TT01
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Leistungen von TT01
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Nicht jeder spielt Taubenschach. Das kannst Du gerne mit Dir selber tun.
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Vielleicht sollte sich die Behörde ihre Fachkenntnis von einer berufenen Stelle nochmal ein bisschen auffrischen lassen. Ansonsten gibt's noch §12 Abs. 1 Nr. 3 b).
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Und das, liebe Kinder, ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Influencer mit einem roten Stück Papier. Jetzt müssen nur noch die Richtigen mitlesen.
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Ey, die sind doch sachverständig. Beide. Die haben schon mehr vergessen, als... Hat eher so ein bisschen was von Kleinkindern, die grade die Welt entdecken und jeden daran teilhaben lassen müssen.
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Die Vereins-WBK muss nicht ein einziges physikalisches Dokument sein. Für jede Waffe kann eine eingene Vereins-WBK ausgestellt werden, und auf dieser WBK können dann auch weitere Mitbenutzer eingetragen werden. In Eurer Konstellation könnten das also wieder 5 Vereins-WBKs werden die jeweils für den bisherigen Aufbewahrer als verantwortliche Person ausgestellt werden und in den Anmerkungen werden die 4 anderen Aufbewahrer als Mitbenutzer eingetragen. , transportieren, ausgeben, etc. So ist sichergestellt, dass jeder der Berechtigten mit jeder dem Verein gehörenden Waffe Umgang haben darf, ohne dass es Leihbelege oder Beauftragungen benötigt. Solange alle eine gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen können, kann jeder dann auch alle Waffen aufbewahren, vom Verstorbenen abholen. Bei einer Vereins-WBK ist der Verein, die Disziplinen des Verbandes zu dem er gehört und seine Mitgliederzahl das Bedürfnis um Mitgliedern ohne Waffen die Teilnahme am Schießsport zu ermöglichen. Das ist der Unterschied zu einer persönlichen WBK eines Mitgliedes, das eine schießsportliche Betätigung ausüben muss.
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Gar niemand sollte bei dem allzu genau (oder überhaupt) hinhören. 70-80% des Krams den er von sich gibt sind Blödsinn oder halbgar. Richtig, Meinungen sind ja wie... äh... hat jeder. Das ist dann nur lustig, wenn er selber nicht mit den Meinungen anderer umgehen kann und die dann löscht. Aus beidem ergibt sich das Fazit: Jeder macht sich selber zu dem Dulli, als der er wahrgenommen werden will.
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Es liegt nicht "an der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörde", es liegt an der Gier der Leute. Grundsätzlich ist der Ablauf: Kaufen nach Erwerbsberechtigung. Dass sich in den letzten Jahren eingebürgert hat, dass man schonmal in froher Erwartung eines Voreintrags oder gar eines Bedürfnisnachweises oder gar noch bevor man überhaupt die Voraussetzungen für einen Bedürfnisnachweis beisammen hat einkaufen geht ist halt nicht der Standard und - so sieht man es ja auch an den Reaktionen der Waffenbehörden, wenn man dann bei der Dokumentation dieses Ablaufes zu ehrlich ist - auch nicht von den Behörden gewünscht. Ja, es ist durch die gesetzliche Definition des waffenrechtlichen Erwerbs zwar nicht verboten, aber wer zu nah an die Sonne fliegt, verliert halt ggf. auch mal seine Flügel. Wer der Meinung ist, dass er schonmal kaufen muss, bevor er erwerben darf, weil er so klug ist und weiss dass das nicht verboten ist, der sollte halt auch so klug sein, seiner Behörde die richtigen Antworten in den Formularen zu geben und auch nicht die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sinn- und zweckwidrig zu missbrauchen. Ist eigentlich ganz einfach. Und man muss es nicht der bösen Behörde in die Schuhe schieben. Hier geht es nicht um Atemluft oder Trinkwasser. Wenn man halt ein paar Tage, Wochen oder im unangenehmsten Fall Monate auf seine Erwerbserlaubnis warten muss, wird man davon nicht umkommen. Hier geht es um ein Hobby. Im Fall von Erlaubnissen nach §19 dauert eine Erteilung teilweise über ein Jahr - und da kann es im dümmste Fall um Leben und Tod gehen... Nein, ist sie nicht. Kann sie ihm nachgewiesen werden oder werden Tatsachen bekannt, die entsprechende Annahmen rechtfertigen, dann ist das alles andere als irrelevant. Richtig. Im hier diskutierten Fall auf Basis von zu ehrlich angegebenen Daten...
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Oder ggf. sind auch Leute aus der Zeit gefallen, bei denen ein Entspannen über den Abzug ein Problem darstellt. Könnte ja auch sein. Aber es gibt ja auch Leute, die meinen, man muss über die 4 Cooper-Regeln ein Video machen und dabei 10+ Minuten dokumentieren, dass sie sie nicht verstanden haben...
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Die Leihe (als erlaubnisfreier Erwerb) vorab zum frühzeitigen erreichen der durchgängigen tatsächlichen Gewalt vor dem Zeitpunkt des erlaubnispflichtigen Erwerbs ohne vorliegende Erwerbserlaubnis ist ein finaler Erwerb. Die Leihe zum Erproben der Waffe mit anschließender Rückgabe (bevorzugt ohne Ausnutzung der maximal zulässigen Leihfrist) und anschließendem Warten auf die Erwerbserlaubnis bis endgültigem Erwerb ist eine erlaubnispflichtige Leihe. Das ist kein "Logikproblem", das ist eher ein Problem dass die Behörden manchmal nicht so doof sind wie manch einer glaubt. Oder manch einer nicht so klug ist, wie er von sich glaubt. Oder beides. Auch bei den Behörden ist man nicht überall auf den Kopf gefallen. Und da es dann auch Kandidaten gibt, die den Bogen deutlich überspannen und sich Behörden auch untereinander austauschen, sind immer mehr über solche "üblichen" Vorgehensweisen informiert.
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Ja, die Bundeswehr nennt das Geschossvorlagefähigkeit. Die Polizei nennt es Geschosssteckerprüfung. Die TR Pistole 9mmx19 fordert: Praktisch jede moderne Dienstpistole schafft das. Aber beim Herrn "Sachverständigen" hätte es natürlich "die Pistole in der Hand zerrissen". Entweder keinen Schrott kaufen oder ein bisschen Ahnung haben. Oder beides. Aber dann würde man vermutlich keine YouTube Videos machen... Aber hey, er hat hier wieder Views bekommen.
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
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Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Made my point. Danke für die Bestätigung. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Selbst deren Mitglieder nutzen das gleiche Internet und haben Zugriff auf die gleichen Gesetze und Vorschriften und können die gleiche Recherche betreiben wie alle anderen auch. Das ist eher ein "wollen" Problem denn ein "können" Problem. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Es ist 2026. Es ist tatsächlich faszinierend, dass 23 Jahre nach der Gesetzesänderung vermeintlich Sachkundige immer noch nicht die Systematik verstanden haben... -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Die P8 wurden seit Jahren heimlich, still und leise zu tausenden zu P8A1 "erneuert" (lies: Eine bis auf die Seriennummer quasi neue Waffe, umschifft die Problematik "Neubeschaffung"), die deutlich höhere Schussbelastungen aushält. Die Bundeswehr wird für die Reserve noch für Jahrzehnte genügend P8en zur Verfügung haben. Es ist zumindest nicht ganz korrekt.