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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Es wird eben nichts besser oder leichter. Damals saßen die ja auch noch am Kaiserdamm.
  2. Hat wohl auch etwas mit der Angst zu tun etwas falsch zu machen, etwa wegen Strafvereitelung im Amt, oder auch vor den Augen des Kollegen zu glänzen. Gibt da verschiedene Variationen.
  3. War für PVB als Dauerwaffenträger auch so, zu mindestens noch im Jahre 2000.
  4. Schnellkochtopf könnte man auch noch erwähnen, habe mir mal beim vorzeigen öffnen den Bauch verbrüht. Allerdings war das Pflaster vom Bereitschaftsarzt gefährlicher, das hat sich in die Haut gefressen und nur diese Narben sind noch sichtbar.
  5. Solche "netten" Kollegen gibt es leider. Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an. Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden. Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.
  6. Halte sie doch mal an Deine Schläfe und drücke ab. Ob Du dann hier noch einen Erfahrungsbericht reinstellen kannst? Ich würde es nicht tun!
  7. Das meinte ich in Beitrag #23.
  8. Nun ja, wenn man bedenkt dass sich hier auch manche Trolle herumtreiben? Ich denke nicht dass es Faulheit ist, wenn man das WaffG nicht versteht, denn dann findet man ja auch nicht die passende Stelle. Das WaffG gehört aus meiner Sicht reformiert, wobei das auch eine Gefahr darstellen würde, wenn die falschen dies tun!
  9. Würde ich so direkt nicht sagen wollen, manchmal ist es gefährliches Halbwissen aus lange vergangenen Zeiten, was ich auch schon bei Personen mit Waffenhandelserlaubnis festgestellt habe. Nur diejenigen die sich dann auch im Verein trauen Fragen zu stellen halte ich für kompetent. Fragen sind kein Zeichen von Schwäche, denn nicht jeder kann alles wissen, aber eben leider einiges falsch machen.
  10. Das ist doch hier immer so wenn einem Fragensteller die richtigen Antworten nicht in den Kram passen.
  11. Das Thema ist ja auch etwas kompliziert, weil ja der Erwerb einer Waffe von einem Erwerb nach dem BGB zu unterscheiden ist. "Erwirbt/führt eine Waffe wer die tatsächliche Gewalt ausübt!" Dazu muss sie demjenigen ja auch nicht gehören.
  12. Wenn Isegrim doch Recht hat?
  13. Es fahren auch Leute verkehrt in die Einbahnstraße oder auf die Autobahn.
  14. Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.
  15. Siehe: WaffG: Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;
  16. Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn? Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand. Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um. Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.
  17. Dass Du keinen Unterschied erkennen kannst war mir schon immer klar, von daher habe ich es noch mal auf "unschuldig" geändert.
  18. Nein, er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch. Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.
  19. Als "Goldfasähnchen" weißt Du doch eigentlich wie das läuft. Der Sachbearbeiter ermittelt im Vorgang, die Observation wird über den Staa beantragt, der DB ebenfalls den dann der Sb ausführen muss. Da die Kommissariate heute dermaßen ausgedünnt sind können die Maßnahmen nur noch mit Hilfe von Kräften anderer Dienststellen ausgeführt werden. Dazu läuft die Einsatzanforderung über die jeweiligen Stäbe, wo dann aus einer angeforderten BFG dann das SEK angeordnet wird. Früher hatte ich mehrere Kontakte zur BFG und habe nach Absprache mit deren Dienstplänen die Einsätze geplant und durchgeführt, aber in der Regel oft ohne Ramme und ohne Schäden. Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden. Wenn im DB stand: "Verdacht auf scharfe Waffen, somit mit besonderer Vorsicht" gab es später keine Chance auf eine andere Lösung.
  20. Absolut blöder Vergleich! Gegen wen sind die Nazis vorgegangen? Gegen die unschuldige Bevölkerung, gegen Juden und zwar gegen die die nie eine Straftat begangen haben, sondern einfach nicht arischer Rasse waren. Von daher ist dieser Vergleich schon eine Frechheit.
  21. Die Einsätze werden auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der Vorschriften ausgeführt, somit ist Recht und Gesetz gewahrt. Es steht dem einzelnen Beamten nicht zu die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses anzuzweifeln, das obliegt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des "Verfahrens" und dem Untersuchungsführer. Remonstrationsrecht steht zu bei Aufforderung zu strafbarem Handeln, wie unterschieben von Beweismitteln, Folter oder übertriebene Härte, da ist er sogar gefordert Strafanzeige gegen seine Kollegen zu stellen. Dass das nicht immer funktioniert ist mir schon bekannt.
  22. Du triffst den Kern. Wird z. B. eine Hundertschaft für einen Einsatz angefordert, wird nicht mit jedem einzelnen Beamten der Einsatz ausdiskutiert, sondern sie bekommen den Auftrag in groben Zügen mitgeteilt und dann wird der Einsatz nach Anweisung ausgeführt. Mal kurz umrissen.
  23. Weniger aus Kostengründen, sondern wegen des erhöhten Aufgabenbereiches.
  24. Das wird eben von seinem Sofa aus nicht schaffen. Alles Helden!
  25. Hast Du schon mal observiert? Bestimmt nicht, denn das ist äußerst schwierig und bedarf einen hohen Personalaufwand wenn man nicht "verbrennen" will. Viele bemerken dass sie observiert werden, ich würde es auch sofort merken, von daher halt doch einfach mal den Ball flach! In jungen Jahren habe ich auch schon Observationen durchgeführt und am Anfang habe ich nicht bemerkt dass mein gegenüber es bemerkt hat, der war clever und ich habe daraus gelernt.
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