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TT01

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  1. Um die ging's hier auch nicht, sondern um den tollen "Tipp", dass man verbotene Gegenstände (in Form von altem, angezeigtem Altbesitz) frei in der Wohnung liegen lassen könne, weil die ja jeder "Unbefugte" erwerben und Umgang damit haben darf, weil sie einer "Dose Cola" gleichstehen.
  2. Da hast Du ja Glück gehabt, dass nicht nur Du sondern auch noch der Kontrolleur keine Ahnung vom Waffengesetz (bzw. der Waffengesetz-Verordnung) haben. Da steht wegen so Leuten wie Dir nämlich mittlerweile ganz konkret drin: "Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren". Soviel dann auch zum Rest.
  3. Schade, dass weder Du noch ich das hier zu entscheiden haben, nicht wahr? Wobei das bei Dir auch nur viel Text, aber wenig Substanz ist. So wie bei vielen anderen hier. Tja, da war's wieder... Und trotzdem gibtst Du hier "Tipps" und "besuchts" andere als "Beistand", wenn sie mit Behörden zu tun haben... ...insofern wundert Dein spezielles Verhältnis zu Behörden dann auch nicht mehr besonders.
  4. Du bist doch hier der mit den kontinuierlichen direkten oder indirekten Anfeindungen in Richtung der Behörden. Dann erwarte ich ein bisschen mehr rechtliche Substanz. Du gibst Dir hier so viel Mühe, Deine "Berichte" und "Empfehlungen" zu verfassen, da bekommst Du es hoffentlich noch hin, das Waffengesetz tatsächlich mal zu lesen und die Urteile, die Du gerne sehen würdest, selber mal zu ergooglen, oder nicht? Meine Lebenszeit investiere ich da nicht mehr, als ich das möchte. Und das Obige reicht für heute.
  5. Deine "Ansicht" ist halt falsch. Das Magazin ist ein verbotenes Magazin, lediglich dem rechtzeitig meldenden Besitzer, der es bereits vor Juni 2017 besessen hat "wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam". Man achte auf das "ihm gegenüber". Allen anderen gegenüber hingegen schon. In der Altbesitzregelung wird von einem verbotenen Magazin gesprochen, dessen Verbot für eine einzige Person nicht wirksam wird. Alle anderen dürfen damit keinen Umgang haben (was besitzen, erwerben und schießen einschließt), sofern sie dafür keine Ausnahmegenehmigung haben. Und der meldende Besitzer sollte es an Unberechtigte auch nicht überlassen. Wie das mittlerweile interpretiert wird (sogar ohne Schießen nur für Bilder), hat ja ein Gericht jüngst auch erst wieder neu definiert. Ja, dass Du hier Dinge verbreitest, die offensichtlich nicht korrekt sind, aber der Meinung bist, hier "Tipps" und Informationen verteilen zu müssen. Genau das ist der Knackpunkt.
  6. Im Gegensatz zu Deiner (vermutlich nicht verbotenen) Waffe ist bereits der Umgang mit den verbotenen Magazinen nicht erlaubt, ob nun "überlassen" oder nicht... Vielleicht einfach mal in's Gesetz schauen. Was Umgang alles ist, steht sogar ziemlich weit vorne.
  7. Dafür, dass Du hier regelmäßig meinst, Rechts- und Verhaltenstipps geben zu müssen, ist das schon recht... bedenklich.
  8. Hast Du die Problemstellung des Threadstarters verstanden?
  9. Mag vielleicht am Verfasser des Berichts liegen.
  10. Training für was? Auslands-IPSC-30-Schuss-Wettkämpfe? Momentan. Dennoch muss für die Waffe ein (jagdliches) Bedürfnis vorliegen, auch wenn das nicht geprüft wird. Dass ein jagdliches Bedürfnis vorliegen muss, findet sich in Absatz 1 des §13. Aber grade mit solchen Aktionen wie hier (ich will mit der Waffe nicht jagen, sondern nur die Einschränkungen für das sportliche Schießen umgehen) wird es eher kürzer als länger dauern bis a) auch die Jäger ein zahlenmäßig begrenztes Kontingent erwerben dürfen und b) hierfür jedes Mal Eignung und Bedürfnis geprüft werden. Der Absatz 5 ist schneller gestrichen als man schauen kann.
  11. Um Dir vielleicht ein Gefühl für die Realität zu geben: Neu wirst Du die aktuell nur noch mit viel Glück und dann vermutlich stark überteuert finden, wenn überhaupt. Insbesondere wenn es mit dem "Auslandssport Jagdschein" noch dauert. Durch den Ukraine-Konflikt unterliegt der Hersteller der Waffen Sanktionen und nur wenige europäische Länder haben die am Anfang umgangen. Deren Restbestände sowie die Bestände in Deutschland sind mittlerweile Richtung Null gefahren. Hier und da hat noch jemand das eine oder andere Modell im Laden stehen, ansonsten bleiben meist zweifelhafte Gebrauchtangebote. Du kannst aber nicht damit rechnen, dass Du genau das bekommen wirst, was Du gerne hättest. Und es hat derzeit nicht den Anschein, als würde sich diese Situation in absehbarer Zeit nochmal ändern.
  12. Ja: Die Polizei (nicht irgend ein SEK) schiesst mit Doppelkern? Da bist Du Dir sicher? Zumal, wie @Giraffe schon festgestellt hat, dass das HK437 .300BLK verschiesst... Die Polizei hatte bisher Schießstände, die für die Munition ihrer 9mmx19 Pistolen und ihre 9mmx19 Maschinenpistolen zugelassen waren. Dann hat S-H zwischendrin mal mit 5,56mmx45 gearbeitet, die war wahrscheinlich schnell genug, um sich am Boden zu zerlegen bevor sie zurückprallt. Die .300BLK ist langsamer und bleibt ganz und kommt dann aus dem Boden wieder raus, was die Schießstandrichtlinien nicht so mögen. Da hat bei der Umstellung halt vermutlich niemand drüber nachgedacht. Warum sollte da auch jemand Fachmann sein? Für's Training dürften das vermutlich entweder die LFI (Lead Free Indoor) https://www.men-defencetec.de/produkt/lfi-lead-free-indoor-4/ oder die Solid Training sein. https://www.men-defencetec.de/produkt/solid-training/ Meine Vermutung wäre die LFI. Bei Beiden steht zwar "schont die Rückprallmaterialien der Schießstände", damit ist aber gemeint, dass die Geschosse sich im Gegensatz zur QD Einsatzmunition nicht zerlegen und zu viel Material dabei abnutzen. Das machen sie dadurch, dass sie am Stück bleiben. Und das ist beim tatsächlichen Abprallen vom Boden in die andere Richtung aus dem Rückprallschutz des Bodens heraus eben das Problem. Wie gesagt, hätte man wissen können, wenn man sich damit beschäftigt.
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