Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.866
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Auch Behördenvertreter können Sportschützen oder Jäger sein! Würde sich jemand outen wenn er schnüffeln wollte? Was für ein Unsinn!
  2. Wenn das so im Beschluß drin stand, hätte sich die Durchsuchung bei der Herausgabe erledigt, aber oft steht ja auch drin, dass der Verdacht besteht dass noch weitere Waffen aufzufinden wären und somit nach diesen zu suchen ist. Die Geschichte gehört glaube ich in die Rubrik der "Anscheißer-Arien". Aber mit 7 Mann? Könnte sich aber auch um sogen. Deko-Waffen gehandelt haben, die unsachgemäß unbrauchbar gemacht wurden, bzw. nicht nach neuesten Vorschriften umgebaut. Kam öfter vor.
  3. Das denke ich auch, denn die Menschen sind zu verschieden und zwar auf beiden Seiten. Schönes Wochenende.
  4. Oder auch von der Erfahrung des Beamten. Man sollte nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen, es sei denn man hat wirklich etwas zu verbergen. Erfolgsprämien gibt es keine. In der Regel wollen alle heil aus der Aktion kommen.
  5. Ausgeliefert würde ich nicht gelten lassen wollen, es kommt auf den Grund und die Art/Weise der Begegnung an! Ich weiß aber was Du meinst! Es hat mich auch oft geärgert wie manche Waffen und andere Gegenstände eingesammelt und dann transportiert wurden! Mal wurde eine handelsübliche Patrone als gefährlicher Gegenstand behandelt und ein "Polenböller" einfach in die normale Dienstpost geschmissen. Naja, lang ist es her und geht mich nichts mehr an, besser wird es eh nicht mehr.
  6. Mir wäre es lieber wenn alle Türen heil und die Schränke aufgeräumt bleiben und ein Protokoll ausgehändigt wird mit den Vermerken: "Nichts beschlagnahmt, nichts beschädigt". Wird gefilmt, naja, dann wird die Durchsuchung eben nach Vorschrift durchgeführt! Ja, da habe ich dann auch schon Wand und Deckenverkleidungen entfernt, Schrankinhalte und Zwischenböden gründlich durchsucht! Da habe ich dann auch tatsächlich Diebesgut gefunden. Kommt eben auf den Grund der Durchsuchung und auch auf die Vorgeschichte des Beschuldigten an! Wird bei einem nicht vorbestraften LWB anders aussehen als bei einem arabischen Clan-Mitglied, oder Rocker.
  7. Da ich mein Privat-Fahrzeug als Dienstwagen genutzt habe(Berlin ist arm und wir hatten kaum Dienstwagen) hatte ich kein Wechselkennzeichen und habe sogar meine Visitenkarte anstelle der Dienstkarte ausgehändigt! Na so wat! Natürlich nicht bei brisanten Durchsuchungen.
  8. Ich hatte schon einmal das Beispiel erwähnt, wo sich ein Bürger schriftlich bei einem Pol.-Präs. über den netten Beamten bedankte der von einer Strafanzeige absah und dann dieser mit einer Strafvereitelung im Amt belohnt wurde! Wenn dann noch ein Dankesvideo von einem nicht vorbestraften Opa auftaucht, wo eine Durchsuchung oberflächlich durchgeführt und ein altes Butterflymesser "übersehen" wurde, was unter alten Andenken schmorte?
  9. Wenn die Hände auf dem Rücken gefesselt sind geht das ja auch schlecht! Ne, im Ernst, es gibt diverse Gründe warum das nicht geduldet wird, aber die Begründung würde jetzt ausufern!
  10. Die in Zivil aber auch nicht!
  11. Keine Ahnung! Auf jeden Fall war ich erstaunt, wie leicht es nach der Wende möglich war, wegen Gefahr im Verzuge Durchsuchungen von Wohnungen durchzuführen!(Da wurde vor einiger Zeit glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben) Hätten wir diese Möglichkeiten damals gehabt, wäre unsere Aufklärungsquote noch weit aus höher gewesen und sie war trotz Statistikbetrug hoch! Es wurde schließlich auch noch ermittelt und nicht nur durchsucht! Wenn ich sehe, wie hier die Einbruchsrate in meinem Umfeld ansteigt, kommt mir das Grausen. Umfeldermittlungen? Streifen in Zivil oder uniformiert?
