auseinanderläuft" muss der Versender dem Empfänger das genaue Versanddatum mitteilen und die Postlaufzeit geht schon von den 14 Tagen ab... Gruß cb01
  14. also du bist ja wirklich der super-sparkassenschreck - alle Sparkassenangestellten bibbern wahrscheinlich schon, wenn sie dich nur von Weitem sehen und stolz wie oskar isser, dass jemand WEGEN DIR einen Einlauf vom Chef bekam - würde mich mal interessieren, was sie für einen schlimmen, schlimmen Fehler gemacht hat (der dir natürlich nie passieren könnte - ach nee sorry, dir passieren natürlich GAR KEINE Fehler) nee mal im Ernst: was bist du denn für eine arme Haut...
  15. jaja die gute alte Zeit... noch so ein Witzbold
  16. an VP70Z: Was bist du denn eigentlich für ein toller Hecht, dass du dir anmaßt, die Herrschaften der Sparkasse auf den rechten Weg bringen zu wollen ? Wenn hier staatliche Aufgaben auf die Kreditwirtschaft übertragen werden, musst du dich an den Gesetzgeber wenden und kannst froh sein, wenn die Sparkasse VOR einer Verdachtsanzeige an die zuständigen Behörden erst das Gespräch sucht... Kopfschüttel...
  17. @knight volle Zustimmung !!!
  18. @joker_ch Natürlich werden hier Kriminelle nicht die Wahrheit angeben - aber dann liegt das Problem nicht bei den Banken, sondern bei Gesetzgeber. Was ich sage ist: - es gibt ein (womöglich) schwachsinniges Gesetz - die Banken müssen es umsetzen - sie müssen mit irgendwelchen einschlägigen Begriffen arbeiten - im Verwendungszweck einer Überweisung findet sich ein solcher Begriff (entweder aus legalem Handeln oder geschrieben durch lustige (?) D****n) - bei der Bank wird der Vorgang auffällig - die Bank fragt nach - du erklärst dein legales Handeln / wahlweise deinen Scherz - gut iss...
  19. Ruhig Blut... Die Banken müssen da (automatisiert) etwas tun. Die gesetzliche Grundlage findet sich u.a. im § 24h Kreditwesengesetz (KWG): „Kreditinstitute haben … Datenverarbeitungssysteme zu betreiben und zu aktualisieren, mittels derer sie in der Lage sind, Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die auf Grund des öffentlich und im Kreditinstitut verfügbaren Erfahrungswissens über die Methoden der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und über die sonstigen strafbaren Handlungen … im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen.“ Wechsel der Bank weil man mal auf einen (aus Sicht der Bank) "auffälligen" Verwendungszweck angesprochen wurde, ist eine schlechte Alternative … Ehrlich sagen um was (Harmloses) es geht - und gut iss...
  20. Hat jemand den kompletten wortlaut der DIN EN 1143-1 (evtl. als pdf-Format) ? Habe schon das www "gequält", ist aber alles kostenpflichtig.
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