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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Mein Schwager ist die Tage unerwartet mit 73 verstorben(kein Sportschütze), mit 71 achte ich jetzt auch besonders auf die sich nähernden "Einschläge".
  2. Waren die Wepper Brüder auch Schützen?
  3. In den letzten Tagen sind viele gestorben, aber ein Sportschütze war nicht darunter. Ich denke eher über Corona nach.
  4. Bei der Waffenaufbewahrungskontrolle wird geklingelt und man ist nicht aufgefordert sofort zu öffnen, "Moment bitte, sitze auf Toilette" o. ä. bietet einen zeitlichen Abstand. Anders als wenn das SEK zur Kontrolle erscheint.
  5. Traue nie einer Statistik die du nicht selbst gefälscht hast!
  6. Eigentlich sollte man die Grünen verbieten. So einen Unfug gibt es nur in dem von Grünen regiertem Berlin-Kreuzberg. Hier ein Auszug aus der heutigen BZ: 14.02.2024, 06:15 Uhr Friedrichshain-Kreuzberg Grünen-Forderung Parkverbot für Polizei vor Kotti-Wache Die Situation in der Adalbertstraße in Kreuzberg nahe Kottbusser Tor: Auf der Sonderparkfläche am rechten Straßenrand stehen Polizeiautos. Direkt dahinter befindet sich die Bushaltestelle. Sie wurde bereits zehn Meter Richtung Kreuzung verlegt. Foto: Sven Meissner
  7. Kann ich mit einem KWS einen Diebstahl begehen?
  8. Nach StGB doch verboten. Nach WaffG erst recht.
  9. Wenn der letzte Flieger auch noch verspätet kommt ist gar keine Kontrolle vor Ort.
  10. In Preisstufe 1 waren es 0,49 Pfennig. Die Gaststätten wurden in Preisstufen geteilt.
  11. Zu der Zeit bin ich auch umgestiegen, von dem anderen Zeug wurde man ja blind.
  12. Eigentlich hauptsächlich Klarer (blauer Würger) bis ca. 1970 wo in der ehemaligen DDR der Schnapspreis für höher prozentiges angehoben wurde, danach wurde einige Zeit nur der Kräuter getrunken. In den Kneipen kostete das Bier 0,49 bis 0,51 Pfennige. Da standen die Leute manchmal in 5-er Reihe an der Theke. Heute? Da schließt eine deutsche Kneipe nach der anderen.
  13. NRW ist aber nicht das einzigste Bundesland. Hier mal ein Auszug aus Wiki Polizeirecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Nach dem Polizeirecht der Länder können per Verordnung Zonen errichtet werden, in denen das Mitführen von sogenannten gefährlichen Gegenständen untersagt ist.[5] Und als genau das wird der Kubotan geführt. Ansonsten würde nach deiner Meinung ja der § 42a WaffG ausreichen.
  14. Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste.
  15. Warum nicht? Nagelfeilen waren doch auch schon erfaßt. Und im Versammlungsgesetz ist noch mehr verboten, nämlich alles was zur Verteidigung dienen könnte. Da sind auch die Quarzsandhandschuhe enthalten.
  16. Wenn du bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone damit durchkommst gebe ich einen aus!
  17. Natürlich. Nur in Waffen-Verbotszonen würde ich davon abraten. Genau wie mit einer Nagelfeile. Gilt auch für öffentliche Versammlungen. Oder auch mit einem Integralhelm könnte es Probleme geben. Rechtliche Probleme im Nachhinein sehe ich aber nicht unbedingt.
  18. Eine schleichende Tendenz auf die ich schon seit ca. 2010 dezent hingewiesen habe.
  19. Stimmt. Spätestens aber wenn jemand hier dazu schreibt.
  20. Ja, wundere dich nur. Einen Unterschied mag es auf dem Lande geben, so die unteren Waffen - oder Jagdbehörden, als die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind. Man kann ja nicht alles wissen 😁
  21. Kann aber sein wenn du 2 verschiedene aus der Behörde befragst dass du auch verschiedene Antworten bekommst.
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