  12. Kenne ich persönlich nur aus dem Fernsehen. Kenne lediglich den Begriff: "Zielgerichtete Suche nach Zufallsfunden".(übrigens eine Begriff aus den alten Bundesländern) Wurde zwar angewendet, lag aber nicht in meinem Niveaubereich.
  13. Warum nicht? Sie sind bemüht irgendwelchen Unsinn vom Tisch zu bekommen und das sind in der Regel unbegründete Anschwärzungen!
  14. Jede Seite hat 2 Betrachtungsweisen!
  15. Es besteht ein Anfangsverdacht und eine Durchsuchung dient auch zur Entlastung, ansonsten brauchst Du mir nichts zu erklären. Ich fand es einfacher, wenn jemand beschuldigt wurde illegal eine Waffe zu besitzen und es wurde bei der Durchsuchung ein erlaubnisfreier "Gaser" gefunden!
  16. Telefon solltest Du noch erwähnen!
  17. Falls Du es noch nicht mitbekommen hast sprachen wir über erfolglose Durchsuchungen! Über ev. andere vorliegende Beweise haben wir hier noch nicht gesprochen, aber wenn ein Durchsuchungsbeschluß erlassen wird, wurde vorher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet! Auf den anderen Schwachsinn antworte ich erst gar nicht.
  18. Warum nicht? Wenn jemand illegal eine Waffe besitzen soll kann er sie doch an einen unbekannten Ort verbracht haben! Nichts gefunden wäre ein ev. Grund für die Einstellung des Verfahrens, aber eben nicht wegen erwiesener Unschuld. Kann man aber nicht so pauschal beurteilen.
  19. Wenn nichts gefunden wurde sagt das ja auch nichts über die Unschuld. Bei Mietwohnungen ist die Hausverwaltung für Tür und Fenster zuständig. Bei unbegründeter Anschuldigung muss der Pol.-Präs. für den Schaden aufkommen. Ist auch ein Grund dass das SEK in manchen Fällen klingelt, denn die Kosten wurden zu hoch.
  20. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, die Frage auf dem Protokoll lautet: - stimmen sie einer außergerichtlichen Einziehung zu - legen sie Widerspruch gegen die Beschlagnahme ein Es kann also nur ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt werden und somit ist der Vorgang dem Richter zur Bestätigung der Beschlagnahme umgehend zuzuleiten. Ich habe noch keinen Fall erlebt wo keine richterliche Bestätigung erfolgte. Bei einer richterlichen Anordnung der Durchsuchung der Räume wird auch sicherlich nicht gewartet bis ein Anwalt irgendwann eintrudelt, es sei denn er kann kurzfristig erscheinen und es besteht keine Gefahr für die Beamten und die hinzugezogenen Zeugen.
  21. Man sollte sich ja auch auf die Beratung vorbereiten und entsprechend vorbereitete Unterlagen mitnehmen. Läßt sich dann auch schon bei der Terminabsprache klären. Z. B. beim Elternunterhalt hat mir meine Anwältin berechnet, dass ich 35,- € monatlich beisteuern müsste, das zuständige Sozialamt war der Meinung dass ich das nicht muss! Liegt aber wohl auch an den unterschiedlichen Bestimmung in den einzelnen BL.
  22. Aber die Beratung!
  23. Oder kostenlose Beratung beim Fachmann und dann online kaufen?
  24. Beliebte "Masche" nach einem Auffahrunfall, zerpflückt aber ein Gutachter! Muss eben für sich jeder selbst wissen. Neben Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflicht halte ich persönlich eine RSV für sinnvoll.
  25. Ich versuche ja nicht Dir Deine Sicht zu nehmen, aber es eben nichts planbar und man kann auch nicht das Vorfeld abstecken, zu mindestens nicht generell. Unterhaltsforderungen hatte ich schon in beiden Fällen, die ich abwenden konnte. Mit meinen Nachbarn hatte/habe ich auch keine Probleme, bis ich meine Eiche bearbeiten musste, weil der Zwiesel durch Kyrill gerissen war und sie auf das Haus zu stürzen drohte. P.S.: Da ich einen netten Kontakt zum Grünflächenamt pflegte, habe ich eine Notfällgenehmigung (ohne Ersatzpflanzung) bekommen. Klar, es geht manchmal auch ohne, aber ich behalte meine RSV, denn noch läuft eine Klage gegen eine meiner Versicherungen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.