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uwewittenburg

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  1. Da wir auf unserem Wurftaubenstand oft Gäste haben, die noch nie eine Waffe in Hand hatten, werden sie laut und deutlich belehrt, auch über den Umgang mit Restmunition und die ev. Folgen. Man erkennt aber auch sofort die "Souvenierjäger" und bei Feststellung dass Munition fehlt, half immer die direkte Ansprache. Schließlich gerät auch der gesamte Verein in Verruf, wenn derjenige dann noch bei einer Kontrolle durch die Polizei ansagt, dass man diese ohne Probleme vom Stand mitnehmen könne.
  2. Die Parkplätze sind ja auch gut überwacht. War in Polen zur Kur, natürlich mit meinem DB und mir war auch etwas mulmig, aber keine Sorge, die haben längst schon bessere Autos!
  3. Kenne noch Zeiten aus sehr langer Vergangenheit, da mag das zutreffend gewesen sein, heute würde ich eher sagen: "Eine Krähe kann es gar nicht erwarten, dass die andere ihren Platz verlässt"! Früher habe ich mich bei Kontrollen meistens als Kollege zu erkennen gegeben, was in der Tat bei geringfügigen Geschichten etwas hilfreich war, aber seit mehreren Jahren habe ich das nicht mehr getan, außer ich war tatsächlich im Dienst und habe Sonderrechte beansprucht. Ich weiß, habe das grün nicht übersehen!
  4. Nicht bedacht wird auch oft, dass der PVB im Disziplinarverfahren nicht die gleichen Rechte wie der Beschuldigte wie im Strafverfahren hat!
  5. Bist Du schon mal gestolpert? (das kann bei beiden möglich gewesen sein) Hast Du schon mal bei einer Scheibe aus ruhigem Stand daneben geschossen? Ich ja. Dann kommt noch Stress u.s.w. dazu, aber Absicht würde ich nicht unterstellen.
  6. Ist Justitia nicht blind? Ich würde sogar behaupten dass 2 ähnliche Fälle im gleichen BL unterschiedlich bewertet werden können. - Tätergruppe - Tatort - Tatmittel - Beweismittel - Ermittlungsbeamte - Zeugen - Staatsanwälte - Rechtsanwälte - Richter - Presse - Angehörige Jedes unterschiedliche Zusammenspiel kann zu einer vollkommen anderen Bewertung führen.
  7. Für mich immer wenn außenstehende etwas beurteilen wollen ohne die Zusammenhänge oder deren Unterschiede beurteilen zu können. Jeder Fall liegt anders und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung und zwar solange bis ein Gericht etwas anderes festgestellt hat.
  8. Störung des Arbeitsfriedens? Naja, ich hoffe eben dass es sich um Junkies handelt und nicht um "Jungs" der OK, so reicht es für einen "Schuss" und ich muss lediglich die Tür oder Fenster reparieren und nicht das komplette Haus aufräumen. Schlechte Kindheit u.s.w.! Oder sie haben sich als "Bürgerwehr" vorgestellt, wo sie dann von einem übereifrigen PVB gestört wurden!
  9. Aber kein Falschgeld, sonst haste auch wieder die A....karte!
  10. Ich lasse immer eine Keksdose und einen Geldschein auf dem Wohnzimmertisch liegen und dabei einen Entschuldigungszettel, dass ich gerade nicht über mehr Barmittel verfüge!
  11. Gibt ja auch noch den Haftbefehl mit Verschonung!
  12. Ich schon! Der "Dumme" ist dann immer der PVB!
  13. Da er offensichtlich seine Dienstwaffe nutzte wird er kaum als "Privatmann" gehandelt haben! Gibt aber auch noch Besonderheiten wie Urlaub, Krankheit im Rahmen der Aufbewahrung der Waffe.
  14. Irgendjemand muss ja eine Anzeige "gepinnt" haben, in der Regel die Polizei, die dann der Staa. übergibt, wobei auch die Staa. ein Verfahren einleiten kann und die Polizei dann prüft.
  15. Jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren zieht in der Regel automatisch ein Disz. nach sich. Wenn "nix gemacht" auch kein Ermittlungsverfahren!
  16. Das ist die nackte Realität in Deutschland! Wollte man mir doch bisher nicht glauben. Bedeutet für den PVB mindestens bis zu 3 Jahren Beförderungsstopp (außer eben bei einer Sondervorlage), denn es erfolgt bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch das Disziplinarverfahren, das erst nach Beendigung des Strafverfahrens weitergeführt werden kann, was bei einem Ermittlungsverfahren automatisch eingeleitet wird. Bei der Kälte würde ein warmer Tee aber auch reichen! Richtig, gehört ja auch zum Rechtsstaat, aber eine beschleunigte Prüfung wäre schon wichtig!
  17. Was manche so alles irgendwo herauslesen!? P.S.: Ich melde mich beim Standleiter als Mitglied des Vereins an und nutze den mir zugewiesenen Stand! Nehme nun meine Waffe und meine Munition und bin dann doch nicht allein!
  18. Ich konnte damals den 1. März (Tag der offenen Tür der NVA) gar nicht abwarten, denn da durfte ich als 14-jähriger mit der KK-Büchse auf alles schießen, Stahlhelm, Blechbüchse, Scheibe u.s.w.! Hat es nun nach 47 Jahren was geschadet? Nein, denn uns wurde erklärt, was es dabei zu beachten gibt, z. B. wie gefährlich Querschläger sind u.s.w.!
  19. Ich schon, denn § 36 Abs. 3 WaffG sagt es: 3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Bewahre ich an meinem Zweitwohnsitz Waffen auf, habe ich das nachzuweisen, daher würde ich das tun, wie gesagt ich und das hat nun absolut nichts, aber auch gar nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun!
  20. Hast Du was geraucht? Troll Dich und lass mich in Ruhe! Nervig der Typ! Kandidat für Ignoliste!
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