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Will Kane

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  1. Olt.d.R. Bist Du Dir da sicher?
  2. ...gab es sowas als Schreckschuss, Softair, Deko oder ähnliches...? Oder günstig ent-militarisiert? (Soll ein Ausstellungsstück für ein Museum sein.) Danke. Gr. F.
  3. Was sagen die Experten dazu: (Ich habe die Namen anonymisiert) Betreff: AW: Unbrauchbarmachung von Magazinen LKA NRW ZA 4-22.57.06.39 Ihr Bericht vom 21.06.2024 Zulieferung des TD 55.1 LKA NRW vom 12.07.2024 Im Hinblick auf die in Ihrem Bericht aufgeworfene Fragestellung kann ich nach Überprüfung durch die Fachabteilung meines Hauses mitteilen, dass bisher keine Erkenntnisse zu dieser Art der „Deaktivierung“ von Magazinen vorlagen. Daher wurden Versuche durchgeführt und jeweils nur eine Magazinlippe an einem zweireihigen und einem einreihigen Magazin entfernt. Insbesondere bei einreihigen Magazinen werden geladene Patronen noch gehalten, so dass eine Nutzung weiter möglich ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nur das Entfernen beider Magazinlippen als ausreichende Maßnahme anzusehen ist. Eine solche Maßnahme ist aus sachverständiger Sicht nicht mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen rückgängig zu machen und daher als dauerhaft anzusehen. Bei zweireihigen Magazinen ist mit einer weiteren Funktion zu rechnen, wenn lediglich die auf der höheren Seite des schräg gefertigten Zuführers entfernt wird. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fotos beigefügt. Diese Form der „Deaktivierung“ ist nur möglich, da weder im WaffG, noch in der EU-Deaktivierungsrichtlinie eine Deaktivierung von Magazinen bzw. Magazingehäusen enthalten ist. Letztlich sind nach hiesigem Dafürhalten die Definitionen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.4 WaffG nach dieser Maßnahme nicht mehr Anwendbar, da eine Aufbewahrung und eine Zuführung nicht mehr möglich sind. Anzumerken sei noch, dass diese rechtliche Auslegung nicht auf andere Waffenteile im Rahmen von Deaktivierungen anwendbar ist, deren Art der Bearbeitung in der EU-Deaktivierungsrichtlinie vorgegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ___________________________ Mxxxxx Rxxxxx Dezernat Zxxxxxxxxx (Vereins- und Waffenrecht, Innenrevision, Sponsoring, Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Geheimschutz) [Blockierte Grafik: https://apis.mail.aol.com/ws/v3/mailboxes/@.id==VjN-jAcPFo1Qtzc9ppJqQcyZoAX1hlCuDncYC8yFwyggIEYHRSQ7NwlFRu0bhZuD5BJX/messages/@.id==ADTOsA4sert1Zp_o_QnnKBhZzKU/content/parts/@.id==2.2/thumbnail?appid=aolloki&downloadWhenThumbnailFails=true&pid=2.2][Blockierte Grafik: https://apis.mail.aol.com/ws/v3/mailboxes/@.id==VjN-jAcPFo1Qtzc9ppJqQcyZoAX1hlCuDncYC8yFwyggIEYHRSQ7NwlFRu0bhZuD5BJX/messages/@.id==ADTOsA4sert1Zp_o_QnnKBhZzKU/content/parts/@.id==2.3/thumbnail?appid=aolloki&downloadWhenThumbnailFails=true&pid=2.3] Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf Telefon +49 211 9xxxxxxxxxx, CNPol 07-224-7xxxxxx
  4. JFrý Danke für die Infos. Bitte lasse uns aber bei der "grundlegenden Problenmstellung" bleiben, und nicht auf "3 D Drucker" abschweifen. Was ist an "Magazinkörper" nicht zu verstehen? Könntest Du das bitte erklären?
  5. Hallo zusammen, eine Frage an die anwesenden Experten: Sind "große" (20er, 25er, 30er) Magaine für MP5/G3 in der ent-militarisierten "Deko" Version (also ohne Magazin-Lippen,pp. - so das das nicht mehr hergestellt werden kann, so das die nicht mehr verwendet werden können-) erlaubt? Oder gibt es da Auflagen? Spielt es eine Rolle, ob die vor 2017/2020 ent-militarisiert wurden? Wo könnte man sowas legal kaufen (für Filmrequisiten)? Danke im Voraus, schönen Sonntag. Gr. K.
