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uwewittenburg

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  1. Du meinst wohl: "jeh hol mal ne Buddel Bier"?
  2. Jeder erfahrene Sportschütze oder Jäger ist auch geeignet Standaufsicht durchzuführen. Unterscheiden sollte man zwischen der Aufsicht anderer waffenberechtigter Sportschützen oder eben unerfahrenen "Schnupperschützen". Beim Tontaubenschießen stellen wir z. B. hinter 6 Schnupperschützen auch 5 oder 6 Aufsichten. Anders wäre das für einen Trainer oder Schießleiter zu sehen. Werde heute auch wieder Aufsicht durchführen, zählt nämlich auch als Ableistung der Arbeitsstunden.
  3. Ein Waffenhändler kann nach meiner Kenntnis auch mit DHL versenden, wenn er mit DHL einen Vertrag hat, eine Privatperson allerdings nicht. Sendungsnummern gibt es allerdings bei fast allen Unternehmen wie HERMES, DPD u.a., aber Waffenversand ist eben sehr schwer geworden und rate auch von einer "heimlichen" Verpackung/Versendung dringend ab.
  4. Privat geht schlecht, auch nicht TNT, nur Unternehmen die auch vertraglich involviert sind. Mit Overnigth habe ich persönlich gute Erfahrungen gemacht, holen ab und übergeben persönlich, nur mit dem Preis muss man leben können.
  5. Ich stand schon immer auf dem Standpunkt, dass man sich mit seinem Sb der Waffenbehörde abstimmen sollte, bzw. auch mit seinem Vorgesetzten, denn an denen kommt man nicht unbedingt vorbei. Drohungen mit Anwalt und Gesetzen? Hilft wirklich nicht. Hat aber auch nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun! Habe gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht mit meiner Anwältin einen Streitfall in einer anderen Sache seit eineinhalb Jahren, obwohl es in dieser Sache bereits ein für mich positives Grundurteil gibt, was aber von der Gegenseite negiert wird. Somit wurde nun ein Gutachter vom Gericht beauftragt und es ist abzusehen, dass sich die Dauer noch ca. 6 Monate hinziehen wird. Der Ausgang liegt dann an der Richterin, bzw. an der Einschätzung des Gutachters. Zum Glück greift die Rechtsschutzversicherung, denn die Kosten will ich nicht unbedingt wissen, kann ich mir aber vorstellen Ich gehe daher davon aus dass man gerade als Jäger oder Sportschütze nicht unbedingt Zeit und Geduld in diesem Ausmaße hat, zumal man ev. ja nochmals irgendwann eine andere Erlaubnis beantragen möchte. Recht habe und Recht bekommen sind immer 2 paar verschiedene Schuhe, daher sollte man vorher genau überlegen, ob sich jeder Streit lohnt. Kommentare sind hilfreich, aber nicht unbedingt bindend.
  6. Alte Kommentare sind schon geil, aber eben wertlos in der heutigen Zeit!
  7. Wie war das mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt? Beim BüMa habe ich sie noch nicht! Dort habe ich aber nur im Rahmen des BGB erworben, aber nicht nach dem WaffG. Dieses Streitthema hatte ich auch schon mit der Waffenbehörde, als ein LWB seine tatsächliche Gewalt aufgab und seine Waffen beim BüMa abgab und diese lediglich in sein Waffenhandelsbuch eingetragen wurden. Das wollte die Waffenbehörde so nicht akzeptieren. Frau Triebel könnte das ev. noch wissen.
  8. Man sollte aber nicht vergessen dass eine verbale Drohung nicht mit der Androhung eines Verbrechens verwechselt werden sollte, denn das wird/ist bei einer Bedrohung nach dem § 241 StGB erforderlich!
  9. Schlimm, wenn sie dann noch Äpfel dabeihatten, um sie eigentlich zu schälen!
  10. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Gebäudedurchsuchungen möglich, aber eben schwer möglich.
