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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Warum? Straftat ist Straftat. Strafverschärfend wäre nur mit einer halbautomatische Waffe. (oder Legalwaffenbesitzer mit Verstoß)
  2. Stell dir vor du wärst selbst Konrolletti und gehst zu einer vollkommen fremden Person die dann Waffen aus einem Schrank entnehmen soll!? Sicherheitsstandarts sehen anders aus. Ich weiß, er braucht das ja nicht machen, aber er muß und will abends gesund nach Hause kommen.
  3. Du hast dir zu viele Gedanken gemacht und zu viel telefoniert!
  4. Pufferpatronen wären da hilfreich. Wer ist der Grundstücksinhaber und hat er das erlaubt? Das Thema "Schießen" und befriedetes Eigentum sollte man sich im WaffG "erarbeiten". Gedanken sollte man sich über Nachbarn machen die ev. einen Einbruch mit Schüssen melden! Ansonsten sehe ich keine Probleme außer ev. bei der Lärmschutzverordnung. P.S.: Der Hinweis mit dem Schießstand ist nicht schlecht, wenn einer in der Nähe ist. Vorheriges "Trockentraining" ist daher auch hilfreich, das geht auch zu Hause.
  5. Ich würde sagen ein cleverer Anwalt den ich mir bestimmt nicht leisten kann!
  6. Ich würde es nicht ausprobieren, schon gar nicht auf dem Alexanderplatz.
  7. Darum § 42 a WaffG. So ist es. Schon gar nicht in einer Großstadt.
  8. Nach dem Versammlungsgesetz tatsächlich. Nach Wohnungsdurchsuchungen tatsächlich oft als beschlagnahmte Waffe präsentiert.
  9. Dann fahre damit mal auf der Hutablage im PKW ohne Sportdress durch Berlin.
  10. Was soll daran interessant sein? Der Beweis vor Gericht interessiert doch nur.
  11. Der Unterschied ist dass der normale Bürger beim Führen einer Machete oder Baseballschläger bestraft wird, der Straftäter eben nicht! Ihm hilft die Verjährungsfrist bei OWI's. Dass das WaffG bescheuert ist dürfte doch wohl schon lange klar sein!
  12. Richtig, § 42a WaffG. Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen und wird daher nicht getrennt verfolgt, es sei denn das Gericht gibt die OWI abgetrennt an die Waffenbehörde zurück.
  13. Natürlich mit einer Frist. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist erfolgt eine Strafanzeige wegen unberechtigten Waffenbesitz, darauf natürlich dann ein richterlicher Beschluß. Vollstreckung dann in der Regel nur mit SEK.
  14. Es gibt keine absolute Sicherheit! Kommen die Waffen abhanden werden die Ursachen geprüft. Einen Fehler wird man dann schon finden. Eigentlich egal ob Zahlenschloß oder Schlüssel, ist doch wie mit der EC-Karte, PIN wird irgendwo notiert, oder man wird zur Herausgabe erpreßt. Was nützt die Biometrie wenn der Finger abgehackt wird?
  15. Nach jedem Krieg werden es mehr! Wobei die legalen abnehmen. Das ist doch wohl ein Problem?
  16. Illegale Waffenbesitzer habe da viel weniger Sorgen
  17. Es ging hier um eine Hausdurchsuchung, also mit Durchsuchungsbeschluß! Bei Waffen steht im Beschluß "mit größter Vorsicht"! Heißt übersetzt dass derartige Beschlüsse vom SEK durchgeführt werden, in Berlin seit ca. 2011 gängige Praxis.
  18. Ein offenes Behältnis mit noch darin befindlichen Waffen kommt dann aber auch ganz blöd an!
  19. Was nicht paßt wird passend gemacht, ganz besonders im Waffenrecht!
  20. Darum haben die ja auch immer Vollzugsbeamte dabei die das ja wegen Gefahr im Verzug anordnen können. Na im Ernst, du machst dir zu viel Gedanken. In meinem Haus kann ich installieren was ich will.
  21. Beamte sind unkuendbar, ausser bei einer Strafandrohung von 1 Jahr.
  22. Das glaube ich nicht. Es gibt viele Ursachen für Fehler. Als ich ging wurde das NWR erst eingeführt und es wurde diskutiert wer und wer dort ran darf. Letztendlich hing es mal wieder an den Kosten.
  23. Davon gehe ich aus. Die stimmt doch mit Anmeldung, Genehmigung und Eintragung überein. Fehler entstehen durch Übertragungen und vorhandenen veralteten Bezeichnungen.
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