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Zerberus

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  1. Sicher, dass nur das akzeptiert wird? Schon mal mit dem Vorstand darüber gesprochen? Ich denke, dass das Thema bei den wenigen Terminen bei Dir nicht zum ersten Mal aufkommt
  2. Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten.
  3. Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst. Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten.
  4. Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE. Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?
  5. Was hilft es, wenn Du Dich dann mit den Verwaltungsgerichten "rumschlagen musst" um ggfs Deine von der Behörde in Frage gestellte "Zuverlässigkeit" zu retten. Deshalb noch einmal: jeder muss für sich seine Risikofreude definieren
  6. Denke mal, wenn das geklärt wäre bräuchten wir hier keine Diskussion. Scheint in der Praxis bei den zuständigen Ämtern wohl beide Auffassungen vertreten zu werden. Frage ist halt wie jeder damit für sich selbst mit dieser "Unsicherheit" umgeht
  7. Wäre es nicht sinnvoller, eine der beiden JS-KW (falls sportlich nutzbar) nach Vorlage eines sportl Bedürfnisses als Sportwaffe "umtragen" zu lassen und dann das neu freiwerdende Bedürfnis Jagd für die Glock zu nutzen? Kostet wahrscheinlich aber dann zusätzliche Gebühren
  8. Scheint wohl eine weit verbreitete und auch nachvollziehbare Meinung dazu zu sein. Ist das logisch / praktikabel? ....... So lange es dazu keine Klarstellung gibt muss halt jeder davon Betroffene für sich entscheiden wie weit er ins Risiko geht
  9. So hatte ich die letzte Aussage (2 weiter oben) interpretiert Damit wäre aber doch die Verwendung jagdlich (wie weiter oben geschrieben) ausgeschlossen für den Fragenden
  10. Bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe. 2 KW auf JS vorhanden eine weitere als SpoSch soll kommen; auch für die Anwendung oben --> Behörde sagt, dass das nicht geht falls zutreffend bzw keine Diskussion gewünscht: wie soll Dir dann mit der 2. KW als SpoSch geholfen werden?
  11. Selbst wenn es das nicht beim BDS gäbe, könnte man ja immer noch einem anderen Verband beitreten. Drops gelutscht.
  12. Schön wäre es gewesen, wenn man dem Antragsteller die Passage im genannten Kommentar auf die Bezug genommen wurde auch zur Verfügung gestellt hätte. Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass Zitate, die eine für den Zitierenden gewünschte Schlussfolgerung bringen, sich auf einen ganz anderen und nicht vergleichbaren Sachverhalt bezogen haben. Insoweit würde es mich - unabhängig vom konkreten und erledigten Vorgang - interessieren was an der genannten Stelle tatsächlich geschlussfolgert wurde. Hat zufällig jemand Zugriff auf den Kommentar und kann weiterhelfen? Passt der dort behandelte Sachverhalt zu der Situation des Antragstellers? Oder wurden ggfs vom Sachbearbeiter z.B. Begrifflichkeiten vermengt und daraus eine Fehleinschätzung getroffen?
  13. Wenn die Argumentation zutreffend wäre, dass das Training für jede neu zu beantragende Waffe mit einer Waffe in dem neuen Kaliber vorab erfolgen muss, brauchen wir uns über Sportschiessen keine Gedanken mehr zu machen. Welcher Verein hat denn in allen durch die Sportordnung abgedeckten Kalibern Vereinswaffen? Insoweit gehe ich entweder von einem Missverständnis des Sachbearbeiters bzw. der übergeordneten Stelle aus bzw. einer Vermischung der Voraussetzungen zum Erwerb mit der unschönen Diskussion um die sportliche Aktivität bei "Überkontingentwaffen".
  14. Welche BL`er sind davon betroffen? Bezieht sich das auf alle Verbände?
  15. Genau darüber würde ich mal mit dem LV sprechen. Eventuell ergeben sich ja aus den vom Ablauf unterschiedlichen Disziplinen Besonderheiten (einhändig Schießen, Zeitdruck, ...), die eine weitere auf diese Disziplin zugeschnittene Waffe (in der gleichen Wettkampfklasse) begründen können. Bei Gewicht >2kg könnte die Lauflänge (zzgl fest inststallierter Schulterstütze) eventuell schon für Langwaffe qualifizieren?
