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Tyr13

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  1. Da wird die Antwort der Behörden aber sein: Was geht mich mein Geschwätz von gestern an ? Klar wäre eine Beschränkung der fortlaufenden Prüfungen allein auf die Kontingents-Waffen (also die Deliktrelevanten) sinnvoll zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand. Wer glaubt denn bei den erstunkenen und erlogenen Bürokratiekosten, daß die Behörden es machen werden ? Gerade die gelbe WBK ist doch ein Dorn im Auge derjenigen, die Angst vor den Wafennarren haben. Und es wird ohnehin Mehrungen im bestand geben, wenn die bisherigen Lower für AR-15 Waffen wie eigenständige Waffen behandelt werden, vermutlich sogar die Upper, die bisher als Wechselsysteme gelten. Da bin ich aber wenig optimistisch, daß dies unter Verzicht auf 2/6 als Altbestand gelten wird. Gerade die Änderung von "Erlaubnis" in "Waffe" des §4 ist ein finsteres Alarmsignal, daß genau diese Intention hat. Das NRW Innenministerium hat bei Eintragungen in gelbe WBKs angewiesen, die komplette waffenrechtliche Überprüfung (auf Zuvverlässigkeit) durchzuführen, das heißt, daß der Eintrag in die bestehende Erlaubnis als eigenständige Erlaubnis und nicht als einfacher Verwaltungsakt gesehen wird. Passt auch ins Bild. Alle meine Informationen stützen bisher die pessimistischsten Annahmen.
  2. Wir kennen Alle die gelebte Praxis des Waffenrechts. Insofern sind wir schon an die "Lesart" von Gesetzen durch die Behörde gewöhnt. Deshalb brauchen wir gar keine Beweislast-Umkehr, bei der der Fordernde durch nichts zufriedenzustellen ist. Die Verbandsinformation, die ja einheitlich von Allen Teilnehmern im FWR verbreitet worden ist, stützt sich ja genau auf die aktuell stattgefundene Runde im BMI. Dort hat man die Intention klargemacht: Bürokratiemonster für nix. Und weil Du nicht Lesen kannst, es ist nicht §14 sondern §4, dessen Anwendung offenbar diskutiert wurde. Das ist Punkt 3. der BT Drucksache 19/13839. Genau diese Anwendung "Jede Erlaubnis einzeln (also pro Waffe)" ist zu prüfen manifestiert sich bereits in Gerichtsurteilen, die hier im Forum ausführlich diskutiert worden sind. Dabei wird die Abminderung aus der Verwaltungsvorschrift "Nicht so intensiv wie beim Erwerb" kurzerhand über Bord geschmissen. Ich gönne Dir Optimismus. Aber alle Überraschungen des Optimisten sind negativ. Das hat bisher jede Umsetzung von WaffRecht auch bestätigt. Siehe dazu beispielsweise die Magazingröße für Jäger. Erst als die Anwendung des Gesetzes unerträglich wurde, hat die Politik reagiert. Dein Blöken ist somit unangebracht, tauch ruhig wieder ab.
  3. Ich habe den Infobrief gestern gelesen und heute schlecht geschlafen. Die "Geheimdiplomatie" hat keine Ergebnisse erbracht, nach ihrem Versagen haben wir aber wenigstens Informationen. Die Lage ist klar, wir (Sportschützen) werden zumindest von den Bürokraten der Ministerien als Feinde des Staats betrachtet. Mit den Mitteln der Drangsalierung (ndt.: "Nudging") sollen wir entwaffnet werden. Genauso hat das Finanzamt mit unerfüllbaren Fahrtenbuchregelungen die private Nutzung von Dienstfahrzeugen bekämpft. Wohin die Reise gehen soll ist also klar. Die MdB wissen gar nicht was das bedeuten soll. Die MSM werden darüber