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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. So ist es, in der Regel halten sich die Gerichte auch daran. Aber wo eine Regel gibt es eben aber auch Ausnahmen. Ich erinnere nur auch wieder an die BKA Auslegung zu den damaligen Softi's wo von 0,08 Joule die Erlaubnis anlehnend an das EU Recht auf 0.5 Joule angehoben werden sollte, wo ein Gericht entschied dass das BKA hier nicht zuständig sei, solche Regelung herbeizuführen. Letztendlich kam es aber dann doch so, irgendwo hatte ich diesen Text noch, aber ist nicht so wichtig, von daher krame ich erst gar nicht herum. Richtig, im Zweifel für den Angeklagten!
  2. Kenne aber auch Fälle wo angeblich Unterlagen die in den Hausbriefkasten eingeworfen wurden nicht ankamen. Übrigens wenn ich mich noch richtig erinnere hatte ich damals auch alles am gleichen Tage erledigt, vorgesprochen, mit Rechnung zur Bank, Einzahlungsbeleg vorgelegt und grün und gelb ausgehändigt bekommen. Natürlich hatte ich den Kaufvertrag für den Tresor auf meinem Namen und die Fotos gleich mit abgegeben, genau wie die Verbandsbescheinigung. P.S.: Wenn der Sb für den jeweiligen Buchstaben nicht anwesend ist sehe ich gar kein Problem!
  3. Stimmt ja, bis 1990 durfte ich nicht im Westteil und Du nicht im Ostteil Berlins ermitteln, obwohl auch manche Ermittlungen heimlich durch gewisse Organe durchgeführt wurden, ohne das Gegenüber zu informieren. Ich glaube aber nicht dass ich Deine Belehrungen bezüglich irgendwelcher Zuständigkeiten benötige. Theorie und Praxis klafften schon immer etwas auseinander.
  4. Du willst jetzt aber nicht ernsthaft wissen wie oft das anders gelaufen ist? In Zivil fiel das ja auch nicht so auf. In der Regel hat der Vorgesetzte dann die zuständige Behörde verständigte wenn der Einsatz vor Ort begann und er nicht mehr verraten werden konnte. Manchmal wurde es auch schlicht "vergessen".
  5. Betrachten wir mal, simpel ausgedrückt, den BKA-Bescheid als Hilfsmittel für die Rechtsprechung und eben nicht als allgemeingültigen Freifahrtschein.
  6. Ich meinte eigentlich den "Freibrief" dass jeder denkt dass er z.B. SRS Waffen führen und sich auf dem § 55 WaffG berufen könnte und das kann er definitiv nicht, mal so als Beispiel. Wie oft habe ich vor solchen Dingen eigentlich hier gewarnt?
  7. Zu 1.: Ja, in meinem Kripo Ausweis im Scheckkartenformat war auch noch die Nr. der K-Marke eingetragen. Zu 2.: Falsch, dazu steht weder etwas im Ausweis noch in den Geschäftsanweisungen. Zumal der Beamte sich jederzeit in den Dienst versetzen kann. Nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit war die Waffe auf der Dienstelle abzugeben.
  8. Innerhalb Deutschlands dürften länderübergreifende Polizeieinsätze doch nicht das Problem sein, wenn das sogar zwischen Deutschland und Polen funktioniert.
  9. Ich will nichts entschuldigen, es ja schlimm genug! Leider ist es auch manchmal zu verzeichnen dass Einsätze verraten werden, so das gelehrte Vorgehensweisen außer acht gelassen werden.
  10. Jeder denkt eben er kann könnte es besser.
  11. Er darf aber! Wenn er dann kontrolliert wird und er zeigt den KWS und den Perso vor, ist dann eben nur die Waffe auf PTB und gesperrten Lauf zu prüfen, damit wäre dann eigentlich die Maßnahme beendet. Naja, soweit er dienstlich tätig wird und im Rahmen der Dienstvorschriften, sollte nicht vergessen werden. Der § 55 WaffG ist kein Freifahrtschein!
  12. So hieß das damals, heute heißt es Druckluft bzw. Federdruck.
  13. Doch doch! Wir hatte die Knicker ja auch mit einer Motorradfeder (RT-Feder) aufgepeppt, das hat auch niemanden interessiert!
  14. Wenn das die Behörde so abnimmt und genehmigt? Wer will aber schon in einem Panzerhaus wohnen und nicht lüften? Es gibt ja auch Leitern die länger als 4 m sind! Ich weiß, alles Theorie, find die Idee aber trotzdem nicht schlecht.
  15. Wenn ich meine Akte lese stimmt das nicht, darüber bin ich eigentlich froh! Zu dieser Zeit konnte aber noch jeder mit einem Luftdruckgewehr in der Stadt spazieren gehen ohne dass hier ein öffentliches Ärgernis herbeigezaubert wurde.
  16. Unser Klientel riecht das schon von weitem. Von daher fallen Observationen auch sehr schwer. Und wer soll einem PVB im Dienst eine Owi "überbügeln" wenn Ordungswidrigkeiten in den Ermessenspielraum fallen?
  17. Das gebe ich gerne zu, denn ich schon über 2 Jahre aus dem "Rennen"!
  18. Das BKA trifft keine Entscheidungen, sondern legt die Definition zur waffenrechtlichen Einschätzung fest. Wie schon damals bei einer Einschätzung zu den Softi's, dass auch in Deutschland die Energie-Grenze auf 0,5 Joule hochgesetzt werden sollte, wurde von einem Gericht "weggefegt" mit der Bemerkung das dies dem BKA nicht zustände. Auch wenn die Joule-Grenze dann später doch angehoben wurde, weil in der EU dies so geregelt war.
  19. Trotzdem würde keine deutsche Waffenbehörde dies so akzeptieren!
  20. Dass das Unsinn weißt Du schon? Zivi's erkennt man doch schon weitem. Dass ev. ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könnte, weil er ev. gegen die Geschäftsanweisung verstoßen hat, wo ein verdecktes Führen gefordert ist, wird die Öffentlichkeit nicht mitbekommen.
  21. Wie ich weiß wird in Hamburg der LWB beim Einwohnermeldeamt registriert, aber in Berlin nicht! Jedes BL hat seine eigenen Meldegesetze, so kommt es dann dass in Berlin die Daten der Waffenbehörde gar nicht verarbeitet werden können, zu mindestens solange ich noch im "Geschäft" war..
  22. Die EU lebe hoch!
  23. Wie ich schon schrieb hat der Staa. und der Richter keine Fachkenntnis mehr, weil jeder alles macht, also erläßt er einen Durchsuchungsbeschluß nach dem Schreiben des Sb (im harmlosen Fall einen Sicherstellungsbeschluß), hatte ich aber noch nicht! So kenne ich das aus meinem damaligen Arbeitsbereich als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG, denn die Behörde hat sich die Arbeit erleichtert und sofort eine Strafanzeige erstattet, war ja für die leichter als selbst tätig zu werden. Hab ja mal versucht mit Hilfe von "Carcano" gegen diese Praxis vorzugehen, aber meine Pensionierung war schneller.
  24. Klar, habe nicht befolgen von irgendwelchen Anschreiben umsetzen müssen! Schade um Türen und Fenster! P.S.: Aber immer mit richterlichem Beschluß wo auf entsprechende (angebliche) Gefährdung hingewiesen wurde, so dass keine andere Wahl für die Durchführung blieb!
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