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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Das Leben besteht leider aus vielen Tücken. P.S.: Dabei hatten wir die Thematik der Deko's und der Softi's noch nicht dabei!
  2. Mit Freundlichkeit kommt man eben auf beiden Seiten weiter.
  3. Sagte ich doch, wenn ich von etwas keine Ahnung habe lasse ich die Finger davon und aus dem Neugier-Alter war ich schon lange raus.
  4. Ich denke mal, dass wir uns alle wie normale/vernünftige Menschen verhalten und nicht hinter jedem Baum Gespenster sehen sollten, dann läuft auch alles entspannter. Eine normale Verkehrskontrolle läuft doch einfach nur so lange normal ab, wie sich auch alle normal verhalten und dann ist alles in wenigen Minuten durch. Fängt jemand an sich anders zu verhalten und läßt seine "Muskeln spielen", dann kommt es zu sogen. Kraftproben und wer dann der momentane Verlierer ist dürfte klar sein. Was dann über den Beschwerde- oder Klageweg rauskommt, dürfte sich hinziehen, aber ob das Sinn macht?
  5. Ich packe meine Flinte in einen Geigenkasten und komme zufällig aus einer Richtung wo gerade ein Einbruch in ein Musikgeschäft erfolgte und nun?
  6. § 55 WaffG läßt die Ausnahmen vom WaffG mit der Einschränkung: "...soweit die dienstlich tätig werden" zu, also nicht das private anfassen. Darum kann ich meine Waffen auch sorglos zur nächsten Polizeidienststelle bringen um sie dort zur Vernichtung zu überlassen. Wobei ich sie natürlich sorgsam verpackt haben sollte. P.S.: Es sollte aber auch nicht vergessen werden, dass sich ein PVB der in seiner Freizeit unterwegs ist, sich auch zu jeder Zeit in den Dienst versetzten kann oder sogar muß! Aber das wird dann doch für den einen oder anderen zu kompliziert.
  7. Das ist eben wie man sich begegnet, oder in den Wald ruft! Ein Unfall ist manchmal schon ein aufregendes Erlebnis, der eine verstört, der andere verärgert weil er kurz vor Dienstschluss noch einen Bagatellunfall gerufen wird. Ev. gab es vorher schon einen Streit zwischen den beiden Kollegen, ev. wäre eine Begegnung zu einem anderen Zeitpunkt und unter anderen Voraussetzungen anders verlaufen? Wer weiß das schon? Es sind immer Menschen im Spiel!
  8. Niemand ist verpflichtet einer Vorladung zur Polizei freiwillig Folge zu leisten. In manchen Fällen ist es jedoch ratsam, worauf dann auch hingewiesen wird, kommt eben nur auf die Art und Weise an. Der Zeuge kann aber dann zur staatsanwaltlichen Vernehmung vorgeführt werden, was dann manchmal bedeutet dass er um 06.00 Uhr von zu Hause abgeholt wird, um dann gg. 16.00 Uhr vernommen zu werden.
  9. Tja, manch einer leistet sich bei Frankonia die Waffe für 98.000,- € und spart dann an den Anwaltskosten, so ist das eben manchmal. Der Familienanwalt weist dann aber auch nicht auf einen fachkundigen Anwalt hin, warum wohl?
  10. Interessant wäre hier ob sich hier irgendwelche Nachteile für Dich ergaben, oder ob alles problemlos verlief!
  11. Da kommen wir der Sache schon etwas näher! Erklären muss aber nun wirklich niemanden etwas mehr!
  12. Davon hast Du nun wirklich keine Ahnung!
  13. Das kann ich so voll bestätigen. Kein PVB wird irgendetwas kontrollieren wollen, von dem er wenig bzw. keine tiefgründige Ahnung hat, genauso wenig hätte ich einen Gefahrguttransporter kontrolliert.
