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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Spaß gehört doch immer dazu, ob nun beim Schießen oder bei WO!
  2. Ich auch nicht! Gebe das Fahrzeug morgens zum Wartungstermin A oder B ab und lasse den TÜV gleich mitmachen und hole es abends dann ab. Den Ersatzwagen gibt es manchmal umsonst oder auch kostengünstig. Man könnte ja auch eine Probefahrt über den ganzen Tag machen, wenn man nicht mehr als 100 km fährt, oder eben nachzahlen. Montags Training Lang- und Kurzwaffe, Mittwochs Tontaube, Donnerstags Aufsicht, so halte ich den Samstag raus, es sei denn es finden Wettkämpfe statt.
  3. Wie viel Samstage hat das Jahr eigentlich?
  4. Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren. Eine Lösung findet sich bei gutem Willen immer. Manchmal ist ein SB auch froh wenn er Überstunden machen kann, oder eben Nachschau in seiner Wohnnähe (Ermittlungen ohne Wiederkehr). Wo ein Wille ist auch ein Weg, Sturheit hilft nicht immer.
  5. Habe ich nicht schon immer vor Nachbarn und Lebenspartnern gewarnt? Im Streit ist es leider gängige Methode geworden, besonders beim Sorgerechtsstreit! "Mein Mann säuft und läßt immer seine Waffen rumliegen!" Zur Gefahrenabwehr bleibt dann kaum eine andere Wahl und der folgende Rechtsstreit zieht sich ewig in die Länge!
  6. Wer hat denn heute noch Eier? Frauen an die Macht! Weg mit den Waffen! Weg mit den Pimmeln! Sie kriegen uns! Langsam muss man auf die "Männerqoute" achten!
  7. Klar, das stimmt, es war ein Haufen Schrott dabei! Als Sonderkurier/Regulierer weiß ich was auf der Strecke liegen blieb. Aber es gab auch Technik von denen manche träumten und heute noch. Wenn man doch nur die kyrillische Schrift beherrscht hätte.
  8. Ich greife einfach mal in das Geschreibsel hier ein, ohne den ganzen Mist gelesen zu haben. Man schaue sich mal den Bericht über die Auflösung der NVA an, da gab es gepanzerte Hubschrauber, wovon die NATO-Streitkräfte eigentlich nur geträumt haben. Da gab es viele andere Waffensysteme, die waren vorhanden, mussten aber eben neu oder anders entwickelt werden. Sei es nur das primitive Ampelmännchen! Es geht um Geld und Rüstung! Es gibt eben funktionierende und taugliche Waffensysteme, mit denen kann man aber kein Geld verdienen!
  9. Viele gute Leute gehen in den Ruhestand und es liegen eben einige auf der Lauer zu den frei werdenden Stellen und da versucht so mancher sich zu profilieren.
  10. Hopfenkaltschale???
  11. medialer Rummel, oder lediglich falsche Munition? http://www.all4shooters.com/de/Inhalte/Pro-Zone/Heckler-und-Koch-G36-Werksbesuch-caliber-Pro-Zone/
  12. Ich auch, denn wenn ich bedenke wie viele Leute damals unter Waffen standen! - NVA - Richter/Staatsanwälte - Anwälte - Politbüromitglieder - Parteisekretäre - Kampfgruppen - Feuerwehr - Polizei - andere Wehrersatzdienste - Zoll - Staatssicherheit - Förster/Jäger (habe bestimmt noch welche vergessen, viele davon waren ständige Waffenträger) Wir waren damals nach Alarmierung eingepfercht in fremden Dienststellen und in Dauerbereitschaft, aber eben kein West-Fernsehen oder-Radio, aber im Besitz von gesundem Menschenverstand. Die meisten haben eh nicht mehr an den Zusammenhalt des Systems geglaubt und das fing nicht nur zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Prager Botschaft an. Perestroika, Verbot des Sputniks, Neues Forum und die Massenfluchten blieben nicht ohne Wirkung. Wie bekannt war die Entwicklung rasant und die Menge an Waffen ohne Bedeutung.
