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uwewittenburg

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  1. Was soll denn überprüft werden? Deine Waffen oder die sichere Aufbewahrungsmöglichkeit?
  2. Ja klar, davon leben viele Detekteien! Die meisten denken eben: "Dafür bezahle ich ja.", dann wundern wir uns über steigende Preise. Wenn bei mir nach 10 Jahren mal ein Schaden auftritt, suche ich mir erst noch einmal meine Versicherungsunterlagen zusammen, rufe beim Service der Versicherung an und werde dann erst aktiv, ansonsten spare ich mir das ganze Prozedere.
  3. Das "Zauberwort" wäre Leistungsträger. Habe selbst schon gestaunt was für Ausnahmen tatsächlich möglich sind, muss eben alles gut begründet und nachgewiesen sein. So darf der Vater des Minderjährigen auch ohne WBK-Inhaber zu sein, die Knifte seines Sprösslings zum Schießen zu den einzelnen Ständen führen(transportieren).
  4. Gehe ich zum Schießen, habe ich eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese wird bei einem verursachten oder entstandenen Schaden ihre Leistungspflicht erst einmal prüfen! Daher sollte man bei einem eingetretenen Schaden nicht nur die Versicherung informieren, sondern auch seinen Anwalt! Würde ich so mal sehen.
  5. Für mich alleine gar nicht, aber auf dem Stand? Klar habe ich auch schon Wetten abgeschlossen wer mit der MP 5 aus der Hüfte das volle Magazin "rausrotzt" ohne einen Schritt rückwärts zu machen! Das dann aber nüchtern und mit der Gewissheit dass ich keinen anderen gefährde!
  6. Die Feldjäger wurden hier ja auch erst nach der Wende aktiv. Ich spreche von denen die sich vor dem Mauerfall aus der BRD nach West-Berlin "abseilten" und hier ihre Wurzeln schlugen.
  7. Da hat eben jeder seine eigene Sichtweise und wird er wohl für sich begründen können, wobei pauschale Aussagen immer hinken.
  8. 1. viele wollen Waffen ohne Reglementierung 2. viele LWB die sich an Regeln halten wollen nicht die Leute unter 1. 3. viele wollen gar keine Waffen Wer will das prozentual dokumentieren?
  9. Ich widerspreche Dir ungerne, aber für meine Region muss ich das. Es gibt andere Regionen in Deutschland wo es eben anders aussieht, wo z. B. der Jäger sich noch mit der geschulterten Flinte durch das Dorf traut und auch noch mal kurz in die Schankstube schaut und "Hallo" sagt. Man muss auch mal der Realität ins Auge schauen! Klar gibt es Leute aus dem Umfeld die gerne mal "ballern" wollen, nein nicht schießen, da gilt es zu viele Regeln zu beachten und von denen nehme ich keinen mit!
  10. Mein Vater ist gestorben, meine Mutter im Pflegeheim, sie hatten mit Waffen nichts am Hut und ich bin trotzdem LWB geworden. Meine 3 Kinder konnte ich bisher auch nicht überzeugen (37 - 41). Aufgemachte Rechnungen stimmen nicht immer, außer eben bei frisierten Zahlen! Nichts für ungut, hab eben auch eine Meinung, die muss aber auch nicht immer richtig sein!
  11. Du hast ja Recht, aber diese Zielgruppe befindet sich in der Job-Findung, Qualifizierung, Familienplanung u.s.w.! Bin trotzdem der Meinung dass man früher ansetzen sollte, was ja auch bewusst verhindert wird. Wasserpistole, Erbsenpistole, Softi u.s.w., alles pöse seeehhhrr pöse!
  12. Wenn die Zielgruppe 25+ bereits zum Waffengegner "geimpft" wurde?
  13. § 44 Abs. 1 WaffG wurde bis zu meinem letzten Kenntnisstand in Berlin nicht mehr beachtet, da das Berliner Meldegesetz die Verarbeitung dieser Daten gar nicht beinhaltete, bzw. nicht möglich war.
