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RKDB

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  1. Eine Frage von mir hierzu: Wie ist die Aussage "gleichen oder geringeren Kalibers" zu verstehen? Konkret: Darf ich mir für meine Glock-17 in 9x19 einen Kaliberwechsellauf in 9x21 IMI besorgen (Nennkaliber = 9mm, aber Hülse länger)? Darf ich mir für meine Glock-42 in 9mm kurz /.380 Auto einen Kaliberwechsellauf in 9x18 Makarov besorgen? Nennkaliber ist ja auch hier 9mm, die Hülse ist wie im ersten Beispiel auch länger, aber formal ist die Patrone ja 9,2 mm obwohl sie 9mm Makarov heißt!? Vielleicht hat ja jemand einen Kommentar zum Waffengesetz zur Hand?
  2. Die Pufferpatrone hatte irgend eine Art Hartplastik-Material an der Auftreff-Fläche des Schlagbolzens. Kein Messung. Und die Fleche hat aus der Patrone heraus geschaut. Gut möglich dass das dem Schlagbolzen nicht gut getan hat. Wenn ich das Ding finde stelle ich mal ein Foto hier rein.
  3. Ich habe eher den Eindruck, mein Schlagbolzen (Beretta mod. 70, 7,65 Br.) ist wegen der Pufferpatrone gebrochen. Trocken abschlagen mache ich bei Selbstladepistolen grundsätzlich nicht (außer ich hab mal eine Striker-Fired-Waffe eines Schützenbruders in der Hand), ich führe den Hahn zurück wenn ich den Abzug drücke. Ähnlich wie beim Revolver. Den schlage ich manchmal doch trocken ab (ein Ruger muss das abkönnen).
  4. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/in-bitterfeld-angeschossen-15-jaehriger-erfand-angriff-a-1116142.html
  5. Zunächst geht es ja um den VERDACHT solcher Straftaten. Wir werden ja sehen ob es sich bei den Waffen um Luftgewehre, Darts & Co., oder gar um ein voll funktionstüchtige MG42 handelte. Und die Inhalte der Rede werden sicherlich auch überprüft werden. Unabhängig von den etwaigen Straftaten, finde ich die ganze Aktion einfach nur geschmacklos von diesem Typen.
  6. Pater, peccavi hätte weiter zurück lesen sollen.
  7. Das hatte ich ja schon weiter oben geschrieben, das der ursprüngliche Link nicht mehr existiert^^
  8. Gerade gesehen, dass wir das hier im Forum schon mal hatten: Sogar auf satten 17 Seiten Tröööt
  9. Da bin ich überfragt. Gilt die Amtspflicht zur Sachverhaltsermittlung nur bei Strafsachen und nicht bei Zivilsachen?^^
  10. vermutlich meint er, dass das Gericht bei einer etwaigen Unterlassungsklage von Madame Roth verpflichtet wäre, zu prüfen, ob der damalige Vorfall von 2010 tatsächlich so stattgefunden hat.
  11. Gilt hier nicht der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht", wenn zwei Gesetze gleichartiges regeln?
  12. Wir bräuchten ein echtes Beweisverwertungsverbot.
  13. Ich dachte immer, eine Durchsuchung sei (theoretisch) zu beenden wenn die Gegenstände, auf die sich der Durchsuchungsbeschluss bezieht, aufgefunden werden? Gibt es dokumentierte Fälle, wo der Staat im Anschluss die Schäden bezahlen "durfte"?
  14. Es sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe: a) dass Sie 2010 eine PPK bei einer Polizeikontrolle in der Handtasche gehabt haben soll --> überprüfbar (theoretisch) b) dass Sie "immer mit einer PPK in der Handtasche rumrennt" --> nicht überprüfbar. Ich vermute, die einstweilige Verfügung gegen die ursprüngliche Veröffentlichung von prolegal bezog sich auf b). Aber mehr findet man dazu einfach nicht mehr.
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