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uwewittenburg

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  1. Nunja, es gibt dort ja auch mehr als einen Sachbearbeiter. Dass 2 verschiedene Gutachter auch zu einer anderen Auffassung kommen könnten dürfte auch klar sein, ansonsten bräuchte man kein Gegengutachten. Ich gehe aber jede Wette ein dass so ein Teil von fast jedem PVB erst einmal beschlagnahmt und eine Anzeige "gepinnt" wird. Und ich gehe jede Wette ein, dass das bei einem unvorbelastetem Bürger und banalem Auffinde Grund als keine Straftat eingestellt wird.
  2. Die 8,5 cm sind relevant für Springmesser, was in etwa ja auch ein Fallmesser ist! Springmesser ohne Einrastfunktion sind ja auch keine Springmesser mehr im Sinne der Definition.
  3. Wobei ein "Butterfly" gar keine Waffeneigenschaft besitzt, sondern ein Werkzeug der Fischer aus Übersee ist! Aber wird eben gerne von Jugendlichen besessen und als Drohpotential genutzt. Dumm nur wenn ein gesetzestreuer Vater dieses seinem Sohnemann abnimmt, in einer Schublade (schlimmer noch im Waffentresor) wegschließt und es dann bei einer Begehung durch die Polizei aufgefunden wird.
  4. Darum erwähnte ich ja auch die Präzisionsschleuder! Wobei auch das nicht gesetzeskonforme unbrauchbar machen von Waffen zu erwähnen wäre, also der möglich Rückbau zu einer scharfen Waffe. Daher würde ich in der Regel nie etwas ungesehen beurteilen.
  5. Dass die Gerichte diese Entscheidungen auch nicht immer akzeptieren hatten wir aber auch schon!
  6. Wenn die wesentlichen Bestandteile fehlen die das Teil erst zu einem verbotenen Gegenstand machen, ist es kein verbotener Gegenstand. Genau wie beim Springmesser, rastet die Klinge nicht ein ist es weder ein Springmesser noch ein Einhandmesser. Es sei denn das Teil ist lediglich verrostet und lässt sich mit WD40 wieder instand setzen. Ich persönlich würde die Verbotseigenschaft in diesem Falle verneinen, allerdings nie nach einer Ferndiagnose. Ist doch bei einer kastrierten Kriegswaffe, oder einem fehlenden Daumenpin eines Einhandmesser ähnlich. Anders bei einer Präzisionsschleuder wo das Montageteil für die Unterarmstütze noch vorhanden ist.
  7. Klo finde ich eine schlechte Lösung. Was ist wenn ein Raucher nach seinem Geschäft noch seine Zigarre hinterher wirft?
  8. Thema hatten wir doch schon. Wer viel fragt........!? Häufchen kontrolliert abbrennen.
  9. Leider wird derartiges immer wieder von "Experten" verbreitet, gab es aber schon ein Thema dazu!
  10. Da stimme ich nun wieder vollkommen zu. Wenn ich heute die Sendungen "DDR Geheim" verfolge, stehen mir manchmal schon die Nackenhaare zu Berge, denn ich kannte vieles, aber eben nicht die Zusammenhänge und Hintergründe. Habe aber den Eindruck dass es heute mehr werden, als damals!
  11. Kein weiteres Wort ohne meinen Anwalt!
  12. Nein, das ist falsch, da gab es durchaus Einschränkungen, aber das will ja keiner wahrhaben, außer diejenigen die früher und heute durch Straftaten geschädigt wurden, die haben sehr schnell festgestellt wo die Unterschiede sind. Das ist aber ein anderes Thema! Warum z.B. hat sich die Polizei am 9. 11.89 an der Bornholmer Str. fast vollkommen rausgehalten, obwohl sie für die Ordnung im Hinterland der Staatsgrenze verantwortlich war? Es lohnt sich über manche Dinge in Ruhe nachzudenken, bevor man Pauschalurteile fällt. In diesem Sinne ! Da fällt mir aber doch noch ein, dass ich auf dem Wurftaubenstand doch tatsächlich manchmal eine Kappe trage!
  13. Ich habe schon mehr verstanden als Du je zu denken vermagst. Meine "alten Kollegen" die sich tatsächlich für Deine Sicherheit sorgten sterben langsam aus!
  14. Kommt doch darauf an! Wenn ich schon beim Zeugen merke dass seine Angaben widersprüchlich sind?
  15. Definitiv falsch! Wenn jemand während der Verhandlung meint dass er das so nicht gesagt hat und dann aber im Vernehmungsprotokoll auf jeder Seite vom Vernommenen Wörter verbessert und auch gegengezeichnet wurden? Wer bekommt hier mehr Glauben geschenkt? Er hat doch das Protokoll aufmerksam gelesen und hatte die Möglichkeit für Korrekturen!
  16. Es ist doch die Hauptaufgabe von Anwälten die Glaubhaftigkeit von Zeugen in Frage zu stellen, zumal es meist die einzigen Beweise sind. Wer sich mit der Materie "Zeuge oft beschäftigt hat weiß wie Zeugenaussagen manchmal zu bewerten sind. Ob nun "Knallzeuge" o.a.! Wer kann denn eine Frisur des Täters besser beschreiben, der Schlosser oder der Friseur?
  17. Unter Artikel Nr. 454 hat es VP70Z doch schon angedeutet!
  18. Moin, nene, ist schon ein beliebter und bewährter "Trick"!
  19. Ein Fallstrick wäre das für einen Nichtberechtigten. Eine zerlegte Waffe ist ja ungeladen und nicht zugriffsbereit, wenn mehr als 3 Handgriffe und mehr als 3 Sekunden erforderlich sind. Somit ein erlaubnisfreies Führen zum Zwecke des Transportes, die Aufbewahrung sieht dann aber schon wieder anders aus.
  20. Wenn ich auf Reisen zu verschiedenen Schießstätten über mehrere Tage fahre, dübel ich jedes Mal einen 0-er Schrank im Hotelzimmer an! Egal was man auf Reisen unternimmt, kommen Waffen und Munition weg, hat man eh die berühmte A.-Karte! Früher habe ich meine Waffe auch mit zur Arbeit genommen, mein Chef hatte keine Einwände und meine Kollegen waren allesamt Berechtigte. Naja gebe zu das war einfach für mich.
  21. Am radikalsten reagieren die ehemaligen Raucher als Raucher-Gegner, das erscheint bei den ehemaligen Alkoholikern ebenfalls so zu sein, wobei Alkoholismus eine schlimme Krankheit ist, genau wie Drogensucht. Aus diesem Grunde sind diese beiden Krankheiten auch im Sinne des § 6 WaffG benannt. Fresssucht ist noch nicht darin enthalten! Schizophrenie könnte jedoch auch darunter fallen. Über das Rauchen kann man natürlich auch nachdenken, da hierdurch ebenfalls sehr schwere Erkrankungen hervorgerufen werden können, bis hin zur COPD u.s.w.!
  22. Papst wirst Du nicht werden! Du kannst Deine Meinung äußern, aber lasse allen anderen ihre Meinung, denn Du liegst vollkommen falsch! Sucht und Abhängigkeit liegen zwar dicht beieinander, aber es bestehen Unterschiede. Ich komme an einer Original Thüringer Bratwurst-Bude auch nicht vorbei. Na und, dann bin ich eben fresssüchtig!
  23. Mache ich nicht, denn es liegt am System! Es wird an der Sicherheit gespart, denn die für Sicherheit sorgen sollen sind zu teuer, darum setzt man auf private Sicherheitsunternehmen. Da fängt der Fehler an.
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