TT01
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Das hat niemand behauptet. Das ist wieder eine reine Falschinterpretation von: Aber das passt ja zusammen mit: Du kennst es nicht, also kann es das nicht geben? Siehe *. @Rene2109 sagt, das ist häufiger als man denkt. Und damit hat er schlichtweg recht. Üblich? Sicher nicht. Häufig? Sicherlich auch nicht, Dein Hinweis auf die Statistik ist da durchaus korrekt. Ausnahmen? Das kommt auf die (ggf. persönliche) Definition von "Ausnahme" an. Aber ja, Ausnahmen kann man sie gerne nennen. Sehr seltene Ausnahmen? Das aber sicher nicht. Es ist eben wie von @Rene2109 erwähnt und von @Christian 555 und mir unterstützt häufiger als manche denken. Diese Diskussion grade beweist das ja wieder. Obwohl Du selber sagst, dass Du "Leute mit richtig viel Zeug" kennst. Jetzt kennen wir alle vier "Leute mit richtig viel Zeug" und das werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die selben Personen sein, auch wenn es vielleicht die eine oder andere zufällige Überschneidung geben könnte. Sind das dann noch "sehr seltene Ausnahmen"? Oder doch nur Ausnahmen, aber deutlich mehr als die kolportierte "bestenfalls eine Handvoll", über die grade diskutiert wird? Geh' einfach mal in Dich... Spaßeshalber noch ein Beispiel: Eine einzige der Waffenverwertungen die es in Deutschland mehrfach gibt hat nach eigener Aussage (und auf der Webseite mit Bildern belegt) in Deutschland in 2023 und 2024 Sammlungen mit Waffen in der Größenordnung von 780, "fast 800" und 500 erworben. Ich kenne den einen oder anderen Sammler, der kommt auf ähnliche Zahlen. Der Sammler aus Schleswig-Holstein, der mit seiner Behörde aneinandergeraten ist und die dann (vermutlich unter vorgeschobenen Gründen und illegal) beschlagnahmt hat, hatte auch um die 800 Waffen in seinem Besitz. * Offenbar nicht weit genug.
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Du hast das hier geschrieben: Das Lese-Problem - oder eher hinein-interpretier-Problem - liegt bei Dir. Das habe ich nie behauptet. Steht da etwas von "nur Grün" oder von "ohne Gelb"? Nein? Also hast Du das hineininterpretiert. "Meine Kumpels"? Auch das hast Du wieder hineininterpretiert. Ich habe von "ich kenne Sportschützen" gesprochen. Aber ja, diese "mehr als eine Handvoll" Sportschützen über die ich rede haben im satten zweistelligen Bereich Sportwaffen auf Grün erworben und besitzen zusammen mit auf Gelb erworbenen Sportwaffen eine hoch zweistellige bis teilweise dreistellige Anzahl an Waffen. Da kannst Du noch so lange diskutieren, dass das ja nicht geht, wobei Du selber ein Beispiel eines Waffenbesitzers mit wohl 300 Waffen gebracht hast. Glaubst Du ernsthaft, das war der Einzige dieser Art? Und genau das habe ich gesagt als die Behauptung aufkam, dass es eben keine Handvoll wäre und Du behauptet hast, dass das alles ausschließlich Einzellader-Langwaffen gewesen wären und Du dann meintest, dagegen diskutieren zu müssen. Danke für das Erzeugen heisser Luft. Ist halt immer noch WO hier. Grandios. Bounty? Ja, das haben wir ja grade herausgearbeitet, im letzten Satz hat er die Kurve ja grade noch so hinbekommen und seine letzten Beiträge der Sinnlosigkeit überführt.