  11. Ich persönlich habe noch nie einen Beschluß gesehen, der sich nur auf bestimmte Räume bezog. Es stand dort immer: "Durchsuchung der Wohnung sowie der Nebenräume und Fahrzeuge." Bzw. ähnlich. Wenn ich aber mir den Bericht anschaue, ist dort von einem Gewehr und einer Pistole die Rede. Eben Pressearbeit, nur die Akteneinsicht gewährt konkrete Einsicht in die Materie, bzw. näheren Umstände.
  12. Der § 42a WaffG wurde in Berlin auf den Weg gebracht, wobei ein gewisser Personenkreis eigentlich noch mehr wollte!
  13. Kann ich tatsächlich so nachvollziehen, denn es gibt auch bei PVB hohe Unsicherheiten und eben verschiedene Ansichten, wie eben auch hier. Wenn ich als PVB vor Ort feststelle, dass das für mich kein Einhandmesser ist, ist das meine Ansicht. Falls ich mich geirrt habe? Na und? Eine Strafvereitelung im Amt begehe ich damit nicht, denn es bleibt eine Owi, anders wenn es um ein Einhandmesser oder eben um einen verbotenen Gegenstand, wie eben Spring- oder Fallmesser geht. Telefonische Rückversicherung ist eigentlich Mist, es sei denn man ruft jemanden an der tatsächlich Ahnung hat!
  14. Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und hier gilt ein Ermessensspielraum! Ziel war es den Jugendlichen diese "Spielzeuge" abnehmen zu können und nicht den Jäger, Handwerker u.s.w. zu ärgern. Dass das irgendwann ausufert war abzusehen.
  15. Wegen den Streiks gab es nun mal ein "leichtes" Chaos. Konnte meine Sendung dank Sendungsverfolgung verfolgen, es kam an der Zielstation an, ging aber von dort wieder an eine falsche Zielstation ab, dann wieder an die richtige Zielstation und wurde letztendlich verspätet ausgeliefert. Es kam dann aber tatsächlich an, man muss aber nicht immer gleich nervös werden! Dafür ist es versichert und der Empfänger wird dafür auch Verständnis aufbringen können, wenn man pünktlich abgesendet hat!
  16. Ja, auch in den Waffenbehörden gibt es sehr nette Damen, darum sagte ich ja auch schon immer dass man ruhig mal seinen Sb kontaktieren sollte!
  17. Sehr wichtiger Aspekt, wobei sich manche Vereine damit schwer tun! Gab auch Zeiten wo die Schützenvereine sich auf Volksfesten präsentierten und auch mal böllerten, leider vorbei. Gab auch Zeiten da konnte man an den Schulen sich präsentieren und den Schülern mal Waffen präsentieren und erklären dass nicht die Waffen an sich gefährlich sind, sondern nur die Leute, die damit unsachgemäß umgehen, leider vorbei! Schießsport ist auch Sport und Jagd ist nun einmal auch ein wichtiger Faktor für die Umwelt.
  18. Schade eigentlich, aber damit werden wir wohl immer mehr leiden/leben müssen! Bis wir "ausgestorben" sind! Gruß Uwe
  19. Ich dachte immer dass in "Kölle" alles i. O. ist! Obwohl ich fast ländlich wohne, hat sich die Nachbarschaft bei mir verändert und nur meine besten Nachbarn kennen mein Hobby, die übrigen sind über den Lärm von meinem in der Nähe liegenden Tontaubenstand verärgert, gerade wenn dort Meisterschaften stattfinden.
  20. Du willst dort doch nicht "hops genommen" werden, um dann zu sagen "das hat man mir auf WO so gesagt"? Wie wäre es mit einem fach- und sachkundigen Anwalt mit Kenntnis des franz. Waffenrecht, oder eine französische Waffenbehörde, die Dir das dann schriftlich mitteilt, was Du dann einem Flic auch vorweisen kannst??
  21. Ich würde tatsächlich nie auf eine Beratung hier vertrauen, wie Du ja auch an manchen Beiträgen erkennen kannst! Einen Tip geht ja noch in Ordnung, aber ansonsten?
  22. Frankreich! Man könnte sich auch ev. in der französischen Botschaft erkundigen.
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