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uwewittenburg

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  1. Ist dir das schon passiert? Mir nicht auch nicht vor 30 Jahren. Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere, erledigt. Ich weiß mehr als du denkst! Du machst Witze? Du kennst doch wohl den Unterschied zwischen eigenen Erfahrungen und Hörensagen? Denk mal drüber nach. Schönes WE.
  2. Doch, du aber meine nicht. Ein normaler Bürger ist nicht vorbestraft und unauffällig. Sie landen dort weil einfachhalber ein Verdacht einer Straftat geschrieben wird, da braucht man das nicht selbst zu bearbeiten. Ging dann natürlich mit Kommentar zurück. Übrigens Delikte gegen das WaffG sind Straftaten! Nur zum Verständnis. Nichts, denn die Gegenstände werden vor der Sicherheitskontrolle abgenommen. Weil sie abgenommen werden und dann als Verdacht einer Straftat dort hingeleitet werden, handelt sich dann um eine Buchstabensache und nicht Zuständigkeitssache. Jede Direktion ist für bestimmte Buchstaben zuständig. Hast es immer noch nicht begriffen? Schade. Das halte ich für Unsinn, denn da muß nur anderes im Spiel gewesen sein! Naja, das lasse ich so mal einfach so stehen, da du offensichtlich nur alles vom Hörensagen kennst. Mit den Owi's hatte ich lediglich zu tun wenn sie im Zusammenhang mit anderen Straftaten auffielen und das war häufig der Fall. Eine Trennung war nicht erlaubt, sie wurden zusammenhängend an die Staa abgegeben. Also von Ahnung oder nicht würde ich mich an deiner Stelle etwas zurückhalten!
  3. Ist doch einfacher als zu fordern: "Öffnen sie mal den Gofferraum!"
  4. Hier der örtlichen Kriminalstelle die für Waffendelikte (Straftaten gegen das WaffG) zuständig ist/war. Ja, weil alles erst einmal alles abgenommen wird. Weil bei der Beschlagnahme schon das Kreuz "mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden" angekreuzt wurde. Weil sie zum rechtlichen Gehör nicht erschienen sind. Warum nicht? Diejenigen die dann nach Vorladung erschienen sind bekamen ihre Sachen auch wieder ausgehändigt wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte. Die Verstöße nach § 42 a WaffG waren Owi's und wurden von den örtlichen Polizeidienststellen bearbeitet, bzw. einer Abteilung der Waffenbehörde. Ich habe darüber schon öfter geschrieben, die Angst vor einer Strafvereitelung ist größer als eine Beschlagnahme im Irrtum. Eigentlich könnte ich darüber Romane schreiben. Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. Habe gerade noch meinen Rucksack vor der Radtour überprüft, da lag doch tatsächlich noch ein Messer drin. Natürlich rechtskonform!
  5. Richtig. Ich war bei der Kripo und hatte nichts mir Owi's zu tun. Habe Delikte gegen das WaffG bearbeitet und kenne was wem so alles abgenommen wurde. Auch die Gegenstände die am Flughafen, Gerichtsgebäuden, Freibädern u.s.w. abgenommen wurden. Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.
  6. Das ist doch ein ganz anderes Thema! Es dürfte sich langsam herumgesprochen haben was im Handgepäck erlaubt ist oder nicht!
  7. Hören-Sagen? Hattest du schon ein Problem damit? Ich nicht, obwohl es ein bekloppter dehnbarer Paragraph ist um den sich das "Klientel" nicht schert.
  8. Komisch, mit meinen 70 Lebensjahren wurde ich bisher noch nie kontrolliert und ich bewege mich nicht im luftleeren Raum.
  9. Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel dass sich dort gezielt einfindet und nicht Personen die sich dort durchbewegen. Die Verbotszonen sind einfach ein Mittel um anlaßlos bestimmte Personen/Klientel kontrollieren zu können.
  10. Ich persönlich würde mir da keine Gedanken machen, zu mindestens würde ich dann nicht basteln.
  11. Zielwasser war früher normal, heute gefährdet man seine WBK damit. So ändern sich die Zeiten. Nach dem Schießen 1 Bier und eine Bock- oder Bratwurst? Warum nicht? Wenn man dann noch sitzen bleibt ev. noch 1 zweites. Als Beifahrer gibt es dann keine Probleme-
  12. Ich persönlich finde eine Überprüfung unter einer Legende besser als eine Durchsuchung mit einem richterlichen Beschluß und dann auch noch mit SEK!
  13. Es war einmal, wie so viele Dinge im Leben!
  14. WBK und Perso dabei haben reicht in diesem Fall!
  15. Ich habe ja auch nur vom mitlesen geschrieben! Wurde vor Jahren von der Behörde auch schon mit "uwewittenburg" angesprochen. Einen Nachteil hatte ich aber nicht.
  16. Auch die Behörde kann doch hier mitlesen!
  17. Nicht Schabowski hat die Mauer geöffnet, sondern die Presse!
  18. Richtig! Aber wenn alle weiter pennen gibt es das bald nicht mehr. Verbrenner Verbote sind der Anfang, dann kommen die Pulverbote.
  19. Das traue ich dir durchaus zu.
  20. Weil die dann plötzlich im neutralen(exterritorieal) Keller verschwinden?
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