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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Dafür stationieren wir doch Atomraketen!
  2. Hatte es hier schon vor ca 12 Jahren eingestellt, finde es nicht mehr, hatte ich auch ausgedruckt irgendwo liegen. War mir auch nicht mehr so wichtig.
  3. Immer wieder Silvester, wenn jemand einem Kumpel seine SRS überreicht damit er auch einmal "knallen" darf. Waren immer beide dran wegen unerlaubten Führen. Wollte ich auch erst nicht einsehen, bis man mir das Urteil vom OLG Hamm um die Ohren haute.
  4. Versuchte Bestechung kann sehr teuer werden!
  5. Das juckt doch nicht wirklich eine Behörde. Der politische Wille ist doch die Ent- und nicht die Bewaffnung der Bevölkerung.
  6. Naja, früher hatten wir die Fotos im Schuhkarton und nicht auf irgendwelchen Plattformen gepostet.😁
  7. Stimmt, das Urteil von Hamm liegt aber schon viel weiter zurück.
  8. Du liegst wie so öfter falsch. Es gibt vom OLG Hamm ein Urteil wonach derjenige der die Möglichkeit zur Schussabgabe hat auch die tatsächliche Gewalt ausübt.
  9. Da sind die mit dem Bargeldverbot schon zuvor gekommen. In welcher Bankfiliale gibt es am Schalter überhaupt noch Bargeld? In meiner nicht.
  10. Amtshilfe. Das sind in der Regel keine Vollzugsbeamter. Ehemalige Vollzugsbeamte der Polizei im Ruhestand können herangezogen werden und bekämen dann ev. so einen Dienstausweis. Aber eben kein aktiver mit einem geleisteten Diensteid. Erst nach Eintritt in den Ruhestand ist er davon entbunden, bis auf die Schweigepflicht. Ich denke mal dass du in diesem Zusammenhang etwas durcheinander geworfen hast.
  11. Streifenbeamter bleibt Vollzugsbeamter! Da stimme ich völlig zu. Diese gibt's, aber nicht für Polizeivollzugsbeamte. Unterschied Verwaltung und Vollzug.
  12. Soviel Unsinn! Der Beamte muss und kann sich jederzeit in den Dienst versetzen. Bei Feststellung von Straftaten muss er es! Ansonsten begeht er eine Strafvereitelung im Amt.
  13. Ja. Steht wo? Vollzugsbeamter bleibt Vollzugsbeamter!
  14. 2 Mann Waffenbehörde: o.K. 2 Mann Vollzugskräfte: nur mit DB
  15. Wenn es dann auch gewollt ist. Wegen Mangel an Schulungen zum Waffen Recht habe ich selbst bis 2012 auf einigen Dienststellen in meinem Bereich Schulungen durchgeführt. Interesse bei einzelnen Beamten war durchaus vorhanden. Tendenz war jedoch erst mal einziehen und dann können sich die Fachdienststellen damit befassen und ev. wieder aushändigen.
  16. Muß dann ja auch nicht unbedingt stimmen. SEK geht immer vom entwaffnen des Gegenübers aus. Befrage 10 Polizisten zum Waffenrecht und du wirst 10 unterschiedliche Antworten erhalten.
  17. Habe auch nichts gegenteiliges behauptet, meine Aussage bezog sich darauf dass man von der Existenz von Waffen wissen konnte.
  18. Unsachgemäße Aufbewahrung bedeutet eben Unzuverlässigkeit, das ist in diesem Sachverhalt nun mal Tatsache. Dies führt nun auch nicht zu einem Strafverfahren sondern zu einem Verwaltungsakt.
  19. Solidarnosz und Perestroika wollte man unbedingt vermeiden.
  20. Die Zeitschrift "Sputnik" wurde in der DDR kurz vor dem Zusammenbruch auch verboten, naja vom Verteiler gestrichen was aber einem Verbot gleich kommt. Geschichte wiederholt sich!
  21. Die Anträge für die Beschlüsse sind im PC bei der Staa vor formuliert, "mit besonderer Vorsicht" wird hinzugefügt.
  22. Irgendwann werden bestimmt die Aufbewahrungen von Küchenmesser kontrolliert.
  23. Nein, bei einem Besuch doch nicht, aber bei einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das WaffG und DB schon. Kommt auf die Umstände und die Begründung an.
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