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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Das solltest du in der Kirche.
  2. Das soll ein guter Tip sein?
  3. Die Fahrt zum entgegengesetzten Arzt war aber nicht das Thema! Bei einem Unfall mit hilflosem Zustand und Waffen dabei hat man eigentlich fast immer die A...Karte.
  4. Weil das nicht der direkte Weg zum Revier ist, nur dort darf ungeladen geführt werden, ansonsten sicher verpackt!
  5. Nicht zugriffsbereit! Wenn ich von Berlin-Mahlsdorf nach Berlin-Spandau zum Schießstand fahre ist das 1 x quer durch die Stadt! Also 35 bis 41 km.
  6. Bin zwar kein Jäger, sehe das aber im Zusammenhang mit der Jagdausübung, also folge ich der Logik. Wobei Logik aus dem Waffenrecht schon lange verbannt ist. Die Jäger die ich kenne werden von der Polizei auch zu Wildunfällen gerufen.
  7. Der Beschuß von Waffen und die Antwort vom BKA dauert manchmal bis zu 2 Jahre wenn nicht gerade ein Eilt-Vorgang vorliegt-
  8. Trainieren wird damit sicher niemand. Zur Entnahme aus der Asservatenkammer gibt es Vorschriften und Regelungen.
  9. Das ist das gleiche! Jede Waffe die bei der Behörde landet!
  10. Da gibt es viele Gründe: - der falsche wurde befragt oder hat geantwortet - oder man wollte es nicht erklären
  11. Ich gehe davon aus dass die Waffe zwecks Schußwaffenvergleich von der Kriminaltechnik beschossen wurde. In Berlin z. B. wird jede amtlich sichergestellte Waffe beschossen.
  12. Also weißt du ja was du von ihm zu halten hast! Wenn sein Chef die gleiche Haltung hat hast du keine wirkliche Chance.
  13. Ich bin kein Hellseher, das weiß nur er er. Kommt drauf an vor wem er mehr Angst hat. Vor seinem Chef, vor Dir oder Deinem Anwalt. Steht seine Beförderung oder Pensionierung an? Es gibt so viele Faktoren die ein Geschehen beeinflussen. Sogar 2 Richter können zu verschiedenen Ansichten kommen.
  14. Eigentlich nicht.
  15. Unmittelbar, soll, muß eigentlich egal, es ist bei Widerspruch zu tun! Was wie gemacht wird brauchst du mir nicht erklären!
  16. Richtig, Widerspruch gegen die Beschlagnahme! Wird direkt auf dem Protokoll angekreuzt! (wird gerne unterschlagen und dann hinterher bei "freiwillig" bzw. "nein" angekreuzt) Bei einem Widerspruch muß der Vorgang unmittelbar einem Richter zur richterlichen Bestätigung der Beschlagnahme vorgelegt werden. Kann aber auch nachteilig sein wenn man einen Prozeß unbedingt verhindern will.
  17. Ist leider so. Bei einem "Besuch" kann auch mal schnell eine Gefahr im Verzug "gebastelt" werden, darum kommt bei einer Aufbewahrungskontrolle kein Vollstreckungsbeamter mit ins Haus. Ist aber eigentlich auch egal wenn er in der Nähe ist und vom Kontrolleuer gerufen wird.
  18. Man kann den Leuten einfacher in die Taschen schauen ohne sich erst einen richterlichen Beschluß holen zu müssen.
  19. Wer das glaubt? Bei den polizeilichen Speichermedien verlängern sich die Fristen bei jedem neuem Eintrag!
  20. Wir sollten froh sein solange es diese "Telefontanten" noch gibt! Wenn überall nur noch die KI eingesetzt wird? Nee, danke.
  21. ...man aber nur hinterher dagegen vorgehen kann.
  22. Wenn das die einzigste Auffälligkeit gewesen sein sollte sehe ich persönlich keine Probleme. Nur du weißt selbst wie oft du bei der Polizei registriert wurdest ohne dass ein Verfahren anhängig wurde. Im Polizei Computer ist so manches gespeichert. Ich rate einfach einen formlosen Antrag auf Streichung aller gespeicherten Daten an deinen zuständigen Polizeipräsidenten zu stellen, darauf kommt dann zeitnah eine Antwort (war bisher Gebührenfrei) und dann kannst du einschätzen ob sich ein Antrag auf KWS lohnt.
  23. Den Anspruch mußt du einklagen, der Richter wird das nicht in dem gleichen Urteil tun. Er wird nur die Freigabe der beschlagnahmten Sache verfügen und sich nicht um die zivilrechtliche Seite kümmern.
  24. Bei Gefahr im Verzug geht das!
  25. Das bezweifle ich.
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