uwewittenburg
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Nein, mit Sicherheit nicht, es wurde eben falsch oder nicht richtig ermittelt. Hatte ich persönlich aber nicht, denn wenn nicht wasserdicht, habe ich auch mal selbst die Bremse gezogen. Nur um meinem Chef den A....h zu vergolden war ich mir zu schade". Man kann das auch nun wirklich nicht verallgemeinern, ob nun Kindesentführung o.a.! Wenn mein Chef Folter anordnen würde, wäre ich auf 0 Toleranz und würde mich nicht verstecken.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Es ist tatsächlich so dass es in einigen wenigen BL möglich ist eine andere Regelung im WaffG zu erlauben, so dass Du im Dienst Deine eigene Waffe führen dürftest. (Ersatzbescheinigung) Aber lass Dich hier nicht locken, PVB gehen hier an den "Pranger", sogar Trooper haben sie vergrault, aber mir egal, ich sag meine Meinung und versuche zu erklären was anders laufen könnte. Wenn morgens um 06.00 Uhr die Tür mit der Ramme platzt ist eh kein RA erreichbar und das finde sogar ich persönlich als ("............"). -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich frag mal meine Nachbarin, die ist PETA Anhängerin! -
Habe fertig!
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Ich habe eigentlich nichts angestellt, sondern nur versucht den Geschädigten zu helfen. Es wäre mir schwer gefallen denen zu erklären dass ich weiß das der aus Königs Wusterhausen der Täter ist, aber ich erst eine Anfrage stellen muss um tätig zu werden. Auf die Idee ist noch nicht einmal sein Rechtsanwalt gekommen. Wenn ich das Tatfahrzeug ohne Kennzeichen sicherstelle und bei KT einen Antrag auf Spurensuche stelle, die dann ohne angeblichen Erfolg verläuft, ich dann aufgefordert werde das Fahrzeug am Montag sofort zu entfernen , ich dann die Tür öffne und nach einem kurzen Blick sofort weiß wer das Fahrzeug besaß? Klar, Antrag an die Staa mit Amtshilfeersuchen nach Wochen dann Ausführung! Theoretiker brauchen wir auch, aber Praktiker mehr und die werden es dank theoretischer Luschen immer weniger. Auch Rechtsanwälte bedienen sich mancher Hilfen, na und? Wenn ich Einbrüche in Kioske auf U-Bahnhöfen bearbeite, wo die Inhaber ihrer Existenz bedroht werden, weil dort Säckeweise Tabakwaren entwendet werden und nur die Bahnsteige mit Kamera überwacht werden? An Videoüberwachung war da nur theoretisch zu denken, waren 2 Jahre schlaflose Nächte, wir haben sie bekommen, ohne Video, da saß ich einige Nächte, aber es klappte anders. Hieß eigentlich im Sprachgebrauch "Täterfalle", aber praktisch "technische Einrichtung zur Ergreifung des Täters auf frischer Tat". Erschwerend war einfach nur dass die U-Bahnhöfe nachts verschlossen waren, aber eben mehrere Notausstiege hatten. Zu Himmelfahrt sollte es deren letzter Coup werden und es wurden mehrere Bahnhöfe zugleich angegriffen, aber dank der Zivilstreifen, der Kriminaltechnik und meinem Chef der die DV zwar nicht vergaß aber viele Augen zudrückte, konnten wir den Kiosk-Inhabern vor dem Ruin helfen. Mir war immer der Geschädigte wichtig, dem RA gehört der Täter und das fand ich immer gut, denn wenn der Täter frei gesprochen wurde haben wir einen Fehler begangen und nur durch Fehler lernt man. Ups, kümmere mich sofort!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich fand es schon immer geil mit einem Vollautomaten mit einem 30-er Magazin im Hüftanschlag mit Dauerfeuer auf ein Ziel zu schießen und wer dann wackelt bezahlt die Runde! Hatten wir schon, aber geht heute nicht mehr wegen der maroden Schießstände! -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wenn ich meine Waffen auf der Terrasse putze kommt mein Nachbar interessiert vorbei, wenn aber ein Streit vorprogrammiert sein sollte, putze ich die Waffen nicht mehr im Garten. Diese Unterschiede sollte man bedenken, denn sie enden meistens bei der nächsten Gartenparty, wenn Ehefrau und Nachbarin verwechselt werden. Wobei es heute auch nichtere Gründe für Streitigkeiten gibt! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
IPSC ist auch nicht mein Ding, aber ich gönne es jedem, ich spiele gerne Preisskat und lasse mir da auch nicht reinreden. Es soll jeder seinen Hobbys nachgehen, egal was der andere davon hält. Ich mag ja auch keine Schwulen/Lesben/Veganer u.s.w., habe aber gelernt dass ich wohl damit leben muss! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und dann kommt der Hauswart im Auftrage der Behörde und holt das Teil ab? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Bin beides nicht und gönne es jedem, mir würde nie einfallen zu sagen: "Was soll der Scheiß"! Ich achte die Traditionsvereine des 2. Wk, der NVA und was es alles noch so gibt. Habe mir manches direkt angeschaut und habe meine eigene Meinung. Das ist genau das was ich mir unter Demokratie vorgestellt habe und mir vorstelle. Das hat aber früher nicht funktioniert und funktioniert nach meiner Einschätzung heute viel weniger! Man versuche mal einen "Hubertus Knabe" von einer anderen Sicht zu überzeugen. Warum funktioniert eine Zusammenlegung der Opfer und Täter Darstellungen nicht? Profilierung? Selbstdarstellung? Ich habe diese Ausstellungen mehrfach besucht und es gibt Fehler. Will wirklich jemand eine richtige Geschichtsaufbearbeitung? Nein! Gab es eigentlich noch nie, in Wirklichkeit geht es um Schadenersatz. Ja, meine Eltern als Ost-Vertriebene kann ich gerne benennen, das ist ein Witz was Flüchtlinge heute beziehen, da wären wir heute reich! P.S.: Bin etwas abgeschweift von ´daher könnte man es auch verschieben, wobei es doch einen Zusammenhang gibt. -
Wenn die Sicherung sofort erfolgt ja, aber wenn manche "Schlauberger" die Tür mehrfach auf und zu machen nein! Neee, wollte mehr schreiben, lasse es aber. Wer berechtigtes Interesse hat nur nach PN!