nicht berichten, oder wohlwollend den Aktionismus loben. "Wir" als LWB sind am anderen Ende einer ungleichen Kräfte-Verteilung. Wir kämpfen nur um unser Hobby, machen das in unserer Freizeit, haben andere Dinge zu tun, wie Arbeiten und Familie. Gegen einen Beamten, dessen gesamte Schaffenskraft auf die Durchführung von Gesetzen gerichtet ist, sind wir extrem im Nachteil. Daher müssen wir, falls wir etwas bewegen wollen, unsere Überzahl gegen die Staatsdiener ausspielen. Das gelingt nur mit gut geplantem Einsatz jedes Einzelnen und der Abkehr von der Illusion, daß die bisherigen Aktionen das Maximum waren. Es bringt nichts, sich zu verheizen. Jeder Schütze suche sich 10 Mitstreiter, jeder macht nur 10 Minuten pro Arbeitstag und eine halbe Stunde pro Tag am Wochenende. Eine Woche lang Aktionen besprechen, dann bis zum Ende des Jahres dranbleiben, es ist ein überschaubarer "Sondereinsatz" im Dienst der Freiheit. Denn genau darum geht es. Wenn es bei den LWB klappt, sind Reiter, Golfer und Motorradfahrer die nächsten Gruppen, die zur Aufgabe des Hobbys gedrängelt werden. Meine Ideen: (1) Die Behörden vor Ort sind unsere direkten Ansprechpartner. Sie können über dieselbe Bürokratie, die sie gegen uns nach dem Willen des BMI anwenden auch unser Feedback transportieren. Außerdem sind sie dann mit legalen, aber unerfüllbaren Aufgaben überlastet. Lasst uns (gepulst) die Waffenbehörden beschäftigen, am meisten Aufwand machen Briefe. Jeder Schütze schreibt an seinen SB bei der Waffenbehörde einen kurzen Brief. Inhalt: Ich bin Schütze, ich habe erfahren, was vorgesehen ist, Ich bin erschüttert über die kommende Bürokratie der Nachweise von Trainings pro Waffe/Kaufdatum von Magazinen/Kapazität von Röhrenmagazinen bei HA-Flinten. Ich bin dagegen, Sie bestimmt auch, sagen sie es ihrem Vorgesetzten und teilen Sie mir mit, wie Sie denken, daß die Vorgaben erfüllt werden sollen und ob das sinnvoll ist. Oder was Euch so einfällt. Termin: Freitag/Samstag dieser Woche den Brief in den Kasten, dann sind die Briefkästen der Waffenbehörde am Montag und Dienstag voll. (2) Die Politiker aller Parteien im BT sollen abstimmen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, unsere Argumente vorzubringen. Unsere Argumente waren: unverhältnismäßig, unnötig, Kriminalisierung. Diese Argumente können unsere Bundspolitiker jetzt alle abbürsten mit dem Hinweis: Wir müssen ja, ist EU-Vorgabe. Neues Argument: Dieser Entwurf macht Flickenteppich aus Europa. Angleichung an Nachbarländer statt Sonderweg Deutschlands mit beispielloser Bürokratie. Zuletzt: Das Wahlverhalten ändern, das den Parteien mitteilen mit den Gründen: Sinnlose Bürokratie gegen den Bürger beschließen, bedeutet unwählbar zu werden. Das Handeln zeigt die Einstellung der Politik gegen den Bürger. (3) Rechtsweg: Ist es nicht eine Enteignung durch die Hintertür, wenn neue Magazine beschafft werden müssen ? Wenn Waffen abgegeben müssen, die legal erworben worden sind, da man das Bedürfnis nicht (mehr) nachweisen kann ? Ich bin bereit, diesen Weg zu gehen, wer aufgibt, hat schon verloren. Ich suche mir jetzt meine Mitstreiter. Wenn Euch etwas sinnvoll erscheint, gebt es weiter. Mich interessiert es übrigens nicht, für wie sinnlos irgendjemand hier mich, meine Ideen, oder diesen Post findet.