  6. Hallo zusammen, ich habe mir vor vielen Jahren G3 Magazine im Army-Shop gekauft (20er und 30er), damals in den 90ern, als es die für 10 DM gab. Hatte die lange Jahre im Waffenschrank und bekam dann vor einigen Jahren mit, dass diese jetzt bald unter eine Verbotsverfügung fallen, wenn man sie nicht "anmeldet" (Legaler Altbesitz). Das habe ich dann bei meiner Waffenbehörde getan. Alles gut, tat ich, Bescheinigung habe ich darüber erhalten. TD. So, jetzt plane ich den Kauf eines G3-Klon. Frage, bitte: a.) Darf ich diese Magazine (und nicht die üblichen 10er Schuss Magazine) dann auf dem Stand verwenden? Sind zugelassene "kleine IPSC" und "Jagdstände". Wenige bis keine anderen Schützen, natürlich alles sicher, Standaufsichts-Berechtigung habe ich selber. b.) Klar, für die Jagd sind diese nicht zugelassen. (Magazinbegrenzung auf 2, die besorge ich mir dann) Wie sieht es mit dem Jagdschutz oder der Nachsuche aus? c.) Ich bewahre diese Magazine zur Zeit im Safe auf. Andere Magazine und auch Munition könnte man ja auch in einem Stahl-Schrank mit Schwenkriegel aufbewahren. (Ich mache das nicht) Wie sieht es theoretisch bei diesen "verbotenen Magazinen mit Ausnahmegenehmigung" aus? Für eine detaillierte (am besten mit Verweisen und Belegen) Auskunft bedanke ich mich jetzt schon vielmals. Gr. The K.
  7. http://neumann-neudamm.de/jagdzeit-international/ Aufgrund dreier PMs: In der aktuellen Ausgabe des exklusivsten Jagdmagazins, dem "Jagdzeit International" ist der längste Artikel über Nehberg enthalten, der je über ihn erfasst wurde. Auch mit etlichen News der letzten Jahre. Schönen Sonntag. Gr. K.
  8. Na klar, Survival ist nicht von RN gepachtet worden ( wollte er auch nicht ), aber er hat es in D gesellschaftsfähig gemacht, d.h. man kann sich dafür interessieren, ohne daß an als Nazi betitelt wird. Ja, so ist es. Ich hatte lange mit ihm Kontakt, hatte seine Bücher als Jugendlicher gelesen, jetzt nochmal und mich dann mit ihm vor gut einem Jahr getroffen. Nun habe ich in der aktuelle "JI" den wohl längsten Artikel über ihn geschrieben, auch einige News, alles über 20 Seiten. Letzterer hat mit seinen Büchern sicherlich auch nicht schlecht verdient, neben seiner bestimmt auch "anständigen" Pension als ehemaliger Diplomat. Ja, blöde ist er nicht. Und "Diplomat" war er nie, Bäcker trifft es eher.
  9. Kleine Anmerkungen: - An Is: Das Angebot der Stellungnahme von Herrn A. kam von ihm, bzw. seiner Verwandtschaft. Es war keine Forderung von mir. Das dies nicht sehr schlau ist ist klar, dann sollte es aber auch nicht angeboten werden. - An He: Du schreibst "bewundern nach der Aktion", woher willst Du dann wissen das es "bei der Aktion" passiert ist. Das ist doch ein Verhalten eines "Knall-Zeugen", wie die Psychologen sagen... - An VP: Dein vergleich mit den Nazi-Richtern ist sowas von unpassend, sowas von un-reif und ist genau das Wasser auf die Mühlen der Anti-Waffen-Lobby. Mit solchen Postings verdirbt man sich alles und gibt ein Bild ab, was die Antis zeichnen...
  10. ...ich kennen Herrn A. auch, als einen kompetenten BüMa und einen Quer-Denker. Ich möchte ihn in der Szene der Frankfurter Jagd- und Waffengeschäfte nicht missen. Meine Aufträge hat er immer gewissenhaft ausgeführt und sich auch an Abmachungen gehalten (was heute nicht selbstverständlich ist). Aber... Dennoch möchte ich die Polizei auch mal in Schutz nehmen (auch weil hier viele Polizisten im Forum sind, bzw. Schützen und Jäger sind) und mal einen Gedanken in den Raum stellen: "Eventuell war an der Polizeiaktion ja doch etwas dran...". Es wird da ein einwandfreies Gerichtsverfahren geben, da wird die Schuld/Nichtschuld von Herrn A. geklärt, solange sollte man sich mit "Meinungen" zurückhalten. Zumal ja bis heute weder die versprochene große Stellungnahme von ihm hier gedruckt ist noch das weitere Erkenntnisse vorliegen (damit meine ich offiziell) "was dort gelaufen ist". Es geht ja wohl nicht um das alte Gebäude an sich, da sind ja wohl noch andere Dinge im Busch. Gr. Kane
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