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uwewittenburg

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  1. Einfach nur peinlich.
  2. Die "Wunderkerzen Regel" ist mir bekannt.
  3. Das ist ja das dumme an der Geschichte. Bist kurz vor der Beförderung und dann das, Strafverfahren dauert in der Regel 1 - 2 Jahre und dann erst schließt sich das Disziplinarverfahren an, welches bis zum Abschluß des Verfahrens ruht.
  4. Wenn man sich das vorher anschauen könnte?🤔
  5. Für Soft-Air aber nicht, das ist Spielzeug.
  6. uwewittenburg

    WBK

    Ca. 20 Jahre Dauerwaffenträger wurden bei mir vor ca. 25 Jahren anerkannt. Ob das heute noch so geht sollte man mit seiner Behörde im Gespräch abklären. Habe ich meinem Nachbarn (Offizier und Waffen- und Schießausbilder bei der BW) auch erklärt. Ergebnis steht noch aus.
  7. Die den Test bräuchten erreicht es eh nicht.
  8. Die Ermittlungsperson ist kein Alleingänger wie im Fernseh-Krimi! Er hat Ermittlungsführer, andere Vorgesetzte und auch den Staatsanwalt als "Herrin des Verfahrens". Ich denke mal dass jemand keinen "Arsch" in der Hose hatte als bekannt wurde dass eine Abgeordnete im Spiel ist. Immunität besteht nicht uneingeschränkt.
  9. Verdunklungsgefahr? Fluchtanreizbietende zu erwartende Höhe der Strafe? Bei so einem Tatgeschehen? So langsam geht in Deutschland das Licht aus.
  10. Kommt auf die Zuständigkeit der Waffenbehörde an! Aber eigentlich egal, eine Lösung findet sich immer. (oder auch nicht)
  11. Zuverlässigkeit ist doch gegeben. Schutzbedürfnis doch auch, spricht doch nichts gegen die Ausstellung eines Waffenscheines.
  12. Jegliche Waffenrechtsverschärfung wird an derartigen Situationen gar nichts bewirken!
  13. Bin für Verschärfung des Waffenrecht!
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