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uwewittenburg

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  1. Die waffenrechtlichen Verschärfungen haben hier schon für reichlich unbegründete Hysterie gesorgt. @callahan44er: wie selbst aus Deinem verlinkten Beispiel zu entnehmen ist, ist die Rechtsprechung bezüglich einer Trommel umstritten! Wie kommst Du denn mit dem Teil vom Waffenhändler nach Hause? Der Zusammenhang warum man das Teil in der Tasche hat ist schon sehr bedeutend! Für mich wäre es schon wichtig lieber das Teil in der Tasche zu haben, als das jemand den Revolver komplett aus dem Wohnwagen klaut!
  2. Ein Schloss ist eben nicht gefordert, dafür hat die nun gültige Verwaltungsvorschrift gesorgt, eben nur für Waffen und Gegenstände nach § 42 a WaffG. P.S.: Ein wesentliches Teil bedarf zwar der Besitzerlaubnis ist aber noch keine Waffe! Anders wäre es, wenn man die Waffe ohne Schloss mit sich führen würde, was dann schon ein Unterschied wäre. Wichtig ist eben, dass ich nachweisen kann, dass ich während meiner Reise alles mögliche unternommen habe, um eben Unbefugten das Benutzen meiner Waffe erschwert, bzw. unmöglich gemacht habe. Aber wie schon gesagt, man kann nicht alles bedenken, aber nachweisen dass man alles versucht hat schon!
  3. Kann man denn einzelne Waffenteile die der Besitzberechtigung unterliegen eigentlich führen? Wenn Du die Berechtigung und die dazugehörigen Papiere dabei hast wohl nicht, denn sie sind ungeladen! Wenn ich als "Schutzmann" jemanden kontrolliere der lediglich seinen Verschluss seiner Waffe in der Jackentasche hat, seine Berechtigung vorweist und mir erklärt, dass er seine Waffe nicht anders sichern kann, da er gerade auf Urlaubsreise ist, würde ich ihm auf die Schulter klopfen und einen schönen Urlaub wünschen. Ich kann aber nicht dafür garantieren, dass das ein anderer "Schutzmann" auch so sieht, wobei ich aber davon ausgehe dass die überwiegende Anzahl das wohl genauso sieht und der Rest eine Nachfrage halten würde.
  4. Wenn wie aber wie z. B. in Berlin die Waffenbehörde zum LKA gehört?
  5. Wenn dann der Tresor die zulässige Beladung überschreitet? Man könnte den Wohnwagen auch auf jedem Parkplatz an dübeln! (Grün ist alle) Nein im Ernst, auf jeder Reise gibt es unvorhersehbare Risiken und man kann nicht alles umgehen!
  6. Das ist ein schwieriges Thema! Ist eben wie im Hotel, egal welche Vorkehrungen getroffen wurden, kommt etwas weg hast Du meistens die A.-Karte!
  7. Wer eine Waffe führt, hat seinen Personalausweis bei sich zu haben, dabei ist es egal, ob es sich um erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Waffen handelt! S. § 38 (1)WaffG Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und ........
  8. Nach den vielen Amnestien und ev. neuer Amnestie sind die Lagerbestände der Waffenhändler übervoll und eine 98.000,- € Waffe hat dann nur noch einen symbolischen Wert!(Es gibt tatsächlich Leute die so etwas ihr eigen nennen!)
  9. Leute kriegt Euch wieder ein! Entscheidend ist erst einmal was die zuständige Waffenbehörde vertritt! Recht hin oder her! Recht haben, oder Recht bekommen! Das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Wenn die waffenrechtlichen Erlaubnisse erst einmal eingezogen wurden, hat man erst mal die "Arschkarte" und ich bezweifle dass hier ein teurer Rechtsstreit hilfreich ist, denn das wird ev. auch ein Erbfall!
  10. Das ist eben das Problem dass die Zahl der LWB schwindet!
  11. Lesen und verstehen lernen! Du liegst vollkommen falsch.
  12. Wenn man sich mit Schützenkameraden unterhält merkt man aber dass eben noch die alten Normen eingeprägt sind! Fragt mich doch jemand vor kurzem ob er sich in Polen eine "Luftpumpe" kaufen und mitbringen darf! Das "F" im Fünfeck war für ihn ein Buch mit Rätseln! Andere Fragen stelle ich erst gar nicht hier rein. P.S.: Von daher sollte man öfter an "Feinheiten" erinnern!
  13. Das ist eben einer der Fallstricke im WaffG, denn den Transport gibt es so nicht mehr, alles außerhalb ist ein Führen zum Zwecke des Transportes.
  14. Da das Mitführen des Personalausweises Pflicht ist und dieser ja auch abgefordert wird, dürfte ein Einkauf schwierig werden!
  15. Habe ich so nie gesagt! Ich weiß auch nicht wie in NRW Leumundsprüfungen durchgeführt werden und ob es dort den Kontaktbereichsbeamten gibt, der seine "Schäfchen" kennt!
  16. medialer Rummel, oder lediglich falsche Munition? http://www.all4shooters.com/de/Inhalte/Pro-Zone/Heckler-und-Koch-G36-Werksbesuch-caliber-Pro-Zone/
  17. Die Kunst besteht auch darin dass niemand dies bemerkt, weder der überprüfte noch die Nachbarn!
  18. Hab das grün nicht übersehen, aber nur noch einmal für andere, der KWS gilt nur für SRS Waffen! Aber in einigen Regionen dürfte auch der Stadtjäger mit der berechtigt geschulterten Waffe in Bedrängnis geraten! In Berlin-Friedrichshain benötigt schon ein Elektriker bei der Reparatur einer Straßenlaterne Polizeischutz!
  19. Der Richter verlässt sich auch darauf dass der Staatsanwalt seinen Antrag vorher geprüft hat, wie eben auch das Rezept dass die Schwester dem Arzt zur Unterschrift vorlegt.
  20. § 12 WaffG sagt es doch: (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum und b) 3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
  21. Wenn 1000 Personen zu einem Test gebeten werden und nur 3 diesen verweigern, ist es doch einfacher nur 3 Personen Alibimäßig weiter zu prüfen und auszuschließen, als eben 1000. Ergeben sich dann gegen z.B. einen von diesen 3 weitere Verdachtsgründe, wird es erst dann einen richterlichen Beschluss geben.
  22. Ähnlich wie der ABV früher, aber der wohnte noch im Kiez und war fast "bürgernah" und kannte seine "Pappenheimer", aber mehr will ich auch eigentlich nicht dazu sagen. Heute sind diese Art der Auskunftsersuchen schon schwieriger auszuführen. Würde mir wünschen dass das auch regelmäßig bei PVB durchgeführt würde.
  23. Niemand hier wird zum Verdächtigen! Die Tests sind freiwillig und die Proben werden nur mit der Spur für dieses eine Verbrechen verglichen und dann vernichtet. Weitere Vergleiche und Speicherungen sind nicht erlaubt.
  24. Wo liegt eigentlich Ostdeutschland???? Wo ist die Rede davon dass die Durchsuchung/Beschlagnahme von der Stasi ausgeführt wurde?
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