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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Der Anhalte Grund ist schließlich mitzuteilen! Nennt sich auch Belehrung. Niemand musss sich selbst belasten, außerdem waren wir bei mitgeführten Waffen und nicht bei Geschwindigkeit und Alkohol, da antworte ich gar nicht und halte den Mund geschlossen, damit die "Fahne" drin bleibt!
  2. Muss ja deprimierend sein, wenn jemand dem kontrollierenden PVB erklärt er habe legal Waffen dabei und der interessiert sich nicht die Bohne dafür!
  3. Wann ich lache und wann nicht ist und bleibt meine Entscheidung. Also bleib mir einfach vom Hals. Ach ja, es gibt hier ja eine Igno-Funktion!
  4. 1. Auf Fragen warten 2. ehrlich antworten 3. höflich bleiben 4. gesetzeskonformen Aufforderungen Folge leisten Das Vorzeigen der Waffe auf Aufforderung erfüllt keinen Straftatbestand, auch nicht wenn sie einem geschlossenen Behältnis entnommen wird. Ist eben genau so, als wenn jemand ohne WBK im Auftrage eine Waffe führt(transportiert). Es werden hier immer neuen Dramen inszeniert.
  5. Ich lach mich kaputt Warum bekommt denn kaum jemand den "echten" Schein? Ich schaue schon in den Spiegel und auch in das reale Leben und das sagt eben etwas anderes. Man kann auch Versagungsgründe unter Verdacht (erfinden) und da kannst Du dann klagen bis zum St. Nimmerleinstag. Ich hab das nicht erfunden, kenne aber das reale Leben.
  6. Und wenn? Ich kenne die Realitäten! Ich schaue lieber den Tatsachen ins Gesicht, die fangen bei der Wahlbeteiligung an und gehen beim Wahlergebnis weiter.
  7. Das wird es leider nicht/nie geben, denn selbst die USA rudert beim Waffenbesitz langsam aber sicher zurück. Die Anzahl der Waffengegner wächst dagegen stetig. Merkt man in seiner Wohnumgebung und auch auf den Ständen und an den sinkenden Mitgliederzahlen und auch an den sinkenden Wettkampfteilnahmen. Wie oft wurde in der zurückliegenden Zeit schon Wettkämpfe wegen zu geringer Teilnahme gestrichen?
  8. Nein, Du verstehst gar nichts! Weisung beruhen auf Gesetze, sie sind jedoch erforderlich um Lücken im Gesetz zu schließen, oder mögliche Falschinterpretationen auszuschließen. Ich kenne aber kein Gesetz dass ausdrücklich sagt, dass jeder einen WS bekommen darf, das gilt ja nicht einmal für eine WBK.
  9. Dass Behördenmitarbeiter Weisungsgebunden sind, dürfte jedem klar sein, insbesondere Waffenbehörden die dem LKA (wie in Berlin) angegliedert sind! Dazu werden eben Geschäftsanweisung erlassen, die für die Mitarbeiter verbindlicher sind als ein Gesetz dass eben Auslegungen zuläßt. Und beim Waffengesetz gibt es eben die verschiedensten Auslegungsformen, bis hin zu einer angeblichen Unzuverlässigkeit u.s.w..
  10. Ich denke mal dass die zuständige Waffenbehörde das genauso erkannt hat!
  11. Insbesondere wenn ich nur Sekunden zum Überlegen hatte und die anderen mehrere Stunden und Tage, aber bisher kam ich immer gut aus der "Nummer" raus, denn die Rechtfertigungsgründe waren vorhanden und es wurde niemand verletzt!
  12. Ich schon, aber da war ich noch PVB. Als LWB würde ich mich hüten, außer es ginge nicht anders.
  13. Naja, wenn man mit der "Ladung" nicht umgehen kann?
  14. Aber auch nicht in Berlin, kenne ich nur von Bayern! Ob es noch vereinzelt andere BL haben weiß ich nicht, ist mir aber nicht bekannt.
  15. Davon wird sich die Waffenbehörde nicht wirklich beeindrucken lassen(schon gar nicht die Berliner), sondern wird den Ball an die Polizei zurückwerfen, nach dem Motto "Polizeischutz"!
