Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Bin beides nicht und gönne es jedem, mir würde nie einfallen zu sagen: "Was soll der Scheiß"! Ich achte die Traditionsvereine des 2. Wk, der NVA und was es alles noch so gibt. Habe mir manches direkt angeschaut und habe meine eigene Meinung. Das ist genau das was ich mir unter Demokratie vorgestellt habe und mir vorstelle. Das hat aber früher nicht funktioniert und funktioniert nach meiner Einschätzung heute viel weniger! Man versuche mal einen "Hubertus Knabe" von einer anderen Sicht zu überzeugen. Warum funktioniert eine Zusammenlegung der Opfer und Täter Darstellungen nicht? Profilierung? Selbstdarstellung? Ich habe diese Ausstellungen mehrfach besucht und es gibt Fehler. Will wirklich jemand eine richtige Geschichtsaufbearbeitung? Nein! Gab es eigentlich noch nie, in Wirklichkeit geht es um Schadenersatz. Ja, meine Eltern als Ost-Vertriebene kann ich gerne benennen, das ist ein Witz was Flüchtlinge heute beziehen, da wären wir heute reich! P.S.: Bin etwas abgeschweift von ´daher könnte man es auch verschieben, wobei es doch einen Zusammenhang gibt.
  2. Wenn die Sicherung sofort erfolgt ja, aber wenn manche "Schlauberger" die Tür mehrfach auf und zu machen nein! Neee, wollte mehr schreiben, lasse es aber. Wer berechtigtes Interesse hat nur nach PN!
  3. Klugscheißer Modus an: "Ich hatte gar keine Gaspistole, sondern einen Gas-Revolver"! und aus!
  4. Eigentlich egal, denn jede Versicherung wird Vorsatz ausschließen und wenn dann erst mal Fahrlässigkeit erkannt und dann aber Verurteilung wegen Vorsatz, zahlst Du eben zurück! P.S.: Dummheit und Vorsatz kann man nicht versichern!
  5. Man sollte sich mal mit dem Thema Schmauchspuren auseinandersetzen, dann weiß man wie damit umzugehen ist! Das wissen eben die wenigsten, sollte aber Lehrthema werden, denn wenn jemand ´gerade vom "Stand" kam darf er nie Schmauchspuren sichern! Über die Beweiskraft schweige ich mal diszipliniert!
  6. Klar, begleitet von einer Strafanzeige wegen versuchter Bestechung!
  7. Hier wirft keiner etwas über Bord! Ansonsten kann ich Dir gerne einen Eimer reichen! Es gibt auch Vereinbarungen zwischen den Bundesländern! Ich wohne nur 50 m von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und sehe täglich Funkwagen auf/von beiden Seiten. In Deinen Augen begehen die dann jetzt alle Rechtsverstöße? Wenn ich Dir jetzt sage dass es nur auf die richtige Begründung ankommt, kommst Du bestimmt wieder mit dem Eimer. Die Landesgrenzen sind nicht immer erkennbar, zumal bestimmte Ortseingangsschilder regelmäßig geklaut werden.
  8. So ist es, in der Regel halten sich die Gerichte auch daran. Aber wo eine Regel gibt es eben aber auch Ausnahmen. Ich erinnere nur auch wieder an die BKA Auslegung zu den damaligen Softi's wo von 0,08 Joule die Erlaubnis anlehnend an das EU Recht auf 0.5 Joule angehoben werden sollte, wo ein Gericht entschied dass das BKA hier nicht zuständig sei, solche Regelung herbeizuführen. Letztendlich kam es aber dann doch so, irgendwo hatte ich diesen Text noch, aber ist nicht so wichtig, von daher krame ich erst gar nicht herum. Richtig, im Zweifel für den Angeklagten!
  9. Kenne aber auch Fälle wo angeblich Unterlagen die in den Hausbriefkasten eingeworfen wurden nicht ankamen. Übrigens wenn ich mich noch richtig erinnere hatte ich damals auch alles am gleichen Tage erledigt, vorgesprochen, mit Rechnung zur Bank, Einzahlungsbeleg vorgelegt und grün und gelb ausgehändigt bekommen. Natürlich hatte ich den Kaufvertrag für den Tresor auf meinem Namen und die Fotos gleich mit abgegeben, genau wie die Verbandsbescheinigung. P.S.: Wenn der Sb für den jeweiligen Buchstaben nicht anwesend ist sehe ich gar kein Problem!