  4. Zur Meisterschaft (BDS ?) und der wundersamen Verwandlung muss man erstmal grundsätzlich klarstellen: Der Anschein's Paragraph ist Humbug. Er gängelt ausschließlich die Schüzuen unter den Waffenbesitzern und bringt für die vielbeschworene ÖSiO genau gar nichts. Stattdessen säht er Zwietracht, wenn ich an die vielen Posts "Dann mach doch den Jagdschein" denke. Es ist auch schwer zu verstehen, weshalb eine Kurzwaffe im Anschlagschaft einen Vordergriff, Schubschaft, Rails, Tragegriff usw. haben darf, ein (längerer, schwererer, sperriger) Karabiner jedoch nicht, speziell wenn beide dieselbe Patrone verschießen. Speziell wenn man Pistolen als "Bull-Pup"-Konstruktionen ansieht, treffen dort meist alle drei Ausschluss-Kriterien zu, Beim 9er AR eigentlich NUR die Hülsenlänge. Aber zurück zur Verwandlung: Wenn am 9er AR plötzlich ein Kompensator dran ist, statt der konformen Gewindeschutz-Mutter, dann ist es ähnlich wie plötzlich wundersam leichte Abzugsgewichte. Hier verschafft sich der Schütze einen Vorteil gegen seine "folgsamen" Kollegen. Das ist unsportlich und gehört eigentlich mit einem DQ geahndet. Da wir aber Breitensport betreiben und nicht Olympia ausrichten, habe ich bei der Durchsetzung der §6 Konformität meine eigenen Probleme. Das DQ auszusprechen, wenn ein Anderes als das durch das BKA begutachtete Zweibein dran ist, finde ich falsch. Besonders ärgerlich war eine Linie, die (durch WaKo "freigegebene") Waffen nicht starten ließ, wenn nicht ein "persönlicher" BKA-Bescheid vorgelegt werden konnte. Es ist halt die Eine Seite, mögliche Probleme mit dem §6 AWaffV festzustellen. Was soll aber dann passieren ? Start zulassen und nachträglich disqualifizieren durchs Wettkampfgericht ? Oder erst nach Begutachtung durch die zuständige Stelle (s.O., BKA). Gar nichts machen, und hoffen, daß es gut geht ? Vom Schützen die Demontage (Komp., Zweibein) fordern ? Das Problem ist ja auch, dass z.B. bei den .22er AR's, durchaus widersprüchliche Bescheide existieren, die je nach Hersteller zu Daumen hoch und runter Ergebnissen kommen. Von Einsteck-Systemen wollen wir gar nicht erst anfangen, oder von Klapp-/Schub-Schäften an USC's, MP5k mit Vordergriffen, Schulterstützen usw. Emotional muss ich gestehen, daß ich es als schwierig empfinde, ein nutz- und sinnfreies Gesetz durchzusetzen, wo ich mir aufgrund des schwammigen Begriffs der "äußeren Typidentität" einerseits die Befugnisse des BKA anmaße, andererseits aber zur Durchsetzung des innerlich abgelehnten Schwachsinns verpflichtet bin. Also bleibt nur die undankbare Aufgabe für die Aufsichten: 1.) Wettkampf-Einheitlich den Anschein und möglichen Ausschluss der Waffe festzustellen 2.) Gangbare Maßnahmen vom Schützen zu verlangen, um einen "konformen" Start zu ermöglichen 3.) bei erkennbarem Vorteilssuchen den DQ auszusprechen Insgesamt bleibt das völlig unbefriedigend. $&!t-Gesetz.
  5. Ich finde das Flow-Diagramm erstmal einen vernünftigen Ansatz. Vielleicht habe ich da ein falsches Verständnis, aber ich prüfe erst den Anschein, und dann auf die Verbotsmerkmale: Hülsenlänge, Lauflänge, Bull-Pup. Hier im Ablauf wird aber erst Verbotsmerkmal geprüft, dann Anschein. Zum Vorauseilenden Gehorsam: ich kann das immer nur wiederholen: Für die Beurteilung ist das BKA zuständig. Falls ich am Anschein Zweifel haben sollte UND ein Verbotsmerkmal gegeben ist, dann würde ich den Schützen darauf hinweisen, daß ich Zweifel habe und er das BKA fragen soll. Bis zur Klärung passiert aber erstmal nichts, besteht ja eine Unschuldsvermutung. Oder ?
  6. Ich find' das wäre eine gute Idee für eine Charity, LWB pflanzen Bäume... Wir sind voll im Thema, positionieren uns aber nicht apokalyptisch heulend, sondern verantwortungsvoll. Bäume pflanzen kann nicht falsch sein.
  7. Wenn die Wohnung nicht dauerhaft bewohnt ist, kann es erhöhte Anforderungen an die Aufbewahrung geben. Verbringen ist üblicherweise mit Überlassen/Erwerb verbunden, die Mitnahme wäre mMn OK. Aber Mitnahme schließt eigentlich ein, das Sie stets die tatsächliche Gewalt hat.
