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uwewittenburg

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  1. Als ehemaliger Sachbearbeiter im Sachgebiet Straftaten gegen das Waffenrecht habe ich eigentlich immer angesagt wo es sich lohnt zu klagen und wo keine Chance besteht. Wenn geringe Chancen bestanden schon, war aber äußerst selten. Das fängt schon an dass man den Widerspruch gegen die Beschlagnahme einer Sache sein läßt, wo dann nur der Richter sonst entscheiden könnte. Im anderen Fall hat der Staa. die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, ohne eben den Richter konsultieren zu müsse. Da fällt mir das Beispiel mit dem "Juden" im jüdischen Museum in Berlin ein, dem der "Lambsdorf-Stock abgenommen wurde und sich keiner traute das Verfahren wegen eines verbotenen Gegenstande durchzuziehen. Blöderweise habe ich mich bereit erklärt mich der Sache anzunehmen damit er seinen Gegenstand gesetzeskonform zurück zu bekommen kann. Diesen "Gewaltakt" werde ich nie vergessen, denn ich bekam einige graue Haare mehr, aber er sein Erbstück(Gehstock mit entschärften Degen). In einem Verfahren vor Gericht wäre er ihn los. Es gibt immer lösbare Wege, aber immer nur mit Leuten die Willens sind und Verständnis haben, die werden aber immer weniger. Es ist einfacher etwas einzuziehen als wieder auszuhändigen. Ansonsten landen ja nur die Härtefälle vor Gericht.
  2. Genau so stelle ich mir die Funktion eines Forums vor!
  3. Wer ist denn gegen das zentrale Waffenregister wo man erkennen kann dass jemand legal eine Waffe Besitzt/führt??????
  4. 0 Problemo würde Alf sagen, aber ich bin auch kein Experte, daher ein Aufruf an die, die das können!
  5. Warum hilft ihm keiner? Einfach sich das Urteil per PN zuschicken lassen, schwärzen und ihm zurück senden damit er es einstellen kann. Nicht jeder ist mit den Möglichkeiten des Internets vertraut, genau wie nicht jeder seinen PKW selbst reparieren kann. Soll ein Aufruf an die "Klugscheißer" hier sein!
  6. Ein Anwalt muss eben nur 50 % Erfolg ansagen und die Chance gibt es immer, nur sollten man immer auf sein Bauchgefühl und seine Geldbörse achten!
  7. Fallen die Klagen negativ aus, wird sich die Behörde darauf berufen, egal ob allgemein gültig oder eben nicht. Dann wird sich wieder ein Gericht damit beschäftigen, ob das in dem Bundesland XY angewendet werden darf und es wird zu der Auffassung kommen dass es so ist!
  8. Wie oft sagte ich schon: "Achtet auf Eure Nachbarn"?
  9. Wozu? Ich weiß über was ich schreibe, aber meine Schweigepflicht verhindert die Deutlichkeit.
  10. Manche können/wollen es nicht begreifen.
  11. Was er will und was dann durchgesetzt wird sind 2 paar Schuhe. Ich persönlich war schon immer ein Gegner von Bargeld, entweder habe ich im Ausland zu wenig getauscht, bin über das Ohr gehauen worden u.s.w., von daher bin ich ein Freund von Plastikkarten, wobei ich das Bargeld trotzdem nicht missen möchte. Ich bin doch nicht bekloppt und reise mit tausenden von € in der Tasche von x nach Y um irgendwo ein Auto, oder andere Dinge zu kaufen. Na gut ich "wasche" ja auch kein Geld!
  12. Warum auch? Der Erwerb ist erlaubnisfrei (noch), fällt doch erst auf wenn ein Händler mit Deko's auffällig wurde, weil er unsachgemäß unbrauchbar gemachte Waffen verkaufte, dann wird die Käufer-Liste "abgearbeitet". Nicht selten das dann ev. bis zu 50 Deko's bei einem Besitzer "eingesammelt" werden, wo es dann die Sachverständigen schwer haben, um rauszufinden nach welcher Rechtsnorm aus welchem Jahr hier der Altbesitz unbrauchbar gemacht wurde. Bei strittigen Fällen wird er dann verurteilt(bekommt die Auflage) bei einzelnen Deko's den gesetzlichen Zustand herstellen zu lassen, was er dann in der Regel aus Kostengründen sein läßt, da ein Neuerwerb billiger ist. P.S.: Für die die mich nicht verstehen können/wollen geändert. Das Verfahren wird dann ev. mit dieser Auflage eingestellt.