  14. Laß ihn doch, er will doch nur spielen. Er ist offensichtlich im Verwaltungsrecht aktiv, vermischt aber dass PVB sich mit dem Strafrecht befassen, wo auch das Waffenrecht reingreift, wobei der PVB ja nicht gezielt gegen LWB vorgeht, sondern auf LWB trifft, die gegen das Waffenrecht auf irgendwelche Weise verstoßen haben, oder "angeschwärzt" wurden. Das sind aber sehr wenige. Wenn ich auf meine zurückliegende Tätigkeit im Rahmen der Straftaten gegen das Waffengesetz zurück blicke, hat bisher fast noch kein RA vor Gericht gewonnen(Vergleiche schließe ich aus). Wenn ich Verdächtige zu anderen Straftaten vergleiche, sind die fast nie auf Vorladung erschienen, dabei erschienen "Waffentäter" zu ca. 90 % auf Vorladung und zwar fast immer ohne Anwalt und die Verfahren wurden in der Regel auch gegen ein Bußgeld eingestellt. Ein Rentner als LWB zog sein Verfahren bis zum bitteren Ende durch und seine Waffen wurden zum Schluß alle eingezogen. Hätte er Einsicht und Reue gezeigt, als er beim verbotenen Schießen mit einer SRS Waffe erwischt wurde, wäre er heute höchstwahrscheinlich noch im Besitz seiner "Schätze". Auf nähere Einzelheiten werde ich nicht eingehen, auch nicht auf die "spielerischen" Möglichkeiten wann ein Widerruf der WBK rechtswirksam wird. Auch hier war es ein Anwalt der die Fristen "verspielte" und ein Jägerehepaar fast alles verlor. Immer den "Harten" markieren? Wer es meint, na gut! P.S.: Die ganz "Harten" die auf Vorladung erschienen und die "dicke Hose" anhatten, habe ich besonders verständlich belehrt dass sie doch lieber von ihrem Recht einen Anwalt zu konsultieren Gebrauch machen sollten. Ich war nie auf ein Geständnis angewiesen, dass dies sich aber auf das Urteil auswirken kann, erfuhren manche aber dann auch viel zu spät.
  15. Wer will mir vorschreiben was ich tue oder lasse? Wer etwas Grips in dem Ding zwischen den Schultern hat weiß was ich meine. Wer nicht, der brauch auch nicht nachfragen. Wer aber echtes Interesse haben sollte hätte ev. über PN eine Möglichkeit, aber auch nicht jeder, auch das suche ich mir aus. Davon geht die Welt aber nicht unter!
  16. Da fallen manche hier in eine tiefe Depression!
  17. Sagen wir es mal so, es geht dich einfach nichts an und andere schon gar nicht. Punkt. NVA, VoPo u.s.w., ja auch!
  18. Ich denke mal dass ich aus diesem Forum auch nicht jeden mitnehmen würde, aber den Weg zum Kassenwart oder Standleiter würde ich ihm schon erklären und das ist meine persönliche Entscheidungsfreiheit! Das mir jemand etwas diktierte war einmal und wird auch nie wiederkommen, da bin ich mir absolut sicher!
  19. Ich definiere hier gar nichts. Ich entscheide aber wen ich mitnehme und wen nicht. Es geht dann um meinen Ruf und nicht um deinen!
  20. Unsinn! Was hat Meinungsfreiheit mit Extremismus zu tun? Dann müßte ich mich ev. selbst nicht mitnehmen?
  21. Von leichten Ausreißern rede ich ja auch nicht, fehlerfrei bin auch ich nicht. Wenn aber jemand augenscheinlich "Hakenkreuze" in seinen Pupillen hat, nehme ich ihn nicht mit zu einem Stand, wo hochdotierte Kameraden mit Migrationshintergrund und zwar vom Doktor bis zum Professor, ihrem Schießsport nachgehen. Das gleiche gilt aber auch für Linksextremisten, also für mich ist jeder mit extremistischen Gedankengut von einer Mitnahme meinerseits grundsätzlich ausgeschlossen und dazu stehe ich. Das mal so als Beispiel, wer es anders handhabt, ist nicht meine Sache, ich rede ausschließlich für mich.
  22. Waffenrecht mit Kommentar kann man käuflich erwerben, was aber auch nur tun sollte, wenn man den Inhalt versteht. In der Regel ist den Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten. Ob die Aufforderungen dann zu Unrecht erfolgten, sollte dann lieber von zuständigen Stellen geprüft werden. In der Regel wird kein Beamter irgendwelche Forderungen stellen zu denen er nicht befugt ist.
  23. Glaub mir, es gibt Unbelehrbare, so viel Menschenkenntnis kann man mir ruhig zugestehen! Der hätte dem Ruf unseres Vereines sehr viel Schaden zugefügt, mehr möchte ich dazu nicht sagen.
  24. Wenn ich jemand kenne, kenne ich auch seine Eigenarten, so weiß ich auch wie er ev. tickt. Ich hatte einen Bekannten der war "wild" auf "ballern", aber er wollte keine Regeln, also habe ich den auch nie mitgenommen.
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