  8. Tyr13

    Ersatzmagazin

    Ein Ersatzmagazin wäre Ersatz für ein verlorenes, kaputtes oder anderweitig unbrauchbares Mag. Das wäre sicherlich das kleinste Problem. Im europäischen Umland gibt es aber afaik Regelungen für die normalen Magazine, die die Komission auf dem Kieker hat, die so ähnlich funktionieren wie "EWB vorzeigen". In 'Schland gilt bis heute, dass Magazine keiner Erlaubnispflicht, Registrierung oder sonstiger Beschränkung unterliegen. Im Kabinettsentwurf werden jetzt normale Magazine zu "verbotenen Gegenständen", es ist also wieder mal geplant, diejenigen zu kriminalisieren, die an Gräueltaten schuldlos sind. Die Politicos wollen sich mit der Bestrafung Unschuldiger hervortun, nach dem Motto "Bestrafe Einen, erziehe Hunderte." Und ja, wir hier auf WO hüpfen über jedes Stöckchen, das uns ein Neumitglied mit 1 Beitrag hinhält. Könnte ja vielleicht was nutzen.
  9. Ich sehe das Problem anderweitig. Wenn "nur" eine Verbandsbescheinigung das schießsportliche Bedürfnis begründen kann, werden die Verbände stärker. Wenn dieselben Maßstäbe an eine "Fortbestands-Bescheinigung" angelegt werden wie an eine "Erwerbs-Bescheinigung", möglicherweise in der Ausgestaltung, daß jede Waffe, jede Kontingents-Waffe oder jede Waffe über Kontingent "regelmäßig" (sprich: 12/18) genutzt werden muss, dann steigt der Aufwand für die Verbände massiv an, dann steigen Bearbeitungszeiten, Kosten und vor allem der bürokratische Aufwand rapide an. Aber: nicht bei den Behörden !!! Bei den Verbänden, die bisher großteils ehrenamtlich arbeiten. Und diese gesetzlich notwendigen, nicht-so-schlimmen Änderungen spalten dann den aktiven Schützen ab von seinem Verband, weil der Verband plötzlich ein Schießbuch mit Nachweisen sehen will, die Waffe, Kaliber, Schusszahl usw. dokumentieren, was den Verband ja erst zur Aussage der "regelmäßigen" Betätigung befähigte. Inklusive stichprobenartiger Überprüfung gegen Missbrauch, jawoll, deutsch sein, heißt gründlich sein. Wie soll sich denn der Landesverband aufführen, wenn durch Das Bundesverwaltungsamt, das BKA oder ähnliche Stellen ein hieb- und stichfestes Verfahren gefordert wird, das die Verbände zu genau solchen GeStaPo-Methoden anhält ? Unser Staat lässt doch schon die Zensur durch die Konzerne und Internet-Anbieter durchführen, angestachelt von der AA-Stiftung. Die Straßenverkehrssicherheit wird durch den TÜV geregelt und BIO-Zertifikate kriegt man nur von privaten Anbietern bei Einhaltung der Regeln. Das halb-Staatliche ufert doch schon lange aus und wir erledigen die Drecksarbeit für die Politicos freiwillig in unserer Freizeit. So viel Staat, wie es zur Zeit in Deutschland gibt, wäre mit den paar Beamten, die mit Ihren Pensionen bezahlt werden wollen, überhaupt nicht möglich. Hier wirtschaftet der Staat wirklich selbst, er droht mit Strafen und macht private Institutionen zu seinen Erfüllungsgehilfen, jeder ausgegebene Euro multipliziert sich also. Das kriegen wir jetzt auch in dem Bereich des privaten Waffenbesitz'. Falls die Regel-Überprüfung kommt, dann werden die Verbände vermutlich wichtiger und können mehr Kontrolle über ihre Mitglieder ausüben. Leider wird das für manch einen Funktioner attraktiv sein.
  10. Das hatte ich so salopp gesagt. Da unser TE nach eigener Aussage Jäger ist, ging ich im konkreten Fall davon aus, daß die verkürzte und unscharfe Formulierung für diesen Fall ausreicht. Da in der Verwaltungsvorschrift durchaus auf die Sachkunde und damit die Befähigung zu ungefährlichem (für öSiuO)Umgang erwähnt wird, habe ich ausgelassen, daß in der Sache natürlich auch Eignung, Zuverlässigkeit, Bedürfnis sowie die bereits bestehende Erlaubnis als Ergebnis der entsprechenden Überprüfung vorliegen soll. Was bin ich froh, daß wir durch saubere Argumentation den konkreten Fall auf allgemeine Gültigkeit erweitern konnten.
