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  1. Eine Frage von mir hierzu: Wie ist die Aussage "gleichen oder geringeren Kalibers" zu verstehen? Konkret: Darf ich mir für meine Glock-17 in 9x19 einen Kaliberwechsellauf in 9x21 IMI besorgen (Nennkaliber = 9mm, aber Hülse länger)? Darf ich mir für meine Glock-42 in 9mm kurz /.380 Auto einen Kaliberwechsellauf in 9x18 Makarov besorgen? Nennkaliber ist ja auch hier 9mm, die Hülse ist wie im ersten Beispiel auch länger, aber formal ist die Patrone ja 9,2 mm obwohl sie 9mm Makarov heißt!? Vielleicht hat ja jemand einen Kommentar zum Waffengesetz zur Hand?
  2. Die Pufferpatrone hatte irgend eine Art Hartplastik-Material an der Auftreff-Fläche des Schlagbolzens. Kein Messung. Und die Fleche hat aus der Patrone heraus geschaut. Gut möglich dass das dem Schlagbolzen nicht gut getan hat. Wenn ich das Ding finde stelle ich mal ein Foto hier rein.
  3. Ich habe eher den Eindruck, mein Schlagbolzen (Beretta mod. 70, 7,65 Br.) ist wegen der Pufferpatrone gebrochen. Trocken abschlagen mache ich bei Selbstladepistolen grundsätzlich nicht (außer ich hab mal eine Striker-Fired-Waffe eines Schützenbruders in der Hand), ich führe den Hahn zurück wenn ich den Abzug drücke. Ähnlich wie beim Revolver. Den schlage ich manchmal doch trocken ab (ein Ruger muss das abkönnen).
  4. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/in-bitterfeld-angeschossen-15-jaehriger-erfand-angriff-a-1116142.html
  5. Pater, peccavi hätte weiter zurück lesen sollen.
  6. Gilt hier nicht der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht", wenn zwei Gesetze gleichartiges regeln?
  7. also wenn ich hier im Forum (!) lese, dass Mitarbeiter des Zolls schon mal beim Import von freien Waffenteilen dem Deutschen Endverbraucher mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das KWKG gedroht haben (!), dann bin ich mir nicht so sicher, ob die Damen und Herren des Zolls Ahnung von Waffenrecht haben. Und so ein Zugriff alleine aufgrund vager Vermutungen reicht heutzutage ja schon aus, zumindest bei Deutschen LWB. An Arabische Großfamilien trauen sich unsere Schirmmützen ja nicht dran. Armes Deutschland!
  8. Den hier viel zitierten §118 OWiG halte ich hier für nicht einschlägig, und für ziemlich weit hergeholt. Für "grob ungehörig" gelten hohe Anforderungen. Gerade wenn ich die SSW nicht wie auf dem Präsentierteller vor mir hertrage, sondern das Ding zufällig mal aus meinem Jackett schaut, kann von "grob ungehörig" keine Rede sein. Wenn ich raus in den Park gehe und den Leuten mein unrasiertes Hinterteil entgegenstrecke, das wäre grob ungehörig Sofern der KWS des Opfers hier keine Auflage enthielt, das Ding verdeckt zu führen, kann ich keinen Vorwurf erkennen. Mal sehen wie es weitergeht, wäre cool wenn hier jemand den Link posten könnte.
  9. Sehe ich genauso! Zur Tradition der Schützenvereine hier noch sehr lesenwert: https://de.wikipedia.org/wiki/K.k._Standsch%C3%BCtzen Ohne den Einsatz dieser Standschützen, hätte sich Österreich 1915 nicht gegen den Italienischen Einmarsch verteidigen können!
  10. Wer die gesetztestreuen Bürger entwaffnet, macht die illegal bewaffneten noch mächtiger! Man könnte fast meinen, dass da System hinter steckt (siehe oben^^).
