

uwewittenburg
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§ 55 WaffG läßt die Ausnahmen vom WaffG mit der Einschränkung: "...soweit die dienstlich tätig werden" zu, also nicht das private anfassen. Darum kann ich meine Waffen auch sorglos zur nächsten Polizeidienststelle bringen um sie dort zur Vernichtung zu überlassen. Wobei ich sie natürlich sorgsam verpackt haben sollte. P.S.: Es sollte aber auch nicht vergessen werden, dass sich ein PVB der in seiner Freizeit unterwegs ist, sich auch zu jeder Zeit in den Dienst versetzten kann oder sogar muß! Aber das wird dann doch für den einen oder anderen zu kompliziert.
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Das ist eben wie man sich begegnet, oder in den Wald ruft! Ein Unfall ist manchmal schon ein aufregendes Erlebnis, der eine verstört, der andere verärgert weil er kurz vor Dienstschluss noch einen Bagatellunfall gerufen wird. Ev. gab es vorher schon einen Streit zwischen den beiden Kollegen, ev. wäre eine Begegnung zu einem anderen Zeitpunkt und unter anderen Voraussetzungen anders verlaufen? Wer weiß das schon? Es sind immer Menschen im Spiel!
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Niemand ist verpflichtet einer Vorladung zur Polizei freiwillig Folge zu leisten. In manchen Fällen ist es jedoch ratsam, worauf dann auch hingewiesen wird, kommt eben nur auf die Art und Weise an. Der Zeuge kann aber dann zur staatsanwaltlichen Vernehmung vorgeführt werden, was dann manchmal bedeutet dass er um 06.00 Uhr von zu Hause abgeholt wird, um dann gg. 16.00 Uhr vernommen zu werden.
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Tja, manch einer leistet sich bei Frankonia die Waffe für 98.000,- € und spart dann an den Anwaltskosten, so ist das eben manchmal. Der Familienanwalt weist dann aber auch nicht auf einen fachkundigen Anwalt hin, warum wohl?
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Interessant wäre hier ob sich hier irgendwelche Nachteile für Dich ergaben, oder ob alles problemlos verlief!
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Da kommen wir der Sache schon etwas näher! Erklären muss aber nun wirklich niemanden etwas mehr!
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Davon hast Du nun wirklich keine Ahnung!
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Das kann ich so voll bestätigen. Kein PVB wird irgendetwas kontrollieren wollen, von dem er wenig bzw. keine tiefgründige Ahnung hat, genauso wenig hätte ich einen Gefahrguttransporter kontrolliert.
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Laß ihn doch, er will doch nur spielen. Er ist offensichtlich im Verwaltungsrecht aktiv, vermischt aber dass PVB sich mit dem Strafrecht befassen, wo auch das Waffenrecht reingreift, wobei der PVB ja nicht gezielt gegen LWB vorgeht, sondern auf LWB trifft, die gegen das Waffenrecht auf irgendwelche Weise verstoßen haben, oder "angeschwärzt" wurden. Das sind aber sehr wenige. Wenn ich auf meine zurückliegende Tätigkeit im Rahmen der Straftaten gegen das Waffengesetz zurück blicke, hat bisher fast noch kein RA vor Gericht gewonnen(Vergleiche schließe ich aus). Wenn ich Verdächtige zu anderen Straftaten vergleiche, sind die fast nie auf Vorladung erschienen, dabei erschienen "Waffentäter" zu ca. 90 % auf Vorladung und zwar fast immer ohne Anwalt und die Verfahren wurden in der Regel auch gegen ein Bußgeld eingestellt. Ein Rentner als LWB zog sein Verfahren bis zum bitteren Ende durch und seine Waffen wurden zum Schluß alle eingezogen. Hätte er Einsicht und Reue gezeigt, als er beim verbotenen Schießen mit einer SRS Waffe erwischt wurde, wäre er heute höchstwahrscheinlich noch im Besitz seiner "Schätze". Auf nähere Einzelheiten werde ich nicht eingehen, auch nicht auf die "spielerischen" Möglichkeiten wann ein Widerruf der WBK rechtswirksam wird. Auch hier war es ein Anwalt der die Fristen "verspielte" und ein Jägerehepaar fast alles verlor. Immer den "Harten" markieren? Wer es meint, na gut! P.S.: Die ganz "Harten" die auf Vorladung erschienen und die "dicke Hose" anhatten, habe ich besonders verständlich belehrt dass sie doch lieber von ihrem Recht einen Anwalt zu konsultieren Gebrauch machen sollten. Ich war nie auf ein Geständnis angewiesen, dass dies sich aber auf das Urteil auswirken kann, erfuhren manche aber dann auch viel zu spät.
