Als ehemaliger Sachbearbeiter im Sachgebiet Straftaten gegen das Waffenrecht habe ich eigentlich immer angesagt wo es sich lohnt zu klagen und wo keine Chance besteht.
Wenn geringe Chancen bestanden schon, war aber äußerst selten.
Das fängt schon an dass man den Widerspruch gegen die Beschlagnahme einer Sache sein läßt, wo dann nur der Richter sonst entscheiden könnte.
Im anderen Fall hat der Staa. die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, ohne eben den Richter konsultieren zu müsse.
Da fällt mir das Beispiel mit dem "Juden" im jüdischen Museum in Berlin ein, dem der "Lambsdorf-Stock abgenommen wurde und sich keiner traute das Verfahren wegen eines verbotenen Gegenstande durchzuziehen.
Blöderweise habe ich mich bereit erklärt mich der Sache anzunehmen damit er seinen Gegenstand gesetzeskonform zurück zu bekommen kann.
Diesen "Gewaltakt" werde ich nie vergessen, denn ich bekam einige graue Haare mehr, aber er sein Erbstück(Gehstock mit entschärften Degen).
In einem Verfahren vor Gericht wäre er ihn los.
Es gibt immer lösbare Wege, aber immer nur mit Leuten die Willens sind und Verständnis haben, die werden aber immer weniger.
Es ist einfacher etwas einzuziehen als wieder auszuhändigen.
Ansonsten landen ja nur die Härtefälle vor Gericht.