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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Die die Zutrittskontrollen durchführen haben ihre Anweisungen die sie durchsetzen, ob nun logisch oder nicht. Ging mir mit einer Cola Flasche (0,33 ltr.) bei einer Zugangskontrolle zu einem Konzert genauso. Med. Gründe als Gegenmittel zur Unterzuckerung war denen egal. Egal war mir der Druck von den wütender werdenden Massen hinter mir (die Konzertkarte waren ja auch nicht gerade billig). Bis ein Verantwortlicher auftauchte und wir uns einigten dass ich lediglich den Verschluss abschraube und wegwerfe, so dass ich die Flasche(Plastik) nicht als Wurfgeschoß verwenden kann.
  2. Ehrlich gesagt bereiten mir die linksautonomen Auswüchse zur Zeit mehr Sorgen.
  3. Eine Meinung zu haben ist doch etwas anderes, als etwas von einem Staat abzufordern/anzunehmen, dessen Regeln man nach seinem eigenen Vorteil dann nicht mehr anerkennt.
  4. Sehe ich etwas anders. Wie kann ich von jemanden etwas annehmen den ich nicht anerkenne? Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun. Seine Meinung kann er doch behalten, aber eben nicht ein Dokument von einem nicht anerkannten Staat!
  5. Als er de "Knarren" beantragt hat scheint er ja wohl den Staat anerkannt zu haben.
  6. Sie verschaffen dem herrschenden Recht Geltung. Oder so ähnlich.
  7. Hauptaugenmerk liegt in der anzeigenpflichtigen Nebentätigkeit (bezahlte), also nicht die normale Mitgliedschaft im Verein. Bei mir war die Mitgliedschaft im Schützenverein ausschlaggebend dass ich bei der damaligen Umstrukturierung als Sachbearbeiter im Waffendeliktsbereich ausgewählt wurde(nicht Waffenbehörde).
  8. Nach meiner Einschätzung werden diese Verbotszonen erlassen um ohne weitere Begründung (außer eben Waffenverbotszone) Personen kontrollieren und durchsuchen zu können. Selten "Normalo", aber in der Regel "Neubürger" die regelmäßig nach Anwalt schreien. Wobei hier aber auch kriminalitätsbelastete Orte ausgewählt werden.
  9. Hauptsache jeder hätte die Möglichkeit. (grün ist alle bzw. verbannt) Die Hürden so hoch bauen dass es kaum einer schaffen kann. Ist doch mit der Beschlagnahme von Waffen genauso, die meisten akzeptieren die Einziehung, der Rest knickt vor dem Richter ein. "Entweder sie akzeptieren oder ich verurteile sie."
  10. Nö, einfach Nachlässigkeit. Ich glaube in der Handakte abgelegt. Ist ja auch schon lange her. Es passieren an allen Stellen Dinge die nicht passieren dürften, aber eben passieren, aus Böswilligkeit bestimmt nicht.
  11. Trotz Verbote lese ich momentan gehäuft von Messerdelikten.
  12. Kostengründe? Es gibt auch Umstände wo man scharfe Schußwaffen auch nach Hause geliefert hat. Kommt ja auch immer auf die Umstände an. Manchmal ist es auch schwer die Teile los zu werden. Da hat jemand seine Waffen abgeholt und die Ehefrau hat dann zu Hause Theater gemacht so dass der die Teile sicher woanders unterbringen wollte. Sie hat dann den Notruf getätigt und er wurde aus dem fließenden Verkehr gefischt und die Waffen landeten wieder bei mir. Danach habe ich sie ihm persönlich gebracht und für einen sicheren Ort gesorgt. Falls jetzt jemand nach der WBK fragt, die hatte jemand unzulässigerweise in der Strafakte abgehoften und bei der Freigabeverfügung übersehen.
  13. Zollkontrolle gemeinsam mit Landespolizei?
  14. Bei Widerspruch gegen die Beschlagnahme. Liegt keine Straftat oder Owi vor ist es auch kein Beweismittel!
  15. Hier beschreibst du aus meiner Sicht das Hauptproblem. Es werden durch die Industrie immer neue Messerarten auf den Mart gebracht womit dann der Beamte und auch manch Bürger überfordert ist. Siehe die Arien mit den Einhandmessern. Der Beamte stellt es sicher, teilweise auch aus Eigensicherungsgründen und läßt die Sache durch die zuständigen Fachdienststellen prüfen. Dort wird dann entschieden ob eine Owi oder Straftat vorliegt, wenn nicht, kann der Gegenstand aus der Asservatenkammer oder der jeweiligen Dienstelle abgeholt werden.
  16. Von 1000 vielleicht 1 etwas. Kommt auf die Umstände an. Bei einer entspannten Kontrolle wahrscheinlich. Bei einem größeren Einsatz weniger, da stehen dann zu viele herum die es besser wissen wollen. Abholung! Der beschlagnahmende Beamte hat das Ding über mehrere Dienstwege weitergeleitet.
  17. Wem ist das denn für ein 10,- bis 50,- € Messerchen wert, wenn das Verfahren bei Einverständnis der außergerichtlichen Einziehung eingestellt wird? Kannte sehr wenige. Diejenigen die es versuchten haben dann nach dem Gespräch zwischen Anwalt und Richter einen Rückzieher gemacht.
  18. Einen Trupp der Bundeswehr hat es doch auch schon mit ihren Einsatzmessern/Standartmessern bei einer Zwischenlandung erwischt!
  19. Das das Unsinn ist wissen wir doch, der KWS gilt nur für SRS. Es stimmt schon die Zeiten haben sich stark verändert. Manchmal schäme ich mich tatsächlich für manch einen Kollegen. Das Problem ist dass das Waffenrecht kaum noch geschult wird. Alles abnehmen ist wahrscheinlich gewollt.
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