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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Manchmal hilft auch eine Brille und etwas Nachdenken! Die Brille muss ja auch nicht unbedingt rosarot sein. Es wurden Fragen gestellt und die werden beantwortet. Der PVB hat eben mit sehr häufig und fast ausschließlich mit den negativen Auswirkung der Gesellschaft zu tun und wird selten Kontakt zur "Normalos" haben, außer ev. mit "Tauri" nach Feierabend bei einem großen Bier!
  2. Nennt sich eben Gefahrenabwehr oder Eigensicherung. Transportiere ich dienstlich Personen, bzw. nehme ich sie in Gewahrsam, werden sie durchsucht, Fakt!
  3. Das wird sogar regelmäßig getan und ich bekam dann fast immer die sichergestellten Waffen und manchmal auch das Diebesgut auf den Tisch!
  4. Die ist dann aber dabei!
  5. Manchmal ist die Polizei dann noch dabei [emoji3] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  6. Mit dem 6-er????[emoji3] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  7. Seeeeehr verdächtig! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  8. Das Zauberwort heißt Bitte! [emoji122] [emoji3] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  9. Warum geht ihr eigentlich immer noch von einem verschlossenen Behältnis aus?Nach Inkrafttreten der neuen Norm hat sich das doch endlich erledigt, gilt doch nur noch für Waffen nach § 42a WaffG! Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  10. Jetzt wirst Du aber albern bzw. unqualifiziert. Du hast gefragt ich habe geantwortet, geh dann eben grunzen! Habe besseres zu tun.
  11. Na ja, die Verweigerung der Durchsuchung wird er nicht akzeptieren. Ich persönlich würde die Verweigerung der Besichtigung des Innenraumes des Fahrzeuges schon akzeptieren. Aber ich bin ja pensioniert und nicht mehr im Rennen! Aber bitte bedenken dass ein Fahrzeug kein befriedetes Besitztum ist! Was sich bei einem Wohnmobil schon wieder anders darstellt.
  12. Überlege doch einfach wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass ausgerechnet Du in diese Lage kommen wirst. Ist wie einem 6-er im Lotto!
  13. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht!
  14. Mir schmeißt niemand etwas ungeprüft in eine Tüte! Wenn ja, muss ich mit den Folgen leben. Schätze aber mal dass Du dafür keine Haftstrafe bekommst, sondern die Staa. das Verfahren einstellt. Genauso wenn ich auf einem Gaststand einige 22-er schieße und dafür eine ganze Schachtel erwerben muss und die unverbrauchten einstecke, ohne berechtigt zu sein. Die lasse ich dann eben dort, oder verschenke sie auf dem Stand.
  15. Habe ich "Pipi" in den Augen oder was? Wer fordert das denn? Wenn ich ein Fahrzeug durchsuche öffne ich oder mein Partner! Wenn ich angehalten werde und ich werde gefragt ob man in den Kofferraum schauen darf, überlege ich ob ich es gestatte, wobei ich eigentlich nie ein Problem damit hätte, es sei denn ich hätte gerade Diebesgut darin.
  16. Der Polizistenmörder? Der ist schon von der Wolke gefallen, als er merkte dass seine Liebe zur Bevölkerung belacht wurde. Übrigens ich habe nun von 1971 bis 1976 eine Mütze getragen. Für mein Handeln galt ausschließlich die StPO, das StGB, WaffG und das UZwG Berlin sowie die dazugehörigen Geschäftsanweisungen. Wenn der PVB mit seinem Handy keinen Richter erreicht ist er befugt eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzuge anzuordnen. Ein Problem sah ich bisher in der lückenlosen wahrheitsgemäßen Dokumentation, so dass es dann nach einem Jahr während der Verhandlung zu Widersprüchen kam
  17. Na sowieso! Damit es im Sommer kalt ist!
  18. Ich denke mal dass dies dann weder den Staa. noch den Dienstvorgesetzten interessiert, denn so läßt sich doch der Anfangsverdacht untermauern, vielleicht hat er es ja gerochen. Hatte mal einen Sprengstoffsuchhund im Einsatz, der hat sogar durch den Tresor die Waffe erschnüffelt. Der hatte auch keinen Schlüssel und der Tresor stand eine Weile in meinem Büro, bis ein Fachmann zum Öffnen kam.
  19. Kann oder will keiner Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk Kann oder will keiner [emoji3] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  20. Das sollte geprueft werden [emoji3] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  21. Findet der Unsinn denn hier gar kein Ende? 1. Wie hier schon dargelegt interessiert sich kaum ein PVB für den Inhalt 2. Wenn ja, geht das Teil mit auf die Dienststelle( hatte auch schon mehrere Safes "eingesackt), aber eben nur bei bestimmten Verdachtsgründen oder bestimmten Personen 3. Werden solche Dinge auch nur PVB prüfen/kontrollieren die von der Materie Ahnung haben(ich würde auch keinen Gefahrguttransporter begutachten wollen, habe ich eben keine Ahnung davon)
  22. Jungs kriegt euch wieder ein. Dass Schläge nur auf Weichteile und nicht auf den Kopf erlaubt sind, müßte doch jeder schon wissen, daher muss man auch auf "Spitzen" nicht unbedingt anspringen wie ein Maserati.
  23. Ich denke mal dass wir zu weit abschweifen. Es ging um das Verhalten bei einer Kontrolle und da sind eben in 1. Linie zwischenmenschliche Verhaltensweisen gefragt und zwar wie überall im Leben. Kann man nie voraussagen wer auf wen trifft. Mensch sein, Mensch bleiben!
  24. Was ist denn wenn Du pensionslos schreibst? Könnte man so verstehen! Wegen Handschellen anlegen hat noch kein PVB 1 Jahr bekommen! Weißt Du aber sicher auch!
  25. Niemand wird irgendjemand unberechtigt Handschellen anlegen, eine Begründung findet sich immer, wenn es dann auch eben die Gefahrenabwehr ist. Übrigens wird kein Anwalt die Suspendierung oder Pensionierung einleiten, aber das weißt Du sicher.
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