Laß ihn doch, er will doch nur spielen.
Er ist offensichtlich im Verwaltungsrecht aktiv, vermischt aber dass PVB sich mit dem Strafrecht befassen, wo auch das Waffenrecht reingreift, wobei der PVB ja nicht gezielt gegen LWB vorgeht, sondern auf LWB trifft, die gegen das Waffenrecht auf irgendwelche Weise verstoßen haben, oder "angeschwärzt" wurden.
Das sind aber sehr wenige.
Wenn ich auf meine zurückliegende Tätigkeit im Rahmen der Straftaten gegen das Waffengesetz zurück blicke, hat bisher fast noch kein RA vor Gericht gewonnen(Vergleiche schließe ich aus).
Wenn ich Verdächtige zu anderen Straftaten vergleiche, sind die fast nie auf Vorladung erschienen, dabei erschienen "Waffentäter" zu ca. 90 % auf Vorladung und zwar fast immer ohne Anwalt und die Verfahren wurden in der Regel auch gegen ein Bußgeld eingestellt.
Ein Rentner als LWB zog sein Verfahren bis zum bitteren Ende durch und seine Waffen wurden zum Schluß alle eingezogen.
Hätte er Einsicht und Reue gezeigt, als er beim verbotenen Schießen mit einer SRS Waffe erwischt wurde, wäre er heute höchstwahrscheinlich noch im Besitz seiner "Schätze".
Auf nähere Einzelheiten werde ich nicht eingehen, auch nicht auf die "spielerischen" Möglichkeiten wann ein Widerruf der WBK rechtswirksam wird.
Auch hier war es ein Anwalt der die Fristen "verspielte" und ein Jägerehepaar fast alles verlor.
Immer den "Harten" markieren? Wer es meint, na gut!
P.S.:
Die ganz "Harten" die auf Vorladung erschienen und die "dicke Hose" anhatten, habe ich besonders verständlich belehrt dass sie doch lieber von ihrem Recht einen Anwalt zu konsultieren Gebrauch machen sollten.
Ich war nie auf ein Geständnis angewiesen, dass dies sich aber auf das Urteil auswirken kann, erfuhren manche aber dann auch viel zu spät.