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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. @Timberwolf: mehr gibt es eigentlich nicht hinzuzufügen!
  2. Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.
  3. Das ist so nicht richtig! Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt. Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.
  4. Im Owi-Verfahren kommt die Sache selten vor einem Richter und wenn dann auch nur bei Widersprüchen gegen die Beschlagnahme oder den Bußgeldbescheid, oder eben im Grenzfall. Da wird dann immer ein waffenrechtliches Gutachten beigefügt. So wie die Gerichte ausgelastet sind, wird sich kein Richter auf eine Ausdehnung des Verfahrens einlassen, er muss das Gutachten doch nicht bezahlen und er ist auf der sicheren Seite.
  5. Es kommt aber auch auf die Form der Rille an, eine einfache Nagelrille wie bei einem Taschenmesser schließe ich gänzlich aus. Dass die Industrie reagierte und auch größere Rillen fertigte, könnte zu einer neuen Beurteilung führen. Ein Gericht wird sich selten auf einen FB stützen, sondern auf einen Gutachter, der sich ev. auf diesen FB stützt. Ja, ich weiß, schwieriges Thema ohne verlässliche Antworten, da eben "Gummi"! Bei den damaligen Soft-Airs hat ja mal ein Gericht einen FB aberkannt.
  6. Selbstbefriedigung liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich! grins
  7. Ich spreche aus meiner Sichtweise. Würde ich dieses Messer bei einem seriösen Bürger feststellen und ihm seine Begründung "abkaufen", würde ich es auch nicht einziehen. Bei einem polizeibekanntem Klientel schon, da würde mir dann auch der FB einfallen. Wie gesagt es ist eine Ermessensfrage, die bei einem anderen PVB auch anders ausfallen könnte, daher auch keine weitere Begründung meinerseits.
  8. Genau so! Da es keine Waffe ist, darf es auch ein unter 18-jähriger besitzen, aber nicht führen, es sei den er erfüllt die Rahmenbedingungen des § 42a WaffG.
  9. Und nun? Kein Beamter auf der Straße muss diesen Bescheid kennen. Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und somit ist kein Beamter zum Einschreiten gezwungen (Ermessensspielraum), anders eben bei verbotenen Messern wo ein Straftatbestand vorhanden ist.
  10. Nein.
  11. Die zählt aber nicht zur Einhandmessereigenschaft. Es kommt nicht auf Fingerfertigkeit oder Geschick an.
  12. Aber nicht zu Unrecht!
  13. Nö, Vogel Strauss gehört auf den Teller, war noch nie meine Devise, konnte noch nie meinen Schnabel halten, wäre heute ev. schon viel weiter, war aber noch nie wirklich mein Ding! Kopf in den Sand? Neeeeeeee, ich werfe ihn um mich!
  14. Dppelmoppel
  15. Danke, aber ich habe noch 8 Monate!
  16. Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden, aber mir kommt das "K****n", mein Telefon, mein Standort, meine PC-Daten werden überwacht, ausgewertet und Ihr redet über Demokratie? Wenn die "Stasi" das damals so drauf gehabt hätte, würde nie eine Wende" in dieser Form vollzogen worden! Fakt! Ihr lebt in einem Überwachungsstaat hoch 6 und Ihr merkt es nicht, Ihr zieht Euch nur an Pingeleien hoch! Wacht auf!
  17. Ich habe tatsächlich eine andere Vorstellung vom legalen Waffenbesitz! Nützt aber niemandem!
  18. Vor 10 Jahren hätte ich noch daran geglaubt!
  19. Nein, ist nur noch ein Blatt!
  20. Du hast vollkommen Recht, aber wie bringt uns das jetzt weiter?
  21. Habe heute den neuen KlWS bekommen, da steht deutlich drin was man damit darf und was nicht, das finde ich super!
  22. Das war mein 1. Chef nach der Wende und später mein 1. Gegenkläger. Du willst doch wohl nicht eine ernsthafte Bewertung von mir?
  23. ???????????????????????????????????????????????????????????????
  24. Nana, so hart doch nun auch wieder nicht! Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird hier so mit ca. 300,- € geahndet. Klagst Du dagegen wird es natürlich ev. teurer. Ich würde mir wünschen das "Schwarzfahrer" so zur Kasse gebeten würden!
  25. Darum ging es ja eigentlich! Die Kartons aus den Schwimmbädern in Kb und Nk sind auch nicht zu verachten. Wer heute noch ein Einhandmesser in der Mittelkonsole zu liegen hat, ist für mich eben nicht "normal"! Ansonsten fällt so ein Messer nicht auf! @Schützenfreiheit: Ja, das sind Dinge die sehr unschön sind, aber passieren, obwohl es nicht sein darf. Es sind aber Einzelfälle die in ca. 5 Jahren gesammelt wurden. Ich kenne das und ich weiß wie schwer es ist die "Jungs" zurückzurufen, wenn man merkt dass sie auf die falsche Tür zu rennen! Nein, ich möchte nicht in der Haut des Unverdächtigen stecken, der wird den Schrecken nie los!
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