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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Klar, das stimmt, es war ein Haufen Schrott dabei! Als Sonderkurier/Regulierer weiß ich was auf der Strecke liegen blieb. Aber es gab auch Technik von denen manche träumten und heute noch. Wenn man doch nur die kyrillische Schrift beherrscht hätte.
  2. Ich greife einfach mal in das Geschreibsel hier ein, ohne den ganzen Mist gelesen zu haben. Man schaue sich mal den Bericht über die Auflösung der NVA an, da gab es gepanzerte Hubschrauber, wovon die NATO-Streitkräfte eigentlich nur geträumt haben. Da gab es viele andere Waffensysteme, die waren vorhanden, mussten aber eben neu oder anders entwickelt werden. Sei es nur das primitive Ampelmännchen! Es geht um Geld und Rüstung! Es gibt eben funktionierende und taugliche Waffensysteme, mit denen kann man aber kein Geld verdienen!
  3. Warum gibt es den Zoll und warum sind die Zivilstreifen auf den polnischen/tschechischen Märkten und schauen wer irgendwelche Waren in seinen deutschen PKW parkt?
  4. uwewittenburg

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    Ich kann meinen Text nicht mehr bearbeiten, bzw. korrigieren, soll natürlich Erbschein heißen, ohne dem biste eh machtlos!
  5. uwewittenburg

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    Ist ja mit der EC PIN ähnlich! P.S.: Wer seinem Ehepartner eine Kontoberechtigung erteilte, kommt trotzdem erst nach dem Todesfall mit einem Testament an das Konto. Gibt eben viele Zwickmühlen und jeder muss für sich entscheiden was sicher ist, aber sicher ist eben fast gar nichts.
  6. uwewittenburg

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    Das Problem sehe ich heute darin dass sich der Richter nicht in der Materie auskennt, sondern ihm andere erklären, wie sie die Rechtslage auslegen, oder sehen!
  7. Es kann auch ein Gutachter vom Gericht beauftragt werden, der dann nach Prüfung der Sachlage aber zu der Einschätzung kommt, dass er für diese Fragestellung nicht die erforderlichen Kenntnisse habe, sondern Gutachter "X " besser geeignet wäre, wo dann der Beschluß wieder geändert werden muß, was dann auch wieder dauert.(Kenne ich aus einem eigenen Verfahren so)
  8. Zweifel ich nicht an, lasse aber meinen Kommentar lieber stecken.
  9. Im gewissen Sinne ja, aber der angezielte Personenkreis besitzt nach wie vor Butterfly u. a.! Nimmt man denen etwas weg holen sie sich Ersatz und klagen erst nicht die Rückgabe ein. Man braucht nur auf den polnischen Märkten zu schauen, was dort alles angeboten wird. Hauptziel war es wohl versteckt weitere Verschärfungen gegen LWB einzuführen.
  10. Diese Statistik wird niemand veröffentlichen wollen, denn es gibt nach meiner Meinung keine höhere Sicherheit! Da täglich in Presse zu lesen ist, dass sich Jugendliche in brutalster Weise verletzten, wobei denen das Führverbot eh irgendwo scheißegal ist. Der § 42a WaffG sollte dies verhindern, hat er aber nicht wirklich.
  11. Genau da wollte ich in etwa hin! Könnte morgen aber ev. schon anders sein!
  12. Ja, damals war noch vieles möglich!
  13. Man sollte dann auch die Unterscheidung zwischen Versammlung und öff. Veranstaltung beachten. Hatte "Godix" zwar schon erwähnt, aber das ist ein schwieriger Komplex, wenn man noch den Begriff "Veranstaltungen unter freiem Himmel" mit einbezieht! Der Trend geht einfach in die Richtung: "Was will der damit auf der Straße? Erst einmal wegnehmen, entscheiden dann andere ob das richtig ist!" Paßt auch zu Razzien wenn dann in der Zeitung steht: "Waffen beschlagnahmt (2 Baseballschläger und 2 Macheten!)
  14. Hab mich doch schon korrigiert, wobei es für mich schon lange nicht mehr relevant ist. Zeigt doch aber auch wie schnell man einem Irrtum unterliegen kann. Die Jungs draußen im Einsatz haben nun mal nicht alle Gesetzestexte an Bord.
  15. Einer mißt dann 12,1 cm und der andere 11,9 cm, denn das ausmessen der Klingenlängen erscheint aber auch für manchen schwierig zu sein.
  16. Stimmt, öff. Veranstaltungen. Da würde ich aber trotzdem noch einmal drüber nachdenken, oder erwähnen dass das Handschuhfach verschlossen werden kann, denn ein Auto ist kein befriedetes Eigentum, aber es bleibt dann natürlich beim § 42a WaffG. Hatte da ein anderes Beispiel im Kopf, will ich hier aber nicht erörtern.
  17. Presse?
  18. Bei einer RSV sollte man bei Waffen auch den Vorsatz mit abgesichert haben und das wird eben schwierig.
  19. Der Richter hält sich an die waffenrechtliche Einstufung des Gutachters und wenn der der Meinung ist, dass es 2-seitig geschliffenes ist(o.ä.), sind wir im Strafrecht und nicht bei einer Owi nach § 42 a WaffG, denn da wird es zum Dolch und eben eine Waffe!.
  20. Nach dem Motto: "Angeklagter schweigen sie, sie reden sich mehr rein als raus!"
  21. Bei einer letzten Beratung meinte ein RA dass er für mein Problem keinen Rat wüsste, bzw. er nicht helfen könne und nahm aber trotzdem 20,- € für seine "Mühe". Sollte ich deswegen streiten? Er hat sich ja schließlich auch Zeit für mich genommen.
  22. Man sollte eben zwischen einer Rechtsberatung und einer Diskussion unterscheiden. Eine anwaltliche Beratung kostet Geld und führt aber auch nicht immer an das gewünschte Ziel, genauso wenig wie die hier geführten Diskussionen, da die Auslegungen zu waffenrechtlichen Fragen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden.
  23. uwewittenburg

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    Ich mache das, weil es im Leben auch Verwandte gibt, die urplötzlich auftauchen und behaupten dass man nicht mehr bei "Sinnen" war, als man die Vollmachten erteilte. Es ist reine Vorsicht und heißt nichts anderes, dass ich nach wie vor darauf bestehe und voll bei Verstand war, als ich das aufsetzte. Von daher kann es nichts schaden wenn man bei einer Familienzusammenkunft auch die Vollmachten abzeichnen lässt. Außerdem kann sich die Familienzusammensetzung auch mal schnell ändern und dann wieder zum Notar. Ich mache das eben so und daran kann nichts falsch sein. Na ja, das Testament wurde notariell veranlasst, aber wozu soll ich für die anderen Vollmachten einen Notar reich machen?
  24. uwewittenburg

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    Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Umgang mit meinen Schlüsseln oder der Safe-Kombination, sondern nur für die sichere Aufbewahrung der Waffen/Munition. (zu mindestens ist mir keine derartige Vorschrift bekannt) Dass dann nur Berechtigte an den Schrank dürfen stelle ich nicht in Abrede.
  25. uwewittenburg

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    Ich habe einen Ordner mit Vorsorgevollmachten, die regelmäßig auch von Zeugen abgezeichnet werden, so dass unser letzter Wille klar geregelt ist!
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