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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Kommt ein Waffenbesitzer der Abgabeaufforderung nicht nach, werden die Waffen "abgeholt". Bei Schußwaffen macht das dann in der Regel nur das SEK.
  2. In Berlin ist die Waffenbehörde beim LKA 5 = Staatsschutz
  3. Jugendgerichtsgesetz? Schlechte Kindheit, Reue usw.!
  4. Warum nicht? Anfangsverdacht und dann umklassifiziert?
  5. Riecht etwas nach räuberischen Diebstahl!
  6. Rechtliche Einstufung! Entscheiden werden letztendlich die Gerichte. Man erinnere sich auf das Dilemma mit den Soft Air's wo das BKA von 0,08 Joule auf 0,5 Joule zuerkannte und ein Gericht entschied dass dafür das BKA rechtlich nicht zuständig wäre (sinngemäß).
  7. Hast du dich für den Impfstatus oder Testergebnisse bei den "fremden" Personen interessiert?
  8. Hast du in Berlin schon mal versucht eine Behörde telefonisch am Tage zu erreichen?🤭
  9. und kostenlos
  10. Bei war es auch ohne Anmeldung.
  11. Doch! Ich erinnere an einen Fall kurz nach der Wende wo in Berlin nach einem Mordfall die Einreisekarten am Grenzübergang ausgewertet und der Täter ermittelt wurde. Krieg den Fall gerade nicht komplett zusammen.
  12. Beim Finanzamt auch, habe mehrfach positive Erfahrung. Wird erst einmal ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt wird es mühevoll und zeitaufwendig. Hilft ein klärendes Gespräch nicht seht einem der Klageweg immer noch offen. Habe da gegen die Behörde auch schon mehrfach gewonnen.
  13. Sag ich doch, man soll miteinander reden. Ich wage nicht daran zu denken wenn die Mißverständnisse stehen geblieben wären. Gruß Uwe
  14. Meinte natürlich "überlassen". Aber egal, ich würde mich schnell mit dem Sb einigen, bzw. an einen Tisch setzen, ansonsten startet er eine Strafanzeige die nicht von der Waffenbehörde bearbeitet wird, sondern von der zuständigen Polizeidienststelle. Zur Strafanzeige kommt dann der richterliche Beschluß zur Einziehung der Waffe, da ja nicht freiwillig herausgegeben. Hier geht die Einziehung einer Schußwaffe nicht mehr ohne SEK, war schon seit ca. 2010 hier. Ich weiß jetzt kommt wieder die Ansage mit Anwalt und Klage. Das wird in der Regel teuer und dauert 2 - 3 Jahre. Die Behörde wird nicht nachgeben und den Prozeß "aussitzen", dem Sb passiert nichts, auch wenn er sich geirrt hat. Schließlich wird eine "Entwaffnung" doch gewünscht. Ich hoffe auf einen guten Ausgang.
  15. Könnte auch ein Beispiel für Berlin sein! Ist der SB eigentlich noch gar nicht auf die Idee gekommen dass wenn jemand eine Waffe "illegal" erwirbt diese auch "illegal" veräußert worden sein kann? Wenn es klingelt solltest du schnell öffnen, es sei denn das SEK klingelt hinterher.
  16. Wer erwartet heute noch etwas von den 68-ern Richter? Glaubt noch jemand an den Weihnachtsmann?
  17. Also bei mir um die Ecke wurde "geballert" wie sonst nicht. Ich denke mal dass die meisten Händler über Polen verkauft haben. Ansonsten gibt es in Köpenick in der Bahnhof Straße einen ganzjährigen Pyro-Verkauf. Mit Gewerbeschein soll das wohl normal gehen.
  18. Manchmal reicht auch ein "grün angehauchter" Passant der dann nervös mit dem Handy die Polizei ruft und einen mit einer Schußwaffe hantierenden Bürger meldet! Von daher sollte man auch eher auf Sichtschutz achten.
  19. Dazu gehören auch die Silvesterverabstaltungen, was gerne vergessen wird! Hier greift das Versammlungsrecht (unbewaffnet auf den Wege von und zur Vers.), wenn man aber nachweisen kann dass man dort nicht hinwollte, gibt es wie hier kaum Probleme.
  20. Von daher immer darauf achten auf was sich der DB bezieht und den Gegenstand freiwillig aushändigen, somit ist dann die Maßnahme beendet, bzw. zu beenden!
  21. Richtig, da hängen dann Hinweisschilder, wo dann alles aufgeführt wird.
  22. Bei Waffenverbotszonen schon. Wenn nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet dann besteht der Verdacht auf Waffe, hatten wir aber schon. Die sprays werden ziemlich schnell begutachtet und bei OC wird dem Staa auch unmittelbar übermittelt dass es sich hier um Tierabwehspray handelt. Wurde es gegen Menschen angewandt bleibt es jedoch beschlagnahmt. Bei Jungendlichen wird bei derartigen Fällen in der Regel kein Strafverfahren durchgeführt sondern Diversion nach dem JGG.
  23. Hier in Berlin ist das eine neue Arbeitsgruppe, die sich mit den Nachschauen befaßt, hatte ich aber auch schon mal etwas dazu geschrieben.
  24. Hat nichts mit einer Straftat zu tun, lediglich Aberkennung eines Bedürfnisses und Widerruf der Erlaubnis. Lediglich ein Verwaltungsakt. Nichtschießen wegen Corona weil die Stände geschlossen waren, wäre ein Argument, aber keine Zeit nicht.
  25. Ich habe selbst schon die verschiedensten Formen auf dem Tisch gehabt. Wegnehmen ist einfacher, das belassen bei der Person könnte eine Strafvereitelung nach sich ziehen. Im wesentlichen wird es ja eh bei "bösen Buben" abgenommen, selten bei unbescholtenen Bürgern.
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