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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Steht aber nirgends! § 6 Abs. 2 WaffG benennt die Abhängigkeit. Jemand der zum Essen ein gepflegtes Glas Wein trinkt zähle ich nicht dazu, erst wenn der Wein in den Vordergrund rückt und das Essen vernachlässigt wird!
  2. Disziplinarrecht? Es gibt da aber auch eine dienstliche Einrichtung beim med. Dienst!
  3. Nun sind wir wieder auf dem gleichen Kurs!
  4. Warum gibt oder gab es bei Jagdausstattern den berühmten "Flachmann"? Woher stammt der Name "Jägermeister"? Ich bin nicht für oder gegen Alkohol, sondern für einen verantwortungsbewussten Umgang damit und nicht für strikte Verbote!
  5. Es ist eben alles möglich, was aber nicht heißt dass das überall so sein könnte! Habe gestern noch mal den Beitrag auf Phönix über die Waffenkontrollen angeschaut, da war man ja auch stolz darauf wie man die unberechtigte Ehefrau ausgetrixt habe und sie den Waffenschrank öffnete, so dass der LWB dann seine Waffen los war. Es werden einige eben der Zielstellung "weniger Waffen im Volk" nachgehen und andere eben vorbeugend und beratend, aber gewiss nicht einheitlich und da sehe ich das Problem.
  6. Um noch einmal auf das Eingangsthema zurückzukommen, wenn 2 - 4 Kontrolleure mit Deiner Erlaubnis den Raum betreten und einer hinter Deinem Rücken einen Gegenstand aus dem von Dir geöffneten Tresor greift, wird es schwer sein dies als unerlaubte Durchsuchung zu bezeichnen!
  7. Krombacher alkoholfreies Weizen ginge im Sommer noch, ansonsten trinke ich gar kein Bier.
  8. Fand ich vor ca. 30 Jahren schon als "Leberverarsche"! Entweder ich trinke Bier im Originalzustand oder gar keins! Die Kindermilchschnitte esse ich ja auch wegen dem Geschmack und nicht wegen dem Akoholinhalt.
  9. Eigentlich weiß man immer erst hinterher was man falsch gemacht hat! Trotzdem bin ich stolz, auch auf meine Fehler!
  10. Er garantiert aber dass sie illegal ist, dass ist doch auch was!
  11. Außenermittlungsgrund oder Ermittlungen ohne Wiederkehr(Dienstende am Wohnort und nicht auf der Dienststelle)
  12. Ich kenne viele gute Sb, aber es gibt eben auch auf beiden Seiten "schwarze Schafe"! Und Fünfe gerade lassen werden sie bei Feststellung von Straftaten eh nicht, aber ein guter Tipp oder Ratschlag ist manchmal/immer drin. Ein Anruf vor einer Beantragung kann manchmal Gold wert sein, aber auf sein Recht pochen? Das kann bei einem Waffenhändler auch manchmal umsonst sein.
  13. Ach ja, man könnte nun auf die Idee kommen dass man mehr Personal einstellen sollte! Von wegen, Stellenreduzierung ist angesagt. Für meinen Wohnbereich waren mal 4 Bürgerämter vorhanden, davon existieren nur noch 2. Am 06.10.14 habe ich per E-Mail eine winzige Anfrage an eines der verbleibenden gestellt, die Antwort habe ich bis heute noch nicht. Das ist Bürgerservice pur. Auf die Bearbeitungszeit für die Verlängerung meines Führerscheines will ich erst gar nicht eingehen. Nichts wird besser!