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Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ich war vor einer Weile in einem Schützenverein, der seine Herkunft (sicherlich mit ein bisschen künstlerischer Freiheit) auf eine Schützengilde zurückführt, die deutlich vor der "Entdeckung" des amerikanischen Kontinents durch Europäer das erste Mal schriftlich erwähnt wurde. Warum es sowas gibt und warum Menschen sowas machen, mag ja dem angeblich-zugereisten angeblich-Inder mit offensichtlichen verschiedenen Traumata vermutlich intellektuell entgehen. -
Hier im Thread geht es um Gelb und Grün, die letzten Beiträge gingen um Gelb und Grün und es wurde angezweifelt, dass es eine größere Anzahl an Leuten mit umfangreichem Waffenbestand auf beide WBKs. Und darauf habe ich mich bezogen. Vielleicht erst den Thread lesen bevor man mit dem Diskutieren um des Diskutieren willens anfängt, auch wenn das hier WO ist? Korrekt. Und wenn sich jemand darum bemüht hat, dann kommt er eben auf eine dreistellige oder zumindest hoch zweistellige Waffenzahl. Nein, das hat nicht jeder gemacht. Aber weitaus mehr als die hier angeführte "höchstens Handvoll", die hier angeführt wurde. Und darum ging es. Wie gesagt, ich kenne schon eine Handvoll, und ich kenne bei Weitem nicht jeden Waffenbesitzer in Deutschland... Ich habe nicht von "nur auf Grün" geredet, noch habe ich davon geredet, dass das über einen einzigen Verein oder Verband gelaufen ist. Ich habe von einem kreativen Beantragenden und von einem wohlwollenden Sachbearbeiter gesprochen. Du versuchst mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nicht sage/schreibe. Ich bin nicht dafür verantwortlich was Du liest, ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe. Dein Ding. Zusammenfassung: Deine Aussage ist so pauschal nicht richtig und wird durch die Realität widerlegt. Nochmal: Ja, das hat absolut nicht jeder gemacht, aber eben mehr als eine "Handvoll".
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Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Du musst gar nichts. Ich hab' Dir sogar schon mehrfach nahegelegt, Deine Koffer packen und zu gehen, wenn Dir das alles nicht passt*. Und trotzdem bist Du noch hier. Also willst Du es doch und musst nicht. * also wenn man hier mal rein rollenspiel-artig davon ausgeht, dass Du keine Sockenpuppe bist, was zu 99% der Fall ist... Du musst auch nicht hier im Forum posten, machst es aber trotzdem. Weswegen Du zu 99% Wahrscheinlichkeit eben eine Sockenpuppe bist. Man könnte ihn ja auch sperren, aber das scheint die Moderation ja nicht zu interessieren. -
Nein, da konnte man auch Mehr- und Selbstlader und Kurzwaffen anhäufen. Nur halt (üblicherweise, weil selten) nix was aussah wie eine Kriegswaffe, da war die Grenze ein Mini 14 oder ein SL8. Tatsächlich hatte keiner von denen, die mir bekannt sind irgendwelche demilitarisierten Selbstlader mit §37 BKA Ausnahmegenehmigung, warum auch immer. Wenn der Verein(!) einem damals bestätigt hatte, dass man für eine bestimmte Disziplin keine Waffe hat, zur Teilnahme an Wettkämpfen aber eine benötigt, dann hat man halt einen Antrag auf Voreintrag gestellt. Und war der SB einem gutgesinnt und man selber kreativ, dann ist man im Zweifelsfall ein- oder zweimal im Monat mit einem neuen Eintrag aus der Behörde raus, denn ein Erwerbsstreckungsgebot gab's damals nicht. Ich kenne mehrere Sportschützen, die so jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht haben, und ein paar im satten 2-stelligen Bbereich. Für die wurde es halt schwierig, nach 2003 vom Verband noch viele weitere Bedürfnisnachweise zu erhalten, weil für fast(!) alles bereits geeignete Waffen vorhanden waren. Wie es denen ergangen ist, wenn der ursprüngliche SB mal in Rente geht oder verstirbt, weiß ich bei einigen nicht. Die meisten wohnten zumindest nicht in Bundesländern die heute für jede einzelne Überkontingent-Waffe Nachweise fordern.
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Davon gibt es definitiv mehr als "bestenfalls eine Hand voll bundesweit". Ich alleine kenne deutlich mehr als "eine Hand voll", und ich kenne ganz sicher nicht alle... Einiges davon ist allerdings auch schon vor-2003-Bedürfnisanforderungen-Altbesitz. Damals war "Anhäufen" noch etwas einfacher als heute. Heute machen solche Kandidaten dann halt 'nen Jagdschein...
