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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Beliebte "Masche" nach einem Auffahrunfall, zerpflückt aber ein Gutachter! Muss eben für sich jeder selbst wissen. Neben Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflicht halte ich persönlich eine RSV für sinnvoll.
  2. Ist das beim Kennzeichenscanner noch erforderlich?
  3. Ich versuche ja nicht Dir Deine Sicht zu nehmen, aber es eben nichts planbar und man kann auch nicht das Vorfeld abstecken, zu mindestens nicht generell. Unterhaltsforderungen hatte ich schon in beiden Fällen, die ich abwenden konnte. Mit meinen Nachbarn hatte/habe ich auch keine Probleme, bis ich meine Eiche bearbeiten musste, weil der Zwiesel durch Kyrill gerissen war und sie auf das Haus zu stürzen drohte. P.S.: Da ich einen netten Kontakt zum Grünflächenamt pflegte, habe ich eine Notfällgenehmigung (ohne Ersatzpflanzung) bekommen. Klar, es geht manchmal auch ohne, aber ich behalte meine RSV, denn noch läuft eine Klage gegen eine meiner Versicherungen.
  4. Bisher kam ich mit klaren und klärenden Worten immer gut zurecht. Und das sollte so bleiben.... Ciao Weissblau Leider reicht das nicht immer. Auch ein noch so gesetzestreuer Bürger kann mit dem Gesetz in Konflikt geraten ohne selbst schuld daran zu sein. Sei es nur eine - falsche Anschuldigung - Nachbarschaft Streit - Behördenstreitigkeiten - Steuerforderungen - Unterhalt für Kinder - Elternunterhalt - Verkehrsunfall - Verkehrsdelikt - Führen einer Waffe und den Perso vergessen - Ärger mit einer Reparatur und noch vieles mehr. Das hat nichts mit Streitsucht zu tun.
  5. Ich bin gezwungen die Waffe und Munition sicher zu verwahren! Die Axt darf auf dem offen zugänglichen Hauklotz liegen. Wenn ich nun an diesem Hauklotz vorbeilaufe um den Waffenschrank aufzuschließen? Es geht hier nicht um eine Behauptung, sondern um eine Begründung!
  6. Die bevorstehende Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist lediglich vor Amtsmaßnahmen erforderlich. Wenn ich androhe dass ich meine private Sportwaffe aus dem Tresor hole um mich zu verteidigen, ist das Unsinn, denn dann wird mir ev. nachgewiesen dass ich unzählige andere Möglichkeiten zur Notwehr gehabt hätte. Die Frage ist doch eigentlich nur: "Warum war Waffe und Munition näher als die Axt?" (oder andere Werkzeuge zur Verteidigung)
  7. Ich gehöre nicht zu denen die gleich mit einem Anwalt drohen, oder die bei einem Bußgeld von 10,- € den Rechtsweg beschreiten wollen, obwohl sie genau gemerkt haben dass sie geblitzt wurden. Seit 25 Jahren habe ich 4 RSV besessen (ADAC, Gewerkschaft und 2 anderen Gesellschaften), damit war ich auch gut beraten, meistens lag meine Unzufriedenheit bei den Anwälten, die dort auf der Liste standen. War kurzzeitig ohne RSV, habe sie aber wieder schnell abgeschlossen und bin nun mit meiner letzten auch sehr zufrieden, zumal ich hier auch online kostenlose Beratung erhalte. Liegt wahrscheinlich auch daran dass ich meine Erwartung in "Recht haben und Recht bekommen" nicht zu hoch ansetze.
  8. Ich würde bei den Versicherern nachfragen ob dort in der RSV Waffen und auch Vorsatztaten mit abgedeckt sind! Aber nur eben für mich, ansonsten benötigt man eine Haftpflichtversicherung.
