TT01
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
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Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Made my point. Danke für die Bestätigung. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Selbst deren Mitglieder nutzen das gleiche Internet und haben Zugriff auf die gleichen Gesetze und Vorschriften und können die gleiche Recherche betreiben wie alle anderen auch. Das ist eher ein "wollen" Problem denn ein "können" Problem. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Es ist 2026. Es ist tatsächlich faszinierend, dass 23 Jahre nach der Gesetzesänderung vermeintlich Sachkundige immer noch nicht die Systematik verstanden haben... -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Die P8 wurden seit Jahren heimlich, still und leise zu tausenden zu P8A1 "erneuert" (lies: Eine bis auf die Seriennummer quasi neue Waffe, umschifft die Problematik "Neubeschaffung"), die deutlich höhere Schussbelastungen aushält. Die Bundeswehr wird für die Reserve noch für Jahrzehnte genügend P8en zur Verfügung haben. Es ist zumindest nicht ganz korrekt. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TT01 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Du hast wohl eher einen wunden Punkt getroffen. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Das ist absolut Okay und nicht vorzuwerfen. Aber es begründet halt kein Bedürfnis zum Waffenbesitz. Nachdem ein nicht geringer Teil dieses Landes diese Einstellung hier hat erst recht nicht: Kurz für's Protokoll: Es geht also um sexy und Knarren. Dann ist das ja geklärt. Das sollte sich mit der Einführung des G95 und der P13 relativ zeitnah ändern, denn dann werden genügend G36 und P8 frei werden. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Mir ist schon klar, was Du meinst. Hinter meiner Aussage steht Fragestellung, warum man Leuten, die offensichtlich zum überwiegenden Großteil kein Interesse an militärischer Weiterbildung und Reservedienst haben, dann privat auf einmal Waffen mit der Begründung zugestehen sollte, dass sie diese für militärische Weiterbildung und einen eventuellen Reservedienst benötigen würden... Das mag sicherlich immer mal wieder vorkommen. Aber zwischen "fähig" nach eigener Einschätzung und benötigt nach Sicht der Bundeswehr gibt es gelegentlich auch mal Differenzen. Ansonsten ist mir niemand bekannt, bei dem es nicht am Ende geklappt hat, wenn er denn wirklich wollte und tatsächlich geeignet war. Sogar bei ein paar Ungeeigneten hat das geklappt. Wenn ich an meine Zeit im Reservistenverband und der unbeorderten Reserveaktivitäten zurückdenke, kommt mir überwiegend irgendwas zwischen Kopfschütteln, Schauern und kaltem Grausen in den Sinn. Die, bei denen diese Reaktion nicht ausgelöst wurde, haben über kurz oder lang alle einen Platz in der beorderten Reserve gefunden. Für längere Zeit auch nur bei den Dienstgraden bis es zu viele Häuptlinge (die dann im Ernstfall sowieso kaum etwas mit Handwaffen zu tun haben), aber kaum Indianer gab. Das mag sich über die Zeit geändert haben, aber die haben auch Zeit und Gelegenheit, sich an den dienstlichen Handwaffen fit zu halten. Und das mittlerweile sogar unter halbwegs qualifizierter Aufsicht und mit halbwegs brauchbaren Ausbildungsinhalten statt alleine auf dem Sportschützenschießstand. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Die beorderungsunabhängige Reserve und die beorderte Reserve. Beide ermöglichen bestimmten Reservisten in einem definierten Rahmen den Zugang zu den dienstlich geführten Waffen. Also, außer wenn die Veranstaltungen nicht mal wieder Mangels Teilnehmern abgesagt werden. Und wenn kein Interesse besteht, wofür dann genau den Zugang zu den Waffen? Wer heute wehrfähig und willens ist und der Truppe nutzen kann, bekommt auch eine Beorderung. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Exakt die gibt es. Einmal sogar eine faule Version und einmal eine Richtige. Nur nutzt die kaum einer. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TT01 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