  13. Gab es nicht und wird es auch nicht geben. Da heute fast jeder Passant ein Smartphone mit sich führt und fast alles gefilmt wird, macht vieles einfacher. Allerdings gibt es auch Bildbearbeitungsfunktionen und man sollte derartige Aufnahmen auch differenziert bewerten, genauso Augenzeugen, die im wesentlichen manchmal nur "Knallzeugen" sind. Genauso sollte man zwischen Polizeigewalt und überzogener Polizeigewalt differenzieren. Der Richter hat nun mal das letzte Wort, aber auch er ist auf Beweise angewiesen, denn er war in der Regel nicht vor Ort.
  14. Hat und wird es immer geben. Paulus war ja auch am Aufbau der DDR-NVA beteiligt!
  15. Was nützt die beste Weste wenn der Schuss über dem Helmvisier einschlägt? Es gibt keinen garantierten Schutz, eben nur Hilfestellungen!
  16. Genau, weil eben auch mit Stichschutz. Habe meine Unterziehweste noch.
  17. Eine verbotene Stahlrute wird eindeutig beschrieben und das dürfte im vorliegenden Fall nach meiner Meinung nicht vorliegen. Wiki erklärt es einigermaßen verständlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock Führen darfst Du das Teil nicht, weil es keinen anerkannten Zweck dafür gibt und fällt somit unter den § 42 a WaffG, ist zwar nur eine Owi, aber Selbstverteidigung wird nicht anerkannt und die Ausrede, man sei Ordnungsdienst, ebenfalls nicht, außer Du hast einen Arbeitsvertrag dabei, der das Führen im Dienst anordnet. Auf dem Heimweg ist er dann aber in einem verschlossen Behältnis zu transportieren. (Ja, hier ist verschlossen gefordert, anders wie bei Waffen, mit dem § 42a WaffG wollte man das so auch für Waffen einführen, was aber nicht gelang)
  18. Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.
  19. Das ist so nicht richtig! Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt. Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.
  20. Im Owi-Verfahren kommt die Sache selten vor einem Richter und wenn dann auch nur bei Widersprüchen gegen die Beschlagnahme oder den Bußgeldbescheid, oder eben im Grenzfall. Da wird dann immer ein waffenrechtliches Gutachten beigefügt. So wie die Gerichte ausgelastet sind, wird sich kein Richter auf eine Ausdehnung des Verfahrens einlassen, er muss das Gutachten doch nicht bezahlen und er ist auf der sicheren Seite.
  21. Es kommt aber auch auf die Form der Rille an, eine einfache Nagelrille wie bei einem Taschenmesser schließe ich gänzlich aus. Dass die Industrie reagierte und auch größere Rillen fertigte, könnte zu einer neuen Beurteilung führen. Ein Gericht wird sich selten auf einen FB stützen, sondern auf einen Gutachter, der sich ev. auf diesen FB stützt. Ja, ich weiß, schwieriges Thema ohne verlässliche Antworten, da eben "Gummi"! Bei den damaligen Soft-Airs hat ja mal ein Gericht einen FB aberkannt.
  22. Selbstbefriedigung liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich! grins
  23. Ich spreche aus meiner Sichtweise. Würde ich dieses Messer bei einem seriösen Bürger feststellen und ihm seine Begründung "abkaufen", würde ich es auch nicht einziehen. Bei einem polizeibekanntem Klientel schon, da würde mir dann auch der FB einfallen. Wie gesagt es ist eine Ermessensfrage, die bei einem anderen PVB auch anders ausfallen könnte, daher auch keine weitere Begründung meinerseits.
  24. Genau so! Da es keine Waffe ist, darf es auch ein unter 18-jähriger besitzen, aber nicht führen, es sei den er erfüllt die Rahmenbedingungen des § 42a WaffG.
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