  14. Hmmm, Gespräche mit Anwohnern, Nachbarn über die Lärmbelästigung durch meinen Wurftaubenstand, schwindende Mitgliederzahlen bedürfen aber nun keine "Glaskugel"! Wenn man dann noch bedenkt, dass gerade viele Wehrdienstverweigerer vor Mauerfall in die entmilitarisierte Zone (West-Berlin) übersiedelten, ist an seiner Aussage schon viel Wahres. Nicht daran zu denken wie viele ihre Waffen im Rahmen der Amnestie freiwillig abgegeben haben, da tränen mir noch heute die Augen! Wenn ich dann im Vereinsheim meinen Kaffee schlürfe und mich in Gesprächen mancher Sportschütze fragt wie er seine Waffe abgeben kann, weil der Händler ihm sie nicht mehr abkauft weil sein Lager voll ist? P.S.: Auflagen der Behörden an die Standbetreiber wie Schallschutz, Abfalltrennung (Blei, Messinghülsen, Plastik u.s.w.) erhöhen die Kosten und so auch dann die Jahresgebühren, so dass auch mehr Sportschützen neben der natürlichen Fluktuation "aussteigen", was dann wieder zu einer Beitragserhöhung führt. Nachwuchs? Woher? In Schulen werben?
  15. Wohl wahr, aber manchmal lohnt es sich mit seinem Fürsten zusammenzuarbeiten als eben gegeneinander!
  16. Erforderlich: nein Sinnvoll: ja Wie gesagt meine Meinung!
  17. Ich persönlich würde das mit einem Nachweis eines vorhandenen geeigneten Tresors tun und das hat nichts mit schleimen o.ä. zu tun! Ev. schiebe ich eine bereits vorgesehene Überprüfung/Kontrolle nach hinten. Zum Schaden kann es nicht sein. Zumal es kein Stirnrunzeln gibt wenn man bei der Überprüfung angibt dass sich die andere Waffe am anderen Wohnsitz befindet. Wie gesagt, ich würde es machen, muss es aber nicht.
  18. Nunja, es gibt dort ja auch mehr als einen Sachbearbeiter. Dass 2 verschiedene Gutachter auch zu einer anderen Auffassung kommen könnten dürfte auch klar sein, ansonsten bräuchte man kein Gegengutachten. Ich gehe aber jede Wette ein dass so ein Teil von fast jedem PVB erst einmal beschlagnahmt und eine Anzeige "gepinnt" wird. Und ich gehe jede Wette ein, dass das bei einem unvorbelastetem Bürger und banalem Auffinde Grund als keine Straftat eingestellt wird.
  19. Die 8,5 cm sind relevant für Springmesser, was in etwa ja auch ein Fallmesser ist! Springmesser ohne Einrastfunktion sind ja auch keine Springmesser mehr im Sinne der Definition.
  20. Wobei ein "Butterfly" gar keine Waffeneigenschaft besitzt, sondern ein Werkzeug der Fischer aus Übersee ist! Aber wird eben gerne von Jugendlichen besessen und als Drohpotential genutzt. Dumm nur wenn ein gesetzestreuer Vater dieses seinem Sohnemann abnimmt, in einer Schublade (schlimmer noch im Waffentresor) wegschließt und es dann bei einer Begehung durch die Polizei aufgefunden wird.
  21. Darum erwähnte ich ja auch die Präzisionsschleuder! Wobei auch das nicht gesetzeskonforme unbrauchbar machen von Waffen zu erwähnen wäre, also der möglich Rückbau zu einer scharfen Waffe. Daher würde ich in der Regel nie etwas ungesehen beurteilen.
  22. Dass die Gerichte diese Entscheidungen auch nicht immer akzeptieren hatten wir aber auch schon!
  23. Wenn die wesentlichen Bestandteile fehlen die das Teil erst zu einem verbotenen Gegenstand machen, ist es kein verbotener Gegenstand. Genau wie beim Springmesser, rastet die Klinge nicht ein ist es weder ein Springmesser noch ein Einhandmesser. Es sei denn das Teil ist lediglich verrostet und lässt sich mit WD40 wieder instand setzen. Ich persönlich würde die Verbotseigenschaft in diesem Falle verneinen, allerdings nie nach einer Ferndiagnose. Ist doch bei einer kastrierten Kriegswaffe, oder einem fehlenden Daumenpin eines Einhandmesser ähnlich. Anders bei einer Präzisionsschleuder wo das Montageteil für die Unterarmstütze noch vorhanden ist.
  24. Klo finde ich eine schlechte Lösung. Was ist wenn ein Raucher nach seinem Geschäft noch seine Zigarre hinterher wirft?
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