

Andor
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Hast du in letzter Zeit mal Zeitung gelesen oder Nachrichten geschaut? Dazu noch eine Anmerkung: Aus eigener Erfahrung und den Berichten von Freunden und Bekannten nimmt die Zahl derer, die ein Gebrauchsmesser (z.B. schweizer Taschenmesser) mit sich herumtragen, stetig ab. Gleichzeitig nimmt aber die Zahl der Straftatem mit Messern aber stetig zu. Vielleicht sollte man dann mal eher überlegen, bei den "wildgewordenen Schwachköpfen" anzusetzen statt bei den Messern!
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Schön, das das bei dir klappt, bei meiner Behörde haut das nicht hin. Ich könnte einen Termin ausmachen, um den Antrag abzugeben (zusammen mit der WBK) und einen neuen Termin, um die WBK wieder abzuholen. Auf den Eintrag warten ist nicht möglich (dauert auch recht lange). Die Abwicklung auf dem Postweg dauert genauso lange.
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#Salamikontrolle
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Das ist ein wichtiger Punkt, den ich genauso sehe. Auch würde ich die Anfrage von Jörg nicht als ausnutzen einer Gesetzeslücke definieren sondern als "Hinweis" auf die unsauberen Bestimmungen in der Verordnung und dem Waffengesetz. Ich bin mal gespannt, ob da noch eine Antwort kommt oder ob in Zukunft eher der Larneygarten engmaschig bewacht wird...
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Nein, der, der einwandfrei Deutsch spricht, aber entweder keine Zusatzinformationen von den übergeordneten Unternehmen weitergeleitet bekommt oder absichtlich ignoriert. Mittlerweile war ich wahrscheinlich schon genauso oft in seinem Dopot um meine Sachen abzuholen wie er erfolglos bei mir außerhalb des vereinbarten Zeitfensters.
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Egal über welchen Vesender ich mir etwas schicken lasse, es kommt immer mit dem gleichen Kurierdienst bei mir an (welcher Terminwünsche grundsätzlich ignoriert, auch wenn sie aufpreispflichtig waren).
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Augen auf beim Kauf von Verschlussköpfen, Verschlüssen, halbautomatischen Verschlussträgern
Andor antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Wird hier ganz gut erklärt: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html Bei teilbaren Verschlüssen ist der hintere Teil meist frei erwerbbar. -
Mit meinem Beitrag hatte ich mich auf den Eingangspost bezogen, nicht auf Überkontingent.
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Ja, Wettkämpfe können den Sport interessanter machen. Aber normalerweise entscheidet sich der Sportler selbst, ab wann er mit welchem Sportgerät Wettkämpfe bestreiten will. Was bringt es, Anfänger gleich zu Wettkämpfen zu zwingen, womöglich auch noch ohne geeignete Vereinswaffen und unabhängig vom Trainingsfortschritt?
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Gibt es da Gasentlastungsbohrungen und falls ja, wo führen die hin? Auf jeden Fall scheint der Schaft relativ spröde gewesen zu sein.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Andor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass hier, wenn man die ganzen Passagen betrachtet, Mindestanforderungen definiert wurden. Eine Wandhalterung ist ja schließlich auch kein Behältnis. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Andor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das habe ich berücksichtigt. In der Urteilsbegründung steht aber: Es wurde also ausdrücklich nicht auf die Frage: abgeschlossen oder nicht eingegangen, sondern der ungeeignete Aufbewahrungsraum als wichtiger bewertet. Der dadurch entstandene Referenzfall mit Beispielwirkung für weitere Urteile ist für mich der problematischste Aspekt dieses Urteils. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Andor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei einem Luftgewehr sicher nicht. Bei einem Verein mit etlichen Luftgewehren schon. Was mich bei dem Urteil besonders stört ist das meiner Meinung nach die Formulierung "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" eigentlich auch genauso gemeint war und dies nicht berücksichtigt wurde. Und ein Lagerraum mit Sicherheitsschloß ist meiner Meinung nach deutlich sicherer als eine Gewehrtasche mit Kofferschloss. -