  13. Als "Spieß" in Vertretung bei der NVA hatte ich schon mehr Möglichkeiten die Waffe und auch die Handgranaten auszuprobieren! Einfach geil! Ja, wenn ich dann lese, dass manche meiner Kameraden am !"Arsch" der Welt sitzen, tut das schon weh! Ja, auch mein Zugführer, mensch Manne, wir sind bei Dir!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wer das nicht versteht, sollte sich den MDR Beitrag über Klietz anschauen!
  14. Wir haben hier eben die "Vollprofis"
  15. Meine hat noch nie gebrannt! P.S.: Eigentlich kann man mit der "Knarre" machen was man will, sie schießt immer und trifft!
  16. Die gute AK 47/76 ist eben unverwüstlich das will eben keiner wahrhaben bis eben davor steht. Ist eben eine tolle Waffe, die man auch mal im Dreck fallen lassen kann, haben wir mit der MP 5 und mit der der AK 74 im Sandhaufen getestet. Aber die "Lobby" will ihren Mist verkaufen!
  17. Die Presse wird schon dran bleiben und es wird mit Sicherheit eine Pressemeldung geben, aber ob sie dann veröffentlicht wird, weil es dem Chefredakteur ev. nicht passt ist eben fraglich. Es wird ja nicht gedruckt was jemand veröffentlicht haben will, sondern was sich verkaufen lässt! Ansonsten wird es eine kleine Zeile geben, die niemand findet.
  18. Mit dem Finger auf andere zeigen ist ja einfacher. Kein Mensch ist fehlerfrei, schon gar nicht wenn er nicht mal eigene Fehler eingestehen will. Ich habe auch schon Fehler begangen, die ich glücklicherweise "ausbügeln" konnte.
  19. Wollt Ihr wirklich alle Peinlichkeiten die irgendwo passieren präsentieren? Es gibt überall irgendetwas, aber solange nichts passiert kommt es nicht an die Öffentlichkeit, das geht eben bis zur fehlenden Waffe zum Standschluß u.s.w.. Niemand ist fehlerfrei und niemand kann behaupten das ihm das nie passieren kann.
  20. Hüst, wer in 2 Gesellschaftsordnungen groß geworden ist, erkennt schon, dass sich alles irgendwie überholt, bzw. wiederholt. Ähm, Wer regiert Deutschland? Leute werdet wach! Absurdistan ist näher als gedacht!
  21. Bei Schrotflinten jede Bewegung nur mit einer "gebrochenen" Waffe und keine Patrone im Lauf, ist doch auch nicht schwer. Als Aufsicht achte ich darauf, ja und ich sehe auch manchmal Jäger die ihre Flinte als Gehhilfe nutzen. Nun sage mir keiner "Das gibt es doch gar nicht"!
  22. Interessant schon, aber dem Dienstherren und gerade Dir geht das eben nichts an! Ärztliche Schweigepflicht? Traumatisches Erlebnis? Ein PVB bekommt als Privatpatient jeden Zettel und ich kann nur jedem Beamten raten bei einem Vorfall die "Schnauze" zu halte, sich einen guten Arzt und einen guten RA suchen! P.S.: In eurer viel angeführten verhassten DDR gab es das nicht, da musstest du zum Polizeiarzt. Schweigepflicht, Rechte? Ja, da gab es ein Problem, wer es kannte, konnte damit umgehen und sich einrichten!
  23. Im Nirvana? In der untergegangen DDR? Bei der NVA? Meine Waffenbehörde weiß es, ansonsten geht es niemanden an.
  24. Woher will der Anzeigende wissen dass du in deinem Keller nicht mit einer SRS geknallt hast? Das wäre ja ev. nur eine Owi (Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung)
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