  9. Ich kenne noch "Kopfnüsse", die hielten einen noch in der "Spur"!
  10. Reife hin oder her. Spätestens seit Winnenden, oder jetzt nach Frankreich dürfte sich jeder Vollpfosten über Sinn oder Unsinn einer solchen unsinnigen Aktion im Klaren sein! Egal wer die "Musik" bestellt, wer zum Konzert geht muss eben bezahlen! Auch wenn waffenrechtlich nicht viel bei rumkommt, aber eine Owi wegen Führen von Anscheinswaffen kann bis zu 10.000,- Euronen geahndet werden!
  11. Manchmal reicht es auch nur das Fenster zu schließen!
  12. In der Regel stehen die Urteile doch bereits vor der Verhandlung fest und irgendwelche Anträge würden dann das Verfahren verschleppen. Der Richter bietet dann eben die Einstellung gegen eine Geldbuße/-strafe an, wobei er androht, dass es nach Aktenlage eh zu einer Verurteilung kommen würde, die dann weit aus teurer ausfallen wird. Man kann sich dann ja ausrechnen wie teuer das wird, wenn dann noch Gutachten hinzukommen? Man muss manchmal eben auch rechtzeitig den "Schwanz" einziehen, oder man ist sich eben 100%-ig sicher.
  13. Steht wo so konkret? Du prescht etwas zu weit! Egal was ich zu Hause mache, es entspricht meinem Bedürfnis! P.S.: Zu mindestens wird/würde meine Begründung entsprechend ausfallen.
  14. Da hat er doch zugegeben dass er sich nicht sicher ist! Die Aussage vor Gericht ist doch entscheidend, dort eine uneidliche oder eidliche Falschaussage zu machen wäre strafbar und würde Ärger nach sich ziehen.
  15. Das glaube ich weniger, ist eben wie auf WO!
  16. Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass dieses Gutachten nicht zu einem anderen Prozess Ausgang führt, ist es ja auch verständlich. Wer die "Spielregeln" vor Gericht kennt, kennt auch manche hilflose Versuche das "Ruder" herumreißen zu wollen. Zeugenaussagen sind und bleiben nun mal ein schwaches Polster und daher versucht man eben Zeugenaussagen anzuzweifeln, bzw. unglaubwürdig zu machen.
  17. Aha, der Aufforderung sich auszuweisen nicht Folge zu leisten ist das nicht? Ich überlasse es dem Gericht, wem es mehr Glauben schenkt! Meistens sind es aber doch PVB die ihren Dienst ordentlich versehen und dafür von irgendwelchem "Pöbel" angegriffen werden. Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber ob welche dabei waren können wir beide hier nicht einschätzen und das steht uns auch nicht zu.
  18. oder - Kontrolle der Aufbewahrung - Verhalten als Anzeigenerstatter oder Geschädigter, oder sogar als Beschuldigter - Unfallverursacher o. a. können Anhaltspunkte für die ersten Zweifel sein.
  19. So ein Unsinn! Die Beamten sind auch Zeugen. Aussage gegen Aussage, na und? Fakt ist, dass sich gegen eine Polizeikontrolle gewehrt wurde und was dann die Presse daraus macht?
  20. Wenn man denn die Tel. Nr. weiß? Meist auf der Seite unter Kontakt zu finden!
  21. Tja, es gibt hier eben viele Theoretiker, daher dehnt sich so mancher Thread bis ins Unendliche aus. Die Einheit von Theorie und Praxis zu finden bedarf schon etwas mehr.
  22. Eine Fehlentscheidung im Sinne der Behörde, oder des Dienstherren juckt ja auch niemanden so wirklich, kann man ja noch rechtzeitig korrigieren, bevor es zu Kosten für die Behörde kommt, wenn dann mal von 100 LWB mal einer eine Klage anstrebt!
  23. Es scheint manchmal auch ein "Volkssport" geworden zu sein eine Anzeige zu erstatten, ob nun gegen Polizei oder eben gegen den Nachbarn. Manchmal ist es auch ein Angriff zur Verteidigung, manchmal auch berechtigt gegen Willkür, will ich aber nicht weiter kommentieren. Musste ich auch schon 2 x unberechtigter Weise über mich ergehen lassen, gehört aber eben dazu. Man lernt auch daraus.
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