  16. Wo sagt ein Gesetz dass ein WS grundsätzlich zu erteilen ist? Wenn die Gefährdung so eingeschätzt wird dass man nur die Gefährderansprache durchführt, ist der Weg zum WS sehr sehr sehr sehr weit, bis eben unmöglich und auch nicht bei einer tatsächlichen Gefahr, dafür gibt es andere Wege.
  17. Kann ich so bestätigen, man muss bei einem größeren Komplex eben auch nur Haus, Etage und Zimmernummer mit angeben, dann klappt das auch.
  18. Du meinst wohl: "jeh hol mal ne Buddel Bier"?
  19. Jeder erfahrene Sportschütze oder Jäger ist auch geeignet Standaufsicht durchzuführen. Unterscheiden sollte man zwischen der Aufsicht anderer waffenberechtigter Sportschützen oder eben unerfahrenen "Schnupperschützen". Beim Tontaubenschießen stellen wir z. B. hinter 6 Schnupperschützen auch 5 oder 6 Aufsichten. Anders wäre das für einen Trainer oder Schießleiter zu sehen. Werde heute auch wieder Aufsicht durchführen, zählt nämlich auch als Ableistung der Arbeitsstunden.
  20. Ein Waffenhändler kann nach meiner Kenntnis auch mit DHL versenden, wenn er mit DHL einen Vertrag hat, eine Privatperson allerdings nicht. Sendungsnummern gibt es allerdings bei fast allen Unternehmen wie HERMES, DPD u.a., aber Waffenversand ist eben sehr schwer geworden und rate auch von einer "heimlichen" Verpackung/Versendung dringend ab.
  21. Privat geht schlecht, auch nicht TNT, nur Unternehmen die auch vertraglich involviert sind. Mit Overnigth habe ich persönlich gute Erfahrungen gemacht, holen ab und übergeben persönlich, nur mit dem Preis muss man leben können.
  22. Ich stand schon immer auf dem Standpunkt, dass man sich mit seinem Sb der Waffenbehörde abstimmen sollte, bzw. auch mit seinem Vorgesetzten, denn an denen kommt man nicht unbedingt vorbei. Drohungen mit Anwalt und Gesetzen? Hilft wirklich nicht. Hat aber auch nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun! Habe gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht mit meiner Anwältin einen Streitfall in einer anderen Sache seit eineinhalb Jahren, obwohl es in dieser Sache bereits ein für mich positives Grundurteil gibt, was aber von der Gegenseite negiert wird. Somit wurde nun ein Gutachter vom Gericht beauftragt und es ist abzusehen, dass sich die Dauer noch ca. 6 Monate hinziehen wird. Der Ausgang liegt dann an der Richterin, bzw. an der Einschätzung des Gutachters. Zum Glück greift die Rechtsschutzversicherung, denn die Kosten will ich nicht unbedingt wissen, kann ich mir aber vorstellen Ich gehe daher davon aus dass man gerade als Jäger oder Sportschütze nicht unbedingt Zeit und Geduld in diesem Ausmaße hat, zumal man ev. ja nochmals irgendwann eine andere Erlaubnis beantragen möchte. Recht habe und Recht bekommen sind immer 2 paar verschiedene Schuhe, daher sollte man vorher genau überlegen, ob sich jeder Streit lohnt. Kommentare sind hilfreich, aber nicht unbedingt bindend.
  23. Alte Kommentare sind schon geil, aber eben wertlos in der heutigen Zeit!
  24. Wie war das mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt? Beim BüMa habe ich sie noch nicht! Dort habe ich aber nur im Rahmen des BGB erworben, aber nicht nach dem WaffG. Dieses Streitthema hatte ich auch schon mit der Waffenbehörde, als ein LWB seine tatsächliche Gewalt aufgab und seine Waffen beim BüMa abgab und diese lediglich in sein Waffenhandelsbuch eingetragen wurden. Das wollte die Waffenbehörde so nicht akzeptieren. Frau Triebel könnte das ev. noch wissen.
  25. Man sollte aber nicht vergessen dass eine verbale Drohung nicht mit der Androhung eines Verbrechens verwechselt werden sollte, denn das wird/ist bei einer Bedrohung nach dem § 241 StGB erforderlich!
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