

TT01
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
72 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von TT01
-
Das wäre schön. Aber beeindruckenderweise liegen diverse Forumsmitglieder, die entweder besonders viel posten oder dies auch noch besonders "laut" und rüpelhaft machen, überdurchschnittlich oft falsch. Und da das hier WO ist und alles, insbesondere das Richtige, angezweifelt wird, hier die Matrix für die Einordnung zwar nicht aller aber doch wohl der meisten Waffentypen zur zugehörigen waffenrechtlichen Erlaubnis: https://xwaffe.de/Matrix_20230801.pdf Wenn man da z.B. mal nach "Unterhebelrepetierflinte" sucht wird man ganz überrascht von der Farbe der Zeile sein. Oder halt auch nicht.
-
Auch eine Unterhebelrepetierflinte hat einen glatten Lauf und gehört daher nicht auf Gelb. Was nicht bedeuten muss, dass nicht irgend eine ahnungslose Waffenbehörde das einem ahnungslosen oder skrupellosen Schützen so einträgt, wenn er das beantragt. Aber zumindest ein Händler sollte das (spätestens heute, nachdem sich anfängliche "Verwirrung" gelegt hat) so nicht mehr verkaufen.
-
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
TT01 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die einzige "Obrigkeit" auf die der Schwätzer hört, ist Führer Putin. Den kannste getrost ignorieren, egal was er von sich gibt, da vergeudest Du sonst nur Deine Lebenszeit. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Oder es wird die Meinung bestätigt, dass WO Nutzer nicht unbedingt die Hellsten sind. Weil es für Dich zu hoch ist, dass es auch Personen mit BKA Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen gibt? Die interessieren sich entgegen Deiner Meinung durchaus für gesetzeskonforme Aufbewahrung. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
TT01 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Siehe hierzu auch §45.3 Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html Und auch Nummer 45.3.1 der Waffenverwaltungsvorschrift: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm -
Repetier Langwaffe ohne Eintragung in die Gelbe WBK
TT01 antwortete auf Seglock8989's Thema in Waffenrecht
Im Zweifelsfall, wenn die Behörde noch nicht so viel mit Roten vorher zu tun hatte, wird's halt mal versucht, der Drucker frisst dann das Büchlein so halb an, dann wird es nochmal versucht, das nächste Büchlein hat Risse und am Ende wird dann doch wieder per Hand eingetragen... ...aber immerhin dann die Daten, die die entsprechenden Felder im NWR Verwaltungsprogramm nach der elektronischen "Eintragung" bzw. Übernahme anzeigen, wenn alles gut läuft, dann also wenigstens halbwegs konsistent und nicht mit teilweise Phantasieeinträgen wie früher. Theoretisch gäbe es natürlich auch Drucker, die das könnten, aber die muss man erstmal haben und dann noch richtig mit ihnen umgehen können. Insofern: Siehe oben. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Da war's wieder, gelle? 49 Jahre Waffenbesitz, "hohe zweistellige Zahlen an WBKs", einfach so wegen Verlust der Zuverlässigkeit weg, weil man keine Ahnung, aber eine große Klappe hat... wie schade aber auch... -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Und darum geht's. Es ist ja verständlich, wenn man sich mit dem undurchsichtigen Kuddelmuddel, zu dem man das heutige Waffengesetz über die Jahre gemacht hat nicht mehr auskennt und das nicht durchblickt. Aber dann sollte man das auch einsehen und sich nicht berufen fühlen, hier "Tipps" zu geben, auf die dann andere, die eventuell noch weniger Ahnung haben dann reinfallen. Wenn er seinen Kumpels vermeintlichen "Beistand" Besuch leistet, dann ist das etwas, wofür sich diese Kumpels dann persönlich bedanken können, wenn's aufgrund von Falschannahmen und Falschaussagen schief geht. Hier im Forum wird dann wenn's schief geht halt wieder gejault, wie das so schön nennst. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Um die ging's hier auch nicht, sondern um den tollen "Tipp", dass man verbotene Gegenstände (in Form von altem, angezeigtem Altbesitz) frei in der Wohnung liegen lassen könne, weil die ja jeder "Unbefugte" erwerben und Umgang damit haben darf, weil sie einer "Dose Cola" gleichstehen. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Da hast Du ja Glück gehabt, dass nicht nur Du sondern auch noch der Kontrolleur keine Ahnung vom Waffengesetz (bzw. der Waffengesetz-Verordnung) haben. Da steht wegen so Leuten wie Dir nämlich mittlerweile ganz konkret drin: "Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren". Soviel dann auch zum Rest. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Schade, dass weder Du noch ich das hier zu entscheiden haben, nicht wahr? Wobei das bei Dir auch nur viel Text, aber wenig Substanz ist. So wie bei vielen anderen hier. Tja, da war's wieder... Und trotzdem gibtst Du hier "Tipps" und "besuchts" andere als "Beistand", wenn sie mit Behörden zu tun haben... ...insofern wundert Dein spezielles Verhältnis zu Behörden dann auch nicht mehr besonders. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Du bist doch hier der mit den kontinuierlichen direkten oder indirekten Anfeindungen in Richtung der Behörden. Dann erwarte ich ein bisschen mehr rechtliche Substanz. Du gibst Dir hier so viel Mühe, Deine "Berichte" und "Empfehlungen" zu verfassen, da bekommst Du es hoffentlich noch hin, das Waffengesetz tatsächlich mal zu lesen und die Urteile, die Du gerne sehen würdest, selber mal zu ergooglen, oder nicht? Meine Lebenszeit investiere ich da nicht mehr, als ich das möchte. Und das Obige reicht für heute. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Deine "Ansicht" ist halt falsch. Das Magazin ist ein verbotenes Magazin, lediglich dem rechtzeitig meldenden Besitzer, der es bereits vor Juni 2017 besessen hat "wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam". Man achte auf das "ihm gegenüber". Allen anderen gegenüber hingegen schon. In der Altbesitzregelung wird von einem verbotenen Magazin gesprochen, dessen Verbot für eine einzige Person nicht wirksam wird. Alle anderen dürfen damit keinen Umgang haben (was besitzen, erwerben und schießen einschließt), sofern sie dafür keine Ausnahmegenehmigung haben. Und der meldende Besitzer sollte es an Unberechtigte auch nicht überlassen. Wie das mittlerweile interpretiert wird (sogar ohne Schießen nur für Bilder), hat ja ein Gericht jüngst auch erst wieder neu definiert. Ja, dass Du hier Dinge verbreitest, die offensichtlich nicht korrekt sind, aber der Meinung bist, hier "Tipps" und Informationen verteilen zu müssen. Genau das ist der Knackpunkt. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Im Gegensatz zu Deiner (vermutlich nicht verbotenen) Waffe ist bereits der Umgang mit den verbotenen Magazinen nicht erlaubt, ob nun "überlassen" oder nicht... Vielleicht einfach mal in's Gesetz schauen. Was Umgang alles ist, steht sogar ziemlich weit vorne. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
TT01 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Dafür, dass Du hier regelmäßig meinst, Rechts- und Verhaltenstipps geben zu müssen, ist das schon recht... bedenklich. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
TT01 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Hast Du die Problemstellung des Threadstarters verstanden? -
Mag vielleicht am Verfasser des Berichts liegen.
-
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
TT01 antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Training für was? Auslands-IPSC-30-Schuss-Wettkämpfe? Momentan. Dennoch muss für die Waffe ein (jagdliches) Bedürfnis vorliegen, auch wenn das nicht geprüft wird. Dass ein jagdliches Bedürfnis vorliegen muss, findet sich in Absatz 1 des §13. Aber grade mit solchen Aktionen wie hier (ich will mit der Waffe nicht jagen, sondern nur die Einschränkungen für das sportliche Schießen umgehen) wird es eher kürzer als länger dauern bis a) auch die Jäger ein zahlenmäßig begrenztes Kontingent erwerben dürfen und b) hierfür jedes Mal Eignung und Bedürfnis geprüft werden. Der Absatz 5 ist schneller gestrichen als man schauen kann. -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
TT01 antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Um Dir vielleicht ein Gefühl für die Realität zu geben: Neu wirst Du die aktuell nur noch mit viel Glück und dann vermutlich stark überteuert finden, wenn überhaupt. Insbesondere wenn es mit dem "Auslandssport Jagdschein" noch dauert. Durch den Ukraine-Konflikt unterliegt der Hersteller der Waffen Sanktionen und nur wenige europäische Länder haben die am Anfang umgangen. Deren Restbestände sowie die Bestände in Deutschland sind mittlerweile Richtung Null gefahren. Hier und da hat noch jemand das eine oder andere Modell im Laden stehen, ansonsten bleiben meist zweifelhafte Gebrauchtangebote. Du kannst aber nicht damit rechnen, dass Du genau das bekommen wirst, was Du gerne hättest. Und es hat derzeit nicht den Anschein, als würde sich diese Situation in absehbarer Zeit nochmal ändern. -
Ja: Die Polizei (nicht irgend ein SEK) schiesst mit Doppelkern? Da bist Du Dir sicher? Zumal, wie @Giraffe schon festgestellt hat, dass das HK437 .300BLK verschiesst... Die Polizei hatte bisher Schießstände, die für die Munition ihrer 9mmx19 Pistolen und ihre 9mmx19 Maschinenpistolen zugelassen waren. Dann hat S-H zwischendrin mal mit 5,56mmx45 gearbeitet, die war wahrscheinlich schnell genug, um sich am Boden zu zerlegen bevor sie zurückprallt. Die .300BLK ist langsamer und bleibt ganz und kommt dann aus dem Boden wieder raus, was die Schießstandrichtlinien nicht so mögen. Da hat bei der Umstellung halt vermutlich niemand drüber nachgedacht. Warum sollte da auch jemand Fachmann sein? Für's Training dürften das vermutlich entweder die LFI (Lead Free Indoor) https://www.men-defencetec.de/produkt/lfi-lead-free-indoor-4/ oder die Solid Training sein. https://www.men-defencetec.de/produkt/solid-training/ Meine Vermutung wäre die LFI. Bei Beiden steht zwar "schont die Rückprallmaterialien der Schießstände", damit ist aber gemeint, dass die Geschosse sich im Gegensatz zur QD Einsatzmunition nicht zerlegen und zu viel Material dabei abnutzen. Das machen sie dadurch, dass sie am Stück bleiben. Und das ist beim tatsächlichen Abprallen vom Boden in die andere Richtung aus dem Rückprallschutz des Bodens heraus eben das Problem. Wie gesagt, hätte man wissen können, wenn man sich damit beschäftigt.