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Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
TT01 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Aber, aber... dann kann man doch nicht so schön im Internet meckern... denk' doch auch mal da dran! -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Und da sind sie über das Richterrecht reingekommen, nachdem "unmittelbar" ausdefiniert werden musste. Hier auf WO heisst's ja immer so schön, dass die WaffVwV nur die Verwaltung bindet, aber ja, ich bin bei Dir, dass das indirekt natürlich auch über deren daraus entstehende Bewertung von Sachverhalten eine Auswirkung auf den Waffenbesitzer hat. Fyodor sagte aber (richtigerweise), dass im Gesetz "nicht zugriffsbereit" verlangt ist und fuhr dann damit fort, dass dies definiert sei mit 3 Handgriffen und 3 Sekunden. Letztere stehen aber eben nicht in den Begriffsdefinitionen der Anlage 2 WaffG sondern es sind eben nur die 3 Handgriffe beispielhaft erwähnt. Die gibt es durchaus. Sowohl im §42a als auch in der Begriffsdefinition von Zugriffsbereit auf die sich §12 bezieht ist heute das verschlossene Behältnis aufgeführt. Das kannst Du gerne anders sehen, das ändert aber nichts daran, dass das Wording von "ge"schlossen auf "ver"schlossen angepasst wurde. Da sind wir uns wieder einig. -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Tut es nicht. Die drei Sekunden sind Richterrecht. Das Gesetz gibt nur die drei Handgriffe als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Messern. Genauso wie es ein verschlossenes Behältnis als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Schusswaffen gibt. Er redete von Futteral, das hat heute üblicherweise einen Reißverschluss. Und auf die damit verbundene falsche Pauschalaussage habe ich reagiert. Du verbiegst jetzt wieder WO-typisch die Diskussion, indem Du ein anderes Transportbehältnis definierst. Er hat nicht "technisch auf jeden Fall Recht", er hat nur in einer kleinen Zahl von Unterfällen Recht. Und darauf habe ich hingewiesen. Davon abgesehen: Das gleiche Richterrecht, das die von Dir als Beispiel angebrachten drei Sekunden hervorgebracht hat, spricht mittlerweile beim "verschlossenen Behältnis" von einem mit Schloss abgeschlossenen Behältnis, das vom Gesetzgeber gemeint gewesen sei. Siehe hier auch der nachträgliche Tausch des Wortes "geschlossen" durch "verschlossen" im §42a in 2008 analog zur Definition von Zugriffsbereit. Ja, ein Schnappverschluss ist eine sonstige technische Schließeinrichtung wie das AG Kiel sie ebenfalls angeführt hat. Aber bei vier Schnappverschlüssen und 2 Händen diskutierst Du dann, ob das dann vier Handgriffe sind (weil Du ja beide Hände verwendest) oder nur zwei, weil die Aktion zeitgleich stattfinden kann? Gerne kannst Du ja der Anlassgeber für eine erfolgreiche Neubewertung des Richterrechts sein, aber bitte bis dahin keine solchen Tipps im Internet geben... Wenn jemand sein Futteral also unverschlossen im Kofferraum transportiert, so kann das OK sein, wenn der Kofferraum separat abschließbar ist (was er bei den meisten Neufahrzeugen nicht mehr ist) und wenn das Beladen innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums (Hofzufahrt schon offen?) erfolgt und das Entladen im befriedeten Besitztum des Schießstandes mit (als gegeben angenommenem) Einverständnis des Besitzers. Wenn denn zwischenzeitlich der Kofferraum nicht aus irgend einem Grund entriegelt. Tut er das, dann zählt Deine Zählerei gegen die der Polizei und des Richters (#1 Kofferraum auf, #2 Reissverschluss auf, zugriffsbereit). Und wie sowas heute tendenziell ausgeht, kann man sich ausmalen - das ist dann häufig etwas anders als die nächste Sinnlos-Ich-weiss-es-besser-weil-ich-es-doof-finde-Diskussion auf WO... Und wenn ich das lediglich geschlossene aber nicht verschlossene Futteral über offentlichen Grund führe, weil mein Fahrzeug nicht im eigenen befriedeten Besitztum bzw. dem befriedeten Besitztum des Schießstandes, Waffenhändler, Büchsenmachers, whatever be- und entladen kann, dann unterliege ich eben nicht den Befreiungen aus dem §12 WaffG. -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Das hängt ganz stark davon ab, wo du belädst und wo du entlädst. Insofern kann es durchaus notwendig sein, unter gewissen Umständen aber ggf. nicht. Die Pauschalaussage "es ist nicht nötig" ist aber auf jeden Fall falsch. -
Das ist die Aufgabe der Polizei und nicht die der Waffenbehörde. Doch, willst Du, sonst hättest Du das ja nicht geschrieben. Aber ist ja WO hier.