So ist das auch. Könnte man etwas mit ihnen anfangen und hätten sie tatsächlich ernsthaftes Interesse an "dienen", wären sie eingeplant. Exakt das. Alles andere ist auch nicht zielführend. Wärst Du nicht eine Sockenpuppe eines ehemaligen Users zum Zwecke der Provokation, hätte ich fast gelacht. -
Lasern und Klicken oder im überladenen Absehen rumsuchen ist unnötig zeitaufwendig und für die üblichen Jagddistanzen in Deutschland vollkommen unnötig (hier wird üblicherweise kein Bergtal im Hindukusch überschossen). Genau dafür gibt's ja die GEE und die funktioniert wunderbar (solange man sie versteht). Der Unterschied ist, dass der Jäger mit Strelok halt seine echte GEE herausbekommen und einstellen kann, während der Rest irgend eine Angabe auf einer Pappschachtel abliest von der er nicht einmal weiß, mit welcher Lauflänge die errechnet wurde und am Ende dann einfach 4 cm Hochschuss auf 100 Meter einschießt und damit nicht im Ansatz weiß, wo und wie hoch die maximale Flugbahnüberhöhung liegt und ob die GEE auf der Schachtel tatsächlich die GEE seiner Waffen/Optik/Munitionskombination ist. Es ist deutlich wichtiger, unter Nutzung die Grundlagen des Schießens zu meistern als auf den Meter genau die Schußentfernung zu lasern und sich durch Unwichtiges ablenken zu lassen. Der mögliche Fehler durch falsches Schießen ist weitaus größer als innerhalb der GEE ohne exakte Kenntnis der Entfernung einfach Fleck zu halten. Ungleichförmige Kurve (auch wenn hier im Bild nicht so schön erkennbar), nicht Strahlensatz... Egal ob gerundet oder nicht. Dein 4 cm auf 100m sind gerundet 7 cm auf 188m hat was mit den Klickwerten des ZF, aber nur wenig mit der Abstimmung des ersten und zweiten Schnittpunkts zu tun. Du ignorierst mit Deiner Aussage "Strahlensatz" komplett die Ballistik.
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Genau das will ich Dir hier empfehlen, jedoch scheint es beim Empfänger nicht anzukommen. Ich rege mich nicht "so künstlich auf", Du verbreitest in einem vermeintlichen Fachforum Unfug. Du redest von: Zum einen ist eine ballistische Kurve keine "simple Geometrie", diese ist aufgrund verschiedener Einflussfaktoren ungleichförmig. Zum anderen geht es hier um die Wahl der Einschießentfernung, also um die Wahl des bzw. der Schnittpunkte der Visierlinie mit dieser ungleichförmigen Kurve, nicht um das simple Verstellen des ZF zur Trefferkorrektur. Während der Effekt zwar ähnlich ist (mehr Tiefschuss) hat das nichts mit simpler Geometrie und Proportionalität zu tun, sonst bräuchte es keine Ballistiksoftware. Aber genug Zeit vergeudet, @Hasenklage hat's verstanden und der wollte es wissen.
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Wir reden hier nicht über das Verstellen des ZFs sondern über die Wahl der Einschießentfernung und den daraus für nutzergewählte Parameter nutzbaren Bereich der ballistischen Kurve. Hier wird über Äpfel diskutiert und Du versuchst irgendwas über Birnen zu erklären.
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Wenn man nicht weiß, wovon man schreibt, wäre es in einem "Fach"forum echt gut, einfach nichts zu schreiben.
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Vereinsgewehr KK kommt abhanden (rein hypothetisch)
TT01 antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Die vereinsinternen Abläufe müssen so gestaltet sein, dass es eine durchgängige Zuständigkeit über den Verbleib der Waffe gibt. Der, der sie ausgibt muss seine Verantwortung als Überlasser an den übergeben, der "abends den Tresor zumacht". Dazwischen ist dann die Standaufsicht für den Verbleib der Waffe zuständig, wenn nicht einer der beiden diese Funktion ausübt. Zumindest am Ende des Schießens sollte er sicherstellen, dass nicht "einfach so" mal eine Waffe liegen bleibt. Vorstände und andere Eingetragene auf der WBK sind für funktionierende vereinsinterne Abläufe (mit)zuständig. Inwieweit das Gericht Fehler in diesem Bereich würdigt weiss man dann nach einem eventuellen Urteil. Wie die Waffenbehörde vorher drauf reagiert, weiss man auch erst nach deren Reaktion. Mit der sollte man aber Abläufe und Verantwortlichkeiten abstimmen, wenn man am Ende nicht der Dumme sein will. -
Wer kennt ihn nicht, den ballistischen Strahlensatz. (Gerundet)
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Nichts zu ergänzen, der komplette Beitrag wäre nicht nötig gewesen.
