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uwewittenburg

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  1. Ich tippe mal dass es hierum geht: Abschnitt 3: Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie 2. Kategorie B 2.7 zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Besitze aber kein Insider Wissen mehr und hoffe, dass nicht jemand etwas anderes daraus macht!
  2. Warum musst Du denn Deinen "Senf" immer dazugeben? Waffenrecht und Kontrollen lassen sich nicht trennen, auch wenn das manche nicht begreifen können oder wollen! Die lautstarken "Kotzbrocken" wie die Leute von meiner Igno-Liste sind doch eh die ersten die den "Schwanz" einziehen, weil sie nicht erkennen können was gut gemeinte Tipps sind. Ich bin seit 3-ein halb Jahren eh nicht mehr im "Rennen" und genieße meinen Ruhestand! Nein bin kein trauender Vopo, sondern ein ehemaliger Vopo der seine Freude am Leben hat, auch mit dem Schießsport, was damals ja auch nicht möglich war, denn ich war ja nicht mit Mielke und Konsorten befreundet. Ich finde auch nicht alles o.k., aber es wird noch schlimmer kommen. Wenn sich dann LWB noch gegenseitig anfeinden anstatt zusammenzustehen, ist die Schlacht eh bald verloren. Ist doch auch deutlich an den schwindenden Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine erkennbar. Aber Blinde sehen eben nun mal nichts! Man hält sich eben an einem "Feindbild" aufrecht. Ob meine Meinung irgendjemand nervt geht mir sonst wo vorbei. Fakt! P.S.: Ja, das Thema ist beantwortet, spätestes bei meinem Beitrag Nr. 55, alles andere ist Käse.
  3. Um es noch einmal deutlich zu sagen, ohne meine eigene Meinung hier kund zu tun: PVB hält an, Angehaltener macht Stress, PVB hält sich an Gesetze und Normen und kontrolliert stärker als ursprünglich beabsichtigt. Dabei stellt er den Verdacht wegen Verstoßes gegen das WaffG fest, warum auch immer! Mit auf dem Rücken gefesselten Händen nach einem Anwalt rufen? Vor einer Durchsuchung des Wohnortes wird dem nicht stattgegeben, wissen aber auch die "Rechtsexperten" hier! Nur ein Beispiel, aber eben nicht DDR-typisch!
  4. Hab mich gerade gewundert!
  5. Geringfügiger Protest! Wir hatten angefangen im Plänterwald die neu entstandene Szene der Punker zu "vertreiben" bis eben einer dabei war, der ein Kind eines "Staatsvertreters" war, da hatten wir dann plötzlich am WE wieder Freizeit. Plötzlich waren die meisten dann Rechte! Uns und der Bevölkerung ging es um Sicherheit und wir hatten unsere Aufklärung. Heute? Ich lach mich tot! Wir hatten ein Schadensstrafrecht, also mussten wir immer nachrechnen. Waffengesetz? E in Paragraph und nicht eine Schundliteratur! RAF in Bad Kleinen? Dort habe ich in meinen Ferien die Koffer verladen! Zu Helmut Schmidt seiner Durchfahrt hatte ich schon mal was geschrieben! Wenn ich noch aktiv im Dienst wäre, hätte ich manches noch versucht, was ich in Angriff genommen hatte, weißt du aber. Irgendwann ist aber eben die Luft raus!
  6. Ich habe das erst heute eingerichtet, weil ich es eigentlich bisher nicht wollte. Und wenn, kann ich entscheiden ob ich dies lesen möchte. Ja, es hatte bisher nicht funktioniert, weil etwas problematischer geworden als gewohnt! Ich halte niemanden für dumm mit dem ich nicht Auge in Auge diskutiert habe! Na und. Ich war in der DDR, ich war Kriminalist und laut Dienstvorschrift der Stasi meldungspflichtig, aber die waren für mich nicht weisungsberechtigt, sondern nur über meinem Chef. Es gab dort auch Gute! Viele die kenne! Gab auch viele schlechte! Meinst Du dass das heute anders ist? Haha! Viele Dinge hätte es nicht gegeben, den NSU schon gar nicht!
  7. Um noch einmal die Kurve aus dem OffTopic Bereich zu bekommen, ich führe (transportiere) meine Waffen und meine Munition einfach so sicher, dass bei einem Unfall niemand an die Sachen rankommt und darum geht es eigentlich. Mehr nicht!
  8. Doch, habe ich! Das ist wichtig! Was willst Du mit einem Verwaltungsrecht, wenn ein Jäger mit einem "Butterfly" erwischt wurde? Meinst Du nicht dass das irgendwo im "Nirvana" verschwindet? Ich habe noch viel andere Beispiele! Wenn der LWB mit seiner SRS aus seinem Fenster "knallt" darf er das, aber wenn dann die "Artillerie" einmarschiert ist er alles los! Wenn dann die Behörde noch die Einsprüche negiert, oder verschwinden läßt, so dass die Fristen verstreichen? Oder man einen versiertem verwaltungsrechtlichen Anwalt (im Waffenrecht) nicht sucht, oder nicht findet?