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Naja, in einer an zwei nicht ganz vollen Tagen an einem Wochenende inclusive Prüfung eigenständig durchgeführter Sachkunde eines Vereins wird das schwer unterzubringen sein, wenn währenddessen von der Waffenbehörde anerkannte Lehrgangsanbieter dafür mindestens 16 Vollzeitstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung aufzuwenden hat. Also zumindest wenn der Nachweis dann am Ende ansatzweise das Papier wert sein soll, auf das er gedruckt wird. Dass die Zeit in der Realität nicht reicht und selbst mit verbandsinternem Sachkundenachweis massive Lücken in der Sachkunde bestehen, zeigen ja die Fragen und Diskussionen hier im Forum. Da dann noch "die vier Stunden" (oder zwei) für die Aufsichtsschulung noch mit reinzuquetschen wird dann... sportlich.
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Nicht jeder spielt Taubenschach. Das kannst Du gerne mit Dir selber tun.
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Vielleicht sollte sich die Behörde ihre Fachkenntnis von einer berufenen Stelle nochmal ein bisschen auffrischen lassen. Ansonsten gibt's noch §12 Abs. 1 Nr. 3 b).
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Und das, liebe Kinder, ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Influencer mit einem roten Stück Papier. Jetzt müssen nur noch die Richtigen mitlesen.
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Ey, die sind doch sachverständig. Beide. Die haben schon mehr vergessen, als... Hat eher so ein bisschen was von Kleinkindern, die grade die Welt entdecken und jeden daran teilhaben lassen müssen.
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Die Vereins-WBK muss nicht ein einziges physikalisches Dokument sein. Für jede Waffe kann eine eingene Vereins-WBK ausgestellt werden, und auf dieser WBK können dann auch weitere Mitbenutzer eingetragen werden. In Eurer Konstellation könnten das also wieder 5 Vereins-WBKs werden die jeweils für den bisherigen Aufbewahrer als verantwortliche Person ausgestellt werden und in den Anmerkungen werden die 4 anderen Aufbewahrer als Mitbenutzer eingetragen. , transportieren, ausgeben, etc. So ist sichergestellt, dass jeder der Berechtigten mit jeder dem Verein gehörenden Waffe Umgang haben darf, ohne dass es Leihbelege oder Beauftragungen benötigt. Solange alle eine gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen können, kann jeder dann auch alle Waffen aufbewahren, vom Verstorbenen abholen. Bei einer Vereins-WBK ist der Verein, die Disziplinen des Verbandes zu dem er gehört und seine Mitgliederzahl das Bedürfnis um Mitgliedern ohne Waffen die Teilnahme am Schießsport zu ermöglichen. Das ist der Unterschied zu einer persönlichen WBK eines Mitgliedes, das eine schießsportliche Betätigung ausüben muss.
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Gar niemand sollte bei dem allzu genau (oder überhaupt) hinhören. 70-80% des Krams den er von sich gibt sind Blödsinn oder halbgar. Richtig, Meinungen sind ja wie... äh... hat jeder. Das ist dann nur lustig, wenn er selber nicht mit den Meinungen anderer umgehen kann und die dann löscht. Aus beidem ergibt sich das Fazit: Jeder macht sich selber zu dem Dulli, als der er wahrgenommen werden will.