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Klugscheißer Modus an: "Ich hatte gar keine Gaspistole, sondern einen Gas-Revolver"! und aus! -
Man sollte sich mal mit dem Thema Schmauchspuren auseinandersetzen, dann weiß man wie damit umzugehen ist! Das wissen eben die wenigsten, sollte aber Lehrthema werden, denn wenn jemand ´gerade vom "Stand" kam darf er nie Schmauchspuren sichern! Über die Beweiskraft schweige ich mal diszipliniert!
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Hier wirft keiner etwas über Bord! Ansonsten kann ich Dir gerne einen Eimer reichen! Es gibt auch Vereinbarungen zwischen den Bundesländern! Ich wohne nur 50 m von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und sehe täglich Funkwagen auf/von beiden Seiten. In Deinen Augen begehen die dann jetzt alle Rechtsverstöße? Wenn ich Dir jetzt sage dass es nur auf die richtige Begründung ankommt, kommst Du bestimmt wieder mit dem Eimer. Die Landesgrenzen sind nicht immer erkennbar, zumal bestimmte Ortseingangsschilder regelmäßig geklaut werden.
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Stimmt ja, bis 1990 durfte ich nicht im Westteil und Du nicht im Ostteil Berlins ermitteln, obwohl auch manche Ermittlungen heimlich durch gewisse Organe durchgeführt wurden, ohne das Gegenüber zu informieren. Ich glaube aber nicht dass ich Deine Belehrungen bezüglich irgendwelcher Zuständigkeiten benötige. Theorie und Praxis klafften schon immer etwas auseinander.
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Du willst jetzt aber nicht ernsthaft wissen wie oft das anders gelaufen ist? In Zivil fiel das ja auch nicht so auf. In der Regel hat der Vorgesetzte dann die zuständige Behörde verständigte wenn der Einsatz vor Ort begann und er nicht mehr verraten werden konnte. Manchmal wurde es auch schlicht "vergessen".
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Ich meinte eigentlich den "Freibrief" dass jeder denkt dass er z.B. SRS Waffen führen und sich auf dem § 55 WaffG berufen könnte und das kann er definitiv nicht, mal so als Beispiel. Wie oft habe ich vor solchen Dingen eigentlich hier gewarnt? -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Zu 1.: Ja, in meinem Kripo Ausweis im Scheckkartenformat war auch noch die Nr. der K-Marke eingetragen. Zu 2.: Falsch, dazu steht weder etwas im Ausweis noch in den Geschäftsanweisungen. Zumal der Beamte sich jederzeit in den Dienst versetzen kann. Nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit war die Waffe auf der Dienstelle abzugeben. -
Innerhalb Deutschlands dürften länderübergreifende Polizeieinsätze doch nicht das Problem sein, wenn das sogar zwischen Deutschland und Polen funktioniert.
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Ich will nichts entschuldigen, es ja schlimm genug! Leider ist es auch manchmal zu verzeichnen dass Einsätze verraten werden, so das gelehrte Vorgehensweisen außer acht gelassen werden.
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Jeder denkt eben er kann könnte es besser.
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Er darf aber! Wenn er dann kontrolliert wird und er zeigt den KWS und den Perso vor, ist dann eben nur die Waffe auf PTB und gesperrten Lauf zu prüfen, damit wäre dann eigentlich die Maßnahme beendet. Naja, soweit er dienstlich tätig wird und im Rahmen der Dienstvorschriften, sollte nicht vergessen werden. Der § 55 WaffG ist kein Freifahrtschein! -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
So hieß das damals, heute heißt es Druckluft bzw. Federdruck. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
PETA nicht zu vergessen! -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Doch doch! Wir hatte die Knicker ja auch mit einer Motorradfeder (RT-Feder) aufgepeppt, das hat auch niemanden interessiert!