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cb01

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  1. Es gilt: Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,… d.h. die 2-Wochen-Frist kann erst beginnen, wenn der Käufer sie ausgeliefert bekommen hat (= TATSÄCHLICHE Gewalt)
  2. Durch den Versand ist die Waffe rechtlich bereits überlassen, erwerben im Sinne des WaffG erfolgt aber erst wenn die Waffe dem Käufer übergeben wird = Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Ab HIER kann m.E. auch erst die 14-Tages-Frist beginnen zu laufen.
  3. Was sollen uns Deine Ausführungen sagen ?
  4. Der Dritte ist hier der Käufer !
  5. Das Zauberwort ist: … zur Beförderung an einen Dritten… Lies im Zweifel mal die WaffVwV, da erschließt sich wie es gemeint ist
  6. Die Waffe IST bereits rechtswirksam überlassen - siehe 34 WaffG: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten. Lass die unseriösen Spielchen sein - vorher recherchieren kann Geld sparen.
  7. Wie redest du denn mit dir unbekannten Leuten ? Du hast mich hier zu gar nichts aufzufordern. Warum werden hier Leute einfach abqualifiziert („der haut in die gleiche Kerbe“) ? Ich habe das Schreiben gesehen - glaub es oder lass es. … aber sag mir einen Grund warum ich lügen sollte ? Bei diesem respektlosen Umgang unter LWB wundert mich wirklich nichts mehr !
  8. Ähh, warum herrschst Du denn TT01 an ? ICH habe doch das fragliche Schreiben gesehen ! …und zwar zu deiner großen Enttäuschung NICHT an einem Stammtisch :-) Man soll generell nicht unqualifiziert von sich auf andere schließen…
  9. ??? Das passt doch gar nicht zu dem Gesagten !
  10. Das ist doch klar. Es sollte hiermit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass es auch Sammlungen gibt, bei denen (Fremd-)Stempelungen NICHT der Weltuntergang sind, was ja CZM52 zu glauben scheint…
  11. Er hat‘s erkannt ! Volle Zustimmung !
  12. Was maßt du dir an hier zu urteilen und irgendetwas von „Stammtisch“ zu faseln ? Du kennst mich doch gar nicht - warum bezichtigst du mich, hier unwahre Geschichten einzustellen ? Schon mal was von wissenschaftlich-technischer Sammlung gehört, du Schlaumeier ? Ich habe den Original-Schriftverkehr hierzu GESEHEN ! Manchmal ist „einfach mal die … halten“ besser, glaub mir.
  13. Der Fall, den ich kenne betrifft einen echten Neuerwerb. Sorry, vielleicht gibt es hier Unterschiede.
  14. @CZM52 Ich habe solchen Schriftverkehr selbst gesehen - betraf einen Sammler
  15. Bei einer BKA-Ausnahmegenehmigung für verbotene Magazine ist mein Kenntnisstand, dass das BKA die unveränderliche Anbringung einer Nummer + Nachweis hierzu verlangt. Das was eingraviert werden muss gibt das BKA vor. Man muss hier Kosten/Nutzen SEHR stark abwägen…
  16. l'etat c'est moi Wo kämen wir denn da hin, wenn hier jeder ein zugelassenes Kaliber schiessen wollte… Auf diesem Stand hat man sicher jede Menge Spaß ! 😳
  17. Die örtliche Waffenbehörde und BKA werden aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen tätig und haben auch separate Gebührenordnungen - insofern ist für die Zuverlässigkeitsprüfungen auch 2x zu berappen. Die Argumentation „die Waffenbehörde hat doch schon geprüft, dann kann das BKA ja verzichten“ (oder umgekehrt), läuft jedenfalls ins Leere… Wer sollte das auch bei auseinanderlaufenden zeitlichen Taktungen überwachen und abstimmen ? Ironie an: Es wird ja niemand gezwungen, verbotene Gegenstände zu besitzen !
  18. Bei diesem Typen kommt nach und nach so viel zusammen - hier hätten die Behörden m.E. die Gefährlichkeit erkennen können und handeln MÜSSEN. …aber jetzt wieder nur reflexhaftes Überlegen, welche Gesetze nun wieder verschärft werden sollen… …und WO waren die Polizisten, die angeblich diesen Rettungsweg bewachen sollten ?
  19. wir haben doch oben gelernt, dass die Aufbewahrung von Munition kontrolliert werden darf - wer Privates dazu packt ist doch selbst schuld ! … und beim Verschweigen bewegt man sich auf dünnem Eis … manchmal läuft es dumm …
  20. Also ich kann auch nach intensiver Suche nicht wirklich ein Problem erkennen… Warum soll man „ohne Not“ den Kontrolleuren etwas verschweigen?
  21. ??? Wie passt das hier rein ?
  22. Ich hole dies mal wieder hoch - mit der Frage, wie in den Verschiedenen Bundesländern letztlich mit Altbesitz von Salutwaffen umgegangen wurde ? Hier stand meines Wissens teilweise im Raum, WBK‘s auf Basis eines „wirtschaftlichen Interesses“ (siehe Paragraf 8 WaffG) auszustellen. Kann das jemand bestätigen? Sind evtl. andere Handhabungen bekannt ?
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