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Es liegt nicht "an der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörde", es liegt an der Gier der Leute. Grundsätzlich ist der Ablauf: Kaufen nach Erwerbsberechtigung. Dass sich in den letzten Jahren eingebürgert hat, dass man schonmal in froher Erwartung eines Voreintrags oder gar eines Bedürfnisnachweises oder gar noch bevor man überhaupt die Voraussetzungen für einen Bedürfnisnachweis beisammen hat einkaufen geht ist halt nicht der Standard und - so sieht man es ja auch an den Reaktionen der Waffenbehörden, wenn man dann bei der Dokumentation dieses Ablaufes zu ehrlich ist - auch nicht von den Behörden gewünscht. Ja, es ist durch die gesetzliche Definition des waffenrechtlichen Erwerbs zwar nicht verboten, aber wer zu nah an die Sonne fliegt, verliert halt ggf. auch mal seine Flügel. Wer der Meinung ist, dass er schonmal kaufen muss, bevor er erwerben darf, weil er so klug ist und weiss dass das nicht verboten ist, der sollte halt auch so klug sein, seiner Behörde die richtigen Antworten in den Formularen zu geben und auch nicht die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sinn- und zweckwidrig zu missbrauchen. Ist eigentlich ganz einfach. Und man muss es nicht der bösen Behörde in die Schuhe schieben. Hier geht es nicht um Atemluft oder Trinkwasser. Wenn man halt ein paar Tage, Wochen oder im unangenehmsten Fall Monate auf seine Erwerbserlaubnis warten muss, wird man davon nicht umkommen. Hier geht es um ein Hobby. Im Fall von Erlaubnissen nach §19 dauert eine Erteilung teilweise über ein Jahr - und da kann es im dümmste Fall um Leben und Tod gehen... Nein, ist sie nicht. Kann sie ihm nachgewiesen werden oder werden Tatsachen bekannt, die entsprechende Annahmen rechtfertigen, dann ist das alles andere als irrelevant. Richtig. Im hier diskutierten Fall auf Basis von zu ehrlich angegebenen Daten...
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Oder ggf. sind auch Leute aus der Zeit gefallen, bei denen ein Entspannen über den Abzug ein Problem darstellt. Könnte ja auch sein. Aber es gibt ja auch Leute, die meinen, man muss über die 4 Cooper-Regeln ein Video machen und dabei 10+ Minuten dokumentieren, dass sie sie nicht verstanden haben...
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Die Leihe (als erlaubnisfreier Erwerb) vorab zum frühzeitigen erreichen der durchgängigen tatsächlichen Gewalt vor dem Zeitpunkt des erlaubnispflichtigen Erwerbs ohne vorliegende Erwerbserlaubnis ist ein finaler Erwerb. Die Leihe zum Erproben der Waffe mit anschließender Rückgabe (bevorzugt ohne Ausnutzung der maximal zulässigen Leihfrist) und anschließendem Warten auf die Erwerbserlaubnis bis endgültigem Erwerb ist eine erlaubnispflichtige Leihe. Das ist kein "Logikproblem", das ist eher ein Problem dass die Behörden manchmal nicht so doof sind wie manch einer glaubt. Oder manch einer nicht so klug ist, wie er von sich glaubt. Oder beides. Auch bei den Behörden ist man nicht überall auf den Kopf gefallen. Und da es dann auch Kandidaten gibt, die den Bogen deutlich überspannen und sich Behörden auch untereinander austauschen, sind immer mehr über solche "üblichen" Vorgehensweisen informiert.
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Ja, die Bundeswehr nennt das Geschossvorlagefähigkeit. Die Polizei nennt es Geschosssteckerprüfung. Die TR Pistole 9mmx19 fordert: Praktisch jede moderne Dienstpistole schafft das. Aber beim Herrn "Sachverständigen" hätte es natürlich "die Pistole in der Hand zerrissen". Entweder keinen Schrott kaufen oder ein bisschen Ahnung haben. Oder beides. Aber dann würde man vermutlich keine YouTube Videos machen... Aber hey, er hat hier wieder Views bekommen.
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein