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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Das BKA trifft keine Entscheidungen, sondern legt die Definition zur waffenrechtlichen Einschätzung fest. Wie schon damals bei einer Einschätzung zu den Softi's, dass auch in Deutschland die Energie-Grenze auf 0,5 Joule hochgesetzt werden sollte, wurde von einem Gericht "weggefegt" mit der Bemerkung das dies dem BKA nicht zustände. Auch wenn die Joule-Grenze dann später doch angehoben wurde, weil in der EU dies so geregelt war.
  2. Trotzdem würde keine deutsche Waffenbehörde dies so akzeptieren!
  3. Dass das Unsinn weißt Du schon? Zivi's erkennt man doch schon weitem. Dass ev. ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könnte, weil er ev. gegen die Geschäftsanweisung verstoßen hat, wo ein verdecktes Führen gefordert ist, wird die Öffentlichkeit nicht mitbekommen.
  4. Wie ich weiß wird in Hamburg der LWB beim Einwohnermeldeamt registriert, aber in Berlin nicht! Jedes BL hat seine eigenen Meldegesetze, so kommt es dann dass in Berlin die Daten der Waffenbehörde gar nicht verarbeitet werden können, zu mindestens solange ich noch im "Geschäft" war..
  5. Wie ich schon schrieb hat der Staa. und der Richter keine Fachkenntnis mehr, weil jeder alles macht, also erläßt er einen Durchsuchungsbeschluß nach dem Schreiben des Sb (im harmlosen Fall einen Sicherstellungsbeschluß), hatte ich aber noch nicht! So kenne ich das aus meinem damaligen Arbeitsbereich als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG, denn die Behörde hat sich die Arbeit erleichtert und sofort eine Strafanzeige erstattet, war ja für die leichter als selbst tätig zu werden. Hab ja mal versucht mit Hilfe von "Carcano" gegen diese Praxis vorzugehen, aber meine Pensionierung war schneller.
  6. Klar, habe nicht befolgen von irgendwelchen Anschreiben umsetzen müssen! Schade um Türen und Fenster! P.S.: Aber immer mit richterlichem Beschluß wo auf entsprechende (angebliche) Gefährdung hingewiesen wurde, so dass keine andere Wahl für die Durchführung blieb!
  7. Wobei diese einzelne Ansicht einiges auslösen könnte!
  8. Hust, nein, es geht schlimmer, neeeee noch schlimmer!
  9. Der Sachbearbeiter wird nicht die Zeit haben, Schreiben mit Fristsetzung, nach Ablauf Strafanzeige und Abgabe an die Polizei, die dann mit entsprechender Vorbereitung "aufschlägt"!
  10. Wobei ich mir die Ausführung lebhaft vorstellen kann! Der Betroffene hat dann nur die Wahl des Klageweges und wie lang das dauert wissen die meisten hier. Sich vor Ort wehren geht nicht, denn das wäre Widerstand und man würde alles mitnehmen. Was bleibt also?
  11. Irgend etwas war da, aber ich erinnere mich nicht mehr!
  12. Wenn ich an Berlin denke wo Herr W. als ehemaliger Herr L. "regiert", kämen wir schon in diese Richtung!
  13. Benötige ich auf dem Stand eine waffenrechtliche Erlaubnis????
  14. Jede Behörde hat eben seinen Juristen, in Berlin ist es Herr T. (wie mir zugetragen) als Mitinitiator des § 43 a WaffG.
  15. Muss ich wohl übersehen haben! In meinem Alter ist eine Waffe eben wertvoller!
  16. Die Behörden werden das Urteil kennen und sich bei Bedarf darauf berufen!
  17. Indem ich über Funk nachfragen kann ob es sich hier um einen LWB handelt! In machen BL ist das schon beim Einwohnermeldeamt ersichtlich. Wenn er dann weder KWS oder seinen Perso nicht dabei hat ist es sowieso eine Owi, aber eben keine Straftat und man könnte der Sache entspannt nachgehen.
  18. Na warte mal bis ein PETA Anhänger als Richter/-in auf dem Pult sitzt!
  19. Ich schrob ja auch "manchmal"! In einem Prozeß fragte mich die Richterin auf welchen Wert ich die beiden Waffen schätzen würde, da ich noch etwas unerfahren war gab ich den Wert von ca. 1.800,- € an, worauf der Staa noch 200,- € für die Einstellung forderte, seit dieser Zeit gab ich immer ca. 2.000,- € an. Warum der Anwalt der Angeklagten dabei war erschließt sich mir bis heute nicht.
  20. Nein, nicht wirklich, aber ich schätze Dich schon so ein dass Du weißt was ich meine! Ich will nicht die gesamte Branche an den Pranger stellen, es gibt auf allen Seiten schwarze Schafe, auch auf meiner. Ich habe auch meine Erfahrungen gesammelt, auch mit guten und schlechten Anwälten. Mein Prozeß läuft nun schon 2 Jahre, den ich ohne RSV nie geführt hätte und meine Anwältin hat die klare Ansage wenn auf mich eigene Kosten zukommen ist "Sense". Die Richterin war auch auf unserer Seite, nur die Gegenseite bestand auf einen Gutachter, der 1. hat auf Grund der Kompliziertheit das "Handtuch" geworfen und der andere Professor läßt sich Zeit. Muss aber zugeben dass mir das Ergebnis zwischenzeitlich fast egal ist.
  21. Leider wissen die manchmal auch nicht was eine Waffe ist und welcher Wert dahinter steckt. Früher gab es Abteilungen die auf Fachrichtungen spezialisiert waren, heute macht eben jeder alles.
  22. Glaubt wirklich heute bei den 68-er Richtern das es ein Pro-LWB Urteil geben könnte. Leute wacht aus Eurem Dornröschen-Schlaf auf. Wenn der Euro-Jackpot an einen LWB gegangen wäre könnte man ein paar Millionen investieren, die man dann abschreiben könnte!
  23. Ich will nicht das Bett, sondern den Inhalt!
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