  11. Damit dürften ab heute halbautomatische Waffen (gehören dazu eigentlich auch Pistolen?) vorerst unverkäuflich sein. Danke, liebe EU! Hatte eigentlich vor, mir vor Weihnachten noch eine Repetierbüchse in einem exotischen Kaliber zu kaufen. Wenn ich aber demnächst nen Halbautomaten abgeben muss, dann sitze ich auf nem Haufen Restmunition - bräuchte damit also wieder ne Waffe die jenes Kaliber verschießt. Dadurch wird auch meine Kaufentscheidung für eine herkömmliche Waffe negativ beeinflusst. Was für ein Bockmist!
  12. Das habe ich mir auch gedacht. Eine entwaffnete, autochthone Bevölkerung kann sich immerhin schlechter gegen die mutmaßlich eingesickerte Terrorarmee wehren.
  13. Es bleibt zu hoffen, dass der Staat für die offenbar mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen an den beschlagnahmten Waffen haftbar gemacht wird. Man darf gespannt sein wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
  14. Guten Abend, auf die Gefahr hin, dass meine Frage schon mal in diesem Forum beantwortet wurde, wage ich mich mal mit einem Verständnisproblem aus der Deckung. Ich besitze selbst einen Jägerschrank (A mit Innenfach B). Derzeit lagere ich die Kurzwaffe im B-Fach und die Langwaffen im A-Teil. Munition über Kreuz. Um das leidige Schlüsselaufbewahrungsproblem zu lösen, würde ich mir nun gerne einen Kurzwaffen-Schrank mit Elo-Schloss zulegen (Stufe B). Wenn ich da jetzt die Schlüssel für meinen Jägerschrank da reinpacke, bin ich ja auf der sicheren Seite. Munition dürfte dort ja auch rein. Rein praktisch wundere ich mich nun etwas, denn eigentlich sollen ja Sachen getrennt gelagert werden, damit quasi immer "2x aufgebrochen" bzw. ein Hindernis überwunden werden muss, bevor man Waffen und dafür passende Munition hat. So wurde es hier ja im Thread auf Seite 1 schonmal zusammengefasst. Wenn ich diesen Gedanken nun weiter spinne: wenn ich die Schlüssel im Kurzwaffenschrank deponiere, muss ja quasi nur noch dieser aufgebrochen werden, um (über den Umweg Schlüssel) an passende Waffen und Munition zu gelangen, d.h. es ist nur noch 1 Hindernis da?! Da diese Aufbewahrungsweise zwar dennoch explizit erlaubt ist, entsteht ja noch kein Problem. Aber wenn ich nun die Kurzwaffe aus dem B-Innenfach des Jägerschrankes aus Platzgründen ebenfalls in dem neuen Kurzwaffentresor lagere, wie schaut es dann mit der Kurzwaffenmunition aus? Sie müsste ja getrennt von der Kurzwaffe - beispielsweise im Innenfach (mit Zylinderschloss) des Kurzwaffentresors, oder auch weiterhin im Jägerschrank zusammen mit den Langwaffe - lagern. Nicht aber im Kurzwaffentresor selbst zusammen mit der Kurzwaffe - wobei, wie gesagt, ja die Tatsache dass neben der Kurzwaffe der Schlüssel für den Jägerschrank lagert, etwas paradox ist. Denn - wie oben gesagt - wird durch Zugänglichkeit des Schlüssels zum Jägerschrank die Munition für die Kurzwaffe ja mittelbar doch zusammengelagert. Weitere Frage: wo lagert man den Schlüssel für das Innenfach des Kurzwaffentresors...?! Im Prinzip dürfte dieser doch - nach obiger Logik - auch im Inneren des Kurzwaffenschranks liegen? Denn es darf ja keinen Unterschied machen, ob die Munition im Innenfach des Kurzwaffentresors oder des Jägerschranks separat verschlossen liegt, wenn der Schlüssel neben der Kurzwaffe liegt. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt lg, ein ratloser RKDB
  15. Achso, verstehe. Dann fällt das wohl aus. In der Garage steht nämlich ein Motorrad :-( Danke für eure Tipps. Werde den Schrank also in den Keller verlegen. lg
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