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chute

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  1. Die drei Jahre sind nur die maximale Frist für die Regelüberprüfung, d.h. die Behörden müssen spätestens alle drei Jahre bei jedem LWB eine erneute Überprüfung anstoßen.
  2. Ja, vor allem weil die Täter auch die Brieftasche mit 2000 Euro einstecken hatten. Allerdings befand das Gericht, dass sich das Opfer so eingelassen habe, dass es gar nicht wusste, dass / was ihm gestohlen wurde und er sich nicht mit dem Schutz seines Eigentums rechtfertigte, sondern nur mit der angeblichen Bedrohung durch gefallene Schüsse. Das ist das Üble: er hätte Schießen dürfen, hat es aber hinterher falsch begründet bzw. konstruiert. Hätte er nichts über vermeintlich bewaffnete Täter gesagt und die Waffe nicht platziert, sondern einfach geschwiegen, hätte das Gericht die Tat allein aufgrund des fortdauernden Angriffs aufs Eigentum als legale Notwehr gewertet. Solche Ratschläge, die Notwehr mit einer konstruierten Bewaffnung und Bedrohung durch den Täter zu begründen, können also voll nach hinten losgehen.
  3. Ich dachte, es sei am Ende des Prozesses für wahr erkannt worden, dass die Schreckschusswaffe vom Opfer platziert wurde bzw. er es auch zugegeben hätte. An Quellen konnte ich aber bisher nur ältere Artikel vom Anfang des Prozesses finden; hier wird es zumindest schon angesprochen: https://www.taz.de/!5117517;m/ Der Rentner hatte gesagt, er hätte Schüsse gehört und deshalb geschossen; bei den Tätern fand sich aber nur eine Softair - doch nach einer Woche tauchte dann plötzlich im Garten diese Gaspistole auf.
  4. Der Unsinn, eine Waffe beim Einbrecher zu platzieren, hat den Rentner im Fall Sittensen gehörig in die Bredouille gebracht, zumal er sich dann doch verquatscht hat. Der Fall zeigt, wie so etwas dann in der Praxis endet, wenn es ausverhandelt wurde. In schweren Fällen macht unsere Polizei ihre Arbeit noch gründlich; und die sind sehr gut darin, Spuren zu sichern, das Tatgeschehen daraus zu rekonstruieren und auch die Herkunft einer Waffe zu ermitteln sowie in stundenlangen Vernehmungen Widersprüche aufzudecken. Sich den Vernehmungen ganz zu verweigern, halten nur die Wenigsten dann wirklich durch, weil der Drang zu groß ist, die eigene Opferrolle klarzustellen und sich als kooperativer, braver Bürger zu zeigen. Ein Einbruch ist bereits ein Angriff auf das Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Notwehr rechtfertigt, solange jedenfalls bis der Täter ohne Beute den Rückzug antritt und man das Feuer einstellt, sobald er kampfunfähig ist. Solange man nicht dem Flüchtenden hinterher schießt oder dem Niedergeschossenen noch einen aufgesetzten Schuss verpasst o.ä., hat man sehr gute Chancen bei der rechtlichen Bewertung. Dass man sich in Deutschland nicht wehren dürfe, stimmt einfach nicht, das belegen div. Freisprüche des BGH; auch wenn es mal 2-3 Fehlurteile gab. Wenn einem aber Tatortmanipulationen und Falschaussagen nachgewiesen werden können, wird der Richter wenig Sympathie verspüren.
