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uwewittenburg

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  1. Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.
  2. Siehe: WaffG: Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;
  3. Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn? Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand. Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um. Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.
  4. Dass Du keinen Unterschied erkennen kannst war mir schon immer klar, von daher habe ich es noch mal auf "unschuldig" geändert.
  5. Nein, er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch. Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.
  6. Als "Goldfasähnchen" weißt Du doch eigentlich wie das läuft. Der Sachbearbeiter ermittelt im Vorgang, die Observation wird über den Staa beantragt, der DB ebenfalls den dann der Sb ausführen muss. Da die Kommissariate heute dermaßen ausgedünnt sind können die Maßnahmen nur noch mit Hilfe von Kräften anderer Dienststellen ausgeführt werden. Dazu läuft die Einsatzanforderung über die jeweiligen Stäbe, wo dann aus einer angeforderten BFG dann das SEK angeordnet wird. Früher hatte ich mehrere Kontakte zur BFG und habe nach Absprache mit deren Dienstplänen die Einsätze geplant und durchgeführt, aber in der Regel oft ohne Ramme und ohne Schäden. Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden. Wenn im DB stand: "Verdacht auf scharfe Waffen, somit mit besonderer Vorsicht" gab es später keine Chance auf eine andere Lösung.
  7. Absolut blöder Vergleich! Gegen wen sind die Nazis vorgegangen? Gegen die unschuldige Bevölkerung, gegen Juden und zwar gegen die die nie eine Straftat begangen haben, sondern einfach nicht arischer Rasse waren. Von daher ist dieser Vergleich schon eine Frechheit.
  8. Die Einsätze werden auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der Vorschriften ausgeführt, somit ist Recht und Gesetz gewahrt. Es steht dem einzelnen Beamten nicht zu die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses anzuzweifeln, das obliegt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des "Verfahrens" und dem Untersuchungsführer. Remonstrationsrecht steht zu bei Aufforderung zu strafbarem Handeln, wie unterschieben von Beweismitteln, Folter oder übertriebene Härte, da ist er sogar gefordert Strafanzeige gegen seine Kollegen zu stellen. Dass das nicht immer funktioniert ist mir schon bekannt.
  9. Du triffst den Kern. Wird z. B. eine Hundertschaft für einen Einsatz angefordert, wird nicht mit jedem einzelnen Beamten der Einsatz ausdiskutiert, sondern sie bekommen den Auftrag in groben Zügen mitgeteilt und dann wird der Einsatz nach Anweisung ausgeführt. Mal kurz umrissen.
  10. Weniger aus Kostengründen, sondern wegen des erhöhten Aufgabenbereiches.
  11. Das wird eben von seinem Sofa aus nicht schaffen. Alles Helden!
  12. Hast Du schon mal observiert? Bestimmt nicht, denn das ist äußerst schwierig und bedarf einen hohen Personalaufwand wenn man nicht "verbrennen" will. Viele bemerken dass sie observiert werden, ich würde es auch sofort merken, von daher halt doch einfach mal den Ball flach! In jungen Jahren habe ich auch schon Observationen durchgeführt und am Anfang habe ich nicht bemerkt dass mein gegenüber es bemerkt hat, der war clever und ich habe daraus gelernt.
  13. Das Gegenteil ist der Fall! Bekommt der PVB einen DB und er ermittelt dass vor Ort mit scharfen Waffen zu rechnen ist, macht er nicht mit, weil er weiss dass hier andere zuständig sind! Es gibt Vorschriften und Regeln, aber Herr Allwissend weiß eben alles besser. Wenn man beim Fund einer sicheren handelsüblichen Patrone den Kampfmittelbergungsdienst anfordert, oder beim Fund eines K 98 von einer Kriegswaffe ausgeht? Die wenigen Lehrstunden zum Thema Waffenrecht reichen eben nicht aus, so kann man den jungen Kollegen auch keinen Vorwurf machen. Die Schuldigen sitzen ein paar Etagen höher. Für die ist wichtig dass die Waffen aus dem Volk kommen.
  14. Es gibt eben BL wo es kein "W" im Melderegister gibt, habe ich aber schon mal etwas dazu geschrieben. Mit Risiken muss der PVB leben, wo er es aber vorher erkennt muss er handeln und er entscheidet eben nicht für sich, sondern es gibt eine Reihe von Vorgesetzten die ein Mitspracherecht haben. Ist im Vorfeld bekannt dass scharfe Schusswaffen vor Ort sind hat der einzelne PVB gar keine freie Entscheidung mehr!
