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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Behauptet der Nachbar dass Du Deine Waffen immer rumliegen lässt, oder Waffen besitzt für die keine Berechtigung vorliegt und diese nicht wegschließt, erfolgt garantiert eine anlasslose Kontrolle, um nicht ungeprüft die gesamte "Kavallerie" aufzubieten. Denn man weiß in der Regel auch derartige "Anschwärzer" einzuordnen, falls sie eben aktenkundig sind. Aber wie gesagt, wird in jeder Region unterschiedlich geregelt. P.S.: Eine Anlass bedingte Kontrolle könnte daher aber durchaus mit dem Verdacht einer Straftat begründet werden, auch wenn ein Verstoß gegen den § 36 WaffG eine Owi darstellt. Muss aber nicht, kann aber.
  2. Grün übersehen? Aber schon mal die Variante überlegt: Nachbar "schwärzt" an und Behörde versucht mehrfach erfolglos zu kontrollieren. Nachbar beschwert sich, der Fall wird der Polizei mit Verdacht Straftat übergeben. Meinst Du da kommt der Schornsteinfeger oder die Müllabfuhr? Weit hergeholt? Oder erlebte seltene mögliche Praxis? Nein, in deinem "Ländle" ev. nicht, gibt aber auch andere Länder.
  3. Naja, wenn das SEK kommt klingelt der letzte aus der Truppe!
  4. Selten so einen Schwachsinn gelesen, passiert hier aber offensichtlich immer öfter!
  5. Eine Behörde möchte ja auch zu verstehen geben dass bei ihr alles in Ordnung ist, denn auch sie wird kontrolliert! Warum fällt mir in diesem Zusammenhang eigentlich Silvester in Köln ein?
  6. Er hatte niemandem etwas getan, sondern durch schießen mit einer SRS aus seinem Fenster auf seinen Geisteszustand auf sich aufmerksam gemacht!
  7. Die gibt aber leider doch noch, wenn auch eben selten und um die geht es!
  8. Schwarze Schafe gibt es nun mal auf beiden Seiten! Aber wenn ein 80 jähriger LWB auf Anschreiben mit Nazi-Geschwafel reagierte, braucht er sich nicht wundern wenn die Behörde mit dem Widerruf reagierte. Nachdem der Widerruf dann nach weiterem derartigem Schriftverkehr rechtswirksam wurde und ich das "Gerödel" einsammeln musste(ohne SEK), aber 1 Pistole nach erheblicher Suche vorerst nicht auffindbar , sondern erst später ungesichert neben dem Waffenschrank, obwohl der Rest penibel aufbewahrt war? Spätestens ab hier braucht doch keiner glauben, dass er seine WBK nach der Gerichtsverhandlung wiederbekam und wie ich fand mit Recht.
  9. Naja, er brachte ja auch die Zweifel ins Spiel und die gibt es nach meinen Erfahrungen schon öfter.
  10. Sorry, das ist Unsinn. Mit dem 50. LJ muss ich meinen LKW-Schein alle 5 Jahre verlängern, muss es aber nicht, nur darf ich dann keinen LKW mehr fahren. Der LWB muss dies eben nur nach Aufforderung. Miteinander und nicht Gegeneinander, oder wie man in den Wald ruft.............!
  11. So funktioniert es ja auch, aber es gibt eben jede Menge an LWB mit weit über 70 Lj., die eben nicht reagieren und das ist das Hauptproblem.
  12. Spaß gehört doch immer dazu, ob nun beim Schießen oder bei WO!
  13. Ich auch nicht! Gebe das Fahrzeug morgens zum Wartungstermin A oder B ab und lasse den TÜV gleich mitmachen und hole es abends dann ab. Den Ersatzwagen gibt es manchmal umsonst oder auch kostengünstig. Man könnte ja auch eine Probefahrt über den ganzen Tag machen, wenn man nicht mehr als 100 km fährt, oder eben nachzahlen. Montags Training Lang- und Kurzwaffe, Mittwochs Tontaube, Donnerstags Aufsicht, so halte ich den Samstag raus, es sei denn es finden Wettkämpfe statt.
  14. Wie viel Samstage hat das Jahr eigentlich?
  15. Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren. Eine Lösung findet sich bei gutem Willen immer. Manchmal ist ein SB auch froh wenn er Überstunden machen kann, oder eben Nachschau in seiner Wohnnähe (Ermittlungen ohne Wiederkehr). Wo ein Wille ist auch ein Weg, Sturheit hilft nicht immer.
  16. Ich auch nicht, kommt ja auch darauf an gegen was er geklagt hat! Oder hat er sich nur beim Pastor beklagt?
  17. Spätzünder soll es eben nicht nur in Foren geben!
  18. Wird die letzte Waffe von der grünen WBK abgegeben, ist sie bei der Behörde abzugeben und somit ist die Erlaubnis futsch. Aus diesem Grunde riet ich einem Schützenkameraden dass seine Ehefrau ihre einzige Waffe nicht abgeben solle, weil sie dann ja auch nicht mehr an den Waffenschrank dürfe.
  19. Zumal der Vollzug/Auslegung des Waffenrechts immer noch Ländersache ist, so wie in manchen Ländern die Ordnungsbehörde und in anderen das LKA zuständig ist. Wenn dann ein SB den Widerruf "anleiert" und die Fristen irgendwie verstreichen, entweder durch Versäumnis des Betroffenen, oder auch angeblich nicht eingegangene Widersprüche, wo man dann eben den Eintritt der Rechtskraft "aussitzt"? Ich kenne davon mehrere Fälle, wo ich nicht genau weiß ob der falsche Anwalt eingeschaltet wurde, oder ob die Post tatsächlich nicht ankam. Ich hatte aber meine Zweifel am Verlauf der Dinge, aber keine Rückendeckung und die Betroffenen waren irgendwie froh glimpflich aus der "Nummer" gekommen zu sein.
  20. Ich selbst wurde vor langen Jahren durch Gespräche beim Preisskat darauf aufmerksam. Noch heute ist den wenigsten bekannt wo sich Schießstände befinden und dass man dort auch gerne vorbeischauen und auch mitmachen darf.
  21. Wenn schon wie in diesem Fall das SEK und eine Hundertschaft ausrückt, dürften die Folgen eigentlich klar sein (zu mindestens in Berlin). http://www.bz-berlin.de/tatort/aus-dem-fenster-geschossen-sek-rueckt-in-kreuzberg-an Obwohl an Hand der vorher aufgefundenen Kartuschen eigentlich klar sein dürfte dass es sich hier um kein verbotenes Schießen, sondern lediglich um einen Lärmverstoß handelt.
  22. Früher war manches anders!
  23. Bei CS-Gas mit Prüfzeichen ist die Mindestaltersgrenze 14 Jahre, das dürfte doch reichen!
  24. Kenne ich auch anders: 1. Waffenbesitzerlaubnis wird widerrufen und der Besitzer mit Fristsetzung zur Abgabe der Waffen und WBK aufgefordert. 2. Ist der Widerruf rechtskräftig geworden und der LWB hat nicht reagiert, erfolgt Strafanzeige wegen illegalen Waffenbesitz und der Vorgang wird der Polizei übergeben, die dann entsprechend reagiert. Da es dann hier um den Besitz von "scharfen" Waffen und Munition geht, die aus unerklärlichen Gründen trotz Aufforderung nicht abgegeben werden, kann sich für die meisten Fälle jeder ausrechnen, dass hier keine Einzelstreife klingeln kommt.
  25. Ist aber für den Bürger der nicht unter den § 55 WaffG fällt leider verboten!
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