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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Einer mißt dann 12,1 cm und der andere 11,9 cm, denn das ausmessen der Klingenlängen erscheint aber auch für manchen schwierig zu sein.
  2. Stimmt, öff. Veranstaltungen. Da würde ich aber trotzdem noch einmal drüber nachdenken, oder erwähnen dass das Handschuhfach verschlossen werden kann, denn ein Auto ist kein befriedetes Eigentum, aber es bleibt dann natürlich beim § 42a WaffG. Hatte da ein anderes Beispiel im Kopf, will ich hier aber nicht erörtern.
  3. Bei einer RSV sollte man bei Waffen auch den Vorsatz mit abgesichert haben und das wird eben schwierig.
  4. Der Richter hält sich an die waffenrechtliche Einstufung des Gutachters und wenn der der Meinung ist, dass es 2-seitig geschliffenes ist(o.ä.), sind wir im Strafrecht und nicht bei einer Owi nach § 42 a WaffG, denn da wird es zum Dolch und eben eine Waffe!.
  5. Nach dem Motto: "Angeklagter schweigen sie, sie reden sich mehr rein als raus!"
  6. Bei einer letzten Beratung meinte ein RA dass er für mein Problem keinen Rat wüsste, bzw. er nicht helfen könne und nahm aber trotzdem 20,- € für seine "Mühe". Sollte ich deswegen streiten? Er hat sich ja schließlich auch Zeit für mich genommen.
  7. Man sollte eben zwischen einer Rechtsberatung und einer Diskussion unterscheiden. Eine anwaltliche Beratung kostet Geld und führt aber auch nicht immer an das gewünschte Ziel, genauso wenig wie die hier geführten Diskussionen, da die Auslegungen zu waffenrechtlichen Fragen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden.
  8. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Ich mache das, weil es im Leben auch Verwandte gibt, die urplötzlich auftauchen und behaupten dass man nicht mehr bei "Sinnen" war, als man die Vollmachten erteilte. Es ist reine Vorsicht und heißt nichts anderes, dass ich nach wie vor darauf bestehe und voll bei Verstand war, als ich das aufsetzte. Von daher kann es nichts schaden wenn man bei einer Familienzusammenkunft auch die Vollmachten abzeichnen lässt. Außerdem kann sich die Familienzusammensetzung auch mal schnell ändern und dann wieder zum Notar. Ich mache das eben so und daran kann nichts falsch sein. Na ja, das Testament wurde notariell veranlasst, aber wozu soll ich für die anderen Vollmachten einen Notar reich machen?
  9. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Umgang mit meinen Schlüsseln oder der Safe-Kombination, sondern nur für die sichere Aufbewahrung der Waffen/Munition. (zu mindestens ist mir keine derartige Vorschrift bekannt) Dass dann nur Berechtigte an den Schrank dürfen stelle ich nicht in Abrede.
  10. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Ich habe einen Ordner mit Vorsorgevollmachten, die regelmäßig auch von Zeugen abgezeichnet werden, so dass unser letzter Wille klar geregelt ist!
  11. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Diese Lauferei wird meine Frau und meine Kinder nicht wollen.
  12. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Berliner Testament wurde notariell hinterlegt, genau wie die Pflegevollmacht u.s.w.! Durch die Amnestien und die freiwilligen Waffenabgaben hat man kaum noch eine Chance dass die Waffen noch einen Wert erlangen. Rechtliche Begründung?
  13. uwewittenburg

    Code vom Safe

    So ist ja auch von der Behörde gewollt, Hauptsache die Waffen sind weg!
  14. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Warum eigentlich nicht?
  15. uwewittenburg

    Code vom Safe

    Welches Gesetz regelt die Code- oder Schlüsselaufbewahrung? Im Todesfall hat der Angehörige doch Zeit den Fund der Waffen anzugeben, bzw. das Erbe anzutreten! Macht Euch das Leben doch nicht ganz so schwer! P.S.: Wenn ich mal sterben sollte, nimmt meine Frau als berechtigte Erbin den Schlüssel aus meiner Tasche, ruft die Polizei und öffnet mit denen den Safe, damit die die Waffen sicherstellen. Meine wird die Waffen nicht erben wollen.
  16. Irrtum sprach der Igel und stieg von der "Klobürste"! Der Zweck wird anerkannt, aber eben nicht der Weg dorthin! Wie aber schon gesagt, ist das im Ermessensspielraum und wird in Berlin teilweise so gehandhabt, bzw. wurde. Nach deren Ansicht sollte der Teppichleger sein Teppichmesser auf dem Wege zum Frühstück auch verschlossen halten.
  17. Könnte in der Zeit gewesen sein als die Verwaltungsvorschrift noch nicht in Kraft war und große Unsicherheiten herrschten. Aber das eingeschweißte Küchenmesser im Originalkarton ist ja auch i.O., wenn man damit vom Kaufhaus nach Hause fährt, also nicht vorher auspacken und anschauen!
  18. Du mußt hier einfach zwischen erlaubnispflichtigen Waffen und den Waffen und Gegenständen die unter den § 42 a WaffG fallen unterscheiden. Den § 42 a hatte man ruckizucki eingefügt, wobei ausdrücklich ein verschlossenes Behältnis gefordert wurde, man wollte dies auch bei den erlaubnispflichtigen Waffen einführen, da ja die Verwaltungsvorschrift derzeit außer Kraft war. Zwischenzeitlich wurde sie wieder aktualisiert und ist nun wieder für erlaubnispflichtige Waffen gültig. Hier wird geregelt was nicht zugriffsbereit heißt und somit ist das Schlößchen am Waffenkoffer nicht mehr erforderlich, aber eben beim 42 a wurde das nicht verändert, wobei ja ein Verstoß hier eine Owi ist. Zum Glück gab es zwischenzeitlich auch ein paar Urteile, wie eben mit dem verschnürten Rucksack. Das heißt z. B. dass der Jäger seine Waffe ungeladen auf dem Wege zu Revier führen darf, aber das 12 cm lange Messer in einem verschlossenen Behältnis! Man bemerke den Schwachsinn!
  19. Viele gute Leute gehen in den Ruhestand und es liegen eben einige auf der Lauer zu den frei werdenden Stellen und da versucht so mancher sich zu profilieren.
  20. Ist ja fast so wie mit dem Liebespaar! Aber das sind die seltenen Ausnahmen.
  21. Der Perso ist nun mal beim Waffen führen ein Muß, ein Verstoß ist eine Owi und rechtlich (theoretisch) unterliegen die Waffen mit denen eine Owi oder Straftat begangen wurden der Einziehung. Aber eine Owi ist eine Ermessenssache. Man kann es aber auch übertreiben.
  22. Ich kenne keinen einzigen Fall wo einem Jäger auf der Jagd etwas weggenommen wurde, es sei denn er hat irrtümlich auf ein Liebespärchen geschossen. Warum Marokkaner, warum nicht Libanesen oder Deutsche? Werden die auffällig werden sie garantiert kontrolliert und das nicht wegen der Herkunft!
  23. Nun haben dann auch noch den Fall, wo ein Nicht-WBK Inhaber im Auftrage eine Waffe für einen jugendlichen Nachwuchskader von A nach B verbringt.
  24. Du hast es immer noch nicht richtig verstanden.
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