  9. Nö, warum sollte ich das als Pensionär auch? Ich lebe mein Leben und gehe meinem Schießsport nach und wenn Bedarf besteht melde ich mich zu Wort! P.S.: Darüber haben schon andere versucht nachzudenken und sind vor Gericht gescheitert, weil sie die Unterschiede nicht kennen und haben manchen LWB oder Jäger fast in den Ruin getrieben!
  10. Ihr müßt doch einfach mal Verwaltungsrecht und Strafrecht trennen! Verstöße gegen das Waffenrecht sind hauptsächlich Straftaten und befinden sich nicht in der Zuständigkeit des OA! Das sind eben hier die meisten Missverständnisse! Gebe aber auch zu dass das sehr kompliziert ist.
  11. Die Polizei ist nicht nur für das Waffenrecht zuständig! Fällst du irgendwo negativ auf, bist du dein KlimBim erst einmal los und dann entscheidet nicht das OA sondern der Richter!
  12. Man muss ja auch eigentlich nur wissen das es so etwas gibt! Jeder Anwalt vergräbt sich nach Akteneinsicht sowieso erst einmal ein paar Tage in seinem staubigen Büro und grübelt, während einem PVB nur Sekunden für eine Entscheidung bleiben.
  13. Ich weiß schon warum du von einigen ignoriert wirst! Eine untere Verwaltungsbehörde? Weißt du eigentlich von was du redest? Ich denke mal, nö!
  14. Denken ist ja immer erlaubt!
  15. Gibt es, aber bestimmt nicht zum Abklären irgendwelcher waffenrechtlicher Fragen! Die Frage würde eher von dort gestellt werden, denn es gibt keine auf Waffenrecht spezialisierte StA oder Richter mehr, jeder macht alles.
  16. Nun, die App's decken nicht wirklich alle komplizierten Bereiche ab!
  17. Fachdienststellen sind aber nicht morgens um 06.00 Uhr erreichbar und doch wird kaum jemand eine Ferndiagnose abgeben, ohne das Teil persönlich gesehen zu haben. Insbesondere bei Deko! Selten gibt es Unklarheiten zu klaren Sachverhalten bei IWB, z.B. Führen einer SRS und verbotene Gegenstände. P.S.: Wird ein LWB kontrolliert der dann angibt Waffen mit sich zu führen und die erforderlichen Papiere vorzeigt, wird sich ein PVB ohne fundiertes waffenrechtliches Wissen hüten tiefer in die Kontrolle einzusteigen. Schlimmer sind eigentlich die, die denken dass sie Ahnung hätten. Aber wie schon öfter angedeutet, kommt man selten in eine Kontrolle!
  18. Wenn ich zu einer Wohnungsdurchsuchung gehe kann ich mich auch nicht auf alles vorbereiten, denn was da manchmal gefunden wird überfordert auch manchmal den Sachverständigen und so wird der Gegenstand eben mitgenommen und geprüft und gegeben Falls auch schnellstens wieder zurück gegeben.
  19. In den Schützenvereinen tauchen schon die verschiedensten Fragen auf, was ja auch normal ist bei den vielen Veränderungen. Nicht jeder kauft sich ein aktuelles Gesetzbuch, vor allem nicht, wenn absehbar ist das neue Veränderungen kommen könnten. Bei manchen Fragestellungen stehen mir aber auch schon manchmal die Nackenhaare hoch!
  20. Also Grönemeyer in der Waldbühne, da gab es damals schon enge Kontrollen, Tasche auf, abtasten, da wäre ein Sprengstoffgürtel aufgefallen. Westernhagen in der Mercedes Benz Arena, war die Kontrolle einfach lasch und Überdenkens bedürftig.
  21. Nun, die wenigsten tun das und ich habe das früher auch selten gemacht, es sei denn ich musste sehr früh den Dienst außerhalb der Dienststelle beginnen, oder beenden. Nach so vielen Dienstjahren hat man dann auch keinen Bock mehr das Ding herumzuschleppen und die teure Lederjacke von innen zu verschandeln!
  22. PVB Ost ist ja nicht mehr (gab aber auch keine Beamte) und wenn ich PVB meine, meine ich keine Azubis!
  23. Ein PVB ist in D Dauerwaffenträger! Von 1977 bis 1990 wurde ich als ziviler PVB sogar beim Betreten der Dienststelle kontrolliert (in unregelmäßigen Abständen) ob ich sie dabei hatte, die Fangschnur von der Waffe und auch des Dienstausweises befestigt war und keine Akten illegal mitgeführt wurden!
  24. Magazine unterliegen in Deutschland keinem Waffenrecht, die Frage ist eben nur was sagt der Zoll und Frankreich!
  25. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Du kannst mir glauben dass ich andere Erfahrungen habe, denn derzeit habe ich mehr Sterbefälle als Geburten in der Familie und weiß über die Schwierigkeiten der Gemeinschaftskonten, denn die sind schneller gesperrt als du vom Tode des Verwandten erfährst. Somit ist die Kontovollmacht für den A....!
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