Sehe ich genauso. Ansonsten kann man Dank swisswaffen.com auch abgelaufene egun Auktionen finden, gibt oft eine gute Wertübersicht, z.B. https://swisswaffen.com/markt/egunde/cz-ts2-deep-bronze-incl-sickinger-holster/mz43bpxhylyi/?LP=ST1
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Andor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Soweit so üblich. Ist dir bei der eigenen Kontrolle des Waffenschrankes vor der eigentlichen Kontrolle aufgefallen, dass das Wechselsystem fehlt? Das könnte man ggf. als unverzügliche Meldung sehen, soweit schon mal gut. Das ist jetzt die entscheidende Frage, von der auch stark der Ausgang des Ganzen abhängen dürfte: Wie ist das Wechselsystem wo und wann abhanden gekommen? -
Bei aktueller Handhabung gebe ich dir Recht. Strafen für entsprechende Vergehen müssten konsequent und in beschleunigtem Verfahren verhängt werden. Das Waffenverbot müsste ab einem bestimmten Strafmaß automatisch mit verhängt werden. Vorteil von dieser Vorgehensweise wäre aber auf jeden Fall, dass man gezielt die Täter von den Waffen fernhalten könnte. Und nicht wie bei dem jetzigen Vorschlag über den Umweg, allen SRS Besitzern den kleinen Waffenschein für Kauf und Besitz aufzuzwingen. (Mit den zusätzlichen Nebenwirkungen wie überlasteten Behörden und Kriminalisierung von denjenigen, die die neuen Anforderungen nicht mitbekommen)
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Nachträgliche Kennzeichnungen bei erlaubnispflichtigen Feuerwaffen waren für das NWR nicht gang und gäbe, sondern seltene Ausnahmen. Bei der Begründung, weswegen es als nicht umsetzbar angesehen wird, SRS Waffen im NWR zu registrieren, bin ich froh, dass da jemand mit gesundem Menschenverstand am Werk war. Millionen von SRS Waffen nachträglich mit Seriennummern zu versehen würde einen gigantischen Aufwand erfordern, dem kein Sicherheitsgewinn gegenüberstände. Den größten Sicherheitsgewinn bei geringem Aufwand würden komplette Waffenverbote für Straftäter bringen, welche auch leicht durch Händler überprüfbar wären. Aber das scheitert ja am Datenschutz.
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Die erste Abstimmung ist ja zum Glück schon morgen, da kann man dann entsprechend dem Abstimmverhalten der Parteien ggf. noch letzte Korrekturen an der Planung für die Wahl vornehmen. Ansonsten ist das reine Alibi-/Symbolpolitik. Ein paar wenige D****n halten sich nicht an das Schießverbot außerhalb des eigenen Grundstücks --> Der kleine Waffenschein wird eingeführt. Die gleiche Klientel hält sich immer noch nicht daran und hat natürlich auch keinen KWS --> KWS auch zum Kauf Da das natürlich ohne konsequentes Durchgreifen weiterhin nichts bringen wird darf man dann gespannt sein, was als nächstes kommt. Sollten innerhalb eines Jahres hunderttausende KWS beantragt werden müssen kommen die Waffenbehörden zu überhaupt nichts mehr!
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Das ist in diesem Fall die richtige Antwort. Leider gibt es inzwischen immer mehr Fragen zum Waffenrecht (auch wie hier alltägliche Fragestellungen), die sich nicht mehr eindeutig durch Nachlesen im Gesetz beantworten lassen. Meist reicht es auch nicht mehr, zusätzlich die Verwaltungsvorschriften zu lesen, da mittlerweile fast jede Waffenbehörde eine eigene Rechtsauffassung hat und entsprechend anders handelt. Kann dann bei einem Umzug sehr "interessant" werden. Das Waffengesetz gehört mal ordentlich aufgeräumt und wieder verständlich gemacht!
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Andor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das war nur ein Teilaspekt in dem Urteil. Bei der weitergehenden Argumentation Richtung höherwertig war in dem Fall das Problem, dass das Gericht bei den betreffenden Räumen nicht davon ausging, dass diese immer abgeschlossen wurden bzw. das auch andere Personen Zutritt hatten.