  11. Grundsätzlich erhälst Du die Waffen als Erbe. Als Sachkundiger musst Du nicht blockieren. Die Behörde soll einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen. - Wenn Sie verbietet zu erben lachst Du kurz und gibst es dem Anwalt, das sollte mMn relativ Easy auszuhebeln sein. - Wenn Sie Dir eine Auflage macht, nicht zur Jagd nutzen, kannst Du dagegen klagen, aber dann wären Sie mMn clever, dann begibst Du Dich in die Hände des Gerichts. Was sie wohl nicht verbieten können wäre die Teilnahme am (jagd-)sportlichen Schießen oder am Training auf dem Stand. Der "Aufstand" ist der Versuch der Behörde, dich zu "nudgen", so daß Du freiwillig auf Deine Rechte verzichtest. Lass sie erst einmal Fakten schaffen, dann redet man nicht über hätte, könnte, vielleicht, sondern über Konkretes. Und dann ist denen vielleicht auch der Aufwand zu viel. Hier ist für die behördlichen Antis eine "schlechte" Konstellation aufgetreten, weil sie wieder mal für "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" sorgen wollen, kommen sie mit Knüppeln zwischen die Beine, aber eben erst mal mit einem Stupser.
  12. So, und jetzt setzen wir mal den Aluhut wieder ab und sparen den Spekulatius für Weihnachten. Der Dortmunder Fall ist zweifelsohne tragisch genug auch ohne das Aufblasen mit angeblicher Polizeibrutalität. Generell mal drüber nachdenken ist nicht falsch, aber darüber zu mordlustigen Polizisten zu kommen ist extrem übertrieben, ungerechtfertigt bei dieser Faktenlage und generell einfach unwürdig für jeden denkenden Menschen. Da stellt man sich wirklich auf eine Stufe mit der Schwarzen-Block-Fraktion mit Gekreische von Bullenstaat und ACAB. Wenn Waffen auf Menschen gerichtet werden, dann spürt man Gevatter Hein's Hand auf seiner Schulter. Da ist es vor allem wichtig, heil raus zu kommen, Schrammen an Ehre, Rechtsgefühl oder Händen und Füßen heilen alle wieder, solange man noch atmet.
  13. Hey, der Thread kommt von Olga, die ist "geil", also müssen das alle Anderen auch sein.
  14. Der Titel und einige Posts sind wirklich unter aller Kanone. Es ist aber sinnvoll, mal drüber nachzudenken, wie man aus einer Konfrontations-Situation mit heiler Haut rauskommt. Wenn man ein Gewehr in der Hand hat, will man das ja auch nicht einfach wegschmeißen, wegen lösender Schüsse und so. Man muss jetzt alles unterlassen, was als Bedrohung empfunden werden könnte. Falls man das Eintreffen der Polizei rechtzeitig mitbekommt (Martinshörner sind ein guter Hinweis...) Sofort Waffe entladen und ablegen, 3 Schritte wegtreten, Hände sichtbar halten und nur noch langsam bewegen. Dann muss man reden: - Ich bin Jäger - Ich habe nichts Böses vor. - Was soll ich tun ? Vielleicht fällt einem der Diskutanten noch Besseres ein, aber das wäre mein Ansatz. Man fühlt sich vielleicht "im Recht", aber das ist dann ziemlich nebensächlich.
  15. Er, sorry, aber nach allgemeiner Lesart (OK, meiner) waren SD immer schon Waffenteile, die den zugehörigen Waffen gleichgestellt sind. Und wenn der Jäger Langwaffen kaufen erwerben darf, dann darf er auch die zugehörigen und gleichgestellten Waffenteile kaufen erwerben. Hier wurde eigentlich nur die Jahrelange Falsche Praxis der Waffenbehörden endlich durch den Gesetzgeber wieder korrigiert. Als Schlafsand für Betroffene. Überhaupt stößt mir Deine Formulierung sauer auf: Es wird durch den Staat nichts zugestanden. Es war reguliert worden, was nicht notwendig war, verboten was sinnvoll gewesen wäre. Das ist kein Zugeständnis eines fairen Verhandlungspartners, das ist Gewährleistung durch schlampigen Handwerksmeister, der einen faulen Gesellen für Kundendienst eingeteilt hat.
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