  10. Stimmt ja, bis 1990 durfte ich nicht im Westteil und Du nicht im Ostteil Berlins ermitteln, obwohl auch manche Ermittlungen heimlich durch gewisse Organe durchgeführt wurden, ohne das Gegenüber zu informieren. Ich glaube aber nicht dass ich Deine Belehrungen bezüglich irgendwelcher Zuständigkeiten benötige. Theorie und Praxis klafften schon immer etwas auseinander.
  11. Du willst jetzt aber nicht ernsthaft wissen wie oft das anders gelaufen ist? In Zivil fiel das ja auch nicht so auf. In der Regel hat der Vorgesetzte dann die zuständige Behörde verständigte wenn der Einsatz vor Ort begann und er nicht mehr verraten werden konnte. Manchmal wurde es auch schlicht "vergessen".
  12. Betrachten wir mal, simpel ausgedrückt, den BKA-Bescheid als Hilfsmittel für die Rechtsprechung und eben nicht als allgemeingültigen Freifahrtschein.
  13. Ich meinte eigentlich den "Freibrief" dass jeder denkt dass er z.B. SRS Waffen führen und sich auf dem § 55 WaffG berufen könnte und das kann er definitiv nicht, mal so als Beispiel. Wie oft habe ich vor solchen Dingen eigentlich hier gewarnt?
  14. Zu 1.: Ja, in meinem Kripo Ausweis im Scheckkartenformat war auch noch die Nr. der K-Marke eingetragen. Zu 2.: Falsch, dazu steht weder etwas im Ausweis noch in den Geschäftsanweisungen. Zumal der Beamte sich jederzeit in den Dienst versetzen kann. Nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit war die Waffe auf der Dienstelle abzugeben.
  15. Innerhalb Deutschlands dürften länderübergreifende Polizeieinsätze doch nicht das Problem sein, wenn das sogar zwischen Deutschland und Polen funktioniert.
  16. Ich will nichts entschuldigen, es ja schlimm genug! Leider ist es auch manchmal zu verzeichnen dass Einsätze verraten werden, so das gelehrte Vorgehensweisen außer acht gelassen werden.
  17. Jeder denkt eben er kann könnte es besser.
  18. Er darf aber! Wenn er dann kontrolliert wird und er zeigt den KWS und den Perso vor, ist dann eben nur die Waffe auf PTB und gesperrten Lauf zu prüfen, damit wäre dann eigentlich die Maßnahme beendet. Naja, soweit er dienstlich tätig wird und im Rahmen der Dienstvorschriften, sollte nicht vergessen werden. Der § 55 WaffG ist kein Freifahrtschein!
  19. So hieß das damals, heute heißt es Druckluft bzw. Federdruck.
  20. Doch doch! Wir hatte die Knicker ja auch mit einer Motorradfeder (RT-Feder) aufgepeppt, das hat auch niemanden interessiert!
  21. Wenn das die Behörde so abnimmt und genehmigt? Wer will aber schon in einem Panzerhaus wohnen und nicht lüften? Es gibt ja auch Leitern die länger als 4 m sind! Ich weiß, alles Theorie, find die Idee aber trotzdem nicht schlecht.
  22. Wenn ich meine Akte lese stimmt das nicht, darüber bin ich eigentlich froh! Zu dieser Zeit konnte aber noch jeder mit einem Luftdruckgewehr in der Stadt spazieren gehen ohne dass hier ein öffentliches Ärgernis herbeigezaubert wurde.
  23. Unser Klientel riecht das schon von weitem. Von daher fallen Observationen auch sehr schwer. Und wer soll einem PVB im Dienst eine Owi "überbügeln" wenn Ordungswidrigkeiten in den Ermessenspielraum fallen?
  24. Das gebe ich gerne zu, denn ich schon über 2 Jahre aus dem "Rennen"!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.