Jetzt sei mal nicht so
Ich habe in Vergangenheit Deine fundierten Beiträge in WO zu schätzen gelernt!
Ehrlich!
Da trifft in der Realität nicht nur auf WO zu....leider.
Kernfrage war ja ob der TS, als dt. Staatsbürger im Ausland wohnhaft, eine dt. WBK bekommen kann.
Das geht, wenn der TS sich auf die Hinterbeine setzt, über das BVA in Köln.
Wie der TS das mit den Schießterminen und deren Anerkennung seitens des Vereins regelt, ist eine andere Sache.
Geht aber und sollte bei ernsthaftem Interesse auch darstellbar sein!
Die Frage des Waffenerwerbs, aufgrund einer dt.WBK, in der Schweiz ist quasi ein eigenes Thema.
Rein formal läuft es wie von @Swisswaffen dargestellt!
Früher:
Ich weiß von einem Bekannten der vor ca.20 Jahren in der Schweiz arbeitete, nur B, das er aufgrund der dt. WBK und Jagdschein eine Kantonale Bewilligung ( Kanton St.Gallen) bekommen hat Waffen zu kaufen.
Davon hatte er reichlich gebrauch gemacht.
Beim Umzug zurück nach D musste er ein Teil der Waffen in der Schweiz verkaufen, da er diese nicht in die BRD einführen durfte!
Das war früher und die Zeit dreht sich auch in der Schweiz!
Gruß Micha