  5. Der Selbstschutzmarkt ist in Deutschland aber ganz schön in Bewegung gekommen, die Nachfrage explodiert. In anderen Ländern ist außerdem aufgrund der Gesetzeslage oft weniger Bedarf für so ein Teil, weil man dort gleich eine scharfe Waffe, einen AirTaser, Pepperball-/Gummikugel-Waffen o.ä. haben dürfte; oder es ist anders herum alles verboten, auch der JetProtector. Der JetProtector ist ansonsten ein sehr spezielles Gerät, hat aber in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage nur wenig Konkurrenz, daher sehe ich hierzulande doch erheblich mehr Absatzpotential. Man braucht keinen KWS und kann überall führen, kann OC auch in geschlossenen Räumen gezielt einsetzen, hat aber nicht das Reichweitenproblem und die mangelnde Ergonomie von Pfefferspray. Für die Heimverteidigung oder griffbereit im Auto aufbewahrt fände ich das schon interessant. Zum Führen am Mann ist er leider ganz schön groß, wobei es zu bestimmten Situationen sicher machbar ist. Darf der eigentlich bei uns im privaten Sicherheitsgewerbe geführt werden? SRS-Waffen sind ja durch die Berufsgenossenschaft untersagt. Das könnte auch ein größerer Markt sein.
  6. Es hat ja auch Vorteile für unsere Regierenden:Alle gestohlenen Sachen müssen neu gekauft werden, man kurbelt also die Wirtschaft an, exakt wie bei der Abwrackprämie, und dabei werden bei jedem Neukauf 19% Märchensteuer fällig. Zahlt eine Versicherung, fließen indirekt über die Prämien auch noch Versicherungssteuer, Gewerbesteuer etc. an den Staat. Außerdem wird in Sicherheitstechnik und -dientleistungen investiert. Man zwingt die Leute also zum Geldausgeben, was ja auch erklärtes Ziel in der Eurorettung ist. Darüber hinaus fließt ein guter Teil in die nationale Legalwirtschaft ärmerer EU-Staaten wie Polen und Rumänien ab, wenn sich etwa die Diebeskönige große Häuser bauen lassen. Man erweitert also die erwünschte Umverteilung entsprechend den EU-Fördersystemen zur Angleichung von Lebens- und Wirtschaftsstandard, ohne dass sich die Politik dafür rechtfertigen muss, Steuergeld direkt an andere Länder zu verschenken (Deutschland ist ja schon größter Nettozahler in der EU). Das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erlaubt es dann noch, Gesetzesänderungen und Ausgaben Richtung Sicherheits- und Präventionsstaat durchzudrücken. Z.B. den Ausbau des BKA zu einer Art FBI, die automatische Kennzeichenerfassung, oder Zonen in den Städten, wo jeder Bürger anlasslos kontrolliert werden darf. Solche Instrumente kann man stets gut gebrauchen, um das Volk künftig vom Aufmucken abzuschrecken.
  7. Und wenn einer mit illegalem Waffenkram wirklich überhaupt nichts zu tun hat, dann bringt der Agent halt selber eine Schrotflinte mit und bittet den Kameraden, den Lauf etwas zu kürzen, an der bereits angezeichneten Stelle; stehts versichernd, dass das alles legal sei. Schrotflinten sind zwar prinzipiell legal und das Bearbeiten des Laufes auch, aber es muss eine Mindestlänge eingehalten werden, sonst ist eine Registrierung mit Steuermarke nötig. Ein schöner waffenrechtlicher Fallstrick, um die Zielperson reinzulegen, die ohne selbst noch mal nachzumessen gutgläubig die Säge zwei Zentimeter zu knapp ansetzt. Nach nur 2-3 Minuten des simplen Durchsägens hat man dann einen Verbrecher gegen Bundesrecht kreiert und kann ihn mit der drohenden Gefängnisstrafe zu Spitzeldiensten und weiteren Zersetzungsaktionen gegen andere zwingen ... https://en.wikipedia.org/wiki/Ruby_Ridge Dieser Fall hat wohl damals, aufgrund der massiven Rechtsverstöße und des unnötig martialisch-brutalen Vorgehens der Behörden, der Idee der bürgerlichen Milizen starken Zulauf beschert, als Korrektiv zu einem überhand nehmendem Polizeistaat und staatlichem Machtmissbrauch.