  14. Hab ich doch schon mal gesagt dass alles möglich ist, aber eben nicht unbedingt! Nehmen wir mal eine große Wafffenbehörde als Beispiel: - 10 Sachbearbeiter, von denen davon mindestens 2 wegen Krankheit/Urlaub fehlen - ca. 1000 Kontrollen pro Sb außerhalb der Sprechzeiten - dann fehlen wieder diejenigen wegen Abbau von Überstunden - administrative Schreibarbeiten wegen der Kontrollen und zu fertigende Anzeigen, daraus resultierende Zeugenaussagen vor Gericht Wer fertigt dann die ungeduldigen LWB ab? Menschen mit den gleichen Befindlichkeiten wie LWB, dazu gehören Launen, Probleme u.a.. Die wenigsten lieben diese Kontrollen, manche mögen sie als willkommenen Ausgleich betrachten, um mal aus dem Mief der Amtsstube zu entfliehen und dabei auch noch ein paar Erledigungen privater Natur zu tätigen. Dann haben wir den Sachbearbeiter der auf seinem Thron sitzt und auf den LWBB schaut und dann abends vom Thron steigt und auf den LWB auf seinem Thron in seinem Haus trifft. ((Wenn der Flur voller Wartenden sitzt, würde ich nicht mit der Zigarettenschachtel/Kaffeetasse über den Flur spazieren, ich würde sie in der Aktenmappe verstecken und beschäftigt tun) Geht aber auch anders, beide treffen sich auf Augenhöhe und behandeln sich mit Respekt und Achtung. Die ersten 3 Sekunden des Aufeinandertreffens sind manchmal entscheidend für den Ausgang der Sache, egal ob Kontrolle oder Genehmigung/Eintrag einer Waffe. Ist doch wie hier in WO, da ist mancher Name schon ein Dorn im Auge und die Emotionen schaukeln sich hoch!
  15. Richtig, es werden alle Personen die namentlich im Vorgang auftauchen geladen. Als in Berlin das neue POLIKS eingeführt wurde, wurden sogar die Schreibkräfte vorgeladen, weil sie namentlich als Dokumentenersteller auf dem Kopfbogen erschienen, hat eine Weile gedauert als das abgeändert wurde.
  16. Ein Protokoll wird erst während der schriftlichen Vernehmung erstellt und zu den Ermittlungsakten genommen.
  17. Bestimmer ist Leiter des Einsatzes und Protokoll ist eh Pflicht!
  18. In beiderseitigem Einvernehmen kann auch auf die Hinzuziehung von Zeugen verzichtet werden, oder auch wenn für die Zeugen eine Gefährdung bestehen könnte, oder keine Hinzuziehung von Zeugen möglich ist.
  19. In meiner Hausordnung, ansonsten halte ich mich an das Grundgesetz das meine Grundrechte nur durch die StPO eingeschränkt werden! P.S.: Da ich meine Waffenbehördenmitarbeiter kenne, würde ich auch nicht ausschließen dass ich auch 3 einlassen und einen Kaffee/Tee aufsetzen würde!
  20. Wahrscheinlich könnte es sich hier um die Anwendung des § 105 Abs. 2 StPO gehandelt haben: (2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein. Auch mal zur Auffrischung an diejenigen die der Meinung sind dass sie bestimmen dürfen wer als Zeuge einer Durchsuchung ihrer Wohnung anwesend sein darf! (Klar, hat nichts mit der Kontrolle/Nachschau zu tun)
  21. Es wird eben nicht einheitlich gehandelt, jedes Bundesleid wurschtelt für sich dahin. Mal ist es die Waffenbehörde im Landratsamt, dann wieder in der Kreis Polizeibehörde oder eben beim LKA. Die einen erheben Gebühren, die anderen nicht, u.s.w., u.s.w.! So kommt es auch zu unterschiedlichen Bewertungen, da wird dann mit Polizeiunterstützung kontrolliert, dann werden wieder Hilfskräfte geschickt. Der eine will nur seinen Job machen und der andere versucht es mit kleinen "Tricks" um sich hochzuarbeiten und so kommen dann auch Stilblüten zustande. Der nur 2 - 3 Waffen hat wird es einfacher haben, aber einer mit einer großen Waffensammlung wo dann ev. noch eine "kastrierte" Kriegswaffe im Schrank steht, was den Kontrolleur ev. überfordert? Es ist eben alles möglich, ich sage aber nicht dass es so ist!
  22. Die Gründe entziehen sich meiner Kenntnis, denn ich gehöre nicht zu der Behörde. Weiß nur dass es einige Säumige gibt und die hatten es bisher immer noch nicht für erforderlich gehalten überhaupt einen Tresor anzuschaffen.
  23. Ich aber auch! Oder hast Du ein Ziel in Deinem Wohnumfeld wo die Kontrolleure sagen: "Da muss ich mal unbedingt hin!" und suchen sich einen Außenermittlungsgrund?
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