Hallo,
ich bin neu hier und eigentlich weder Sportschütze noch Jäger und habe dennoch eine Frage zum Waffenrecht, welche mir bisher noch keiner beantworten konnte.
Vielleicht ist unter Euch ja jemand, der sich damit auskennt.
Also, bis (mindestens) in die 80er Jahre gab es in Deutschland im Waffenhandel flexible Schlagstöcke (mit Leder ummantelte Stahlfedern) ab 18 Jahre frei zu erwerben.
Bitte nicht mit den zusammenschiebbaren seit den 70ern verbotenen "Stahlruten", sowie den ebenfalls verbotenen "Totschlägern" (der Begriff wird ja häufig synonym verwendet) verwechseln!!!
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Bei dem fraglichen Gegenstand handelte es sich um eine ca. 40cm lange Zugfeder von 15-18mm Durchmesser, in einer dünnen, vernähten Lederhülle. Das Teil war weder zusammenschiebbar, noch am Kopfende beschwert.
Frage: Handelt es sich dennoch um einen "verbotenen Gegenstand" gemäß dem Waffengesetz? (oder fällt so etwas unter ein anderes Verbot?)
Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage existiert dafür?
Im Handel scheint es die Dinger nicht mehr zu geben.
Hoffe, das ist ok, in einen Forum vornehmlich für Schußwaffen eine Frage bezüglich einer Hiebwaffe zu stellen.
Vielen Dank schon mal.
Grüße