Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.892
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Zielwasser war früher normal, heute gefährdet man seine WBK damit. So ändern sich die Zeiten. Nach dem Schießen 1 Bier und eine Bock- oder Bratwurst? Warum nicht? Wenn man dann noch sitzen bleibt ev. noch 1 zweites. Als Beifahrer gibt es dann keine Probleme-
  2. Ich persönlich finde eine Überprüfung unter einer Legende besser als eine Durchsuchung mit einem richterlichen Beschluß und dann auch noch mit SEK!
  3. Es war einmal, wie so viele Dinge im Leben!
  4. WBK und Perso dabei haben reicht in diesem Fall!
  5. Ich habe ja auch nur vom mitlesen geschrieben! Wurde vor Jahren von der Behörde auch schon mit "uwewittenburg" angesprochen. Einen Nachteil hatte ich aber nicht.
  6. Auch die Behörde kann doch hier mitlesen!
  7. Heute gilt doch nur noch was ist erlaubt!
  8. Nicht Schabowski hat die Mauer geöffnet, sondern die Presse!
  9. Richtig! Aber wenn alle weiter pennen gibt es das bald nicht mehr. Verbrenner Verbote sind der Anfang, dann kommen die Pulverbote.
  10. Schwachsinn stoppen bevor er beginnt!
  11. Das traue ich dir durchaus zu.
  12. Weil die dann plötzlich im neutralen(exterritorieal) Keller verschwinden?
  13. Sonntag ist in Berlin der Volksentscheid! Gewinnt der Initiator wird dir noch mehr verboten. Wacht langsam auf!
  14. Waffenverbote, Verbrennerverbote, Gas- Öl-Heizungsverbot, Kaminverbote, Pool-Verbote. Merkt eigentlich noch jemand wohin der Zug fährt? Hatte man bei Hitler auch erst nach der Kapitulation gemerkt, da waren alle plötzlich nicht dafür gewesen. Klimaneutral ab 2030? Alle schädlichen Diesel verschicken wir nach Afrika und die retten dann die Welt?
  15. Eigentlich doch top! Können sich die Erben mit der Behörde streiten.
  16. Also ich hätte bei Kenntnis das Buch gekauft und bei der Steuer abgesetzt. Das habe ich bei verschiedenen anderen Dingen auch getan.
  17. Wer weiß das heute noch wirklich? Habe da schon spannende Auslegungen gehört!
  18. Er hatte eine WBK und dafür bedarf es schon einer regulären Mitgliedschaft. Wie ich heute in der Presse lese gab es auch schon einen anonymen Hinweis bezüglich der Auffälligkeiten.
  19. Theoretisch nicht. Nur kommst du in eine Kontrolle und dein Gegenüber sieht das anders wird es kompliziert. Da entscheidet dann letztendlich der Richter wer Recht hat.
  20. In der Regel keine erlaubnispflichtige, es ging mir um Kartuschen-Munition da wir beim Thema SRS sind. Die sogenannte "Vogelschreck-Munition" (BAM PM II pyrotechnische Munition), ist allerdings auch erlaubnispflichtig, aber da wollte ich nicht hin, denn das würde das Thema zerreißen.
  21. Kein schlechter Gedanke. Der Streitpunkt war aus meiner Sicht lediglich der Unterschied zwischen erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Munition! Dass Waffen und Munition verschlossen und gegen Zugriff Unberechtigter zu sichern sind versteht sich von selbst. Was gestern richtig war und heute richtig ist kann morgen leider schon falsch sein. Es sollte sich jedoch jeder hüten bei Unsicherheiten vermeintlich erlaubnisfreie Waffen zu seinen erlaubnispflichtigen Waffen zu legen und diese bei einer Kontrolle vorzuzeigen, dazu gehört auch erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Munition. Eine vor Jahren erlaubnisfreie SRS Waffe kann heute schon erlaubnispflichtig sein nur weil das "PTB" fehlt. Traurig ist nur dass sich LWB hierüber den Kopf zerbrechen und der illegalem WB eben nicht.
  22. Na wenn es denn nur kurz war? WaffG Abschn. 2 UA 2 Ziff. 1.4 sagt es zum erlaubnisfreien Umgang, also nicht im Mun. Schrank.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.