Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.891
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ein EFP für SRS? Die SRS wird weder im KWS noch im EFP eingetragen. Ich würde mich erkundigen was das französische Waffenrecht dazu sagt!
  2. Naja, einen schwarzen gab es noch nicht!grins
  3. Ich habe einen grünen Laser!
  4. Die Autobahnen sind tatsächlich gefährlicher als ein Jungjäger mit einer geholsterten Waffe! Er darf sogar auf dem Wege zur Jagd seine Waffe ungeladen führen und hat keinen Zwang diese verdeckt zu tragen, wie eben Zivilpolizisten, die sich aber auch immer weniger an die Vorschriften halten!
  5. Für Hysterie sorgen doch andere! Warum mischen wir da mit? Was haben wir denn hier? Schießen ohne Schießerlaubnis. Ev. gef. oder fahrlässige KV, kommt dann wieder auf den Anwalt und auch auf die Verletzungen an.
  6. Ich sehe immer weniger, die tatsächlich auch die Mütze tragen, nur wenn der Pol.-Präs. oder eben ein anderer Vorgesetzter sichtbar wird, oder der Einsatz erfolgt direkt vor der "hohen" Einrichtung! Wenn in Kreuzberg ein zugekiffter mit einem Säbel durch die U-Bahn läuft, mache ich mir schon mehr Gedanken, aber sonst? Zivilbeamte habe auch die Pflicht ihre Waffen verdeckt zu führen, interessiert aber tatsächlich nur die wenigsten und die wollen mir dann ein Fehlverhalten vorwerfen? Naja!?
  7. Man Jungs, auch wenn mancher die ehem. DDR verflucht, aber wir sind damals mit "Luftpumpen" offen durch die Gegend gelaufen und weder Stasi noch ABV hat das gejuckt, auch nicht wenn der Knicker mit der Motorradfeder einer RT "aufgerüstet" wurde. Der verbotene Waffenbesitz war ja auch im StGB integriert und war übersichtlich, auch wenn das Bajonett dort zu einer verbotenen Waffe deklariert wurde und wir haben es trotzdem als Tapeziermesser genutzt! Na und, keiner kam deswegen zu Schaden! Kann mir vorstellen dass viel mehr Leute legal mit scharfen Waffen unterwegs war als eben bekannt, da gab es dann wohl auch keine Angst vor einer "Luftpumpe" oder Wasserpistole! Hab ich aber auch schon mehrfach dazu geschrieben!
  8. Entweder handelt sich bei den Messern um Waffen, dann ja, ansonsten ist die Anwendungsabsicht erforderlich. http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoffmannholland/lehrveranstaltungen/11SS/Anwendungskurs_Strafrecht_AT_II_und_Verm__gensdelikte/Diebstahl_-_Qualifikationen.pdf
  9. Was in der Zeitung steht stimmt immer??? Ich habe mich immer an die Aktenlage gehalten!
  10. Ahhhhhhhh, zeige ihn mir, oder uns! P.S.: Es gab schon eine Zeit auf beiden Seiten wo das Vertrauen noch vorhanden war, aber irgendwie ging es verloren! Warum nur?
  11. Standpunkt hin oder her. Irgendwann muss man auch erkennen dass man nicht weiterkommt! In diesem Fall hilft eben auch nicht der teuerste Anwalt!
  12. Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn. Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an. Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.
  13. Ist auch nicht notwendig, denn die Messer kommen in den Einkaufskorb und sind verpackt. Anders wird es wenn sie dann noch den Kiosk-Besitzer damit angreift, weil er nicht noch einen Schnaps zur Bockwurst gibt.
  14. Ach Leute, bekommt doch wieder die Kurve! Vor Gericht kommt das doch nur, weil jemand eine Rechtsschutzversicherung hat und sich nicht einfach mit einer außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt und einfach nur sagt: "O.K. nicht gewusst!" Aber in diesem Fall kommen erhebliche Zweifel auf.
  15. Hopfenkaltschale???
  16. medialer Rummel, oder lediglich falsche Munition? http://www.all4shooters.com/de/Inhalte/Pro-Zone/Heckler-und-Koch-G36-Werksbesuch-caliber-Pro-Zone/
  17. Man sollte sich ja auch auf die Beratung vorbereiten und entsprechend vorbereitete Unterlagen mitnehmen. Läßt sich dann auch schon bei der Terminabsprache klären. Z. B. beim Elternunterhalt hat mir meine Anwältin berechnet, dass ich 35,- € monatlich beisteuern müsste, das zuständige Sozialamt war der Meinung dass ich das nicht muss! Liegt aber wohl auch an den unterschiedlichen Bestimmung in den einzelnen BL.
  18. Aber die Beratung!
  19. Oder kostenlose Beratung beim Fachmann und dann online kaufen?
  20. Beliebte "Masche" nach einem Auffahrunfall, zerpflückt aber ein Gutachter! Muss eben für sich jeder selbst wissen. Neben Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflicht halte ich persönlich eine RSV für sinnvoll.
  21. Ich versuche ja nicht Dir Deine Sicht zu nehmen, aber es eben nichts planbar und man kann auch nicht das Vorfeld abstecken, zu mindestens nicht generell. Unterhaltsforderungen hatte ich schon in beiden Fällen, die ich abwenden konnte. Mit meinen Nachbarn hatte/habe ich auch keine Probleme, bis ich meine Eiche bearbeiten musste, weil der Zwiesel durch Kyrill gerissen war und sie auf das Haus zu stürzen drohte. P.S.: Da ich einen netten Kontakt zum Grünflächenamt pflegte, habe ich eine Notfällgenehmigung (ohne Ersatzpflanzung) bekommen. Klar, es geht manchmal auch ohne, aber ich behalte meine RSV, denn noch läuft eine Klage gegen eine meiner Versicherungen.
  22. Bisher kam ich mit klaren und klärenden Worten immer gut zurecht. Und das sollte so bleiben.... Ciao Weissblau Leider reicht das nicht immer. Auch ein noch so gesetzestreuer Bürger kann mit dem Gesetz in Konflikt geraten ohne selbst schuld daran zu sein. Sei es nur eine - falsche Anschuldigung - Nachbarschaft Streit - Behördenstreitigkeiten - Steuerforderungen - Unterhalt für Kinder - Elternunterhalt - Verkehrsunfall - Verkehrsdelikt - Führen einer Waffe und den Perso vergessen - Ärger mit einer Reparatur und noch vieles mehr. Das hat nichts mit Streitsucht zu tun.
  23. Ich gehöre nicht zu denen die gleich mit einem Anwalt drohen, oder die bei einem Bußgeld von 10,- € den Rechtsweg beschreiten wollen, obwohl sie genau gemerkt haben dass sie geblitzt wurden. Seit 25 Jahren habe ich 4 RSV besessen (ADAC, Gewerkschaft und 2 anderen Gesellschaften), damit war ich auch gut beraten, meistens lag meine Unzufriedenheit bei den Anwälten, die dort auf der Liste standen. War kurzzeitig ohne RSV, habe sie aber wieder schnell abgeschlossen und bin nun mit meiner letzten auch sehr zufrieden, zumal ich hier auch online kostenlose Beratung erhalte. Liegt wahrscheinlich auch daran dass ich meine Erwartung in "Recht haben und Recht bekommen" nicht zu hoch ansetze.
  24. Ich würde bei den Versicherern nachfragen ob dort in der RSV Waffen und auch Vorsatztaten mit abgedeckt sind! Aber nur eben für mich, ansonsten benötigt man eine Haftpflichtversicherung.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.