Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.940
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ich meinte eigentlich den "Freibrief" dass jeder denkt dass er z.B. SRS Waffen führen und sich auf dem § 55 WaffG berufen könnte und das kann er definitiv nicht, mal so als Beispiel. Wie oft habe ich vor solchen Dingen eigentlich hier gewarnt?
  2. Zu 1.: Ja, in meinem Kripo Ausweis im Scheckkartenformat war auch noch die Nr. der K-Marke eingetragen. Zu 2.: Falsch, dazu steht weder etwas im Ausweis noch in den Geschäftsanweisungen. Zumal der Beamte sich jederzeit in den Dienst versetzen kann. Nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit war die Waffe auf der Dienstelle abzugeben.
  3. Innerhalb Deutschlands dürften länderübergreifende Polizeieinsätze doch nicht das Problem sein, wenn das sogar zwischen Deutschland und Polen funktioniert.
  4. Ich will nichts entschuldigen, es ja schlimm genug! Leider ist es auch manchmal zu verzeichnen dass Einsätze verraten werden, so das gelehrte Vorgehensweisen außer acht gelassen werden.
  5. Jeder denkt eben er kann könnte es besser.
  6. Er darf aber! Wenn er dann kontrolliert wird und er zeigt den KWS und den Perso vor, ist dann eben nur die Waffe auf PTB und gesperrten Lauf zu prüfen, damit wäre dann eigentlich die Maßnahme beendet. Naja, soweit er dienstlich tätig wird und im Rahmen der Dienstvorschriften, sollte nicht vergessen werden. Der § 55 WaffG ist kein Freifahrtschein!
  7. So hieß das damals, heute heißt es Druckluft bzw. Federdruck.
  8. Doch doch! Wir hatte die Knicker ja auch mit einer Motorradfeder (RT-Feder) aufgepeppt, das hat auch niemanden interessiert!
  9. Wenn das die Behörde so abnimmt und genehmigt? Wer will aber schon in einem Panzerhaus wohnen und nicht lüften? Es gibt ja auch Leitern die länger als 4 m sind! Ich weiß, alles Theorie, find die Idee aber trotzdem nicht schlecht.
  10. Wenn ich meine Akte lese stimmt das nicht, darüber bin ich eigentlich froh! Zu dieser Zeit konnte aber noch jeder mit einem Luftdruckgewehr in der Stadt spazieren gehen ohne dass hier ein öffentliches Ärgernis herbeigezaubert wurde.
  11. Unser Klientel riecht das schon von weitem. Von daher fallen Observationen auch sehr schwer. Und wer soll einem PVB im Dienst eine Owi "überbügeln" wenn Ordungswidrigkeiten in den Ermessenspielraum fallen?
  12. Das gebe ich gerne zu, denn ich schon über 2 Jahre aus dem "Rennen"!
  13. Das BKA trifft keine Entscheidungen, sondern legt die Definition zur waffenrechtlichen Einschätzung fest. Wie schon damals bei einer Einschätzung zu den Softi's, dass auch in Deutschland die Energie-Grenze auf 0,5 Joule hochgesetzt werden sollte, wurde von einem Gericht "weggefegt" mit der Bemerkung das dies dem BKA nicht zustände. Auch wenn die Joule-Grenze dann später doch angehoben wurde, weil in der EU dies so geregelt war.
  14. Trotzdem würde keine deutsche Waffenbehörde dies so akzeptieren!
  15. Dass das Unsinn weißt Du schon? Zivi's erkennt man doch schon weitem. Dass ev. ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könnte, weil er ev. gegen die Geschäftsanweisung verstoßen hat, wo ein verdecktes Führen gefordert ist, wird die Öffentlichkeit nicht mitbekommen.
  16. Wie ich weiß wird in Hamburg der LWB beim Einwohnermeldeamt registriert, aber in Berlin nicht! Jedes BL hat seine eigenen Meldegesetze, so kommt es dann dass in Berlin die Daten der Waffenbehörde gar nicht verarbeitet werden können, zu mindestens solange ich noch im "Geschäft" war..
  17. Die EU lebe hoch!
  18. Wie ich schon schrieb hat der Staa. und der Richter keine Fachkenntnis mehr, weil jeder alles macht, also erläßt er einen Durchsuchungsbeschluß nach dem Schreiben des Sb (im harmlosen Fall einen Sicherstellungsbeschluß), hatte ich aber noch nicht! So kenne ich das aus meinem damaligen Arbeitsbereich als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG, denn die Behörde hat sich die Arbeit erleichtert und sofort eine Strafanzeige erstattet, war ja für die leichter als selbst tätig zu werden. Hab ja mal versucht mit Hilfe von "Carcano" gegen diese Praxis vorzugehen, aber meine Pensionierung war schneller.
  19. Klar, habe nicht befolgen von irgendwelchen Anschreiben umsetzen müssen! Schade um Türen und Fenster! P.S.: Aber immer mit richterlichem Beschluß wo auf entsprechende (angebliche) Gefährdung hingewiesen wurde, so dass keine andere Wahl für die Durchführung blieb!
  20. Wobei diese einzelne Ansicht einiges auslösen könnte!
  21. Hust, nein, es geht schlimmer, neeeee noch schlimmer!
  22. Der Sachbearbeiter wird nicht die Zeit haben, Schreiben mit Fristsetzung, nach Ablauf Strafanzeige und Abgabe an die Polizei, die dann mit entsprechender Vorbereitung "aufschlägt"!
  23. Wobei ich mir die Ausführung lebhaft vorstellen kann! Der Betroffene hat dann nur die Wahl des Klageweges und wie lang das dauert wissen die meisten hier. Sich vor Ort wehren geht nicht, denn das wäre Widerstand und man würde alles mitnehmen. Was bleibt also?
  24. Irgend etwas war da, aber ich erinnere mich nicht mehr!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.