  8. Wobei "Nebel" bei Fox eher ein konischer Strahl sein soll. Schon mit größer aufgefächertem Sprühbild, aber nicht völlig aerosolartig-windanfällig. Persönlich kann ich es nicht beurteilen, habe es noch nicht ausprobiert.
  9. Das ist lokal sehr unterschiedlich, zumindest Details wie Zaunhöhe und Zaunart variieren u.U. je nach Bundesland oder sogar Gemeinde. Ansonsten ist z.B. klar, dass sich von außen keiner verletzen können darf, der nur versehentlich gegen den Zaun kommt, und öffentliche Flächen dürfen nicht von den Überwachungskameras mitgefilmt werden. Die Allgemeinheit beunruhigende "Kennzeichnungen" würde ich mir auch sparen; ein Schild "Eindringlinge werden ohne Warnung erschossen" wäre z.B. keine gute Idee.
  10. Ich meine irgendwo ein Statement von Fox Labs gelesen zu haben, dass das 5.3 in der Tat nicht mehr in Deutschland angeboten wird. Zumindest wurde das von Kunden in den Amazon-Bewertungen schon vor längerer Zeit thematisiert. Die machen ja den Vetrieb jetzt in Deutschland selbst, mit eigenem Shop und da wird es auch nicht angeboten.
  11. Das war doch keine öffentliche Veranstaltung in Köln, nur weil Silvester war. Es waren halt aufgrund des Datums viele Leute außer Haus und auf dem Platz, aber eine spezifische öffentliche Veranstaltung, wie etwa die Silvesterfeier vor dem Brandenburger Tor in Berlin, war das nicht. Man hätte also schon führen dürfen. Aber es gibt natürlich genug andere Beispiele, z.B. dürfte man nicht mal eben kurz über den Weihnachtsmarkt laufen, wenn man eine SSW in der Tasche hat. Das ist totaler Unsinn, zumal heute sicher nicht der Bürger mit SSW sondern eher islamische Terroristen oder Horden an Taschendieben eine Gefahr auf dem Weihnachtsmarkt darstellen.
  12. Diese von dir zitierte Norm meint, dass ein Schießsportverband beantragen kann, bestimmte sportlich bisher nicht zulässige Waffentypen zu gestatten, falls es plötzlich insb. international eine bedeutende Disziplin dafür geben sollte. Falls z.B. kurzläufige AR-15 und Kalaschnikovs nächste Woche olympisch werden sollten (man darf ja mal träumen). Für deine kroatischen Waffen wird es das nicht geben und selbst wenn, würdest du wohl keinen Verband finden, der nur aufgrund deines individuellen Ansinnens seine Sportordnung entsprechend erweitert und den Ausnahmeantrag stellt. Das hat mit deinem Ansinnen also alles überhaupt nichts zu tun!
  13. Stimmt, dem Vergewaltiger seine Banane wegzuschießen funktioniert sicher auch.
  14. Oft wurde zwar kurzfristig noch ein wenig nachgerüstet, es entspricht dann aber insgesamt trotzdem noch lange nicht dem eigentlichen Standard. Dass es ansonsten noch viele andere Baustellen in Deutschland gäbe, in die man die Asylmilliarden ebenso investieren könnte, ist sicher richtig.
  15. Wenn der Jäger nachts zu einen Wildunfall gerufen wird, zur Nachsuche im Wald abtaucht und bei der Rückkehr plötzlich alle Beteiligten inkl. Polizei verschwunden sind, das eigene Auto aber noch mitten an der vormals gesperrten Straße steht - dann kann es passieren, dass der Jäger mit klammen Fingern im Schneetreiben zu hastig seine Büchse entlädt, um mit seinem Auto dort aus der unbeleuchteten Gefahrenstelle wegzukommen - und dann kann halt mal versehentlich eine Patrone irgendwo landen. So habe ich das verstanden.
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