  16. Beim LV mal anfragen ob über 1211, 1317 oder 1417 als eigenes Bedürfnis möglich. Alternativ vllt mal bei Silhouette ins Sporthandbuch schauen (Problem ggfs Trainingsmöglichkeit)
  17. Würdest Du die Ladungen teilen wollen? Bin auf der Suche nach einer bewährten Ladung am liebsten mit 400gr Geschoss (Speer/Remington) und der Energie einer 9,3x62 (alternativ auch mit 300gr Geschossen)
  18. Wenn die Waffe leer ist, besteht kein Risiko. Ist dann halt ein Stück Plastik oder Metall. Dass die Waffe beim Positionswechsel leer ist hast Du (falls Du selbst Aufsicht bist und allein auf dem Stand bist) oder die dich begleitende Schiessaufsicht sicherzustellen (Sicherheitsüberprüfung).
  19. Du bist anstrengend. Alle Beispiele die Du bringst würden belegen, dass gerade keine (ordnungsgemäße/vollständige) Sicherheitsüberprüfung stattgefunden haben kann. Unabhängig davon denke ich nicht, dass wir so unterschiedliche Auffassungen haben.
  20. Wir reden hier doch über Ideologie. Alles was hilft Unfälle zu vermeiden ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Ich denke, dass das niemand in Zweifel zieht. Erlaubt muss aber die Frage bleiben, ob durch eine Detailregelung auf Grundlagenfertigkeiten (wohin kann die Mündung zeigen; "Finger gerade", ...) verzichtet werden kann. Falls eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat kann sich kein Schuss "lösen", da keine Patrone im Patronenlager mehr sein kann. Sollte dennoch ein Unfall passieren, hat keine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden. Selbst dann sollte ein Unfall aber höchstens ein Klingeln in den Ohren (schlimm genug) mit sich bringen, da jeder der eine Waffe in eine nicht sichere Richtung hält und daran manipuliert, Grundlegendes nicht verstanden hat. Eventuell gibt es Missverständnisse darüber was bei einer Sicherheitisüberprüfung zu tun ist; dann liegt ein Ausbildungs- und/oder Verständnismangel vor. Dieser gehört durch Ansprache des Mangels durch die Aufsicht und Schulung der Schützen abgestellt. Um es zusammenzufassen: Ich persönlich würde beim Grad des persönlichen Unwohlbefindes keinen Unterschied verspüren falls mir jemand eine Waffe mit oder ohne Sicherheitsfahne auf den Körper halten würde.
  21. Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Jeder Verletzte ist/wäre einer zu viel. Aus diesem Grund gibt sich jjeder Verband entsprechende Sicherheitsregeln vor. Ob das dann in "German overengineering" ausartet oder ob man den Schützen nach entsprechender Ausbildung und Sensibilisierung zutraut durch Gebrauch der finalen "Sicherung" (zwischen den Ohren) Unfälle zu vermeiden, darüber lässt sich bestimmt trefflich streiten. Am Ende gilt: "Jeder Schütze ist für den abgegebenen Schuss selbst verantwortlich"
  22. Hallo, wollte mich beim W+H-Forum registrieren. Die fragen dann nach ner Abo-Nr. Ist das Forum nur noch für Abonennten offen? Aus meiner Sicht seltsam, falls zutreffend. Gibt es aktuell noch andere "offene" deutschsprachige Jagdforen die auch eine gewisse "Frequenz" haben? Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen
  23. Wie ist denn aktuell die Situation? Haben bei euch die meisten Ständen wieder geöffnet? Welche "neuen" Abläufe musstet Ihr umsetzen? Von einigen Ständen wo ich ab und an als Gast bin habe ich z.B. noch nichts gehört. Andere haben den Betrieb wieder aufgenommen (reduziert; Abstand, Warten im Freien, kein Vereinsheim,. ...). Ist das generell so abhängig vom Willen / von den Möglichkeiten des Vorstandes?
  24. So aus dem Gedächtnis der letzten 25 Jahre: Gewässer- und Lärmschutzmaßnahmen für die Vereine nicht zu stemmen und wohl kein wirkliches Interesse beim Verband diese teuren Anlagen für die "Randdisziplinen" zu übernehmen. Wozu auch wenn man auch im Ausland schiessen kann ...
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