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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Nach jedem Krieg werden es mehr! Wobei die legalen abnehmen. Das ist doch wohl ein Problem?
  2. Es ging hier um eine Hausdurchsuchung, also mit Durchsuchungsbeschluß! Bei Waffen steht im Beschluß "mit größter Vorsicht"! Heißt übersetzt dass derartige Beschlüsse vom SEK durchgeführt werden, in Berlin seit ca. 2011 gängige Praxis.
  3. Ein offenes Behältnis mit noch darin befindlichen Waffen kommt dann aber auch ganz blöd an!
  4. Darum haben die ja auch immer Vollzugsbeamte dabei die das ja wegen Gefahr im Verzug anordnen können. Na im Ernst, du machst dir zu viel Gedanken. In meinem Haus kann ich installieren was ich will.
  5. Beamte sind unkuendbar, ausser bei einer Strafandrohung von 1 Jahr.
  6. Das glaube ich nicht. Es gibt viele Ursachen für Fehler. Als ich ging wurde das NWR erst eingeführt und es wurde diskutiert wer und wer dort ran darf. Letztendlich hing es mal wieder an den Kosten.
  7. Davon gehe ich aus. Die stimmt doch mit Anmeldung, Genehmigung und Eintragung überein. Fehler entstehen durch Übertragungen und vorhandenen veralteten Bezeichnungen.
  8. Die kommen mit einem Auszug aus der Papierakte. Es ist doch bekannt dass das NWR fehlerhaft ist. Unkenntnis, Schreibfehler, alles mögliche, das wird dann korrigiert. Alles kein Drama.
  9. Stimmt tatsächlich. Ist mir tatsächlich auch egal. Ich befasse mich damit nicht mehr. Das Waffenrecht wurde immer engmaschiger und blödsinniger. Man wollte einer bestimmte Gruppe, der das nun völlig wurscht ist, die Messer abnehmen können. Tatsächlich nimmt man Omas die Nagelfeilen weg und die bestimmte Gruppe besorgt sich fast unbehelligt AK's. Eigentlich nur traurig. Was haben wir in unserer Jugend für Dinge unbehelligt herumgeschleppt? Hat keinen interessiert, passiert ist auch nichts, die Welt hat sich weiter gedreht.
  10. Er verspätet sich mit der Warenlieferung und hat Verdienstausfall. Hungern muß er nun auch noch weil er keinen Apfel mehr schälen kann. Grausam! Ich weiß schon warum ich die Öffi's meide. Ich stelle mir gerade vor eine Blondine holt neben mir eine Nagelfeile hervor.
  11. Ein Anwalt wegen Einhandmesser für 5,- €? Ich denke dass die Einstufung nicht zum verbotenen Springmesser führt, weil immer auch noch die Klingenbreite von 20 % zur Klingenlänge steht. Aus Erfahrung kenne ich das so, wenn der Eigentümer sich zur außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt hat wird das Verfahren in der Regel eingestellt und das Messer vernichtet. Kein Drama, keine Unkosten, kein großes Verfahren. Ev. ein Bußgeldbescheid, der auch in Polen zugestellt werden könnte.
  12. Die Definition mir bekannter Gutachter sagt in einfachem Jargon: "Gemessen wird alles was in den Körper eindringen kann" und das sind hier keine 11 cm.
  13. Dein Ernst? Geirrt? Würde sagen ........ Dem kann man zustimmen. Ich bin stolz auf die!
  14. Ein Schelm wer etwas Böses dabei denkt. Ist doch wie damals mit den Schreibweisen der Clan's. Darum sind die ja hier mit verschiedenen Namen unterwegs. Dass sich diese Fehler im NWR auch eingeschlichen haben weiß eigentlich jeder.
  15. Das wäre ja auch zu einfach! In Berlin mußte man sich ja auch mit POLIKS beschäftigen obwohl es in anderen BL ja funktionierende Software gab. Nicht dass da jetzt jemand denkt dass es um Finanzen ging!
  16. Finde den Fehler! Ich bin nicht zu Hause, meine Frau öffnet und ist nicht berechtigt! Hausrecht wird ausgeübt, was ganz wichtig ist! Sie braucht nicht mal den Schrank zu zeigen, denn der wurde schon mal geprüft. Anders bei der angemeldeten Kontrolle, da stehe ich dann schon in der Pflicht und werde die auch sicher nicht verhindern oder gar verweigern.
  17. Nein, sehe ich nicht so. Den Termin und die Räume die betreten werden dürfen bestimme immer noch ich!
  18. Das ist doch ein anderes Thema, ich sprach nicht von einer Verweigerung!
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