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Wer will mir vorschreiben was ich tue oder lasse? Wer etwas Grips in dem Ding zwischen den Schultern hat weiß was ich meine. Wer nicht, der brauch auch nicht nachfragen. Wer aber echtes Interesse haben sollte hätte ev. über PN eine Möglichkeit, aber auch nicht jeder, auch das suche ich mir aus. Davon geht die Welt aber nicht unter!
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Da fallen manche hier in eine tiefe Depression!
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Sagen wir es mal so, es geht dich einfach nichts an und andere schon gar nicht. Punkt. NVA, VoPo u.s.w., ja auch!
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Ich denke mal dass ich aus diesem Forum auch nicht jeden mitnehmen würde, aber den Weg zum Kassenwart oder Standleiter würde ich ihm schon erklären und das ist meine persönliche Entscheidungsfreiheit! Das mir jemand etwas diktierte war einmal und wird auch nie wiederkommen, da bin ich mir absolut sicher!
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Ich definiere hier gar nichts. Ich entscheide aber wen ich mitnehme und wen nicht. Es geht dann um meinen Ruf und nicht um deinen!
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Unsinn! Was hat Meinungsfreiheit mit Extremismus zu tun? Dann müßte ich mich ev. selbst nicht mitnehmen?
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Von leichten Ausreißern rede ich ja auch nicht, fehlerfrei bin auch ich nicht. Wenn aber jemand augenscheinlich "Hakenkreuze" in seinen Pupillen hat, nehme ich ihn nicht mit zu einem Stand, wo hochdotierte Kameraden mit Migrationshintergrund und zwar vom Doktor bis zum Professor, ihrem Schießsport nachgehen. Das gleiche gilt aber auch für Linksextremisten, also für mich ist jeder mit extremistischen Gedankengut von einer Mitnahme meinerseits grundsätzlich ausgeschlossen und dazu stehe ich. Das mal so als Beispiel, wer es anders handhabt, ist nicht meine Sache, ich rede ausschließlich für mich.
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Waffenrecht mit Kommentar kann man käuflich erwerben, was aber auch nur tun sollte, wenn man den Inhalt versteht. In der Regel ist den Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten. Ob die Aufforderungen dann zu Unrecht erfolgten, sollte dann lieber von zuständigen Stellen geprüft werden. In der Regel wird kein Beamter irgendwelche Forderungen stellen zu denen er nicht befugt ist.
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Glaub mir, es gibt Unbelehrbare, so viel Menschenkenntnis kann man mir ruhig zugestehen! Der hätte dem Ruf unseres Vereines sehr viel Schaden zugefügt, mehr möchte ich dazu nicht sagen.
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Wenn ich jemand kenne, kenne ich auch seine Eigenarten, so weiß ich auch wie er ev. tickt. Ich hatte einen Bekannten der war "wild" auf "ballern", aber er wollte keine Regeln, also habe ich den auch nie mitgenommen.
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Das meinte ich sicher nicht!
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Hab jetzt nicht alles gelesen, aber bei Tontauben schießt nur einer und hat auch nur eine Patrone im Lauf und die Aufsicht steht hinter ihm, wichtig wäre nur links oder rechts Schütze. Den Jubel beim Treffer gibt es immer wieder´, trotz Belehrung!
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Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen
uwewittenburg antwortete auf Siebener73's Thema in Waffenrecht
Vor allem wenn man dann bei einem "Besuch" unter Einfluss alkoholischer Getränke noch Unsinn schwafelt! Ja, die netten Nachbarn, sagte ich aber schon öfter! -
Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen
uwewittenburg antwortete auf Siebener73's Thema in Waffenrecht
Somit könnte jeder Autofahrer theoretisch Alkohol trinken. -
Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen
uwewittenburg antwortete auf Siebener73's Thema in Waffenrecht
Schade, dass das Ganze hier wieder einmal völlig nutzlos mit völlig belanglosen Kommentaren und Beleidigungen aufgebläht wurde. Wer sich angesprochen fühlt sollte mal drüber nachdenken. Ist doch nur WO wie man es kennt! -
Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen
uwewittenburg antwortete auf Siebener73's Thema in Waffenrecht
Ist etwas zu pauschal, trifft aber den Kern, obwohl dass das Gesetz so nicht hergibt, aber politisch so gewollt ist. Wenn man sich mit jungen Leuten unterhält, die auch bei der BW gedient haben, kommt man zu dem Ei9ndruck dass der Waffenbesitz privat nicht mehr erwünscht wird und das setzt sich eben beim Verhalten bei WD durch, es wird eben alles weggenommen und Sportgeräte wie Baseballschläger zu Waffen erklärt. Hilfe!