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Was Du nicht verstehst, ist das Grundprinzip der GEE. Das verstehen aber leider tatsächlich nicht Viele. GEE hat nichts mit 100m zu tun, und auch nichts mit 4 cm auf 100m. Die (deutsche) Festlegung der GEE ist ein 8 cm durchmessendes Ziel, das man auf maximale Distanz ohne Haltepunktänderung durch Zielen auf die Mitte treffen können will. D.h. die Flugbahn darf maximal 4 cm Überhöhung über der Visierlinie haben (wenn man die Schützen- und Waffenstreuung vereinfachend ignoriert, sonst wird die Überhöhung kleiner). Die 100 Meter sind nur den verfügbaren Schießständen geschuldet und die 4 cm auf 100 m sind eine mehr oder minder grobe Vereinfachung, die sich schlichtweg eingebürgert hat. Das hat aber nichts mehr mit einer echten GEE zu tun, kann aber je nach Kaliber und Lauflänge recht nahekommen, muss es aber nicht. Wenn Du die Waffe nicht auf 43 Meter (Einschießentfernung 1) oder 188 Meter (Einschießentfernung 2) einschießt sondern auf 100 Meter, dann hast Du eine geringere maximale Flugbahnüberhöhung und damit auch einen früheren Abfall des Geschosses. Nur mit den beiden obigen Einschießentfernungen hast Du auf 216 Meter einen Tiefschuss von 4 cm und damit die maximale Einsatzreichweite Deiner Waffe erzielt. Das nennt man dann Günstigste Einschießentfernung (wobei damit üblicherweise die Einschießentfernung 2 gemeint ist). Auf welche Entfernung Du die maximale Flugbahnüberhöhung erreichst, zeigt Dir Strelok gar nicht an. Der zeigt Dir nur den Wert für eine Entfernung von 100 Metern an. Mit den oben angezeigten Werten würde ich vermuten, dass die 4 cm irgendwo knapp hinter der 100 m Distanz erreicht werden.
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Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TT01 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Nein, siehe: -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TT01 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Hast Du eine aktuelle Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein? -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Dieser Thread geht um die Frage: Dein "vom Bedürfnis umfassten Zweck" der Überprüfung von selbstgeladenen Patronen hast Du im Laufe der Diskussion nachgefügt. Dass Du zum Wiederladen keine Waffe fertigladen musst, wird Dir auf der vorherigen Seite erklärt (Dummypatrone ohne Treibladung und Zündhütchen, Lauft entfernt, Messschieber, Patronenlehre). Der Versuch der Ausrede, dass man zum Überprüfen von wiedergeladenen Patronen seine Waffe fertigladen muss ist ebendas: Eine Ausrede. Und selbst wenn man die gelten lassen würde, wäre das eine Sache von Sekunden, in denen die Waffe geladen sein müsste. Es gibt als Wiederlader keinen Grund, seine Waffe in den eigenen vier Wänden schussbereit zu machen. Sie im Holster zu führen erst recht nicht. Es ist nicht erforderlich, also ist es nicht von Deinem Bedürfnis gedeckt. Aber nochmal: Der Thread hier geht nicht um irgendwelche sinnlosen Nebendiskussionen sondern um die Frage, ob ein Waffenhändler ohne gesonderte Erlaubnis seine Waffe in seinen Geschäftsräumen führen darf. Das darf er nicht. Die Diskussion fing dann an mit dieser falschen Behauptung: Und dann kamen die üblichen Zombies aus der Versenkung und versuchen Fallkonstellationen zu erfinden, in denen sie es dann doch dürften. Du bist einer davon... -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Du bist doch sachkundig, oder nicht? -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Ist es nicht. Doch, tust Du. Und es rechtlich nicht in Ordnung. Aber das ist ja weiter vorne schon ge- und erklärt, nur dass Du es nicht verstehst. Ja? Sicher? Welcher ist es denn? Dann kann man seine zuständige Behörde ja fragen, ob er weiß was er tut. Oder ob sie weiß, was er tut. Es ist ja nur seine wirtschaftliche Grundlage, mit der er spielt... -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TT01 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Ganz sicher. Wie die ganzen Leute hier im Forum. Die wissen ja wohl auch, was sie tun... Alleine schon dass er mit einem Revolver im (vermutlich Leder-)Holster rumläuft sagt genug über ihn aus.