  15. Ich war nicht beteiligt und werde gar nichts zugeben, weder dass jemand etwas falsch oder richtig gemacht hat. Ich kenne weder die Hintergründe, Umstände, noch die Aktenlage.
  16. Der Fehlzugriff gegen die Einbrecherbande in Berlin Marzahn auf offener Straße? Ich persönlich halte das Gefährdungspotential für Unbeteiligte beim Zugriff auf offener Straße für zu gefährlich. P.S.: Klar gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was aber ist verhältnismäßig wenn man in eine Wohnung eindringen muß, wenn man weiß dass dort echte Waffen liegen? Hatte auch die Aufgabe bei einem senilen alten LWB die Waffen einzusammeln. Konnte die Tochter für uns "gewinnen", die uns schadlos einließ, zumal sie dafür war dass die Waffen aus dem Haus kommen.
  17. Passierte mir bei Bio-Obst und Gemüse schon öfter, von daher kaufe ich nur noch "legale" Ware! Ohne Baugenehmigung könnte das strafbar sein!
  18. Hilfe, hat denn niemand mehr Hirn zwischen den Schultern? Ein Studium der aktuellen Pressemeldung würde verhindern dass hier so ein Stuß verbreitet wird!
  19. Das Aufgebot ist aber trotzdem nicht so groß, nur dass es in der Presse keine Erwähnung findet wenn der Einsatz ohne kaputte Tür und ohne "Knallerei" erfolgte!
  20. Evtl. will er das nicht, weil es dann keiner verstehen kann/will? Ich versuch es doch seit Jahren zu erklären und es versteht trotzdem keiner und trotzdem wird immer wieder so vorgegangen. Wenn man bei einer normalen Überprüfung auf einen IWB stößt, was immer passieren kann, kann man das nicht ändern/verhindern, darum kontrolliert in der Regel einer und der andere sichert. Werden derartige Regeln außer acht gelassen, kommt es zu unerwünschten Ergebnissen! Ist bekannt dass sich ein Verfahren gegen einen LWB richtet wird niemand den PVB ohne Schutzweste in Schutz nehmen der beim klingeln erschossen wurde, da wird dann sogar hier auf die "Blödheit" plötzlich herumgehackt!
  21. Dass derartige Zugriffe in letzter Zeit mehrfach in die "Hose" gingen dürfte auch Dir nicht entgangen sein! Dabei sind weit aus mehr unbeteiligte Menschen gefährdet als "nur" die eigene Familie! Ob Kinder oder Tiere in der Wohnung aufhältig sind gehört zur Voraufklärung und wenn man sich trotzdem zu einem Zugriff in der Wohnung entschließt geht man davon aus dass sich die Kinder im Bett befinden und ich gehe davon aus dass die Kräfte wissen in welchem Zimmer sich die Kinder befinden.
  22. Von dem Großeinsatz gegen diese Familien in Berlin und anderen Städten hast du wohl nichts mitbekommen? Manch einer will das wohl auch nicht mitbekommen. Dass diese Hartz IV Empfänger die besten und teuersten Anwälte haben wohl auch. Wenn dann einer Bauchschmerzen vom Zugriff hat, richtet sich dann wieder alles gegen die Polizei.
  23. Es ist doch nicht meine Sichtweise, sondern die Erfahrung die ich machen musste, leider. Ich musste oft solche Einsätze durchführen, wobei immer mehr in meine Planung von der Führung reingeredet wurde. Oft haben wir eigenständig mit Klingeln agiert, wobei es tatsächlich auch trotz Voraufklärung zu kritischen Situationen kam, wobei wir dann trotzdem noch Glück hatten. Aber ist es wert sein Leben zu riskieren? Irgendwann erhielt auch hier das SEK die Anweisung in einigen Fällen vorher zu klingeln, ob das heute noch so ist weiß ich nicht, denn ich bin 4 Jahre nicht mehr im Geschäft und mache 3 Kreuze und hoffe nicht dass mich mein Nachbar denunziert, wenn ich meine Waffen auf der Terrasse putze. Nun gut ein Nachbar macht gerade seine Sachkunde, wobei ich ihn unterstütze. Übrigens bei seinem Kumpel wurden auch die legalen Waffen per SEK eingesammelt. Nö mit der "Pumpe", nur schade um die Heizkörper!
  24. Observations-Teams haben zu observieren und zu berichten, der Zugriff wird dann geplant und dann von den Kräften durchgeführt die dafür vorgesehen werden! Du gehst ja auch zu Besuch, die anderen nicht.
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